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Bestimmung des Kreises der leitenden Beamtinnen und Beamten und Angestellten gemäß § 44 Abs. 3 Satz 3 BerlHG

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Der Präsident

Bestimmung des Kreises der leitenden Beamtinnen und Beamten und Angestellten gemäß § 44 Abs. 3 Satz 3 BerlHG

Leitende Beschäftigte im Sinne des § 44 Abs. 3 BerlHG sind die Mitglieder der Universitätsleitung sowie Be- amtinnen und Beamten der Besoldungsgruppe A 15 und höher in den Laufbahnen des Verwaltungsdienstes und A 16 in den Laufbahnen des Bibliotheks- und Schuldienstes sowie die Angestellten der Vergütungsgruppe Ia BAT/BAT-O und höher in der Berufsfachrichtung des Verwaltungsdienstes und Vergütungsgruppe I BAT/BAT-O in den Berufsfachrichtungen des Bibliotheks- und Schuldienstes.

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