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(1)Sitzungstitel7 2015.RRGR.760 1 Der Grosse Rat des Kantons Bern Le Grand Conseil du canton de Berne Mittwoch (Nachmittag), 18

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Sitzungstitel7 2015.RRGR.760 1

Der Grosse Rat des Kantons Bern

Le Grand Conseil du canton de Berne

Mittwoch (Nachmittag), 18. November 2015

Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion

28 2015.RRGR.760 Kreditgeschäft

Rahmenkredit 2016-2018 für Lärmschutzmassnahmen an Kantonsstrassen

Beilage Nr. 14, RRB 914/2015

Marianne Dummermuth, Thun (SP). Die BaK stimmt dem Rahmenkredit einstimmig zu und emp- fiehlt Ihnen diesen zur Annahme. Gemäss dem eidgenössischen Lärmschutzrecht ist der Kanton dazu verpflichtet, entlang der Kantonsstrassen Lärmsanierungen zu machen. Bis jetzt waren das 230 Kilometer bei einem Strassennetz von 2100 Kilometern. Gekostet hat es 223 Millionen brutto.

Der Bund beteiligt sich jeweils. Bis Ende 2014 wurden Lärmschutzmassnahmen im Umfang von 163 Kilometern realisiert. Die Kosten beliefen sich auf 147 Millionen brutto und 70 Millionen netto. Bis jetzt gab es dafür jeweils Rahmenkredite. Gemäss dem früheren Finanzrecht lagen sie als gebun- dene Ausgaben in der Kompetenz des Regierungsrats.

Bis zum Jahr 2018 sollen weitere Strassenzüge hinsichtlich des Strassenlärms saniert werden. Da- für braucht es nun einen sechsten Rahmenkredit mit neuen Ausgaben von rund 40 Millionen brutto.

Nach 2018 wird es keine Bundesbeiträge an die Kantone für solche Lärmschutzprojekte für Kan- tonsstrassen mehr geben. Jetzt geht es um den sechsten Rahmenkredit für die letzte Tranche im Umfang von 40 Millionen. Netto sind das zirka 31 Millionen. Die sechste und letzte Tranche ist wich- tig, weil anschliessend, wie erwähnt, keine Bundesbeträge mehr abrufbar sind. Die Frist zur Umset- zung läuft am 31. März 2018 aus. Im Vortrag sind alle Strassenabschnitte aufgeführt, bei welchen noch Massnahmen erforderlich sind.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Lärmschutzmassnahmen zu erstellen. Interessant und wün- schenswert wäre es, wenn man den Lärm bereits an der Quelle verhindern könnte. So würden nicht nur die direkt Betroffenen in den Genuss von weniger Lärm kommen, sondern auch das Hinterland der Strasse wäre positiv betroffen. Die Wirkung würde so viel breiter. Zur ersten Priorität gehören die lärmarmen Beläge. Dazu haben wir kürzlich einen Vorstoss von Grossrätin Rita Haudenschild ausgiebig beantwortet erhalten. Wir nehmen zur Kenntnis, dass die technischen Möglichkeiten noch nicht so weit gereift sind, wie man das gerne hätte. Es ist noch Forschung notwendig.

Es gibt noch eine weitere wirksame Massnahme, um den Lärm an der Quelle zu beseitigen, nämlich Temporeduktion. Das ist an sich die billigste Variante. Man kann zwei bis drei Dezibel einsparen.

Das entspricht etwa einer Halbierung des Verkehrs. In der Kommission erhielten wir ausgiebig er- läutert, wo Lärmsanierungsprojekte wie Temporeduktionen möglich sind, und wo das geprüft wird.

Eine nächste Variante sind Lärmschutzwände, was sehr teuer ist. Dritte Priorität haben Lärmschutz- fenster. Wir konnten von der Verteilung dieser drei Prioritäten in der konkreten Umsetzung Kenntnis nehmen. Leider kommt die erste Priorität nur in 7 Prozent der Fälle zur Anwendung.

Das Programm deckt lediglich 90 Prozent aller Abschnitte. Es werden also noch 10 Prozent mit Kosten von schätzungsweise 12 Millionen anfallen, die der Kanton alleine tragen muss. Gewisse Sparmassnahmen und Ressourcenprobleme haben dazu geführt, dass im letzten Rahmenkredit nicht alle Projekte enthalten sind. Trotz all dieser nicht ganz optimalen Voraussetzungen empfiehlt die BaK den Kredit einstimmig zur Annahme.

Abstimmung

(2)

Novembersession 2015 2015.RRGR.760 2

CONVERT_fbf0bd48a0554fa7bb09073d44d4692d 03.12.2015

Der Grosse Rat beschliesst:

Annahme

Ja 133

Nein 1

Enthalten 1

Präsident. Sie haben dem Kredit zugestimmt.

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