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Änderung der Hauptsatzung der Stadt Ludwigshafen am Rhein – Genehmigung der Maßnahme 2

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Academic year: 2022

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Das Amtsblatt erscheint mindestens einmal wöchentlich und ist bei folgenden Einrichtungen der Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein erhältlich: Bürgerservice im Rathaus mit den Außenstellen Oggersheim, Oppau und Achtmorgenstraße 9, sowie in den Büros der Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher; darüber hinaus wird das Amtsblatt im Internet auf www.ludwigshafen.de veröffentlicht.

Herausgabe

Verlag und Druck: Stadt Ludwigshafen am Rhein (Bereich

Öffentlichkeitsarbeit) Rathaus, Postfach 21 12 25 67012 Ludwigshafen am Rhein www.ludwigshafen.de

Verantwortlich: Sigrid Karck Ausgabe - Nr.: 22/2019 ausgegeben am: 05. April 2019

Sitzung des Hauptausschusses

Die Mitglieder des Hauptausschusses treten am

Montag, 8. April 2019, 15 Uhr, im Rathaus, Sitzungszimmer 1, zu einer öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung zusammen.

T a g e s o r d n u n g:

Öffentliche Sitzung

1. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Ludwigshafen am Rhein – Genehmigung der Maßnahme

2. Nachbewilligung von Haushaltsmitteln über 50.000 - 375.000 EURO für das Haushaltsjahr 2018

3. Nachbewilligung von Haushaltsmitteln über 375.000 EURO für das Haushaltsjahr 2018 4. Antrag der LKR-Fraktion Ludwigshafen aus der Sitzung des Stadtrates am 11.02.2019;

Steigerung der Sicherheit am Berliner Platz durch Einrichtung einer KVD-Wache 5. Antrag der Stadtratsfraktion Die Grünen im Rat; Prüfung der Einführung eines

Frauennachttaxis in Ludwigshafen

6. Zweiter Gleichstellungsaktionsplan der Stadt Ludwigshafen am Rhein 2019 - 2022 In der nichtöffentlichen Sitzung werden Satzungsangelegenheiten behandelt.

Ludwigshafen am Rhein, 05.04.2019 gez.

Jutta Steinruck Oberbürgermeisterin

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Bebauungsplan liegt aus;

Bebauungsplan Nr. 666 „Bürohaus Wredestraße“

Stadtteil: Mitte

Der Stadtrat der Stadt Ludwigshafen am Rhein hat in seiner Sitzung am 18.06.2018 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 666 „Bürohaus Wredestraße“ aufzustellen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt in der Gemarkung Ludwigshafen und umfasst eine Fläche von rund 0,3 ha. Er ergibt sich auch aus dem beigefügten Lageplan. Es handelt sich hierbei um bereits vollständig erschlossene Grundstücksflächen, welche sich im Eigentum der Vorhabenträgerin befinden (Grundstücke mit den Flurstück-Nrn. 585/3 und 585/1 in der Gemarkung Ludwigshafen) sowie um eine Teilfläche des Flurstücks 602/3, welches noch im Eigentum der Stadt Ludwigshafen ist, jedoch an die Vorhabenträgerin veräußert werden soll.

Ziel des Bebauungsplanverfahrens ist es, die beabsichtigte Büronutzung planungsrechtlich zulässig zu machen. Insbesondere soll der derzeit noch als öffentliche Verkehrsfläche gewidmete Parkplatz an der Ecke Wrede-/ Otto-Stabel-Straße als überbaubare Fläche für ein Büro-/Verwaltungsgebäude festgesetzt und somit umgewidmet werden.

Darüber hinaus soll insbesondere auch durch die Festsetzung von Baugrenzen und Gebäudehöhen das konkrete Bauvorhaben festgeschrieben und dabei auch die städtebauliche Verträglichkeit mit den benachbarten Nutzungen/Gebäuden sichergestellt werden.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 666 „Bürohaus Wredestraße“ liegt nach Beschluss des Stadtrats vom 11.02.2019 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mit Begründung und den textlichen Festsetzungen während der Dienststunden (Montag bis Donnerstag von 8:30 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr) in der Zeit vom

15. April 2019 bis einschließlich 20. Mai 2019

bei der Stadtplanung der Stadt Ludwigshafen am Rhein, Rathausplatz 20, 3. Obergeschoss, Zimmer 301, zur öffentlichen Einsichtnahme aus.

Ebenso kann in diesem Zeitraum der Planentwurf mit Begründung im Internet eingesehen werden unter www.ludwigshafen.de über den Pfad: Nachhaltig / Planen, Bauen, Wohnen / Bauleitplanung / Öffentlichkeitsbeteiligung.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB kann im Internet eingesehen werden unter www.ludwigshafen.de über den Pfad: Bürgernah / Rathaus / Amtsblatt.

Das Bebauungsplanverfahren dient der Innenentwicklung und wird gemäß § 13a BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 + 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, der Erstellung eines Umweltberichtes nach § 2a BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 S. 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen wird.

Während der Dauer der Planauslegung können Anregungen zu den Planungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung – Bereich Stadtplanung – vorgebracht werden.

Gemäß § 3 Abs. 2 S.2, 2. HS in Verbindung mit § 4a Abs. 6 BauGB wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

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Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1e) Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem rheinlandpfälzischen Datenschutzgesetz. Wird eine Stellungnahme ohne Absenderangaben abgegeben, erfolgt keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen sind dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB“ (Art. 13 DSGVO) zu entnehmen, welches im Rahmen der Offenlage ausliegt oder können auf der Internetseite der Stadt Ludwigshafen am Rhein nachgelesen werden (unter www.ludwigshafen.de / Nachhaltig / Planen, Bauen, Wohnen / Bauleitplanung / Datenschutz in der Bauleitplanung).

Ludwigshafen am Rhein, 02.04.2019 Stadtverwaltung

gez.

Klaus Dillinger Beigeordneter Geltungsbereich:

Ausschreibungen der Stadt Ludwigshafen

Öffentliche Ausschreibungen der Stadt Ludwigshafen finden Sie ab sofort unter www.auftragsboerse.de.

Dort können Sie alle Ausschreibungsunterlagen kostenlos abrufen!

Es ist Ziel der Stadt Ludwigshafen die Umsetzung der elektronischen Vergabe weiter zu stärken.

Um die Vergabevorgänge zwischen Auftraggeber und Bietern möglichst einfach und effizient zu gestalten, hat sich die Stadt Ludwigshafen der neuen und optimierten E-Vergabeplattform der Metropolregion Rhein-Neckar angeschlossen.

Referenzen

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