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Themenblock 2: Warum Insolvenzsicherung von Arbeitszeitkonten?

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Arbeitsmaterialien zur Insolvenzsicherung von Arbeitszeitguthaben __________________________________________________________________________________________

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Themenblock 2: Warum Insolvenzsicherung von Arbeitszeitkonten?

Acht gute Gründe, Arbeitszeitguthaben gegen Insolvenz zu sichern

Die Einführung einer Insolvenzsicherung von Arbeitszeitkonten verläuft in Betrieben immer wieder schleppend. Häufig fehlt die Einsicht, Arbeitszeitguthaben gegen Insol- venz zu schützen. Als Gründe werden nicht selten genannt:

„Das ist zu teuer.“

„Für die Insolvenzsicherung muss man jemanden einstellen.“

„Da fließt Liquidität ab.“

„Wir sind doch ein gesundes Unter- nehmen, das brauchen wir nicht.“ etc.

Wir möchten als Argumentationshilfe eini- ge Gründe aufführen, die für eine Insol- venzsicherung von Arbeitszeitguthaben sprechen:

(1) Die Insolvenzsicherung von Arbeits- zeitkonten erscheint zunächst sehr kompliziert, aufwändig und teuer. Be- triebliche Erfahrungen zeigen aber, dass Aufwand und Kosten bei weitem nicht so hoch sind wie häufig befürch- tet. Eine Insolvenzsicherung ist für alle Unternehmen durchführbar!

(2) Bei Arbeitszeitguthaben handelt es sich um einen Kredit von Arbeitnehmerin- nen und Arbeitnehmern an ihren Ar- beitgeber. Würde z.B. jemand auf die Idee kommen, dass Banken ungesicher- te Kredite vergeben sollen?

(3) Gerade bei Lebensarbeitszeitkonten oder Altersteilzeitkonten kann ein Ver- fall der Guthaben bei Insolvenz unter Umständen existenzielle Folgen für die betroffenen Beschäftigten haben.

(4) Wenn die Arbeitszeitguthaben gewisse Grenzen überschreiten, muss laut Ge- setz eine Insolvenzsicherung erfolgen.

Entgegen der weit verbreiteten Mei- nung handelt es sich beim Paragraphen 7d SGB IV nicht um eine „Kann- Bestimmung“, obwohl keine Sanktion formuliert ist. Für Altersteilzeitverträ- ge, die nach dem 30. Juni 2004 begin- nen, gibt es eine neue Regelung im Al- tersteilzeitgesetz (§ 8a ATG), in der ein arbeitsrechtlicher Anspruch auf eine Insolvenzsicherung verankert wurde.

(5) Auch bei langfristigen Arbeitszeitver- einbarungen kann keiner die wirt- schaftliche Situation des Unternehmens über viele Jahre prognostizieren. Die

(2)

Arbeitsmaterialien zur Insolvenzsicherung von Arbeitszeitguthaben __________________________________________________________________________________________

7 spektakulären Insolvenzen der letzten

Jahre betrafen häufig Firmen, denen kurze Zeit vorher noch eine große Zu- kunft vorausgesagt wurde.

(6) Es bestehen rechtliche Risiken bezüg- lich einer Geschäftsführerhaftung bei unterlassener Insolvenzsicherung. Die- se bezieht sich auf das Vorenthalten von Arbeitsentgelt sowie die Haftung gegenüber Sozialversicherungsträgern für nicht gezahlte Sozialversicherungs- beiträge.

(7) Eine Insolvenzsicherung kann im Un- ternehmen ein Bewusstsein für die Werte „hinter“ den erbrachten Arbeits-

stunden schaffen. Abgesicherte Ar- beitszeitguthaben sind nicht mehr nur Überstunden, die irgendwo auf dem Papier stehen, sondern durch den Geld- abfluss wird verdeutlicht, dass es sich bei der Arbeitszeit um ein wertvolles Gut handelt.

(8) Eine Insolvenzsicherung von Arbeits- zeitguthaben kann das Vertrauen in flexibilisierte Arbeitszeiten erhöhen und Vorbehalte in der Belegschaft ab- bauen, da dem Sicherungsbedürfnissen der Beschäftigten entgegen gekommen wird.

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