• Keine Ergebnisse gefunden

Unterausschuss 3 „Einstufung“

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Unterausschuss 3 „Einstufung“"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Unterausschuss 3 „Einstufung“

des Ausschusses für Biologische Arbeitsstoff e

Vorsitz: Dr. Hans-Josef Riegel

Aufgaben:

– Einstufung von biologischen Arbeitsstoff en gemäß § 4 BioStoff V

– Dokumentation eingestufter biologischer Arbeitsstoff e durch Mikroorganismen-Steckbriefe

– Auslegung der TRBA 450 „Einstufungskriterien“ für den Anwender von biologischen Arbeitsstoff en zwecks Risikobewertung

– Stellungnahmen zur Einstufung in Risikogruppen von biologischen Arbeitsstoff en

– Einstufung von Stämmen von biologischen Arbeitsstoff en in besonderen Fällen, z. B. bei öff entlichem Interesse wie Infl uenza A-Virus H1N1

– Arbeitsschutz bei speziellen biologischen Arbeitsstoff en wie z. B.

hochpathogenen biologischen Arbeitsstoff en und Toxinen

Kontakt:

Geschäftsstelle des ABAS

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Nöldnerstraße 40-42

10317 Berlin

abas@baua.bund.de www.baua.de/abas

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

H361 Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen.. H361f Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen H361d Kann vermutlich das Kind

n2 Wegen der Pathogenität für wirbellose Tiere können Sicherheitsmaßnahmen erforderlich werden, die, vergleichbar mit den Sicherheitsmaßnahmen der Schutzstufe 2, ein Entwei- chen

BAuA stellt die Datenbank mit Auflistung aller Rechtsbereiche, die auf Einstufung Bezug nehmen, online zur Verfügung 1. BAuA stellt die Datenbank mit Auflistung aller

Auslegung der TRBA 450 „Einstufungskriterien“ für den Anwender von biologischen Arbeitsstoffen zwecks Risikobewertung. Stellungnahmen zur Einstufung (Risikogruppe) von

Übertragungsweg tritt Milzbrand beim Menschen in 5 verschiedenen Formen auf: Hautmilzbrand (kutaner Anthrax) (ca. 95% der Fälle), in seltenen Fällen Lungenmilzbrand (inhalativer

– Auslegung der TRBA 450 „Einstufungskriterien“ für den Anwender von biologischen Arbeitsstoffen zwecks Risikobewertung. – Stellungnahmen zur Einstufung von

○ Informationen über spezielle biologische Arbeitsstoff e wie hochpathogene biolo- gische Arbeitsstoff e und Toxine.

○ Bewertung und Einstufung von biologischen Arbeitsstoff en in Risikogruppen gemäß § 3 Biostoff verordnung (BioStoff V).. ○ Stellungnahmen zur Einstufung von