• Keine Ergebnisse gefunden

Expositionsszenarien nach REACH unterstützen die Gefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoffverordnung?

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Expositionsszenarien nach REACH unterstützen die Gefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoffverordnung?"

Copied!
26
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Referentin: Annette Wilmes

REACH unterstützen die Gefährdungsbeurteilung nach

Gefahrstoffverordnung?

Trendforum Safety & Security 6.11.2019

(2)

1. Einstieg in die REACH – Welt

2. Einstieg in die Gefährdungsbeurteilung 3. Fazit

(3)

Verordnung Richtlinie

Gesetz Gesetz

Rechtsverordnung EU -Ebene

Nationale – Ebene

Bilder: https://pixabay.com/de/

(4)

EU-Gesetzgebung

Inverkehrbringen von chemischen Produkten (Chemikalienrecht)

Art. 114 AEUV*

(bindend)

Sicherheitsdatenblatt

Expositionsszenarien

Registrierung Zulassung Beschränkung/Verbote

REACH - Verordnung

CLP - Verordnung

Biozid - Produkteverordnung

* Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union

(5)

Was wird in den EU-Verordnungen geregelt?

Umweltschutz

Arbeitsschutz

Verbraucherschutz

Bilder: https://pixabay.com/de/

(6)

REACH

Registration Evaluation and

Authorisation of Chemicals

Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 …

zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), …

Hersteller und Importeure

übernehmen die Verantwortung für den sicheren Umgang mit

Chemikalien.

(7)

Sicherheitsdatenblatt – Anhang II der REACH-Verordnung

Sicherheitsdatenblätter stellen den Anwendern von chemischen

Stoffen die erforderlichen Informationen zur Verfügung, die

sie für den Schutz der

menschlichen Gesundheit und der Umwelt benötigen

Das Sicherheitsdatenblatt enthält 16 Abschnitte.

(8)

Inhalte des Sicherheitsdatenblatt

Handelsname, Indexnummer, EG-Nummer, CAS-Nummer

Angaben zur Verwendung

Einstufung und Kennzeichnung

Angaben zu den Bestandteilen von Gemischen

Schutzmaßnahmen (z. B. geeignete Schutzhandschuhe)

Angaben zur Begrenzung und Überwachung der Exposition

Arbeitsplatzgrenzwerte und Beurteilungsmaßstäbe

Physikalische und chemische Eigenschaften

Stabilität und Reaktivität

Toxikologie

weitere Rechtsvorschriften

(9)

REACH - Prinzipien

Mehr Prüfdaten und

mehr „Sicherheits-Kommunikation“ ab 10 Tonnen, z.B.:

erweitertes Sicherheitsdatenblatt (eSDB)

Derived No-Effect-Level (DNEL) bzw.

Predicted No-Effect-Concentration (PNEC)

alle identifizierten Verwendungen sind mit wirksamen Schutzmaßnahmen versehen

gezielte Verwendung anstatt unerwünschte Exposition

Die Produktions- oder Importmenge bestimmen die

REACH-Anforderungen.

1 Tonne 10 Tonnen 100 Tonnen 1000 Tonnen

(10)

Wann ein erweitertes Sicherheitsdatenblatt (eSDS) mit Expositionsszenarien?

eSDS für registrierte Stoffe ab 10 Tonnen,

die als gefährlich eingestuft sind oder umweltgefährlich sind.

REACH fordert keine

Expositionsszenarien für Gemische

Quelle: https://echa.europa.eu/de/regulations/reach/downstream-users/presentations- for-downstream-users

(11)

Expositionsszenarien

für Mensch und Umwelt

Der Hersteller oder Importeur empfiehlt zur Kontrolle der Exposition von Mensch und Umwelt

Bedingungen, die eine sichere Verwendung gewährleisten.

Expositionsszenarien für alle identifizierte Verwendungen, genannt im Abschnitt 1.2 des Sicherheitsdatenblattes.

Bilder: https://pixabay.com/de/

(12)

Expositionsszenarien und Arbeitsschutz

Sie beschreiben

Risikomanagementmaßnahmen, mit denen die Exposition bei identifizierten Verwendung am

Arbeitsplatz begrenzt oder verhindert wird.

Ordnungsgemäße Umsetzung gewährleisten, dass die die

Risiken kontrolliert werden

Bilder:

https://pixabay.com/de/

Bilder: https://pixabay.com/de/

(13)

Gefährliche Stoffeigenschaft

www.mbi-mh.de

Maßnahmen Risiko

Vorgehen Expositionsszenario

Generisch DNEL - Einatmen

DNEL – Haut

Brand und Explosion, Einstufung und

PC-Eigenschaften

Spezifische Verfahren und Verwendungen

https://pixabay.com/de/

©FOX

(14)

Verordnung Richtlinie

Gesetz Gesetz

Rechtsverordnung EU -Ebene

Nationale – Ebene

https://pixabay.com/de/

(15)

EU-Gesetzgebung

Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (Arbeitsschutz)

Art. 153 AEUV*

(Mindestvorgaben)

Grenzwerte

Gefährdungsbeurteilung

Schutzmaßnahmen

Stoffrichtlinie Krebsrichtlinie Asbestrichtlinie

* Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union

(16)

Rahmenrichtlinie

Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit

89/391/EG

Arbeitsschutzgesetz

Sicherheit und Gesundheit mit chemischen Arbeitsstoffen

98/24/EG

Gefahrstoffverordnung

Schutz vor kanzerogenen und mutagenen Arbeitsstoffen

2004/37/EG

Rechtliche Grundlage der Gefährdungsbeurteilung

(17)

Rechtliche Grundlage der Gefährdungsbeurteilung

Gefährdungsbeurteilung vor Aufnahme der

Tätigkeit

(18)

Verantwortung

Er muss sicherstellen, dass die Gefährdungsbeurteilung

fachkundig durchgeführt wird und Zugang zu den Arbeitsplätzen, erforderlichen Unterlagen und Informationen gewährleistet ist.

(19)

Fachkunde

Die Fachkunde umfasst:

1. eine geeignete Berufsausbildung

entsprechende Berufserfahrung oder eine zeitnah ausgeübte entsprechende

Tätigkeit

und

2. Kenntnisse im Arbeitsschutz:

• Informationsquellen

• Gefahrstoffe

• Beurteilung von Gefährdungen

• Substitution

• Schutzmaßnahmen

• Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen

• Dokumentation

(20)

Vorgehen bei der Gefährdungsbeurteilung

Arbeitsbereiche und Tätigkeiten

festlegen

Informations- ermittlung

Gefährdungen ermitteln und

beurteilen

Schutz- maßnahmen

festlegen Wirksamkeit

prüfen Dokumentation

Gefährdungs- beurteilung fortschreiben

Handlungskreislauf der Gefährdungsbeurteilung

(21)

Gefahrstoff- informationen

Tätigkeits- und betriebsspezifisch Informationen

www.mbi-mh.de

Maßnahmen

©FOX ©FOX

©FOX

©FOX

Höhe der Gefährdung

©FOX

Vorgehen bei der Gefährdungsbeurteilung

KONKRET für den Arbeitsplatz Einstufung,

Arbeitsplatzgrenzwerte, Beurteilungsmaßstäbe

(Einatmen), PC-Eigenschaften

(22)

Leicht zugängliche und wichtige Informationsquellen nutzen

Sicherheitsdatenblatt einschließlich Expositionsszenarien

Technische Regeln Gefahrstoffe

Angaben auf Verpackungen, Gebrauchsanweisungen

Branchen- oder tätigkeitsspezifische Hilfestellungen der

Unfallversicherungsträger, Länder, Verbände

Informationsquellen

(23)

Gefährdungsbeurteilung für alle Gefahrstoffe und Tätigkeiten im Betrieb

©FOX

©FOX

©FOX

https://pixabay.com/de/

https://pixabay.com/de/

(24)

Rangfolge der Schutzmaßnahmen

S T O P

ubstitution

echnik

rganisation

ersönliche Schutzausrüstung

Oftmals eine Kombination von Schutzmaßnahmen

z. B. technische Maßnahme und

Wartung

(25)

Überprüfung der Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen

Fristen zur Überprüfung der Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen festlegen

Regelmäßige Überprüfung der technischen Schutzausrüstung

Wirksamkeit von persönlicher Schutzausrüstung

Bilder:

https://pixabay.com/de/

(26)

Qualität der Sicherheitsdatenblätter ist besser geworden (belastbare Daten).

Abschnitt 1 bis 16 (SDB) sind wichtigste Informationsquelle.

DNEL (Einatmen) kann die Wirksamkeitsprüfung unterstützen.

ES beschreiben generisch eine sichere Verwendung des Stoffes, kann hilfreich sein für die Festlegung von Schutzmaßnahmen.

ES können nicht „individuelle betriebliche Lösungen“vollständig ersetzen.

ES können eine Ausgangsbasis für gleichwertige Schutzmaßnahmen sein.

Expositionsszenarien (ES) nach REACH unterstützen die Gefährdungsbeurteilung (GB) nach Gefahrstoffverordnung?

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Im Vorfeld mehren sich die Warnungen, dass die von den Ländern geplanten Minderungsbeiträge für Treibhaus- gasemissionen nicht ausreichen werden, um die Erder- wärmung auf unter 2°

Europa und der Westen insgesamt müssen sich auf eine wertebasierte, nachhaltige und umfassende Sicherheitspolitik für den Mittleren Osten und den Arabischen Raum besinnen..

Damit geeignete Maßnahmen festgelegt werden können, hat der Arbeitgeber Gefährdungen zu ermitteln, Schutz- maßnahmen festzulegen und deren Wirksamkeit zu über-

• Expositionsszenarien stehen nicht im Widerspruch zur Gefährdungsbeurteilung – und sind auch kein Ersatz.  Empfehlung f. persönliche Schutzmaßnahmen ersetzen nicht

Sind Expositionsszenarien automatisch als „andere Maßnahmen, die in vergleichbarer Weise den Schutz der Gesundheit und der Sicherheit der Beschäftigten gewährleisten“ anzusehen.

10:10 Uhr Grußwort des Instituts für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung Prof.

Löschspraydosen, auch wenn diese jeweils über mindestens 2 LE verfügen. Löschspraydosen können daher nicht für die Grundausstattung angerechnet werden. Trotzdem kann die

Da Produkte aus der Apotheke meist besonders hautverträglich sind und oft auch keine Duft- stoffe enthalten, eignen sich Syndets auch für trockene oder empfindliche Haut..