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Macht die Sozialpsychiatrischen Dienste stark!: Daten und Fakten zur aktuellen Problematik aus Niedersachsen

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sozialpsychiatrische informationen

1/2011 – 41. Jahrgang

ISSN 0171 - 4538

Verlag: Psychiatrie Verlag GmbH, Thomas-Mann-Str. 49a, 53111 Bonn, Tel. 0228 725340, Fax 0228 7253420

www.psychiatrie-verlag.de, E-Mail: verlag@psychiatrie.de Erscheinungsweise: Januar, April, Juli, Oktober

Abonnement: jährlich 36,– Euro einschl. Porto, Ausland 42,– Euro

Das Abonnement gilt jeweils für ein Jahr. Es verlängert sich automatisch, wenn es nicht bis zum 30.9. des laufenden Jahres schriftlich gekündigt wird. Bestellungen nimmt der Verlag entgegen.

Redaktionsanschrift: Sozialpsychiatrische Poliklinik der Medizinischen Hochschule Hannover Podbielskistraße 158, 30177 Hannover

Redaktionssekretariat: Peter Weber, Tel. 0511 1238282 , Fax 0511 1238299 E-Mail: si@psychiatrie.de

Redaktion:

Michael Eink, Hannover Hermann Elgeti, Hannover Helmut Haselbeck, Bremen Gunther Kruse, Langenhagen

Ulla Schmalz, Düsseldorf Ralf Seidel, Mönchengladbach Annette Theißing, Hannover Peter Weber, Hannover

Sonderdruck

Macht die Sozialpsychiatrischen Dienste stark!

Daten und Fakten zur aktuellen Problematik aus Niedersachsen

Zusammenfassung Mehr als vier Jahrzehnte seit dem Aufbau der ersten Sozialpsychiatrischen Dienste in Deutschland versammelten sich im Juli 2010 rund 150 Mitarbeiter aus dem ganzen Bundesgebiet erstmals zu einer länder- und trägerübergreifenden Fachtagung. Unter dem Titel

»Segel setzen!« – zogen sie eine kritische Zwischenbilanz ihrer Arbeit und diskutierten aktuelle Herausforderungen und Lösungswege. In den »Hannoveraner Thesen« erläuterten die Veran- stalter den hohen Stellenwert Sozialpsychiatrischer Dienste für individuell bedarfsgerechte und wohnortnah verfügbare psychiatrische Hilfen mit ambulanter Schwerpunktsetzung (siehe Kasten). Im August 2010 gründeten sie das bundesweites Netzwerk www.sozialpsychiatrische- Dienste.de, um den Erfahrungsaustausch zu pflegen und gemeinsam Antworten auf die aktuellen Herausforderungen zu suchen. Der folgende Beitrag versucht, die gegenwärtige Lage am Beispiel Niedersachsens mithilfe einiger Ergebnisse aus der Landespsychiatrieberichterstat- tung zu veranschaulichen.

Autor: Hermann Elgeti Seiten 10 – 14

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Autor: Hermann Elgeti

die Finanzlage angespannt. Das führt an vielen Orten auch zu einer Reduzierung von Personal in den Sozialpsychiatrischen Diens- ten. Manchmal wird sogar der Sinn und Zweck dieser Dienste infrage gestellt. Wir halten dagegen: Sozialpsychiatrische Dienste bieten jedem Bürger unkompliziert Beratung und Hilfe bezüglich psychischer Erkrankungen,

beraten im sozialen Umfeld Hilfesuchende, Angehörige, Nachbarn und auch Institutionen;

werden kompetent tätig, wenn sich Konfliktsituationen anbahnen und stellen Kontakte zu weiterführenden Behandlungs- und Betreuungseinrichtungen her,

sorgen für Kontakte, wenn die Nachsorge nicht sichergestellt ist;

machen Hausbesuche und klären Hilfen vor Ort;

knüpfen die notwendigen Hilfen im Einzelfall;

stellen die koordinierte Vernetzung sozialer, psychosozialer und psychiatrisch-medizinischer Dienstleistungen in der Region si- cher.

Sozialpsychiatrische Dienste sind als zentraler Punkt im Netz der psychiatrischen Versorgungsstrukturen mit ihrer Schnittstellenfunk- tion als Institutionen der kommunalen Daseinsvorsorge unverzichtbar. In der Existenz der Sozialpsychiatrischen Dienste drückt sich die Sorge der Kommune um ihre Mitbürger mit psychischen Erkrankungen und seelischen Behinderungen und deren Angehörige aus. Der Umgang mit den schwächsten und hilfebedürftigsten Bürgern in der Kommune ist Maßstab einer humanen Gesellschaft.

Aus: Fachtagung »Segel setzen!« an der Medizinischen Hochschule Hannover zur Zukunft der Sozialpsychiatrischen Dienste in Deutschland (08. – 10.07.2010)

Macht die Sozialpsychiatrischen Dienste stark!

Daten und Fakten zur aktuellen Problematik aus Niedersachsen

Zusammenfassung Mehr als vier Jahrzehnte seit dem Aufbau der ersten Sozialpsychiat- rischen Dienste in Deutschland versammelten sich im Juli 2010 rund 150 Mitarbeiter aus dem ganzen Bundesgebiet erstmals zu einer länder- und trägerübergreifenden Fachtagung. Unter dem Titel »Segel setzen!« – zogen sie eine kritische Zwischenbilanz ihrer Arbeit und diskutierten aktuelle Herausforderungen und Lösungswege. In den

»Hannoveraner Thesen« erläuterten die Veranstalter den hohen Stellenwert Sozialpsy- chiatrischer Dienste für individuell bedarfsgerechte und wohnortnah verfügbare psychiatrische Hilfen mit ambulanter Schwerpunktsetzung (siehe Kasten). Im August 2010 gründeten sie das bundesweites Netzwerk www.sozialpsychiatrische-Dienste.de, um den Erfahrungsaustausch zu pflegen und gemeinsam Antworten auf die aktuellen Herausforderungen zu suchen. Der folgende Beitrag versucht, die gegenwärtige Lage am Beispiel Niedersachsens mithilfe einiger Ergebnisse aus der Landespsychiatriebe- richterstattung zu veranschaulichen.

Die wachsenden Nöte eines notwendigen Dienstes

Die Schwierigkeiten, denen die Sozialpsy- chiatrischen Dienste (SpDi) in Niedersach- sen bei der Erfüllung ihrer im Landesgesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psy- chisch Kranke (NPsychKG) definierten Auf- gaben begegnen, sind vielfältig und haben

in den letzten Jahren weiter zugenommen.

Der Hilfe bedarf steigt, nicht nur infolge der Alterung der Gesellschaft, der zuneh- menden sozialen und wirtschaftlichen Not (besonders bei Langzeitarbeitslosen) in Ver- bindung mit abnehmenden Ressourcen an Unterstützung im Lebensumfeld der Be- troffenen. Die Inanspruchnahme des SpDi steigt auch aufgrund eines vielerorts zu

beobachtenden Rückzugs anderer Hilfsan- gebote. Der Kommunale Sozialdienst und die Jugendhilfe werden vielerorts aufgrund von Defiziten im kommunalen Haushalt zu Leistungskürzungen gezwungen. Nicht we- nige Psychiater geben wegen ungünstiger Rahmenbedingungen ihre Praxis vorzeitig auf oder finden bei Erreichen der Altersgren- ze keinen Nachfolger. Psychotherapeuten

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eher sinkt. Die Konfrontation mit extremen psychosozialen Notlagen über Jahrzehnte hinweg ist aufreibender, als wir das wahr- haben wollen. Der Ärztemangel im deut- schen Gesundheitswesen ist auch bei den niedersächsischen SpDi spürbar: Mehrere fachärztliche Leitungspositionen in kom- munalen SpDi können nicht besetzt werden, weil sich keine geeigneten Bewerber finden oder die Kommunen ihnen sehr viel weniger Gehalt zahlen als die Krankenhäuser. Die At- traktivität eines Jobs als Arzt im SpDi sinkt noch einmal, wenn man ohne Personalaus- gleich mit zusätzlichen Arbeiten abseits der Kernaufgaben gemäß NPsychKG zugeschüt- tet wird, sei es als Amtsarzt oder als Gutach- ter für andere kommunale Fachbereiche.

Manche Kommune denkt zusätzlich über die Zusammenlegung seines Gesundheitsamtes mit dem der Nachbarkommune nach. Nur allzu leicht entsteht dann auch der verfüh- rerische Gedanke, am Personal des nun ge- meinsamen Sozialpsychiatrischen Dienstes zu sparen und Standorte aufzugeben. Wer in der Verwaltung will da das Argument hören, dass der SpDi seiner Klientel nur helfen kann, wenn der Weg zu ihren Wohnungen nicht zu lang ist und wenn das Personal auch für aufsuchende bzw. nachgehende Hilfen aus- reicht? Verbindliche Vorgaben für die Perso- nalausstattung Sozial psychiatrischer Dienste zur Erfüllung der im NPsychKG benannten Aufgaben gibt es in Niedersachsen nicht.

Vor Verabschiedung des ersten Psychisch- Kranken-Gesetzes im Jahre 1978 lautete die Empfehlung, pro 150 000 Einwohner sechs Vollzeitstellen vorzusehen, einen Facharzt für Psychiatrie, einen Psychologen, drei So- zialpädagogen und eine Verwaltungskraft.

Pro 100 000 Einwohner wären das damals 3,3 Fachkräfte (ohne Verwaltungskräfte) gewe- sen. Das war wohl schon 1978 zu knapp be- rechnet, 30 Jahre später aber ist es angesichts zunehmender Anforderungen sicherlich ganz und gar ungenügend.

Gemäß § 8 des 1997 novellierten NPsychKG haben die Kommunen einen Sozialpsychiat- rischen Verbund (SpV) gebildet, in dem alle Anbieter von Hilfen für psychisch erkrank- te Menschen zur Zusammenarbeit einge- laden sind. Benachbarte Kommunen kön- nen einen gemeinsamen SpV bilden, eine Möglichkeit, von der bis jetzt nur Stadt und Landkreis Osnabrück Gebrauch gemacht ha- ben, die zusammen auch nur einen SpDi be- treiben. Viele Kommunen haben eine in § 10 Abs. 3 NPsychKG eingeräumte Möglichkeit genutzt und Aufgaben eines SpDi auf freie Träger zu übertragen. In 28 Fällen geschah

dies teilweise (meist in Bezug auf die Zu- ständigkeit für Suchterkrankungen) in vier Fällen vollständig.

Leistungsspektrum und Fallzahlbelastung Alle 45 SpDi in Niedersachsen werden seit 2007 vom MS um eine jährliche Kurzdoku- mentation zu ihrer Arbeit und zu derjenigen im Sozialpsychiatrischen Verbund gebeten.

Die Beteiligung an dieser Umfrage stieg von 51 % (N = 23) für das Berichtsjahr 2006 kon- tinuierlich auf 89 % (N = 40) für das Berichts- jahr 2009 an. Die seit 2007 vom Autor gelei- tete Geschäftsstelle des Landesfachbeirates Psychiatrie wertet die Daten aus. Zusätzliche Zahlen zum Personal und zu den Patienten der SpDi erhielten wir für das Jahr 2006 in 23, für 2007 in 28, für 2008 in 30 und 2009 von 39 Fällen. Diese wurden übermittelt als Kopien der von den SpDi ausgefüllten Blät- ter 28 bis 30 der Jahresberichterstattung der unteren Gesundheitsbehörden, die vom Niedersächsischen Landesgesundheitsamt (NLGA) organisiert wird. Wenn nicht anders dargestellt, beziehen sich die Ergebnisse im Folgenden auf das Berichtsjahr 2009.

Das Leistungsspektrum der SpDi umfasst in über 90 % aller Kommunen Sprechstunden im Dienst mit Bereitschaft zu sofortigen Notfall-Hausbesuchen an jedem Wochentag für mindestens vier Stunden. Ebenso häufig werden Gutachten gemäß § 12 NPsychKG zur Frage von Zwangseinweisungen und anderen Anlässen erstellt, z. B. im Rahmen der Pflegeversicherung (SGB XI), des Kin- derjugendhilfegesetzes (SGB VIII) oder des Betreuungsgesetzes. Nahezu 80 % aller SpDi organisieren Konferenzen zur Hilfeplanung für seelisch behinderte Menschen gemäß

§ 53 SGB XII und nehmen an sonstigen auf- wendigen, dienstübergreifenden Fallbespre- chungen teil. Immerhin 64 % der Ärzte sind an allgemeinen amtsärztlichen Begutach- tungen beteiligt. Relativ selten dagegen ist die – fachlich und ethisch fragwürdige – Wahrnehmung von Funktionen einer Ord- nungsbehörde bei Zwangseinweisungen (23 %). In 15 % der SpDi können die dort angestellten Ärzte über eine persönliche Er- mächtigung sozialpsychiatrische Problem- patienten auch kassenärztlich behandeln, wie es in § 11 NPsychKG empfohlen wird.

Die Auswertungen des NLGA für die Jahre 2004 bis 2008 zeigen, dass der Umfang der Einzelfallhilfen in den letzten Jahren zuge- nommen hat, ohne dass das Personal ent- sprechend aufgestockt worden wäre (Abbil- behandeln jeweils nur eine kleine Anzahl

von Patienten und lassen sich bevorzugt in großen Städten nieder. Die Psychiatrischen Institutsambulanzen (PIA) der Versorgungs- kliniken werden oft wegen Unterfinan- zierung und fehlender Wohnortnähe der gesetzlichen Verpflichtung, sektorbezogen und bei Bedarf auch aufsuchend tätig zu werden, nicht gerecht.

Nicht nur bei den Hilfen im Einzelfall steigt der Arbeitsaufwand, sondern auch bei der Koordination und Planung im regionalen Verbund der Hilfsangebote. Die meisten großen Klinik- und Heimträger entwickeln ihre Hilfsangebote ohne Abstimmung mit den Verbundgremien. Während auf der einen Seite unter Umständen wichtige Bestandteile für ein wirksames gemein- depsychiatrisches Netzwerk fehlen, treten auf der anderen Seite immer mehr spezia- lisierte oder kleine Anbieter auf den Plan, die sich an der Versorgung der Betroffenen beteiligen wollen. Der politisch forcierte marktwirtschaftliche Wettbewerb im Ge- sundheitswesen fördert die Konkurrenz unter den verschiedenen Anbietern und er- schwert gemeinsame Bemühungen um eine Vermeidung von Unter-, Über- und Fehlver- sorgung.

Seit 2007 haben die Leitungen der SpDi in Niedersachsen und ihre mit der Ge- schäftsführung der Sozialpsychiatrischen Verbünde beauftragten Mitarbeiter den Er- fahrungsaustausch untereinander intensi- viert. Dies erfolgt vor allem im Rahmen von Dienstbesprechungen mit der Fachaufsicht, dem Ministerium für Soziales, Frauen, Fa- milie, Gesundheit und Integration (MS), an denen auch der Autor in seiner Funktion als Geschäftsführer des Landesfachbeirates Psychiatrie Niedersachsen im Gaststatus teil- nimmt. Neben einer landesweiten Dienst- besprechung pro Jahr gibt es halbjährlich mindestens zwei Treffen für jeden der vier ehemaligen Regierungsbezirke. Hier wer- den Informationen ausgetauscht, aktuelle Probleme diskutiert, Anliegen an die Fach- aufsicht herangetragen und Ergebnisse von Umfragen vorgestellt.

Zu den Entwicklungen im gesellschaft- lichen und professionellen Umfeld kommen Erschwernisse, die in den institutionellen Rahmenbedingungen des SpDi selbst lie- gen. Die Arbeitsverdichtung in den SpDi aufgrund steigenden Hilfebedarfs trifft fast überall auf ein kleines Team von Mitarbei- tern, deren Altersdurchschnitt eher steigt und deren psychische Belastungsfähigkeit

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dung 1). So stieg die Fallzahlbelastung, also die Zahl der jährlich betreuten Patienten pro Fachkraft-Vollzeitstelle (ohne Verwaltungs- kräfte) deutlich an. Für SpDi in Trägerschaft der Kommune, die keine Aufgaben gemäß NPsychKG (z. B. die Suchtberatung) an freie Träger delegiert haben, ist die Fallzahlbela- stung besonders hoch.

Die Arbeit im Sozialpsychiatrischen Verbund

Die Geschäftsführung des Sozialpsychiat- rischen Verbunds (SpV) nach § 8 NPsychKG gehört auch zu den Aufgaben der Sozialpsy- chiatrischen Dienste und wird nach ihren Angaben auch in fast allen Fällen (92 %) wahrgenommen. Für diese Funktion wer- den pro Verbund durchschnittlich 0,3 Voll- kraft-Anteile (VK) eingesetzt, wenn man den Sonderfall der Region Hannover mit 1,1 Mio.

Einwohnern ausnimmt. Bezieht man die Personalressourcen auf die Einwohnerzahl der an der Befragung teilnehmenden Kom- munen, kommt man auf einen Durchschnitt von 0,21 VK pro 100 000 Einwohner, für die Region Hannover ergibt sich hier ein Wert von 0,17 VK.

Die SpV in den einzelnen Kommunen sind sehr verschieden in ihrer Zusammensetzung und ihren Aktivitäten. Vertreten sind bei den Gremiensitzungen in der Regel im Einzugs- gebiet tätige Leistungserbringer (100 %), aber auch die Kommunalverwaltung (85 %) und für die Finanzierung der Hilfen zuständige Leistungs- bzw. Kostenträger (94 %). Selbst- hilfe-Initiativen der Betroffenen nehmen in 65 % der Verbünde an der Netzwerkarbeit teil, aber nicht immer sind es Mitglieder von Vereinen der Psychiatrie-Erfahrenen, die ja noch gar nicht überall einen organisato- rischen Zusammenhalt entwickeln konnten.

Die Angehörigen psychisch Kranker sind in 62 % der Verbünde an der Gremienarbeit beteiligt, in 26 % sind Vertreter des Kommu- nalparlamentes dabei. Meist findet nur eine Plenarversammlung pro Jahr statt, selten sind es mehr als zwei, nur in der Region Han- nover sind monatliche Sitzungen die Regel.

Einladungen und Protokolle werden vom SpDi erstellt und verschickt. Durchschnittlich tagen zusätzlich vier bis fünf Fachgruppen oder Ausschüsse in regelmäßigen Abständen (d. h. mindestens zweimal pro Jahr), in der Region Hannover waren es 2009 22 solcher Arbeitsgruppen.

Die SpDi müssen im Benehmen mit dem SpV seit 1997 auch einen Sozialpsychiat-

rischen Plan gemäß § 9 NPsychKG über den Bedarf und das gegenwärtige Angebot an Hilfen für psychisch Kranke erstellen und regelmäßig fortschreiben. Dies erfordert ei- nen recht großen Aufwand und auch eine gute Zusammenarbeit mit allen Mitgliedern des Verbunds. Man kann sich vorstellen, dass die Erledigung dieser Aufgabe bei Per- sonalnot im Dienst selbst und bei schwie- rigen Verhältnissen im regionalen Verbund eher einmal aufgeschoben wird. Bei 22 % der Kommunen, die sich an der Umfrage für das Berichtsjahr 2009 beteiligten, lag der letz- te Plan schon mindestens fünf Jahre (2004 oder früher) zurück. Nur 53 % der Kommu- nen hatten ihren Plan zuletzt in den Jahren 2007 bis 2009 fortgeschrieben oder hatten dies zumindest für 2010 vor. Andererseits gaben 85 % der SpDi an, im Berichtsjahr mit der Erstellung des Sozialpsychiatrischen Plans befasst gewesen zu sein. Hier könnten wohl viele SpDi Unterstützung von außen gebrauchen, sowohl bei der Einschätzung des Ist-Zustandes als auch bei der Planung und Durchführung von Initiativen zur Ver- besserung der Versorgungssituation. Zu diesem Zweck hat der Landesfachbeirat Psy- chiatrie 2009 eine Arbeitsgruppe »regionale Vernetzung« gegründet, in der SpDi aus al- len vier Bezirken und das MS vertreten sind.

Regionale Analysen zu Personal und Patienten

Selbstverständlich unterscheiden sich die Anforderungen an Sozialpsychiatrische Dienste quantitativ und qualitativ je nach den besonderen Verhältnissen vor Ort. In städtischen Verdichtungsräumen und bei hoher Arbeitslosigkeit in der Bevölkerung ist mit relativ mehr chronisch und schwer psychisch erkrankten Menschen zu rech- nen.1 Außerdem stehen in großen, gering besiedelten Landkreisen weniger andere ambulante Fachdienste zur Verfügung, die Erreichbarkeit des SpDi ist schlechter, und der Zeitaufwand für aufsuchende Hilfen

wird sehr hoch. In großen Kommunen muss die notwendige Personalstärke im SpDi an der Einwohnerzahl gemessen werden, um eine ausreichende Versorgung der auf Hilfe angewiesenen Bürger zu gewährleisten.

Wenn wir in Niedersachsen eine flächende- ckende, wohnortnahe und bedarfsgerechte Versorgung in Bezug auf sozialpsychiat- rische Hilfen gemäß NPsychKG erreichen wollen, müssen diese Faktoren in der Perso- nalausstattung der SpDi Berücksichtigung finden. Überprüft werden kann das mithilfe von Daten aus der Sozialberichterstattung der Kommunen. Neben der Einwohnerzahl sind Angaben zur Siedlungsdichte der Kom- mune (gemessen als Einwohner pro Hektar Gebietsfläche) und zur Altersstruktur der Bevölkerung wichtig. Von Bedeutung ist auch der Anteil Arbeitsloser an den 18- bis 64-jährigen Einwohnern als Hinweis auf das Ausmaß sozialer Problemlagen. Die Auswertung der verfügbaren Daten für das Berichtsjahr 2009 erbringt interessante Zu- sammenhänge zwischen Personalausstat- tung der SpDi und Anzahl der dort betreuten Patienten einerseits, Größe und Sozialstruk- tur der Kommune andererseits (Tabelle 1).

Es zeigt sich, dass die SpDi in Kommunen mit einer großen Einwohnerzahl (kreisfreie Städ- te und Landkreise, ohne Region Hannover) vergleichsweise weniger Fachpersonal ha- ben und weniger Patienten erreichen. Dieser Befund lässt vermuten, dass bevölkerungs- reiche Kommunen die Personalausstattung ihres SpDi nicht an der Anzahl der Einwohner ausrichten. Diese SpDi scheinen für die hilfs- bedürftigen Mitbürger schlechter zugänglich zu sein, sei es durch Personalnot, sei es durch einen zu weiten Weg zum Dienst. In gering besiedelten Landkreisen (unter 1,0 Einw. pro Hektar) sind die SpDi ebenso wie in kreis- freien Städten (ab 3,0 Einw. pro Hektar) beim Fachpersonal relativ besser ausgestattet, dort werden aber auch sehr viel mehr Pati- enten betreut. In Kommunen mit überdurch- schnittlich hohem An teil an Arbeitslosen ist 0

2 4 6 8 10

2004 2005 2006 2007 2008

0 200 400 600 800 1000

Vollkraftanteile pro 100.000 Einwohner Patienten pro 100.000 Einwohner Abbildung 1: Fachpersonal und Patientenzahl der Soziapsychiatrischen Dienste 2004 – 2008

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der Umfang an Einzelfallhilfen (gemessen als Anzahl dokumentierter Patienten pro 1 000 Einwohner) deutlich erhöht, ohne dass die Personalausstattung in ähnlichem Umfang ausgeweitet worden wäre.

Die Region Hannover blieb bei diesem Ver- gleich als einziger großstädtischer Ballungs- raum in Niedersachsen unberücksichtigt.

Sie hat 1,1 Mio. Einwohner bei einer Sied- lungsdichte von 4,9 Einwohnern pro Hektar und einer Arbeitslosigkeit von 7,5 %. Der SpDi der Region verfügt über 3,7 Vollzeit- Fachkraft-Anteile pro 100 000 Einwohner und hat 6,4 Patienten pro 1 000 Einwohner dokumentiert. Die beiden Versorgungssek- toren, für die die beiden psychiatrischen Polikliniken der Medizinischen Hochschule Hannover zuständig sind, wurden hierbei nicht einbezogen.

Erstmals wurden für das Berichtsjahr 2008 die SpDi gebeten, jeweils für ihre Kommune auch die Anzahl der belegten Plätze im am- bulant betreuten Wohnen (abW) gemäß § 53 SGB XII für seelisch behinderte Menschen zu melden. Für diesen Personenkreis führt das Niedersächsische Landesamt für Soziales bisher nur eine Statistik zum Umfang stati- onärer und teilstationärer Eingliederungs- hilfen. Für 29 von insgesamt 45 Landkrei- sen und kreisfreien Städten (64 %) konnten 2008 Angaben ausgewertet werden. Bei einer Wiederholung dieser Abfrage für das Berichtsjahr 2009 lagen leider nur aus 23 Kommunen (51 %) auswertbare Daten vor.

Landesweit wurde ein Durchschnittswert von 91 (2008) bzw. 125 (2009) belegten Plätzen pro 100 000 Einwohner errechnet (Tabelle 2). Im Bezirk mit der niedrigsten Siedlungsdichte, Lüneburg (ohne Landkreis

Unterversorgung kann vorliegen, weil der Zugang zu diesem Angebot erschwert ist, beispielsweise durch hohe Hürden vor der Kostenzusage oder geringes Entgelt für die erbrachten Leistungen.

Überversorgung wäre zu vermuten, wenn es bei wichtigen Risiko-Merkmalen der Nutz- ergruppen keine Unterschiede zwischen ambulant betreutem Wohnen und weni- ger aufwendigen ambulant-aufsuchenden Diensten (PIA, SpDi) gibt.

Fehlversorgung müsste man annehmen, wenn ambulant betreutes Wohnen nur des- halb nötig wird, weil vorrangig zuständige ambulant-aufsuchende Dienste ihre Aufga- ben nicht erfüllen (können). Das mag daran liegen, dass diese wohnortnah nicht verfüg- bar sind, zu wenig Personal haben oder kei- ne aufsuchenden Hilfen leisten. Vorrangig könnten Leistungen der ambulanten Ergo- therapie oder psychiatrischen Pflege sein, aber auch solche der PIA oder des SpDi.

In jedem Falle lohnt es sich, Art und Um- fang des verfügbaren Angebots an Hilfen für die Bürger einer Kommune genau unter die Lupe zu nehmen. Dieses Angebot muss mit der Einwohnerzahl, Sozialstruktur und Versorgungstradition in der Region in Bezie- hung gesetzt werden. Ein Abgleich mit den Daten vergleichbarer anderer Kommunen kann bei der Interpretation der Ergebnisse und der Suche nach einer bedarfsgerechten Weiterentwicklung der gemeindepsychiat- rischen Versorgung vor Ort helfen. Der So- zialpsychiatrische Dienst hat den Auftrag, diesen Prozess im Sozialpsychiatrischen Verbund anzustoßen, zu verbreitern, vo- ranzutreiben und aufrechtzuerhalten. Zu seiner Unterstützung entwickelt der Lan- desfachbeirat Psychiatrie zurzeit im Auftrag des Sozialministeriums und in Kooperation mit der Medizinischen Hochschule sowie Kennzahlen zur Sozialstruktur

der Kommune Anzahl Anteil mit Daten (N)

Fachkräfte pro 100.000 Einw.

dokumentierte Patienten pro 1.000 Einw.

Anzahl Einwohner

unter 100 000 100 000 – 150 000 150 000 – 200 000

über 200 000

11 14 11 8

82 % (9) 93 % (13)

73 % (8) 88 % (7)

4,5 4,0 3,8 3,1

8,4 7,3 5,3 5,9

Siedlungsdichte (Einw./Hektar Gebietsfläche)

unter 1,0 Einw./ha 1,0 – 1,9 Einw./ha 2,0 – 2,9 Einw./ha ab 3,0 Einw./ha

7 25

4 8

71 % (5) 84 % (21) 100 % (4) 100 % (8)

5,0 3,5 3,2 4,1

12,2 5,2 5,6 7,9

Anteil Arbeitsloser an 18 – 64-Jährigen

unter 5,0 % 5,0 % – 6,2 % 6,3 % – 7,5 % über 7,5 %

8 12 14 10

75 % (6) 83 % (10) 93 % (13) 90 % (9)

3,2 3,5 3,9 4,0

5,1 4,8 7,8 7,1 Tabelle 1: Kennzahlen für SpDi nach Sozialstruktur der Kommune 2009*

Kommunen

*) eigene Auswertung nach Daten aus der Jahresberichterstattung der unteren Gesundheitsbehör- den, des Landesamtes für Statistik und der Agentur für Arbeit; ohne Region Hannover; Stadt und Landkreis Osnabrück als eine Kommune gezählt

Celle), liegt der Wert nur bei 72 bzw. 79, im Bezirk Braunschweig dagegen bei 104 bzw.

182, wobei hier der starke Anstieg von 2008 auf 2009 auf der Einbeziehung von Daten aus dem Landkreis Göttingen beruht, der 2008 noch keine Angaben gemacht hatte.

Die teilweise sehr großen Unterschiede zwischen einzelnen Kommunen lassen sich ohne genaue Kenntnis des gesamten Hilfe- systems vor Ort nicht sinnvoll interpretie- ren. In der einen Region mögen psychisch chronisch und schwer erkrankte Menschen dank bedarfsgerechter Hilfen wie des am- bulant betreuten Wohnens eher in ihrer gewohnten Lebensumwelt verbleiben. Wo- anders werden diese Personen vielleicht häufiger in einem Wohn- oder Pflegeheim untergebracht (nicht selten wohnortfern), wodurch sich der Bedarf an ambulant-auf- suchenden Hilfen kurz- und langfristig ver- ringert. Der Umfang der Leistungsgewäh- rung kann bedarfsgerecht sein oder einen Hinweis geben auf Unter-, Über- oder Fehl- versorgung:

Bezirk Weser-Ems

Einwohner (in Tausend)

Anzahl Kommunen mit Daten

belegte Plätze

Lüneburg -

Celle 2477 2476 16 50 % 38 % 763 609 91 102

Hannover +

Celle 1518 1514 10 70 % 40 % 678 151 72 79

Braunschweig 2329 2322 8 75 % 63 % 1687 1729 92 106

Niedersachsen 1624 1617 11 73 % 73 % 1293 2288 104 182

Niedersachsen 7948 7929 45 64 % 51 % 4421 5171 91 125

*) belegte Plätze im ambulant betreuten Wohnen pro 100 000 Einwohner der Kommune

alle 2008 2009

2008 2009

Anzahl Ziffer*

2008 2009 2008 2009

Tabelle 2: Umfang ambulant betreuten Wohnens nach Bezirk 2008 und 2009

(6)

der Fachhochschule Hannover ein EDV-Pro- gramm zur Landespsychiatrieberichterstat- tung. Tabellen zur Platzkapazität von Kli- niken und Heimen, Wohn- und Werkstätten werden bereits seit 2007 im Jahrbuch »Psy- chiatrie in Niedersachsen« auf dem jeweils aktuellsten Stand veröffentlicht.2 Die Kom- munen sollten ihrerseits im Interesse ihrer hilfsbedürftigen Bürger dafür sorgen, dass ihr SpDi personell ausreichend ausgestattet ist, um sich kompetent und engagiert seiner anspruchsvollen Aufgaben sowohl in der

Einzelfallarbeit als auch bei der regionalen Koordination und Planung psychiatrischer Hilfen widmen zu können.

Anmerkungen

1 Kluge H, Becker T, Kallert TW, Matschinger H, Angemeyer MC (2007): Auswirkungen struktu- reller Faktoren auf die Inanspruchnahme Sozial- psychiatrischer Dienste – eine Mehrebenenanaly- se. Psychiatrische Praxis; 34: 20 – 25

2 Elgeti H (Hg.): Psychiatrie in Niedersachsen – Jahrbücher 2008, 2009, 2010, 2011. Bonn: Psych- iatrie-Verlag

Der Autor

Dr. med. Hermann Elgeti Medizinische Hochschule Hannover Sozialpsychiatrische Poliklinik List Podbielskistraße 158

30177 Hannover

Elgeti.hermann@mh-hannover.de

Autoren: Albina Zeef, Marcel Sieberer und Marc Ziegenbein

Wie können interkulturelle Fort- und Weiterbildungen in der Psychiatrie und Psychotherapie Sinn machen?

Ein Beispiel guter Praxis

Zusammenfassung Das deutsche Gesundheitssystem weist zahlreiche Lücken im Hin- blick auf die psychiatrisch/psychotherapeutische Versorgung von Migranten auf. Dabei bestehen große Defizite an Weiterbildungen für unterschiedliche Berufsgruppen auf dem Gebiet der Interkulturellen Psychiatrie. Daher soll hier exemplarisch ein neu entwickeltes, erprobtes und evaluiertes Weiterbildungsmodul zum Thema »Menschen aus anderen Kulturen in Deutschland vorgestellt werden.

Einleitung

Das deutsche Gesundheitssystem wird den Anforderungen von Migranten bisher nicht im vollen Umfang gerecht. Insbesondere hinsichtlich der Zugänglichkeit und der Ad- äquatheit des Leistungsangebots, der inter- kulturellen Kompetenz der im Gesundheits- system Tätigen aller Berufsgruppen sowie des Einsatzes professionell geschulter Dol- metscher werden Lücken identifiziert (Zim- mermann 2000). Die Behandlung psychisch erkrankter Migranten gestaltet sich oft als schwierig, da es Verständigungsschwierig- keiten, Missverständnisse aufgrund kultu- reller Besonderheiten sowie einen Mangel an kultureller Kompetenz bei den Mitarbei- tern der psychiatrischen/psychotherapeu- tischen Einrichtungen gibt. Eine der Ursa- chen für diese unbefriedigende Situation ist

ein großes Defizit an Weiterbildungen auf dem Gebiet der Interkulturellen Psychiatrie (Calliess 2006, Calliess et al. 2008, Machlei- dt 2006). Die Arbeitsgruppe »Interkulturelle Psychiatrie« der Klinik für Psychiatrie, Sozial- psychiatrie und Psychotherapie (Ärztlicher Direktor: Prof. Dr. med. S. Bleich) der Medi- zinischen Hochschule Hannover (MHH) ar- beitet an der Implementierung eines Curri- culums für Interkulturelle Psychiatrie in die Weiterbildungsordnung des Facharztes für Psychiatrie und Psychotherapie. Da eine ad- äquate psychiatrisch-psychotherapeuti sche Behandlung in einem multiprofessionellen Rahmen stattfinden sollte, wird an der MHH zudem großer Wert auf eine sozialpsychi- atrische Weiterbildung der Mitarbeiter un- terschiedlichster Berufsgruppen (Leitung:

Dr. phil. Diplom-Psychologin A. Bondar) aus ambulanten, teilstationären und stationären

psychiatrischen Einrichtungen gelegt. Die größten Berufsgruppen sind dabei Kranken- schwestern, Krankenpfleger, Altenpfleger sowie Ergotherapeuten, Physio therapeuten und Sozialarbeiter.

Weiterbildungen auf dem Gebiet der Inter- kulturellen Psychiatrie können Defizite des deutschen Gesundheitssystems im Hinblick auf die Versorgung von Migranten ausglei- chen.

Das in diesem Kapitel vorgestellte Weiter- bildungsmodul zum Thema »Menschen aus anderen Kulturen in Deutschland: Der ge- sundheitliche Aspekt« zielt primär darauf ab, Mitarbeiter unterschiedlichster Berufs- gruppen aus psychiatrischen Einrichtungen für kulturelle Besonderheiten von psychisch Kranken mit einem Migrationshintergrund

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