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HANDBUCH ZUR BR-WAHL. In 26 Schritten zum Betriebsrat

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Academic year: 2022

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(1)

ZUR HANDBUCH

BR-WAHL

In 26 Schritten zum

Betriebsrat

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(3)

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

im Jahr 2022 stehen wieder die regelmäßigen Betriebsratswahlen in Deutschlands Betrieben vor der Tür. Wird auch in Ihrem Betrieb ein (neuer) Betriebsrat gewählt? Dann sollten Sie sich jetzt schlaumachen, wie Sie Ihre Betriebsratswahl rechtssicher und daten- schutzkonform durchführen können.

Wir von der W.A.F. unterstützen Sie dabei! In die- sem Handbuch erklären wir Ihnen in 26 einfachen Schritten, wie Sie die Betriebsratswahl im normalen Wahlverfahren durchführen. Zu jedem Schritt können Sie sich zusätzlich ein Video ansehen.

Für die Durchführung der Wahl empfehlen wir Ihnen außerdem die W.A.F. Wahlhelfer-Software. Damit behalten Sie immer einen optimalen Überblick über alle Termine und Fristen. Die Software bekommen Sie kostenfrei bei all unseren Wahlseminaren oder unter betriebsratswahl.de/wahlhelfer.

Wir wünschen Ihnen eine erfolgreiche Betriebsrats- wahl!

Mit besten Grüßen

Sandra Becker Fachreferentin Sandra Becker

Wahl-Expertin der W.A.F.

EDITORIAL

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Wahlhelfer-Software

Eine Betriebsratswahl ist sehr komplex und Formfehler oder Fristver- letzungen können die ganze Wahl ungültig machen. Erleichtern Sie sich die Arbeit als Wahlvorstand und nutzen Sie den Wahlhelfer der W.A.F.

Ihr digitaler Wegweiser für die BR-Wahl 2022

Und das steckt drin:

Planung

In 26 Schritten ein- fach durch die Wahl!

Die Software prüft bei jedem Schritt, ob es Termine oder Fristen gibt.

Erklärung der Schritte durch Videos Automatische

Neuberechnung von Terminen und Fristen

Passende Formulare, Checklisten und Musterbriefe

Nach der Wahl einfach die Stimmen eingeben und auswerten.

Einfaches Auszählen und schnelle Bekanntgabe des Wahlergebnisses!

Komfortable Eingabe- maske für die Stimmen bei Persönlichkeits- wahl und Listenwahl Automatische Plau-

sibilitätsprüfungen Berechnung der

Betriebsrats- und Ersatzmitglieder Einfacher Ausdruck

des Wahlergebnisses

Durchführung Stimmenaus- zählung

Anhand Ihrer individu- ellen Eckdaten plant die Software Ihre BR-Wahl.

Ermittlung des richtigen Wahlver- fahrens

Bestimmung der zu reservierenden Sitze für das Geschlecht in der Minderheit Automatische und

zuverlässige Termin- planung

Übersichtliche Listen mit allen Fristen Terminliste zum

Aus drucken

WAHLHELFER-SOFTWARE

(5)

Sie möchten noch mehr über die Wahlhelfer- Software erfahren?

Unter betriebsratswahl.de/wahlhelfer erkläre ich Ihnen alles, was Sie wissen müssen.

Vom Download, über die Anmeldung bis hin zur Arbeit mit der Software. Scannen Sie einfach den QR-Code!

WAHLHELFER-SOFTWARE

(6)

1. Schritt

06 Bestellung des Wahlvorstands 2. Schritt

07 Erste Sitzung des Wahlvorstands

3. Schritt

08 Aufgaben des Wahlvorstands 4. Schritt

09 Erlass des Wahlausschreibens 5. Schritt

10 Bekanntmachung der Wählerliste und der Wahlordnung

6. Schritt

11 Einsprüche gegen die Richtigkeit der Wählerliste

7. Schritt

12 Einreichung von Wahlvorschlägen 8. Schritt

13 Prüfung von Wahlvorschlägen 9. Schritt

14 Mitteilung an Listenvertreter zur Gültigkeit der Wahlvorschläge

10. Schritt

15 Nachfrist zur Einreichung gültiger Wahlvorschläge

11. Schritt

16 Einladung der Listenvertreter zur Auslosung der Listennummern

12. Schritt

17 Bekanntmachung der Wahlvorschläge 13. Schritt

18 Weitere wahlvorbereitende Maßnahmen

14. Schritt

20 Briefwahl

15. Schritt

21 Abschließende Überprüfung der Wählerliste

16. Schritt

22 Stimmabgabe am Wahltag 17. Schritt

23 Öffnen der Briefwahlumschläge

18. Schritt

24 Öffentliche Auszählung der Stimmen

19. Schritt

26 Feststellung des Wahlergebnisses

20. Schritt

27 Anfertigen der Wahlnieder- schrift und Benachrichtigung der Gewählten

21. Schritt

28 Annahme oder Ablehnung der Wahl durch die Gewählten 22. Schritt

29 Bekanntmachung der neu gewählten Betriebsratsmitglieder 23. Schritt

30 Einladung der neu gewählten Betriebsratsmitglieder zur ersten Sitzung

24. Schritt

31 Konstituierende Sitzung des neuen Betriebsrats

25. Schritt

32 Ablauf der Anfechtungsfrist 26. Schritt

32 Vernichtung der verspätet eingegangenen Briefwahl- umschläge

INHALT

26 Schritte zur Wahl

INHALT

INHALT

(7)

Service

51 Schulungsanspruch Wahl-Seminare Service

52 Schritt für Schritt durch die Wahl Service

53 Wahl-Starter-Set Seminar

54 Betriebsratswahl 2022:

Normales Wahlverfahren Seminar

55 Betriebsratswahl 2022:

Vereinfachtes Wahlverfahren Webinar

56 Betriebsratswahl 2022:

Normales Wahlverfahren Webinar

57 Betriebsratswahl 2022:

Vereinfachtes Wahlverfahren Seminar

58 Betriebsratswahl 2022:

Fresh-up normales Wahlverfahren Erster Teil:

36 Wahl des Betriebsrats Zweiter Teil:

45 Wahl des Betriebsrats im vereinfachten Wahlverfahren

Seminar

59 Betriebsratswahl 2022:

Garantiert gut abschneiden Kostenloses Webinar 60 Betriebsrat gründen

Kostenloses Webinar 61 BR-Kandidatur zur

Betriebsratswahl 2022 Kostenloses Webinar

61 Die sechs fatalsten Fehler bei der Erstellung der Wählerliste Service

62 Kostenlose Wahlhilfen Service

64 Die W.A.F. im Überblick

Seminare und Wahlhilfen Wahlordnung

Lo s ge ht‘ s!

Los geht

’s!

INHALT

(8)

Bestellung des Wahlvorstands

Ganz wichtig vorab: Um einen Betriebsrat wählen zu können, brauchen Sie zuerst einen Wahlvorstand. Der Wahlvorstand ist ein Gremium, das sich um die Vorbereitung und den reibungslosen Ablauf der Betriebsratswahl kümmert und den Wahlvorgang leitet und überwacht.

Dieser Wahlvorstand wird nicht vom Arbeitgeber, sondern vom Betriebsrat bestellt. Das heißt, der amtierende Betriebsrat ist ver- pflichtet, spätestens zehn (besser 14) Wochen vor dem Ende seiner Amtszeit einen Wahlvorstand zu bestellen (§§ 16, 21 BetrVG).

In vier Schritten zum Wahlvorstand:

1. Laden Sie, als amtierender Betriebsrat, zu einer Betriebsrats- sitzung ein. Eine Mustereinladung (024a) finden Sie in der Wahlhelfer-Software.

2. Auf dieser Sitzung wird dann ein Wahlvorstand bestellt und die Zusammensetzung festgelegt (siehe § 16 Abs. 1 BetrVG).

3. Erstellen Sie hierüber ein Protokoll. Ein Musterprotokoll (030a) finden Sie in der Wahlhelfer-Software.

4. Benachrichtigen Sie im Anschluss die bestellten Wahlvor- standsmitglieder und den Arbeitgeber. Musterbriefe (030b und 030c) hierfür finden Sie in der Wahlhelfer-Software.

Wenn Sie als Betriebsrat diese Punkte erledigt haben, ist der Wahl- vorstand mit seiner Bestellung für die Betriebsratswahl verantwort- lich. Der Betriebsrat hat nun mit der Vorbereitung und Durchfüh- rung der Betriebsratswahl juristisch nichts mehr zu tun.

Tipp: Übergeben Sie dem Wahlvorstand dieses Handbuch und die Wahlhelfer-Software der W.A.F., damit er die Betriebsratswahl erfolg-

reich und fehlerfrei durchführen kann. zum 1. Schritt

1. Schritt

024 a Einladung zur BR-Sitzung zur Wahl eines Wahl- vorstands 030 a

Protokoll zur BR- Sitzung zur Wahl eines Wahlvor- stands 030 b

Mitteilung an AG über Bestellung des Wahlvor- stands durch den BR 030 c Mitteilung an Wahlvorstands- mitglieder über Bestellung zum Wahlvorstand

Formulare

Video

1. SCHRITT

(9)

Erste Sitzung des Wahlvorstands

Als erste Amtshandlung müssen Sie als Vorsitzender des Wahlvor- stands die Mitglieder des Wahlvorstands unverzüglich zur ersten Sitzung einladen. Eine Mustereinladung (040a) finden Sie in der Wahlhelfer-Software.

Auf dieser ersten Sitzung legen Sie bereits einen verbindlichen Termin für die Betriebsratswahl fest und stellen einen Arbeitsplan für alle Wahlvorstandsmitglieder auf.

Den Tag der Betriebsratswahl sollten Sie mindestens eine Woche vor den Ablauf der Amtszeit des jetzigen Betriebsrats legen (§ 3 Abs. 1 S. 3 WO). Hinweise zur Terminierung (500) finden Sie in der Software.

Außerdem legt der Wahlvorstand in seiner Sitzung fest, unter wel- cher Adresse oder in welchem Raum der Wahlvorstand im Betrieb erreichbar ist und wie seine Sprechzeiten sind. Ferner ist ein Ort zu bestimmen, der für Aushänge und Bekanntmachungen des Wahl- vorstands geeignet und für alle Beschäftigten ohne besonderen Aufwand erreichbar und einsehbar ist.

Erstellen Sie zu dieser ersten Sitzung des Wahlvorstands ein Proto- koll. Ein Musterprotokoll (070a) finden Sie in der Software.

Tipp: Bei der Festlegung des Termin- und Arbeitsplans für die Wahl sind viele Fristen und Termine zu berücksichtigen. Um bei der kompli- zierten Berechnung dieser Fristen keinen Fehler zu machen, unterstützt Sie die Wahlhelfer-Software mit dem automatisierten Terminplaner.

2. Schritt

040 a Einladung zur ersten Sitzung des Wahlvorstands 500

Hinweise zur Terminierung der BR-Wahl durch den Wahlvorstand 070 a

Protokoll zur ersten Sitzung des Wahlvorstands

Formulare

zum 2. Schritt BR-Wahl 2022:

Normales Wahlverfahren

Seminar-Tipp

Video

2. SCHRITT

(10)

Bevor Sie die Betriebsratswahl durch den Erlass des Wahlaus- schreibens einleiten können, gibt es noch einige Aufgaben zu erledigen.

Die sechs Aufgaben des Wahlvorstands:

1. Legen Sie den verbindlichen Termin der Betriebsratswahl fest (§ 3 Abs. 1 S. 3 WO).

2. Stellen Sie eine Wählerliste auf (§ 2 Abs. 1 WO).

3. Unterrichten Sie nicht deutsch sprechende Arbeitnehmer über die Betriebsratswahl (§ 2 Abs. 5 WO).

4. Prüfen Sie, ob Arbeitnehmer anderer Betriebsteile Ihres Be- triebs an der Wahl des Hauptbetriebs teilnehmen wollen (§ 4 BetrVG).

5. Stellen Sie die Anzahl der zu wählenden Betriebsratsmitglieder fest (§ 9 BetrVG) und berechnen Sie die Mindestsitze für das Geschlecht in der Minderheit (§ 15 Abs. 2 BetrVG, § 5 WO).

Der in der Software integrierte Rechner ermittelt für Sie auto- matisch die Anzahl der Betriebsratssitze und die Anzahl der Sitze für das Geschlecht in der Minderheit.

6. Beschließen Sie, an welchem Ort Wahlvorschläge, Einsprüche und sonstige Erklärungen gegenüber dem Wahlvorstand abzu- geben sind (§ 3 Abs. 2 Nr. 12 WO) und legen Sie den Wahlort, den Wahltag und die Wahlzeit fest (§ 3 Abs. 2 Nr. 11 WO).

In der Wahlhelfer-Software finden Sie hilfreiche Formulare mit Hinweisen und Arbeitshilfen zu diesen sechs Aufgaben.

Tipp: Sollten Sie ermittelt haben, dass Sie in der Regel 100 oder weni- ger Arbeitnehmer im Betrieb haben, können Sie mit Ihrem Arbeitgeber das vereinfachte Wahlverfahren vereinbaren.

Aufgaben des Wahlvorstands

3. Schritt

500 Hinweise zur Terminierung der BR-Wahl durch den Wahlvorstand 504

Hinweise zur Wählerliste 510

Arbeitshilfe zur Bearbeitung der Wählerliste 506 Hinweise zur Unterrichtung nicht deutsch sprechender AN 507

Hinweise zur Teil- nahme an BR-Wahl im Hauptbetrieb 508

Hinweise zur Sitzberech- nung nach dem d’Hondtschen Wahlverfahren Formulare

zum 3. Schritt Video

3. SCHRITT

(11)

Erlass des Wahlausschreibens

Als Wahlvorstand müssen Sie das Wahlausschreiben spätestens sechs Wochen vor dem ersten Tag der Stimmabgabe aushängen und durch den Vorsitzenden des Wahlvorstands und mindestens ein weiteres Wahlvorstandsmitglied unterschreiben lassen.

Tipp: Für die Bearbeitung empfehlen wir Ihnen die Arbeitshilfe zur Bearbeitung des Wahlausschreibens (520) in unserer Software.

Sie können das Wahlausschreiben nur ändern oder ergänzen, wenn eindeutige Schreib- oder Rechenfehler vorliegen.

Wenn gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen wird, können Sie als Wahlvorstand das Wahlausschreiben einziehen und die Wahl erneut einleiten. Es müssen aber wesentliche Verstöße gegen Wahlvorschriften vorliegen, die zu einer Anfechtung der Betriebsratswahl führen können, z. B. eine falsche Berechnung der Sitzverteilung auf die Geschlechter oder eine zu hoch bzw. zu niedrig angesetzte Anzahl der Betriebsratsmitglieder. Wenn Sie die Wahl durch ein erneutes Wahlausschreiben neu einleiten, müssen Sie als Wahlvorstand einen neuen Termin für die Betriebsratswahl festlegen.

Bei der Berechnung der Sechs-Wochen-Frist wird der Tag, an dem das Wahlausschreiben ausgehängt wird, nicht mitgezählt. Alle Ter- mine und Fristen finden Sie in unserer Software unter „Planung“.

Mit dem Aushang des Wahlausschreibens ist die Betriebsratswahl eingeleitet. Achten Sie darauf, dass Sie das Wahlausschreiben am Tag des Erlasses auch tatsächlich aushängen. Für die Fristen, die durch das Wahlausschreiben ausgelöst werden, zählt allein der Tag des Aushangs. Die Angaben, die im Wahlausschreiben enthalten sein müssen, sind zwingend (§ 3 Abs. 2 BetrVG). Ein Muster für ein Wahlausschreiben (115a) finden Sie in unserer Software.

4. Schritt

520 Arbeitshilfe zur Bearbeitung des Wahlaus- schreibens 115 a

Wahlausschreiben für die BR-Wahl

Formulare

zum 4. Schritt BR-Wahl 2022:

Fresh-up normales Wahlverfahren

Seminar-Tipp

Video

4. SCHRITT

(12)

Gleichzeitig mit der Bekanntmachung des Wahlausschreibens müssen Sie die Wählerliste und die Wahlordnung öffentlich auslegen oder aushängen. Jeder Wahlberechtigte muss ohne besonderen Aufwand von seinem Einsichtsrecht in die Wählerliste Gebrauch machen können.

Sie können die Wählerliste auch im Intranet veröffentlichen. Wenn Sie die Wählerliste ausschließlich in elektronischer Form bekannt machen, ist das nur zulässig, wenn alle Arbeitnehmer Zugang zum Intranet haben. Wir empfehlen Ihnen, zusätzlich noch einen Aushang zu machen.

Auch nach der Auslegung der Wählerliste, bis zum Tag vor der Stimmabgabe, kann es zu Einstellungen oder Kündigungen kom- men. Sie müssen deshalb die Wählerliste laufend berichtigen und ergänzen (§ 4 Abs. 3 WO).

Diese Veränderungen der Wählerliste haben aber keinen Einfluss auf die bereits ermittelte Verteilung der Sitze im Betriebsrat, auf die Geschlechter und die Anzahl der Betriebsratsmitglieder. Eine aktuelle Fassung der Wahlordnung zur Betriebsratswahl finden Sie auf Seite 36.

Tipp: Für die Bearbeitung empfehlen wir Ihnen die Arbeitshilfe zur Bearbeitung der Wählerliste (510) in unserer Software.

Bekanntmachung der Wählerliste und der Wahlordnung

5. Schritt

510

Arbeitshilfe zur Bearbeitung der Wählerliste

Formulare

zum 5. Schritt Kostenlos:

Die sechs fatalsten Fehler bei der Erstellung der Wählerliste

Webinar-Tipp

1. Frau Helga Schmidt 2. Frau Sabine Schlücke 3. Herr Fabian Mayer 4. Frau Julia-Maria Wegener 5. Herr Richard Müller 6. Herr Tobias Bayerle 7. Herr Peter Wünsche 8. Frau Gertrud Kampe 9. Frau Andrea Grünspitz 10. Herr Daniel Rudolph

Wählerliste

Video

5. SCHRITT

(13)

Einsprüche gegen die Richtigkeit der Wählerliste

Alle Arbeitnehmer können gegen die Wählerliste Einspruch einlegen. Der Arbeitgeber hat kein Einspruchsrecht. Einsprüche gegen die Wählerliste können nur vor Ablauf von zwei Wochen seit Aushang des Wahlausschreibens beim Wahlvorstand schriftlich eingereicht werden (§ 4 Abs. 1 WO).

Beachten Sie:

Die Zwei-Wochen-Frist ist gesetzlich festgelegt und kann nicht ver- ändert werden. Wird die Wählerliste an einem Dienstag ausgehängt, läuft die Frist für Einsprüche gegen die Wählerliste Dienstag in zwei Wochen ab. Entscheidend ist dabei das Ende der betriebsüblichen Arbeitszeit an diesem Tag und nicht 24 Uhr.

Sie müssen über den Einspruch durch Beschluss entscheiden. Dem Arbeitnehmer, der den Einspruch eingelegt hat, müssen Sie unver- züglich, spätestens aber am Tag vor dem Beginn der Wahl, schriftlich die Entscheidung des Wahlvorstands mitteilen (§ 4 Abs. 2 WO).

In der Software finden Sie eine Checkliste (120c) zur Bearbeitung der Einsprüche gegen die Wählerliste.

Nach Ablauf der Einspruchsfrist eingegangene Einsprüche müssen Sie zurückweisen.

6. Schritt

120 c Checkliste zur Bearbeitung von Einsprüchen gegen die Wählerliste

Formulare

zum 6. Schritt Video

6. SCHRITT

(14)

Spätestens zwei Wochen nach Aushang des Wahlausschreibens müssen die Wahlvorschläge beim Wahlvorstand eingereicht worden sein (§ 6 Abs. 1 S. 2 WO). Der Wahlvorstand muss demje- nigen, der die Vorschlagsliste bzw. den Wahlvorschlag überbringt, den Zeitpunkt der Einreichung schriftlich bestätigen (§ 7 Abs. 1 WO). Ein Muster für eine Vorschlagsliste (115b) finden Sie in der Wahlhelfer-Software.

Auch hier gilt:

Wird das Wahlausschreiben an einem Dienstag ausgehängt, läuft die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen Dienstag in zwei Wochen ab. Entscheidend ist dabei wieder das Ende der betriebs- üblichen Arbeitszeit an diesem Tag und nicht 24 Uhr. Wann diese Frist abläuft, muss im Wahlausschreiben aufgeführt sein (§ 3 Abs. 2 Nr. 8 WO).

Verspätet eingegangene Wahlvorschläge müssen Sie wegen Fristablauf zurückweisen.

Einreichung von Wahlvorschlägen

115 b

Vorschlagsliste zur BR-Wahl

Formulare

zum 7. Schritt Video

7. SCHRITT

7. Schritt

(15)

Werden innerhalb der Zwei-Wochen-Frist Wahlvorschläge eingereicht, müssen Sie möglichst innerhalb von zwei Arbeitstagen prüfen, ob diese gültig sind, denn nur gültige Wahlvorschläge dürfen an der Betriebs- ratswahl teilnehmen (§§ 6, 7 WO). Eine Checkliste (120a) hierfür finden Sie in der Software.

Um den Eingang der Wahlvorschlagsliste zu bestätigen, benutzen Sie die Eingangsbestätigung (120b) in der Software.

Das müssen Sie außerdem beachten:

Wird nur ein Betriebsratsmitglied gewählt, spricht man von einem Wahlvorschlag. Werden mehrere Betriebsratsmitglieder gewählt, spricht man von Vorschlagslisten.

Auch Mitglieder des Wahlvorstands dürfen Wahlvorschläge (Vorschlagslisten) unterschreiben und selbst als Bewerber kandi- dieren.

Hat ein Kandidat mit seiner Unterschrift seine Zustimmung zur Bewerbung gegeben, so zählt diese Unterschrift gleichzeitig als Stützunterschrift.

Jugendliche unter 18 Jahren und leitende Angestellte dürfen Wahl- vorschläge (Vorschlagslisten) nicht unterschreiben.

Zieht ein Kandidat seine Unterschrift zurück, ist das unerheblich.

Der eingereichte Vorschlag behält seine Gültigkeit (§ 8 Abs. 1 Nr. 3 S. 2 WO). Entscheidend ist, ob zum Zeitpunkt der Einreichung genügend (Stütz-)Unterschriften unter dem Wahlvorschlag stan- den. Der Kandidat hat die Möglichkeit, im Falle seiner Wahl das Mandat abzulehnen.

Die im Betrieb vertretenen Gewerkschaften können eigene Wahlvor- schläge einreichen (§ 14 Abs. 5 BetrVG). Wahlvorschläge einer Gewerk- schaft müssen von zwei Beauftragten unterzeichnet sein. Dabei gilt der an erster Stelle unterzeichnende Beauftragte als Listenvertreter.

Im Unterschied zu „normalen“ Wahlvorschlägen sind hier keine Stütz- unterschriften erforderlich. Zu prüfen ist aber die Beauftragung und ob mindestens ein Arbeitnehmer im Betrieb der Gewerkschaft angehört (vgl. § 2 BetrVG).

120 a Checkliste zur Prüfung von Wahl- vorschlägen 120 b

Eingangsbestäti- gung Vorschlags- liste

zum 8. Schritt

Prüfung von Wahlvorschlägen

Formulare

Video

8. SCHRITT

8. Schritt

(16)

Wenn Sie eine Wahlvorschlagsliste für ungültig erklären (§ 8 Abs.

1 WO) oder diese beanstanden (§ 8 Abs. 2 WO), müssen Sie sofort den Listenvertreter über den entsprechenden Beschluss des Wahl- vorstands schriftlich unterrichten und die Gründe dafür angeben (§ 7 Abs. 2 WO).

Wenn Sie feststellen, dass eine Wahlvorschlagsliste un- gültig ist, verwenden Sie den Musterbrief (120d) aus der Software.

Falls ein Bewerber auf mehreren Wahlvorschlagslisten kandidiert, nehmen Sie den Musterbrief (120e) an Bewerber bei Doppelkandidatur.

Wenn ein Wahlberechtigter mehrere Wahlvorschlags- listen durch seine Unterschrift unterstützt, benützen Sie unseren Musterbrief (120f) an Wahlberechtigte bei Doppel- unterschrift.

Tipp: Ungültige Wahlvorschlagslisten, auf denen die Bewerberinnen oder Bewerber nicht in erkennbarer Reihenfolge aufgeführt sind oder die nicht die erforderliche Zahl von Stützunterschriften aufweisen, dür- fen Sie nicht zum Korrigieren zurückgeben. Sollte innerhalb der Zwei- Wochen-Frist noch Zeit sein, kann eine neue Liste eingereicht werden.

Mitteilung an Listenvertreter zur Gültigkeit der Wahlvorschläge

9. Schritt

120 d Nachricht an Listenvertreter wegen fehler- hafter Vorschlags- liste

120 e Nachricht an Bewerber bei Doppelkandidatur 120 f

Nachricht an Wahlberechtigten bei Doppelunter- schrift

Formulare

zum 9. Schritt Video

9. SCHRITT

(17)

Nachfrist zur Einreichung gültiger Wahlvorschläge

Falls bis zu der im Wahlausschreiben festgesetzten Frist bei Ihnen entweder überhaupt keine Vorschlagslisten eingereicht worden sind oder die Zahl der Kandidaten auf den eingereichten Listen nicht ausreicht, um die gesetzlich vorgeschriebene Mitgliederzahl des Betriebsrats zu erreichen, müssen Sie wie folgt vorgehen:

Setzen Sie sofort eine Nachfrist von einer Woche, in der neue oder weitere Wahlvorschläge eingereicht werden können.

Diese Frist kann nicht geändert werden.

Veröffentlichen Sie dies in einer Bekanntmachung an den- selben Stellen, an denen Sie das Wahlausschreiben bekannt gemacht haben. Ein Muster für einen Aushang (125a) finden Sie in der Software.

Werden während der Nachfrist eine oder mehrere Wahlvor- schlagslisten eingereicht, muss gehandelt werden. Verwen- den Sie dafür die Checkliste (120a).

Ist bis zum Ende der Nachfrist wenigstens ein Wahlvorschlag mit einer ausreichenden Anzahl von Kandidaten eingegangen, können Sie einen Betriebsrat wählen.

Werden keine Wahlvorschläge eingereicht, geben Sie als Wahlvorstand bekannt, dass die Betriebsratswahl nicht statt- findet. Ein Muster für die Bekanntmachung (127a) finden Sie in der Software.

Falls sich nach Ihrer Meinung zu wenig Kandidaten des Ge- schlechts in der Minderheit auf den Vorschlagslisten befinden, ist dies nicht nachteilig (§ 15 Abs. 5 WO). Eine Nachfrist ist dann nicht erforderlich.

Jede Vorschlagsliste soll mindestens doppelt so viele Bewer- berinnen oder Bewerber aufweisen, wie Betriebsratsmitglie- der zu wählen sind (§ 6 Abs. 2 WO). Dies ist jedoch nur eine Soll-Vorschrift. Sie brauchen keine Nachfrist zu setzen, wenn insgesamt in allen Vorschlagslisten mindestens so viele Be- werberinnen oder Bewerber vorgeschlagen sind, wie Betriebs- ratsmitglieder zu wählen sind.

10. Schritt

125 a

Bekanntmachung Nachfrist zur Einreichung von Wahlvorschlägen 120 a

Checkliste zur Prüfung von Wahl- vorschlägen 127 a

Bekanntmachung des Nichtstattfin- dens der BR-Wahl

zum 10. Schritt Formulare

Video

10. SCHRITT

(18)

Einladung der Listenvertreter

zur Auslosung der Listennummern

Falls Sie mehrere gültige Wahlvorschlagslisten erhalten haben, dürfen Sie niemanden benachteiligen. Deshalb müssen Sie aus- losen, in welcher Reihenfolge die Listen auf dem Aushang bzw.

auf dem Stimmzettel aufgeführt werden (Ordnungsnummer). Zur Verlosung der Reihenfolge müssen Sie die Listenvertreter drei oder vier Arbeitstage vor der Bekanntmachung der gültigen Wahlvor- schläge (siehe auch Schritt 12) einladen. Hierzu empfehlen wir die Mustereinladung (130a) in der Software.

Die Auslosung führt der Wahlvorstand durch. Die genaue Art und Weise ist nicht vorgeschrieben.

11. Schritt

130 a

Einladung zur Aus- losung der Ord- nungsnummern

Formulare

zum 11. Schritt

Briefkopf Wahlvorstand

An den/die Listenvertreter/-in der Liste ...

Frau/Herrn

………

im Hause

Ort, Datum

Losentscheidung der Ordnungsnummern für die eingereichten Wahlvorschläge zur Betriebsratswahl

Sehr geehrte/-r Frau/Herr......,

zur Wahl des Betriebsrats am ……… wurden mehrere gültige Wahlvorschlagslisten beim Wahlvorstand eingereicht.

Nach § 10 Abs. 1 WO muss der Wahlvorstand die Reihenfolge der Ordnungsnummern festlegen, nach der die Listen auf dem Stimmzettel zur Betriebsratswahl aufgeführt werden.

Dies erfolgt durch eine Losentscheidung. Die Listenvertreter/-innen haben das Recht, an der Losentscheidung teilzunehmen (§ 10 Abs. 1 Satz 2 WO).

Ich lade Sie deshalb zu dieser Losentscheidung am ……… um ......

herzlich in den Raum ...... (genaue Bezeichnung des Orts, an dem die Losentscheidung stattfindet) ein.

Mit freundlichen Grüßen

……….

Unterschrift Wahlvorstandsvorsitzende/-r Briefkopf Wahlvorstand

An den/die Listenvertreter/-in der Liste ...

Frau/Herrn

………

im Hause

Ort, Datum

Losentscheidung der Ordnungsnummern für die eingereichten Wahlvorschläge zur Betriebsratswahl

Sehr geehrte/-r Frau/Herr...,

zur Wahl des Betriebsrats am ……… wurden mehrere gültige Wahlvorschlagslisten beim Wahlvorstand eingereicht.

Nach §

10 Abs. 1 WO muss der Wahlvorstand die Reihenfolge der Ordnungsnummern festlegen, nach der die Listen auf dem Stimmzettel zur Betriebsratswahl aufgeführt werden.

Dies erfolgt durch eine Losentscheidung. Die Listenvertreter/-innen haben das Recht, an der Losentscheidung teilzunehmen (§ 10 Abs. 1 Satz 2 WO).

Ich lade Sie deshalb zu dieser Losentscheidung am ……………… um ......

herzlich in den Raum ... (genaue Bezeichnung des Orts, an dem die Losentscheidung stattfindet) ein.

Mit freundlichen Grüßen

……….

Unterschrift Wahlvorstandsvorsitzende/-r Briefkopf

Wahlvorstand

An den/die Listenvertreter/-in der Liste ...

Frau/Herrn

………

im Hause

Ort, Datum

Losentscheidung der Ordnungsnummern für die eingereichten Wahlvorschläge zur Betriebsratswahl

Sehr geehrte/-r Frau/Herr...,

zur Wahl des Betriebsrats am ……… wurden mehrere gültige Wahlvorschlagslisten beim Wahlvorstand eingereicht.

Nach § 10 Abs. 1 WO muss der Wahlvorstand die Reihenfolge der Ordnungsnummern festlegen, nach der die Listen auf dem Stimmzettel zur Betriebsratswahl aufgeführt werden.

Dies erfolgt durch eine Losentscheidung. Die Listenvertreter/-innen haben das Recht, an der Losentscheidung teilzunehmen (§ 10 Abs. 1 Satz 2 WO).

Ich lade Sie deshalb zu dieser Losentscheidung am ……… um ......

herzlich in den Raum ... (genaue Bezeichnung des Orts, an dem die Losentscheidung stattfindet) ein.

Mit freundlichen Grüßen

……….

Unterschrift Wahlvorstandsvorsitzende/-r

Video

11. SCHRITT

(19)

Bekanntmachung der Wahlvorschläge

Spätestens eine Woche vor Beginn der Stimmabgabe müssen Sie die gültigen Wahlvorschläge bekannt machen. Wir empfehlen Ih- nen allerdings, dies bereits zwei Wochen vor der Betriebsratswahl zu erledigen (§ 10 Abs. 2 WO).

Die Wahlvorschläge (Vorschlagslisten) müssen Sie, ebenso wie das Wahlausschreiben, deutlich und für jedermann, ohne besonderen Aufwand erreichbar, auslegen oder aushängen bzw. im Intranet zur Verfügung stellen (§ 10 Abs. 2, § 3 Abs. 4 WO).

Tipp: Für die Bekanntmachung der Wahlvorschläge empfehlen wir Ihnen die Arbeitshilfe (530) in der Software.

12. Schritt

530

Arbeitshilfe zur Bearbeitung der Vorschlagslisten

zum 12. Schritt Formulare

Video

12. SCHRITT

(20)

Weitere wahlvorbereitende Maßnahmen

13. Schritt

Damit die Wahl richtig durchgeführt werden kann, müssen einige Vorbereitungen getroffen werden.

Der Wahlvorstand muss dafür sorgen, dass:

Wahllokale, Wahlkabinen, Wahlurnen und Stimmzettel vorhanden sind.

alle Wahlzeiten bekannt sind.

alle Unterlagen vorhanden sind.

jeder Wähler unbeobachtet und unbeeinflussbar wählen kann.

Sie als Wahlvorstand bei der Abwicklung der Stimmabgabe und der Stimmenauszählung durch Wahlhelfer unterstützt werden (§ 12 Abs. 2 WO).

Nutzen Sie zur organisatorischen Vorbereitung die Checkliste (140a) in der Wahlhelfer-Software.

Wahlraum (Wahllokal)

Sie als Wahlvorstand entscheiden, wie viele Wahlräume erforderlich sind. Jeder Wahlberechtigte muss ohne besonderen Aufwand das Wahllokal erreichen können. Der Wahlraum muss so gestaltet sein, dass eine geheime, demokratische Wahl möglich ist. Eine Wahl durch öffentliche Abstimmung in einer Betriebsversammlung ist unzulässig.

Wahlurne

Die Wahlurne muss so beschaffen sein, dass die Stimmzettel nicht manipuliert werden können. Die Stimmzettel dürfen nicht entnommen werden können, ohne dass die Wahlurne geöffnet werden muss. Wird über mehrere Tage gewählt, müssen die Wahlurnen in einem verschlossenen Raum untergebracht werden, zu dem während der Dauer der Wahl nur Wahlvor- standsmitglieder Zutritt haben.

13. SCHRITT

(21)

Stimmzettel

Die Stimmabgabe erfolgt durch Abgabe von Stimmzetteln in den hierfür bestimmten Wahlumschlägen (§ 11 Abs. 1 WO). Die Stimm- abgabe muss geheim erfolgen (§ 12 Abs. 1 WO). Der Wahlum- schlag gehört in eine Wahlurne (§ 12 Abs. 1 WO). Wenn Listenwahl (Verhältniswahl) durchgeführt wird, müssen auf den Stimmzetteln die Vorschlagslisten in der Reihenfolge der Ordnungsnummern aufgeführt sein, die Sie zuvor (siehe Schritt 11) durch Los ermittelt haben. Die beiden Bewerber, die an erster Stelle stehen, müssen mit Familiennamen, Vornamen und Art der Beschäftigung im Betrieb untereinander aufgeführt sein. Hat die Liste zusätzlich ein Kennwort, müssen Sie dieses auf dem Stimmzettel mit angeben (§ 11 Abs. 2 WO). Einen Musterstimmzettel (140c) finden Sie in der Software.

Bei einer Persönlichkeitswahl (Mehrheitswahl) müssen Sie alle Bewerber auf den Stimmzetteln auflisten. Eine Persönlichkeits- wahl (Mehrheitswahl) dürfen Sie nur durchführen, wenn nur eine Wahlvorschlagsliste vorliegt. Dabei müssen jeweils Familienname, Vorname, Art der Beschäftigung im Betrieb angegeben werden.

Die Reihenfolge der Bewerber richtet sich nach der Reihenfolge auf dem eingereichten Wahlvorschlag (§ 20 Abs. 2 WO). Auch hierfür finden Sie ein Muster (140b) in der Software.

Wenn Sie zu Ihrer Unterstützung Wahlhelfer bestellt haben, weisen Sie diese jetzt ein, wie die Wähler ihre Stimme abgeben (siehe Schritt 16) und wie die Stimmen ausgezählt werden (siehe Schritt 18).

Tipp: Wenn zwei oder mehrere gültige Wahlvorschlagslisten einge- reicht wurden, müssen Sie die Wahl als Verhältniswahl (Listenwahl) durchführen. Der Wahlvorstand kann in diesen Fällen keine Persönlich- keitswahl (Mehrheitswahl) beschließen!

Die Wahlurne und weitere Wahlhilfen können Sie ganz einfach online bestellen:

betriebsratswahl.de/wahlhilfen

140 a Checkliste zur Vorbereitung der BR-Wahl 140 c Stimmzettel (Listenwahl) 140 b Stimmzettel (Persönlichkeits- wahl)

zum 13. Schritt Formulare

Video

13. SCHRITT

(22)

Briefwahl

Damit möglichst viele Arbeitnehmer an der Betriebsratswahl teilnehmen können, haben Sie als Wahlvorstand die Möglichkeit, für Wähler, die am Tag der Betriebsratswahl nicht im Betrieb sein können, Briefwahl (schriftliche Stimmabgabe) zu beschließen.

Gehen Sie dabei folgendermaßen vor:

Prüfen Sie anhand der Wählerliste, ob Sie Wahlberechtigte haben, die am Wahltag nicht im Betrieb anwesend sein können.

Fassen Sie im Wahlvorstand einen entsprechenden Beschluss und begründen Sie, warum in diesen Fällen Briefwahl notwendig ist.

Ist Ihnen im Wahlvorstand bekannt, dass einzelne Arbeit- nehmer am Wahltag nicht im Betrieb anwesend sind (z.B.

im Außendienst Beschäftigte), müssen Sie von sich aus die Briefwahlunterlagen an die betreffenden Arbeitnehmer übersenden (§ 24 Abs. 2 WO).

Nutzen Sie dazu die Arbeitshilfe zur Briefwahl (540) in der Software.

Ob Briefwahl auf Beschluss des Wahlvorstands oder Briefwahl auf Antrag – die entsprechenden Arbeitnehmer erhalten von Ihnen die Briefwahlunterlagen. Diese müssen Sie jetzt vorbereiten.

Dazu haben wir für Sie eine Checkliste zur Vorbereitung (150a), ein Merkblatt für Briefwähler (150b) und ein Muster für eine per- sönliche Erklärung des Briefwählers (150c) vorbereitet.

14. Schritt

540

Arbeitshilfe zur Briefwahl 150 a Checkliste zur Vorbereitung der Briefwahl 150 b Merkblatt für Briefwähler 150 c Erklärung des Briefwählers

Formulare

zum 14. Schritt Video

14. SCHRITT

(23)

Abschließende Überprüfung der Wählerliste

Spätestens am Tag vor der Betriebsratswahl müssen Sie über alle Einsprüche gegen die Wählerliste entschieden und die Wählerliste nochmals auf den aktuellen Stand gebracht haben.

Gehen Sie wie folgt vor:

Prüfen Sie, ob Sie über alle Einsprüche gegen die Wählerliste entschieden haben (siehe Schritt 6).

Spätestens am Tag vor der Wahl müssen Sie über jeden Einspruch entschieden haben und der Arbeitnehmer, der den Einspruch eingelegt hat, Ihre Entscheidung schriftlich in den Händen halten (§ 4 Abs. 2 S. 5 WO).

Ist die Wählerliste auf dem aktuellen Stand (§ 4 Abs. 3 WO)?

Hat der Arbeitgeber Sie über jede Personalveränderung informiert?

Fragen Sie nochmals nach. Berichtigen Sie die Wählerliste, falls nötig.

Beachten Sie, dass nach Ablauf der Einspruchsfrist eine Berichti- gung der Wählerliste nur noch zulässig ist bei:

Schreibfehlern, z. B. Name oder Geburtsdatum falsch geschrieben

offensichtlichen Unrichtigkeiten, z. B. Arbeitnehmer ist bereits aus dem Betrieb ausgeschieden

Berichtigung wegen eines begründeten, fristgerechten Einspruchs Eintritt eines Arbeitnehmers

Eintritt eines Leiharbeitnehmers, wenn er länger als drei Monate im Betrieb bleiben soll

Für jede Berichtigung oder Ergänzung der Wählerliste brauchen Sie einen Beschluss des Wahlvorstands. Das gilt selbst bei der Berichti- gung von Schreibfehlern.

Tipp: Für die Bearbeitung der Wählerliste empfehlen wir Ihnen die Arbeitshilfe (510) in der Software. Zur Bearbeitung der Einsprüche verwenden Sie bitte die hierfür vorgesehene Checkliste (120c).

15. Schritt

510

Arbeitshilfe zur Bearbeitung der Wählerliste 120 c Checkliste zur Bearbeitung von Einsprüchen gegen die Wählerliste

zum 15. Schritt Formulare

Video

15. SCHRITT

(24)

Stimmabgabe am Wahltag

Der erste Tag der Stimmabgabe soll spätestens eine Woche vor Ablauf der Amtszeit des bestehenden Betriebsrats liegen (§ 3 Abs. 1 S. 3 WO).

Das müssen Sie am Wahltag beachten:

Am Wahltag haben Sie als Wahlvorstand den Wahlvorgang zu leiten und zu überwachen.

Achten Sie darauf, dass immer zwei stimmberechtigte Wahl- vorstandsmitglieder oder ein stimmberechtigtes Wahlvor- standsmitglied und ein Wahlhelfer im Wahlraum anwesend sind (§ 12 Abs. 2 WO).

Jeder Wähler erhält einen Stimmzettel und einen Wahlum- schlag (§ 11 Abs. 1 S. 2 WO). Achten Sie bei der Stimmabgabe darauf, dass jeder Wahlberechtigte geheim wählen kann und dies auch macht.

Durch das Ankreuzen auf dem Stimmzettel ist die Wahl fak- tisch vollzogen.

Die Wähler stecken den angekreuzten Stimmzettel in den Wahlumschlag und begeben sich zur Wahlurne. Dort nennen sie ihren Namen. Das Wahlvorstandsmitglied oder der Wahlhel- fer prüft in der Wählerliste nach, ob die Arbeitnehmer wahlbe- rechtigt sind. Der Name wird in der Wählerliste abgehakt. Erst dann dürfen die Wähler den Wahlumschlag in die Urne werfen.

Ein Wahlvorstandsmitglied hat dabei den Einwurf in die Urne zu überwachen.

Die Wahlurne darf selbst dann nicht unbeaufsichtigt sein, wenn keine Wähler im Wahlraum sind.

Gewählt werden darf nur in der Zeit, die im Wahlausschreiben angegeben ist. Wenn z. B. 16.30 Uhr als Wahlende angegeben ist, kann um 16.31 Uhr nicht mehr gewählt werden.

Tipp: Nutzen Sie zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl die Checkliste (140a) und die beiden Stimmzettel (140b und 140c) in der Software.

16. Schritt

140 a

Checkliste für die Vorbereitung der BR-Wahl 140 c Stimmzettel (Listenwahl) 140 b Stimmzettel (Persönlichkeits- wahl)

Formulare

zum 16. Schritt Video

16. SCHRITT

(25)

Öffnen der Briefwahlumschläge

Unmittelbar vor Abschluss der Stimmabgabe müssen Sie als Wahl- vorstand die Freiumschläge der Briefwahl öffnen, die Wahlum- schläge entnehmen und prüfen, ob die schriftliche Stimmabgabe korrekt erfolgt ist (§ 26 Abs. 1 WO).

Diese Prüfung führen Sie wie folgt durch:

Ist der Freiumschlag rechtzeitig vor Abschluss der Stimm- abgabe eingegangen?

Ist die vorgeschriebene Erklärung vorhanden und unterschrieben?

Der Wahlumschlag selbst darf keine Kennzeichnung tragen.

Eine Stimmabgabe, der nicht die unterschriebene Erklärung mit der persönlichen Kennzeichnung beiliegt, ist auch dann unwirksam, wenn Sie vermuten, dass sich diese Erklärung im Wahlumschlag bei dem Stimmzettel befindet. Sie dürfen den Wahlumschlag nicht öffnen, um nachzusehen.

Ist die schriftliche Stimmabgabe korrekt erfolgt, vermerken Sie die Stimmabgabe in der Wählerliste und legen den Wahlum- schlag ungeöffnet in die Wahlurne. Die schriftlich abgege- benen Stimmen werden so mit den persönlich abgegebenen Stimmen vermischt (§ 26 Abs. 1 WO).

Eine gesonderte Auszählung der Briefwahlstimmen ist unzulässig.

Alle Freiumschläge (Wahlbriefe), die nach Beendigung der Stimm- abgabe bei Ihnen eingehen, sind ungültig. Sie müssen diese ungeöffnet mit einem Eingangsstempel versehen und den Wahl- unterlagen hinzufügen (§ 26 Abs. 2 WO).

17. Schritt

zum 17. Schritt Video

17. SCHRITT

(26)

Öffentliche Auszählung der Stimmen

Die Auszählung muss unverzüglich nach Abschluss der Wahl stattfinden (§§ 13, 14 WO). Wenn mehrere gültige Wahlvorschlagslisten bei Ihnen eingereicht wurden, müssen Sie zunächst feststellen, wie viele gültige Stimmen auf welche Wahlvorschlagsliste entfallen.

Beachten Sie folgende Grundsätze:

Die Auszählung muss unverzüglich nach Schließung der Wahllokale erfolgen.

Die Stimmenauszählung muss durch den gesamten Wahlvorstand erfolgen. Sie beginnt erst, wenn der gesamte Wahlvorstand anwesend ist.

Wurde in mehreren Wahllokalen gewählt, so müssen alle Wahlurnen in ein Wahllokal gebracht werden.

Gehen Sie bei der Auszählung der Stimmen folgendermaßen vor:

Wenn Sie zwei oder mehr Wahlvorschlagslisten haben und somit eine Listenwahl durchführen müssen, verwenden Sie bitte die Checkliste (140f) in der Software.

Wenn Sie nur eine Wahlvorschlagsliste vorliegen haben und damit eine Persönlichkeitswahl (Mehrheitswahl) durchzuführen ist, verwenden Sie bitte die Checkliste (140g) in der Software.

Stimmzettel sind ungültig, wenn

diese nicht in einem Wahlumschlag abgegeben wurden,

diese ein besonderes Merkmal, einen Zusatz, eine Einschränkung zum angekreuzten Kandidaten bzw. der Liste haben,

nicht einwandfrei festgestellt werden kann, wie der Wähler abstimmen wollte,

der Stimmzettel unterschrieben ist,

mehr Kandidaten oder Listen angekreuzt wurden, als zu wählen sind.

18. Schritt

18. SCHRITT

(27)

Sind in einem Wahlumschlag mehrere Stimmzettel, gibt es drei Möglichkeiten:

Stimmen die Stimmzettel überein, werden sie als eine Stimme gewertet.

Weichen die Stimmzettel voneinander ab, ist die gesamte Stimmabgabe ungültig.

Ist nur ein Stimmzettel angekreuzt, so ist die Stimme gültig.

Stimmzettel, auf denen alle Bewerber, bis auf einen, durchgestri- chen sind bzw. wenn bei Listenwahl alle Vorschlagslisten, bis auf eine, durchgestrichen sind, können als gültig gewertet werden.

Tipp: Bei der Durchführung der Stimmabgabe am Wahltag und der Stimmenauszählung können Sie als Wahlvorstand, durch Beschluss, Wahlhelfer heranziehen (§ 1 Abs. 2 S. 2 WO). Wahlhelfer können nur wahlberechtigte Arbeitnehmer sein. Den Einsatz und die Personen der Wahlhelfer bestimmen Sie als Wahlvorstand. Den Wahlhelfern muss der Arbeitgeber ebenfalls den Lohn bzw. das Gehalt ohne Minderung fortzahlen.

zum 18. Schritt 140 f

Checkliste zur Stimmenauszäh- lung (Listenwahl) 140 g

Checkliste zur Stimmenauszäh- lung (Persönlich- keitswahl)

Formulare

Video

18. SCHRITT

(28)

Feststellung des Wahlergebnisses

Nachdem Sie festgestellt haben, wie viele Stimmen auf die einzelnen Wahlvorschlagslisten entfallen sind, müssen Sie jetzt ermitteln,

wie die Betriebsratssitze auf die Vorschlagslisten verteilt werden müssen,

welche Bewerber dabei einen Betriebsratssitz erhalten, ob das Geschlecht in der Minderheit ausreichend

berücksichtigt worden ist.

Zur Berechnung des Wahlergebnisses bei Listenwahl von Hand verwenden Sie bitte die Checkliste (140f ) in der Software.

Wenn Sie nur eine gültige Wahlvorschlagsliste vorliegen haben und deshalb Persönlichkeitswahl (Mehrheitswahl) durchführen, verwenden Sie bitte die Checkliste (140g) in der Software.

Unter dem Punkt „Stimmenauszählung“ in unserer Software können Sie das Wahlergebnis und die Sitzverteilung ermitteln.

Tipp: Erfassen Sie in der Software rechtzeitig vor der Stimmenaus- zählung die Listen und die Kandidaten. Dies spart Zeit bei der Auszäh- lung. Außerdem empfehlen wir Ihnen, einen Drucker und einen PC mit unserer Software im Wahllokal zu installieren.

19. Schritt

140 f Checkliste zur Stimmenauszäh- lung (Listenwahl) 140 g

Checkliste zur Stimmenaus- zählung (Persön- lichkeitswahl)

Formulare

zum 19. Schritt Video

19. SCHRITT

(29)

Anfertigen der Wahlniederschrift und Benachrichtigung der Gewählten

Sobald Sie das Wahlergebnis festgestellt haben, müssen Sie als Wahlvorstand eine Wahlniederschrift erstellen.

Wenn Sie zwei oder mehr gültige Wahlvorschlagslisten haben (Listenwahl), nutzen Sie das Formular 140e.

Wenn Sie nur eine gültige Wahlvorschlagsliste haben (Persönlichkeitswahl), nutzen Sie das Formular 140d.

Die Wahlniederschrift muss vom Vorsitzenden und mindestens einem weiteren stimmberechtigten Mitglied unterschrieben sein.

Sie übergeben die Wahlniederschrift im Original zusammen mit den Wahlakten dem neu gewählten Betriebsrat auf seiner konstitu- ierenden Sitzung. Der neu gewählte Betriebsrat muss die Wahlak- ten mindestens bis zur Beendigung seiner Amtszeit aufbewahren (§ 19 WO). Gleichzeitig müssen Sie die neu gewählten Mitglieder des Betriebsrats sofort offiziell von ihrer Wahl informieren. Ein Mus- ter für diese Benachrichtigung (160a) finden Sie in der Software.

Eine Benachrichtigung ist nicht erforderlich, wenn ein gewählter Bewerber unmittelbar nach Abschluss der Stimmenauszählung gegenüber dem Wahlvorstand erklärt, dass er die Wahl annimmt.

Diese Erklärung müssen Sie in der Wahlniederschrift ausdrücklich anführen oder, wenn die Erklärung schriftlich abgegeben worden ist, der Wahlniederschrift beifügen.

20. Schritt

zum 20. Schritt 140 e

Wahlniederschrift (Listenwahl) 140 d

Wahlniederschrift (Persönlichkeits- wahl)

160 a

Benachrichtigung eines gewählten BR-Mitglieds

Formulare

Video

20. SCHRITT

(30)

Annahme oder Ablehnung der Wahl durch die Gewählten

Die vom Wahlvorstand über ihre Wahl benachrichtigten Wahlbe- werber können innerhalb von drei Arbeitstagen nach Zugang der Benachrichtigung erklären, dass sie die Wahl ablehnen.

Geht innerhalb dieser Frist keine Ablehnung bei Ihnen im Wahlvor- stand ein, gilt die Wahl als angenommen (§ 17 Abs. 1 WO).

Nimmt jemand die Wahl nicht an, tritt an seine Stelle der in dersel- ben Vorschlagsliste in der Reihenfolge nach ihm benannte, nicht gewählte Bewerber (ggf. das Geschlecht in der Minderheit dabei berücksichtigen!), siehe § 17 Abs. 2 WO.

21. Schritt

zum 21. Schritt Video

21. SCHRITT

(31)

Bekanntmachung der neu gewählten Betriebsratsmitglieder

Sobald die Namen der neu gewählten Betriebsratsmitglieder end- gültig feststehen (siehe Schritt 21), müssen Sie diese sofort durch einen zweiwöchigen Aushang öffentlich bekannt machen. Einen Musteraushang (160c) finden Sie in der Software. Diesen Aushang müssen Sie an denselben Stellen anbringen wie das Wahlaus- schreiben.

Dem Arbeitgeber und den im Betrieb vertretenen Gewerkschaften müssen Sie unverzüglich eine Kopie der Wahlniederschrift zuschi- cken. Ein Muster für diese Benachrichtigung (160b) finden Sie in der Software.

Mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses beginnen folgende Fristen:

Die Anfechtung der Betriebsratswahl ist innerhalb von zwei Wochen möglich (§ 19 BetrVG).

Ist der alte Betriebsrat nicht mehr im Amt, beginnt die neue Amtszeit mit diesem Zeitpunkt (§ 21 BetrVG).

22. Schritt

zum 22. Schritt 160 c

Öffentliche Bekanntmachung des Wahl- ergebnisses 160 b

Übersendung der Wahlniederschrift an AG / Gewerk- schaft

Formulare

Video

Bekanntmachung über das Ergebnis der

Betriebsratswahl

22. SCHRITT

(32)

Einladung der neu gewählten

Betriebsratsmitglieder zur ersten Sitzung

Innerhalb von einer Woche nach dem Wahltag müssen Sie als Wahlvorstand die Mitglieder des neu gewählten Betriebsrats zu der konstituierenden Sitzung einladen (§ 29 Abs. 1 S. 1 BetrVG).

Eine Mustereinladung (160d) finden Sie in der Software.

Wenn ein Wahlbewerber die Wahl nicht angenommen hat, laden Sie das nachgerückte Ersatzmitglied ein (§ 17 Abs. 2 WO). Berück- sichtigen Sie hierbei das Geschlecht in der Minderheit (§ 17 Abs. 2 WO, § 15 Abs. 2 BetrVG). Wenn Sie dieser Verpflichtung nicht nachkommen, können die gewählten Betriebsratsmitglieder selbst die Initiative ergreifen und sich über den Zeitpunkt der Sitzung verständigen.

23. Schritt

160 d Einladung zur konstituierenden Sitzung

Formulare

zum 23. Schritt Video Konstituier

ende Sitzung

23. SCHRITT

(33)

Konstituierende Sitzung des neuen Betriebsrats

An der konstituierenden Sitzung des neuen Betriebsrats nimmt nur der Vorsitzende, nicht der gesamte Wahlvorstand teil.

Die konstituierende Sitzung läuft folgendermaßen ab (§ 29 Abs. 1 S. 2 BetrVG):

Der Vorsitzende des Wahlvorstands leitet zunächst die Sitzung. Der Betriebsrat wählt aus seiner Mitte einen Wahl- leiter für die Wahl des Betriebsratsvorsitzenden und seines Stellvertreters. Der Vorsitzende des Wahlvorstands kann nicht zum Wahlleiter gewählt werden, es sei denn, er ist gleichzeitig neues Betriebsratsmitglied.

Ist der Wahlleiter gewählt, übernimmt er die weitere Leitung der Sitzung. Der Vorsitzende des Wahlvorstands übergibt ihm die Wahlakten der Betriebsratswahl und verlässt den Sitzungs- raum. Diese Akten muss der neue Betriebsrat mindestens bis zum Ende seiner Amtszeit aufbewahren (§ 19 WO). Der Wahlleiter lässt den Betriebsratsvorsitzenden und seinen Stellvertreter wählen.

Der neu gewählte Betriebsratsvorsitzende übernimmt dann die weitere Leitung der konstituierenden Sitzung. In dem Moment, in dem der Betriebsratsvorsitzende und sein Stellver- treter gewählt sind, ist der neue Betriebsrat konstituiert und voll handlungsfähig, es sei denn, die Amtszeit des bisherigen Betriebsrats ist noch nicht abgelaufen.

Haben Sie die Einberufung korrekt durchgeführt, ist aber nicht wenigstens die Hälfte der neu gewählten Betriebsratsmitglieder erschienen, müssen Sie als Wahlvorstand erneut zur konstituieren- den Sitzung einladen.

24. Schritt

zum 24. Schritt Video

24. SCHRITT

(34)

Vernichtung der verspätet

eingegangenen Briefwahlumschläge

Die verspätet eingegangenen Briefwahlumschläge haben Sie im Wahlvorstand mit einem Eingangsstempel versehen und ungeöff- net zu den Wahlunterlagen genommen, die der Wahlvorstand dem Betriebsrat auf der konstituierenden Sitzung übergeben hat.

Ist die Betriebsratswahl nicht angefochten worden, muss der neue Betriebsrat diese Briefwahlumschläge, einen Monat nachdem Sie als Wahlvorstand das Wahlergebnis bekannt gegeben haben, ungeöffnet vernichten (§ 26 Abs. 2 WO).

Ablauf der Anfechtungsfrist

Die Betriebsratswahl kann nur innerhalb von zwei Wochen (§ 19 Abs. 2 S. 2 BetrVG) vom Tag der Bekanntgabe des Wahlergebnisses (§ 18 WO) beim Arbeitsgericht angefochten werden.

Anfechten dürfen mindestens drei Wahlberechtigte, eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft und der Arbeitgeber.

In extremen Ausnahmefällen ist eine Betriebsratswahl nichtig.

Die gerichtliche Feststellung, dass eine Betriebsratswahl nichtig ist, hat, anders als bei der erfolgreichen Anfechtung, sogar rück- wirkende Kraft. Ein Betriebsrat, dessen Wahl gerichtlich für nichtig erklärt wird, hat von Anfang an nicht bestanden.

25.

26.

Schritt

Schritt

zum 25. Schritt

zum 26. Schritt Video Video

25. UND 26. SCHRITT

(35)

Es liegen arbeitsreiche Wochen und Monate hinter Ihnen. Jetzt müssen Sie das neu gewählte Betriebs- ratsgremium auf einen guten Weg bringen. Gerade am Anfang stellen sich dabei viele Fragen: Wie läuft die konstituierende Sitzung ab? Wie wird der Betriebs- ratsvorsitzende gewählt und wie werden Ausschüsse gebildet? Welche Aufgaben, Rechte und Pflichten hat der Betriebsrat?

Auch für Sie als Wahlvorstand gibt es nach der Wahl noch ein paar Dinge zu tun, bevor Ihre Arbeit erledigt ist. Sie begleiten das neu gewählte Betriebsratsgremium in die konstituierende Sitzung.

Nachdem das neue BR-Gremium feststeht und der Betriebsratsvorsitzende gewählt wurde, kann eine Arbeitsteilung innerhalb des Betriebsrats sinnvoll sein.

Die Aufgaben des Betriebsrats sind vielfältig und verlangen oft Expertenwissen. Daher bietet es sich an, neben dem Wirtschaftsausschuss weitere Ausschüsse zu bilden, die sich bestimmten Spezialthemen widmen.

Um seine Aufgaben und Pflichten rechtssicher erle- digen zu können, sollte der Betriebsrat unbedingt sein gesetzlich verankertes Recht auf Fortbildung nutzen!

Die W.A.F. bietet dazu die passenden Grundlagen- Seminare für alle neu gewählten Betriebsräte.

Ich wünsche Ihnen einen erfolgreichen Start in die Betriebsratsarbeit!

„Herzlichen Glückwunsch

zur erfolgreichen Durchführung der BR-Wahl in Ihrem Betrieb!“

Sandra Becker, Wahl-Expertin der W.A.F.

NACH DER WAHL

(36)

wahlordnung

Wahl des Betriebsrats

§ 1

36 Wahlvorstand

§ 2

36 Wählerliste

§ 3

37 Wahlausschreiben

§ 4

38 Einspruch gegen die Wählerliste

§ 5

38 Bestimmung der Mindest- sitze für das Geschlecht in der Minderheit

§ 6

38 Vorschlagslisten

§ 7

39 Prüfung der Vorschlagslisten

§ 8

39 Ungültige Vorschlagslisten

§ 9

40 Nachfrist für Vorschlagslisten

§ 10

40 Bekanntmachung der Vorschlagslisten

§ 11

40 Stimmabgabe

§ 12

40 Wahlvorgang

§ 13 41 Öffentliche

Stimmenauszählung

§ 14

41 Verfahren bei der Stimmenauszählung

§ 15

41 Verteilung der Betriebs- ratssitze auf die Vorschlags- listen

§ 16

42 Wahlniederschrift

§ 17

42 Benachrichtigung der Gewählten

§ 18

42 Bekanntmachung der Gewählten

§ 19

42 Aufbewahrung der Wahlakten

§ 20

42 Stimmabgabe

§ 21

43 Stimmenauszählung

§ 22

43 Ermittlung der Gewählten

§ 23

43 Wahlniederschrift, Bekanntmachung

§ 24

43 Voraussetzungen

§ 25

44 Stimmabgabe

§ 26

44 Verfahren bei der Stimmenabgabe

§ 27

44 Voraussetzungen, Verfahren

INHALT

(37)

BR-WAHL

Wahlordnung

Wahl des

Betriebsrats im vereinfachten Wahlverfahren

§ 28

45 Einladung zur Wahlversammlung

§ 29

45 Wahl des Wahlvorstands

§ 30

45 Wahlvorstand, Wählerliste

§ 31

46 Wahlausschreiben

§ 32

47 Bestimmung der Mindest- sitze für das Geschlecht der Minderheit

§ 33

47 Wahlvorschläge

§ 34

47 Wahlverfahren (zweistufig)

§ 35

48 Nachträgliche schriftliche Stimmabgabe

§ 36

48 Wahlvorstand,

Wahlverfahren (einstufig)

§ 37

49 Wahlverfahren

(51–100 Wahlberechtigte)

INHALT

(38)

Erste Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes (Wahlordnung – WO)

Ausfertigungsdatum: 11.12.2001 Vollzitat

„Erste Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes (Wahlordnung – WO) vom 11. Dezember 2001

(BGBl. I S. 3494), die durch Artikel 2 der Ver- ordnung vom 23. Juni 2004 (BGBl. I S. 1393) geändert worden ist“

Stand: Geändert durch Art. 2. V v 23.06.2004 l 1393

Eingangsformel:

Aufgrund des § 126 des Betriebsverfas- sungsgesetzes in der Fassung der Bekannt- machung vom 25. September 2001 (BGBl. I S. 2518) verordnet das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung:

Erster Teil

Wahl des Betriebsrats (§14 des Gesetzes)

Erster Abschnitt

Allgemeine Vorschriften

§ 1

Wahlvorstand

(1) Die Leitung der Wahl obliegt dem Wahl- vorstand.

(2) Der Wahlvorstand kann sich eine schriftli- che Geschäftsordnung geben. Er kann wahl- berechtigte Arbeitnehmer als Wahlhelferinnen und Wahlhelfer zu seiner Unterstützung bei der Durchführung der Stimmabgabe und bei der Stimmenzählung heranziehen.

(3) Die Beschlüsse des Wahlvorstands werden mit einfacher Stimmenmehrheit seiner stimm- berechtigten Mitglieder gefasst. Über jede Sit- zung des Wahlvorstands ist eine Niederschrift aufzunehmen, die mindestens den Wortlaut der gefassten Beschlüsse enthält. Die Nieder-

schrift ist von der oder dem Vorsitzenden und einem weiteren stimmberechtigten Mitglied des Wahlvorstands zu unterzeichnen.

§ 2

Wählerliste

(1) Der Wahlvorstand hat für jede Betriebsrats- wahl eine Liste der Wahlberechtigten (Wäh- lerliste), getrennt nach den Geschlechtern, aufzustellen. Die Wahlberechtigten sollen mit Familienname, Vorname und Geburtsdatum in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt werden.

Die nach § 14 Abs. 2 Satz 1 des Arbeitnehmer- überlassungsgesetzes nicht passiv Wahlbe- rechtigten sind in der Wählerliste auszuweisen.

(2) Der Arbeitgeber hat dem Wahlvorstand alle für die Anfertigung der Wählerliste erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Er hat den Wahlvorstand insbesondere bei Feststellung der in § 5 Abs. 3 des Gesetzes genannten Personen zu unterstützen.

(3) Das aktive und passive Wahlrecht steht nur Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu, die in die Wählerliste eingetragen sind.

Wahlberechtigten Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern im Sinne des Arbeit- nehmerüberlassungsgesetzes steht nur das aktive Wahlrecht zu (§ 14 Abs. 2 Satz 1 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes).

(4) Ein Abdruck der Wählerliste und ein Abdruck dieser Verordnung sind vom Tage der Einleitung der Wahl (§ 3 Abs. 1) bis zum Abschluss der Stimmabgabe an geeigneter Stelle im Betrieb zur Einsichtnahme auszu- legen. Der Abdruck der Wählerliste soll die Geburtsdaten der Wahlberechtigten nicht enthalten. Ergänzend können der Abdruck der Wählerliste und die Verordnung mittels der im Betrieb vorhandenen Informations- und

WAHLORDNUNG

(39)

Kommunikationstechnik bekannt gemacht werden. Die Bekanntmachung ausschließlich in elektronischer Form ist nur zulässig, wenn alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von der Bekanntmachung Kenntnis erlangen kön- nen und Vorkehrungen getroffen werden, dass Änderungen der Bekanntmachung nur vom Wahlvorstand vorgenommen werden können.

(5) Der Wahlvorstand soll dafür sorgen, dass ausländische Arbeitnehmerinnen und Ar- beitnehmer, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, vor Einleitung der Betriebsrats- wahl über Wahlverfahren, Aufstellung der Wähler- und Vorschlagslisten, Wahlvorgang und Stimmabgabe in geeigneter Weise unterrichtet werden.

§ 3

Wahlausschreiben

(1) Spätestens sechs Wochen vor dem ersten Tag der Stimmabgabe erlässt der Wahlvor- stand ein Wahlausschreiben, das von der oder dem Vorsitzenden und von mindestens einem weiteren stimmberechtigten Mitglied des Wahlvorstands zu unterschreiben ist. Mit Erlass des Wahlausschreibens ist die Betriebsratswahl eingeleitet. Der erste Tag der Stimmabgabe soll spätestens eine Woche vor dem Tag liegen, an dem die Amtszeit des Betriebsrats abläuft.

(2) Das Wahlausschreiben muss folgende Angaben enthalten:

1. das Datum seines Erlasses;

2. die Bestimmung des Orts, an dem die Wäh- lerliste und diese Verordnung ausliegen, sowie im Fall der Bekanntmachung in elektronischer Form (§ 2 Abs. 4 Satz 3 und 4) wo und wie von der Wählerliste und der Verordnung Kenntnis genommen werden kann;

3. dass nur Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh- mer wählen oder gewählt werden können, die in die Wählerliste eingetragen sind, und dass Einsprüche gegen die Wählerliste (§ 4) nur vor Ablauf von zwei Wochen seit dem Erlass des Wahlausschreibens schriftlich beim Wahlvor- stand eingelegt werden können; der letzte Tag der Frist ist anzugeben;

4. den Anteil der Geschlechter und den Hinweis, dass das Geschlecht in der Minder- heit im Betriebsrat mindestens entsprechend

seinem zahlenmäßigen Verhältnis vertreten sein muss, wenn der Betriebsrat aus mindes- tens drei Mitgliedern besteht (§ 15 Abs. 2 des Gesetzes);

5. die Zahl der zu wählenden Betriebsrats- mitglieder (§ 9 des Gesetzes) sowie die auf das Geschlecht in der Minderheit entfallen- den Mindestsitze im Betriebsrat

(§ 15 Abs. 2 des Gesetzes);

6. die Mindestzahl von Wahlberechtigten, von denen ein Wahlvorschlag unterzeichnet sein muss (§ 14 Abs. 4 des Gesetzes);

7. dass der Wahlvorschlag einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft von zwei Beauftrag- ten unterzeichnet sein muss (§ 14 Abs. 5 des Gesetzes);

8. dass Wahlvorschläge vor Ablauf von zwei Wochen seit dem Erlass des Wahlausschrei- bens beim Wahlvorstand in Form von Vor- schlagslisten einzureichen sind, wenn mehr als drei Betriebsratsmitglieder zu wählen sind; der letzte Tag der Frist ist anzugeben;

9. dass die Stimmabgabe an die Wahlvor- schläge gebunden ist und dass nur solche Wahlvorschläge berücksichtigt werden dür- fen, die fristgerecht (Nr. 8) eingereicht sind;

10. die Bestimmung des Orts, an dem die Wahlvorschläge bis zum Abschluss der Stimmabgabe aushängen;

11. Ort, Tag und Zeit der Stimmabgabe sowie die Betriebsteile und Kleinstbetriebe, für die schriftliche Stimmabgabe (§ 24 Abs. 3) be- schlossen ist;

12. den Ort, an dem Einsprüche, Wahlvor- schläge und sonstige Erklärungen gegen- über dem Wahlvorstand abzugeben sind (Betriebsadresse des Wahlvorstands);

13. Ort, Tag und Zeit der öffentlichen Stimm- auszählung.

(3) Sofern es nach Größe, Eigenart oder Zusammensetzung der Arbeitnehmerschaft des Betriebs zweckmäßig ist, soll der Wahlvor- stand im Wahlausschreiben darauf hinweisen, dass bei der Aufstellung von Wahlvorschlägen die einzelnen Organisationsbereiche und die verschiedenen Beschäftigungsarten berück- sichtigt werden sollen.

(4) Ein Abdruck des Wahlausschreibens ist vom Tage seines Erlasses bis zum letzten Tage

WAHLORDNUNG

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