Zusammenfassung der Arbeitsgruppe Tariftreueregelungen im KFZ Handwerk
Um im Handwerk eine stärkere Tarifbindung zu erreichen, muss neben der Stärkung der Innungen als Tarifpartner in der Handwerksordnung, auch ein modernes Vergaberecht mit verbindlichen
Tariftreueregelungen eingeführt werden. Die Einhaltung von Tariftreueregelungen bei der Beschaffung von Fahrzeugen liegt derzeit noch nicht im Fokus der Vergabestellen. Daher muss bei der Debatte um Tariftreueregelungen, neben den bau- und baunahen Gewerken und dem ÖPNV auch der Einkauf von Fahrzeugen thematisiert werden. In den Vergabegesetzen müssen Kriterien für die faire Beschaffung von Fahrzeugen und faire Servicedienstleistungen eingeführt werden.
Öffentliche Aufträge dürfen zukünftig nur an Unternehmen vergeben werden, die tariftreu sind und Entgelt- und Beschäftigungsbedingungen bieten, die in den jeweiligen repräsentativen Tarifverträgen vorgesehen sind.
Insbesondere im Handwerksbereich dürfen Vergaben nur noch an Unternehmen erfolgen die tatsächlich tarifgebundene Innungsmitglieder sind. Sie müssen Mitglied in Innungen sein, die ihrem gesetzlichen Auftrag zum Abschluss von repräsentativen Tarifverträgen nachgekommen sind.
Somit würde der heute im KFZ Handwerk weit verbreitete Tarifflucht der Innungen über sogenannte
„Tarifgemeinschaften“ Einhalt geboten.
Öffnungsklauseln im Vergaberecht, wie sie beispielsweise in Berlin mit der möglichen Einführung einer sogenannten „Härtefallregelung“ diskutiert wird sind abzulehnen. Die Begründung dass
insbesondere die Beschaffung von Fahrzeugen oft nicht zu tariftreuen Bedingungen möglich sei, zeigt wie notwendig die Schaffung einer klaren und verbindlichen Rechtslage mit verbindlichen
Tariftreueregelungen ohne Wenn und Aber ist.