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Tarifdschungel ver- stärkt Ärztemangel

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Tarifdschungel ver- stärkt Ärztemangel

Die unterschiedlichen Tarife für die Vergütung von Ärzten im Freistaat Sachsen sind nur noch von Insidern zu durchschauen. In der letzten Aus- gabe des „Ärzteblatt Sachsen“ hat- ten wir deshalb im Mittelhefter eine Übersicht zu den aktuellen Regelun- gen im Krankenhaussektor veröffent- licht. Täglich erreichen uns Beschwer- den von Kollegen, die auf eine uner- trägliche Art und Weise eine neue Einstufung erfahren.

Wir haben bereits die Sächsische Staatsregierung auf die gravierenden Unterschiede der Vergütung von angestellten Ärzten im Freistaat Sachsen aufmerksam gemacht. Denn durch diese Vergütungsunterschiede gibt es Mediziner 1. und 2. Klasse.

Dadurch wird die Abwanderung und damit der Ärztemangel in Sachsen verstärkt. Gleichzeitig werden lang- jährige Oberärzte durch den neuen Tarifvertrag der Länder wie Fachärzte vergütet. Bemängelt wird hierzu in den Berichten auch, dass für die Neueinstufungen jegliche fachliche Gründe fehlen. Und Ärzte im Öffentli- chen Gesundheitsdienst werden wie Verwaltungsangestellte eingestuft.

Neben dem unzeitgemäßen „Ostab- schlag“, führen nach unserer Ein- schätzung der Tarifvertrag der Länder (TV-L) und der Tarifvertrag für Ärzte (TV-Ärzte) zu einer als Diskriminie-

rung empfundenen Differenzierung zwischen der Vergütung der Ärzte mit Aufgaben in der Patientenversor- gung der Universitätsklinika Leipzig und Dresden einerseits sowie der in den medizinischen theoretischen Basisfächern beschäftigten ärztlichen Kollegen andererseits.

Die den Instituten der Universitäten Leipzig und Dresden zugeordneten Beschäftigten werden nach den Regelungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) vergütet. Die Entgeltzahlung für Ärzte der Universitätsklinika rich- tet sich stattdessen nach dem Tarif- vertrag für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken (TV-Ärzte). In der hierzu geführten Diskussion wird gelegentlich argumentiert, die den TV-L zugeordneten Mediziner seien keine „vollgültigen“ Ärzte. Insge- samt wird die wissenschaftliche For- schung deutlich schlechter vergütet als eine überwiegend klinische Tätig- keit.

Mit einem solchen Vorgehen ver- stärkt man den seit einigen Jahren in Sachsen zunehmenden Ärztemangel.

Denn nach unserer Auffassung erge- ben sich aus den tariflichen Ungleich- heiten erhebliche Probleme für die Zukunft der sächsischen Ärzteschaft wie zum Beispiel:

eine Schwächung von Lehre und Forschung durch die „Ausdün- nung“ theoretischer Fächer sei- tens der ärztlichen Profession, eine verstärkte Beschäftigung von Naturwissenschaftlern in medizinischen Fachgebieten, eine Verlagerung von ärztlicher Tätigkeit hin zu neuen nichtärzt- lichen Assistenzberufen,

eine unattraktive Bezahlung der Ärzte im Öffentlichen Gesund- heitsdienst,

die tarifliche Einstufung und Be- zahlung von Oberärzten als Fach- ärzte,

die damit verbundenen Einschrän- kung ärztlicher Aus-, Fort- und Weiterbildung in allen medizini- schen Fachgebieten,

die Störung des Arbeitsklimas und des Betriebsfriedens,

eine personelle „Austrocknung“

der medizinischen Forschung, eine Abwanderung von Leistungs- trägern aus den Kliniken, eine Abwanderung junger Ärzte in andere, besser vergütete Be- reiche oder Länder.

Welcher Medizinstudent entscheidet sich unter diesen Bedingungen heute noch für eine kurative ärztliche Tätig- keit in Sachsen? Ist der Freistaat Sachsen für junge Ärzte nach ihrer Facharzt-Weiterbildung noch attrak- tiv?

Wir sehen aus diesen genannten Gründen erheblichen Handlungsbe- darf seitens der Sächsischen Staats- regierung, insbesondere der Staats- ministerien für Wissenschaft und Kunst, Soziales sowie Finanzen, um die Ärzte in deren Vergütung gleich- zustellen, damit dem Ärztemangel entgegen gewirkt werden kann.

Die Sächsische Staatsregierung, insbe- sondere das Sächsische Staatsminis- terium für Soziales, hat in Zusam- menarbeit mit der Sächsischen Lan- desärztekammer und weiteren Part- nern vielfältige Maßnahmen auf den Weg gebracht, um dem Ärztemangel entgegen zu wirken. Doch wenn die Vergütungsunterschiede bestehen bleiben, werden diese Maßnahmen nicht greifen. Die Sächsische Landes- ärztekammer appelliert an die Lan- despolitik, diese Problemstellung im Kabinett aufzugreifen und mit den zuständigen Ministern vor dem Hin- tergrund des Ärztemangels im ambu- lanten und stationären Bereich sowie im Öffentlichen Gesundheitsdienst und damit in allen Sektoren ärztlicher Tätigkeit zu beraten.

Die sächsische Ärzteschaft erwartet zielführende Signale seitens der säch- sischen Landespolitik.

Die Tarifverträge sind unter www.

hochschulverband.de abrufbar.

Prof. Dr. med. habil. Jan Schulze Präsident

– – – – Editorial

198 Ärzteblatt Sachsen 5 / 2007

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