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Ausgabe 6 / 12. Februar 2021

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Seite 5 - Nummer 14

Auflage 16.000 Erscheint wöchentlich freitags in allen Haushalten

Kelkheimer Zeitung

Ausgabe 6 / 12. Februar 2021

4. April 2019

Nachrichten und Meinungen für die Stadt Kelkheim mit den Stadtteilen Münster, Mitte, Hornau, Fischbach, Ruppertshain und Eppenhain In der Stadt Kelkheim

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Auch hier bereitete Corona einen Haufen Schwierigkeiten und machte der Bürgerstif- tung Kelkheim einen dicken Strich durch die Rechnung. Die Rede ist von der jährlichen Preisverleihung „Junge Künstler“, die im Jahr 2015 mit dem Thema „Gedichte“ begann und bei uns in der Max-von-Gagern-Schule in Hornau endet. Denn es gab keinen ersten, zweiten oder dritten Platz. Also drucken wir die schöne Maske. „Alle Kunstwerke sind wertvoll. Die ‚Maske‘ ist aber eine bezaubern- de Verknüpfung mit der Lebensrealität der Kinder und stellt einen künstlerischen Aus- druck dessen dar“, heißt es bei der Bürger- stiftung. Es gibt weitere Werke wie die „Fäl- scherwerkstatt“, „Tanz und Bewegungsspiel“,

„Stimme und Gesang“ und „Skulpturen“. Die

„Textilen Schätze“ schließlich fanden schon unter veränderten „Corona-Bedingungen“

statt. Nun das Thema „Collagen“. Collagen.

Alle Schulen – Anne-Franck-Schule und die Kelkheimer Grundschulen – machten wieder begeistert mit. Die Preisverleihung konnte nicht als gemeinsame Veranstaltung in der Stadthalle stattfi nden, sondern musste dieses Mal in jeder Schule selbst ausgerichtet wer- den.

Selbstverständlich – so Kay Müller (Bürger- stiftung), bekommen die Kinder wie jedes Jahr eine Urkunde und die Schulen ein Preis- geld.

Dr. Hildegard Bonczkowitz und Kay Möller hoffen, dass sie eines Tages die Urkunden ohne die Corona-Restriktionen überreichen können.

Die Flügel der Fantasie

„Wir haben uns, gleich nachdem wir das The- ma der Aktion Junge Künstler 2021 erfahren hatten, im Kollegium zusammengesetzt und unserer Fantasie eifrig Flügel wachsen las- sen. Besonders wichtig war uns, dass wir ein Projekt entwickelten, bei dem sich alle Kin- der der Max-von-Gagern-Schule einbringen konnten und wir uns nicht in vielen kleinen Einzelprojekten verzettelten.

Die aktuellen Beschränkungen und Hygie- nevorschriften schienen uns da bei der Um- setzung zunächst als ein unüberwindbares Hindernis, bis uns die Idee zur Papiercolla- ge kam, eine Riesenmaske herzustellen. Das Tragen einer Maske, das ja wie viele andere aktuelle Regeln zu unserem Schulalltag ge- hört und zur Zeit diesen maßgeblich prägt, wurde so in einer – wie wir fi nden – fröhli- chen Art und Weise umgesetzt.

Unter Einhaltung der Hygienevorschriften trugen alle Kinder ihren Teil bei, gestalteten einen oder zwei Schnipsel mit Filzstift, die dann zu der großen Maske zusammengefügt wurden.

Die Kinder haben mit Freude das Wachsen des Projekts verfolgt und ihre persönlichen Schnipsel im Endprodukt gesucht. Falls Sie sich wundern, warum sich die eine oder an- dere kroatische Fahne auf den Schnipseln fi ndet: Diese Schnipsel sind an Tagen ent-

standen, an denen die kroatische Fußballnati- onalmannschaft gespielt hat.

Viele Grüße vom Kollegium und allen Kin- dern der Max-von-Gagern-Schule.“

Also oben die Maske mit dem jugendli- chen Quartett dahinter und dann noch Bei- spiele für Teile der Collage, mit denen das Kunstwerk zusammengesetzt wurde.

(Fotos: Gagenschule, Hornau).

Die fröhliche Riesenmaske der Max-von-Gagernschule

Eine närrische Andacht wird es am Rosen- montag (15. Februar) um 17 Uhr in der Mar- tinskirche in Hornau unter Mitwirkung der Frauengemeinschaft Hornau geben. Närri- sche Kleidung ist erwünscht, schrieb Gertrud Müller in der Ankündigung.

Närrische Andacht

Ein abgelegtes feststehendes Messer auf der Mittelkonsole eines An den Römergärten ab- gestellten Fiat Chrysler war am Sonntag die ganze Beute eines Unbekannten, der eine Sei- tenscheibe eingeschlagen hatte, um das Auto zu durchsuchen. Der Sachschaden: 500 Euro.

Kleine Beute, viel Schaden

Der Regionale Staatsschutz der Hofheimer Kriminalpolizei muss sich seit dem Freitag der vergangenen Woche mit Schmierereien an einem Trafohäuschen in der Straße Im Schulzehnten beschäftigen, die einen politi- tisch rechten Hintergrund haben.

Rechte Schmierereien

Mal wieder ein Vorfall vor dem Polizei und Präventionsrat immer wieder warnen: In der Kelkheimer Straße in Fischbach klingelte am Mittwochabend der vergangenen Woche ein Unbekannter an der Tür einer 72-Jährigen mit der Behauptung, Strom oder Gas ablesen zu wollen. Ein zweiter Täter nutzte die Dis- kussion der Frau mit dem Unbekannten, um in die Wohnung zu kommen und die Geldbör- se der Frau zu stehlen. Am nächsten Tag fi el der Fischbacherin auf, dass das Portemon- naie verschwunden war. Der Täter soll etwa 25 Jahre alt, etwa 1,80 Meter groß, schlank und mitteleuropäisch ausgesehen haben. Au- ßerdem sprach er hochdeutsch und war unter anderem mit einer Strickmütze bekleidet.

Zeugen für diesen oder ähnliche Fälle werden gebeten, sich bei der Polizei (06192-20790) zu melden.

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Wie es den Fischbacher Karnevalisten in diesem Jahr zur Faschingszeit zumute ist, il- lustriert das Logo, des Vereins, der Fisch mit der Narrenkappe. Der Fisch änderte seine Farbe, changierte vom Weiß zum etwas trüb- seligerem Braun und entstand trotzdem in den trübseligen Monaten als Endprodukt der fröhlichen Aufgabe der Mitmachaktion Sau- erteig im Glas. Die Fischbacher ließen sich vom Corona-Virus nicht unterkriegen, wie Vorsitzender Harald Öhm berichtet. Fast das ganze Jahr über, kaum war die letzte Saison vorüber, fast zu der Zeit, da sich Covid-19 im

Land breit machte, fanden sich beispielsweise die Girls der New Generation zusammen und starteten übers Jahr hinweg bis in den tiefen Herbst, bis die neue Kampagne beginnen sollte, die Mitmachaktion von Sauerteig im Wanderglas. Immer, wenn ein Sauerteig gar war, wurde ein Brot gebacken, ging das Glas weiter.

So wurde entstand manches kernige Brot in den hauseigenen Bäckereien. So entstand aus Brot auch ein FCV-Fisch (siehe im Foto) in der natürlichen Brotfarbe, auch wenn es so scheinen mag, dass der Fisch vom fröhliche

Weiß weg mutierte. Der Fisch als Kunstwerk Brot war beabsichtigt. Und weiter: Wie man auf dem einen Bild sieht: Fröhlich wurde mit einem gemalten Fisch auf dem Pflaster des Platzes vor dem Vereinshaus daran erinnert:

Trotz Corona: Fastnacht und Fasching in Fischbach beim FCV leben.

Und als ob es keine Corona-Bremse gab, ent- stand in diesem Jahr trotzdem wieder die be- liebte Kreppel-Zeitung, angereichert mit dem Ereignissen des Jahres, mit lustigen Bege- benheiten und viel farbigen Fotos. Kurz, eben die Kreppelzeitung, die man gewohnt ist.

Karnevalistsche Freuden beim FCV in Fischbach mit fröhlichen Ersatzaktionen

„Das Virus lässt uns noch nicht aus seinen Fängen“ heißt es in einer Pressemeldung der Bürgerstiftung. Und die stemmt sich nach wie vor dagegen. So hat die Bürgerstiftung für die Seniorenberatungsstelle „Älter werden in Kelkheim“ Hand- und Flächendesinfekti- onsmittel gestiftet und für einen finanziellen Zuschuss gesorgt. Ganz praktisch bekommen Impflinge nun für die Fahrt zum Impfzent- rum ein Hygienepaket und die Fahrzeuge der ehrenamtlichen Helfer, die ältere Kelkheimer zum Impfzentrum bringen, können desin-

fiziert werden. Die beiden Vorstandsfrauen hinter den Masken sind – zusammen mit der Spende fotografiert – Dr. Hildegard Bonczko- witz und Kay Möller (Foto privat).

Desinfektionsmittel

Main-Taunus-Kreis (red). Die als hoch ansteckend geltende britische Coronavirus-Mutation ist jetzt auch im Main-Taunus-Kreis nachgewiesen worden.

Wie Kreisbeigeordnete Madlen Overdick mitteilt, wurde die Variante bei zwei infi- zierten Mitarbeitern des Straßenverkehrs- amtes gefunden – trotz Hygienekonzept und Schutzmaßnahmen. Die in Hofheim ansässi- ge Behörde ist samt der Kfz-Zulassungsstel- le deshalb zurzeit für Besucher geschlossen.

Ob in der kommenden Woche wieder geöff- net werden kann, ist unklar.

In den Tagen zuvor war die Virus-Mutation zu- dem bei zwei Bürgern im Main-Taunus-Kreis aufgetreten. Wie Kreisbeigeordneter Johan- nes Baron mitteilt, wurden 15 Mitarbeiter po- sitiv getestet, weitere 11 als Kontaktpersonen in Quarantäne geschickt. Verbliebene Mitar- beiter würden Kunden möglichst telefonisch oder online betreuen, aber ein persönlicher Kontakt sei wegen des Risikos niemandem zuzumuten: „Wir arbeiten eng mit dem Ge- sundheitsamt des Kreises zusammen, um Kontakte nachzuverfolgen“, so Baron. „Das zeigt, wie schwierig die Lage trotz erfreuli- cherweise sinkender Gesamt-Infektionszah- len im Kreis noch ist.“

Weitere Mitarbeiter würden derzeit nachge- testet. Auf Basis dieser Informationen wer- de das weitere Vorgehen entschieden, fügt Baron hinzu.Das Amt sei nicht komplett geschlossen, es stünden aber jetzt nur noch zwei Mitarbeiter für den Kundenverkehr zur Verfügung. Sie versuchten, Kundenanliegen per Telefon oder online zu bearbeiten, so- weit möglich. Es dürfe aber kein Besucher auf das Gelände. Den Kunden, die online für diese Woche Termine reserviert haben, wur- de abgesagt. Baron bat die Kundschaft um Verständnis für die „sehr herausfordernde Situation“. Er hofft, dass das Amt möglichst bald wieder in vollem Umfang zur Verfü- gung stehe. Die Gesundheitsdezernentin, Kreisbeigeordnete Madlen Overdick, begrün- det die Entscheidung mit einer hohen Zahl von in kurzer Zeit Infizierten. Gemeinsam mit dem Straßenverkehrsamt werde nun be- sprochen, welche Maßnahmen nach einer Wiederzulassung das Infektionsrisiko senken könnten. Es sei unklar, ob das Virus über Be- sucher oder das Personal selbst eingeschleppt

wurde. „Das Beispiel zeigt aber auf jeden Fall, welche Auswirkung eine Infektion ha- ben kann – nicht nur für die direkt Infizierten, sondern auch für Arbeitsabläufe und Organi- sationen und damit für die Kunden.“

Derzeit arbeitet das Gesundheitsamt Overdick zufolge mit Hochdruck daran, die Kontakt- ketten zu verfolgen. Darüber hinaus seien seit Montag, 1. Februar, Bürgerinnen und Bürger ohne Termin in die Behörde gekommen; sie sollen sich mit Angabe ihrer Telefonnum- mer per E-Mail an gesundheitsamt@mtk.

org. beim Gesundheitsamt melden. Overdick ruft die Kunden auf, dem Aufruf zu folgen –

„nicht nur zum eigenen Schutz, sondern auch aus Verantwortungsgefühl für andere“. Das Gesundheitsamt werde dann mit ihnen be- sprechen, was zu tun ist, um die Ausbreitung des Virus‘ einzudämmen. Kunden hingegen, die mit Termin ins Amt gekommen waren, brauchen sich nicht zu melden, sondern wer- den direkt von der Behörde kontaktiert.

Virus-Mutationen waren zuvor schon anders- wo in der Region und in Hessen aufgetreten.

„Es war also nur eine Frage der Zeit, bis eine Mutante auch bei uns nachgewiesen wird“, so Overdick. Wegen der hohen Ansteckungsge- fahr sei größte Vorsicht geboten. Es sei eine gute Nachricht, dass die Infektionszahlen im Kreis insgesamt zurückgingen und mitt- lerweile im Impfzentrum des Main-Taunus- Kreises die ersten Impfungen liefen. Die Lage im Straßenverkehrsamt aber zeige, „dass die Gefahr noch längst nicht gebannt ist.“

Folgende Leistungen bietet die Behörde on- line an: Wunschkennzeichen-Reservierung, Außerbetriebsetzung, Wiederzulassung, Neu- zulassung, Umschreibung, Adress-Änderung.

Die näheren Voraussetzungen dafür können über die Webseite www.mtk.org und über die MTK-App abgerufen werden. Das Buchen von Ersatzterminen ist möglich, allerdings erst für die Zeit ab dem 25. Februar. Die Au- ßerbetriebsetzung kann auch in benachbarten Zulassungsstellen vorgenommen werden.

Derzeit können im Straßenverkehrsamt kei- ne Führerscheine beantragt oder abgeholt werden. Die Genehmigung von Großraum- Schwertransporten und andere Leistun- gen, die nicht online erledigt werden kön- nen sind derzeit ebenfalls nicht möglich.

Foto: Main-Taunus-Kreis

Corona-Mutation legt Straßenverkehrsamt lahm

Main-Taunus-Kreis (red). Unter dem Motto „Krisen gemeinsam bewältigen“ steht die diesjährige Frühjahrs- sammlung der Diakonie Hessen in der Zeit vom 1. bis 11. März. Gesammelt werde aber nicht wie in früheren Jahren an der Haustür, sondern über einen Aufruf im Gemeindebrief oder per Flyer in den Briefkästen, teilt das Diakonische Werk Main-Taunus in Schwalbach mit. Informationen gibt es bei Anja Hornitschek unter Telefon 06196/503511 und auch per Mail an anja.hornit- schek@diakonie-main-taunus.de.

Spendensammlung der Diakonie startet am 1. März

Die Antwort dürfte den meisten nicht schwer fallen. Ist es der Buntspecht an der Futterstel- le im Garten von Heinz Kunz oder ist es die Pfauenpute am Rettershof? Das Krönchen auf dem Haupt der Pfauendame ist eher nur eine kleine Dekoration in der Pfauenwelt.

Wäre es ein männlicher Pfau, so könnte er gewiss ein dekoratives Rad schlagen. Keine Angst, ein Pfauenmännchen gibt es immer noch am Rettershof. Nur macht der Pfauen- herr öfter mal einen Ausflug in die Umge- bung und wird dann mal nicht gesehen. Im übrigen dürfte er aber auf die beiden Damen fixiert sein. Nachwuchs? Darüber lässt sich augenblicklich noch nicht so ganz viel sagen.

Vielleicht aber bekommen wir von irgendwo- her eine Antwort...

Wer ist die Schönste oder der Schönste im ganzen Land?

Seite 2 - KW 6 KELKHEIMER ZEITUNG 12. Februar 2021

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Herausgeber: Druckhaus Taunus GmbH Geschäftsleitung: Alexander Bommersheim Anzeigenleitung/ Angelino Caruso Anzeigenverkauf: Tel. 06174 9385-66

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Redaktion: Peter Hillebrecht Sylvia Puck/Gryta Scholl

redaktion-kez@hochtaunus.de Grafik: Martina Spaich

Auflage: 16.000 verteilte Exemplare für Kelkheim mit allen Stadtteilen

Preisliste: z. Zt. gültig Preisliste Nr. 38 vom 1. Januar 2020 Druck: ORD GmbH Alsfeld Internet: www.druckhaus-taunus.de www.taunus-nachrichten.de Für unverlangt eingesandte Manuskripte und Fotos wird keine Haftung übernommen.

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Kelkheimer Zeitung

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12. Februar 2021 KELKHEIMER ZEITUNG KW 6 - Seite 3

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Das Jahr 2021 startete zwar mit weniger Feu- erwerk als gewohnt, aber dafür gleich mal mit Schneefall, noch bevor man Zeit hatte, das Sektglas aus der Hand zu geben.

A propos Schnee: An 17 Tagen gab es hier in Fischbach eine Schneedecke, der höchste Monatswert seit Januar 2017 (damals mit 28 Tagen).

Die Schneemengen waren diesmal besonders stark von der Höhenlagen der Ortschaften abhängig, so dass ganze Ausflugsscharen aus dem tristen Tiefland des Rhein-Main- Gebiets das Winterwonderland des Hochtaunus ge- nießen wollten, mit dem bekannten Ergebnis eines Verkehrschaos auch in Ruppertshain und Fischbach. In der Tat ist es selbst für die Gipfellagen des Taunus etwas wirklich Be- sonderes, dass dort seit 28. Dezember unun- terbrochen bis Anfang Februar eine Schnee- decke von mindestens 18 cm, mit einem Maximum von 43 cm am 28. Januar, lag. Das ist eine echte Attraktion, zumal der Schnee dort die Bäume teils in bizarre Winterfiguren verwandelt hat.

Die Großwetterlage war überhaupt sehr ab- wechslungsreich. Es gab „Revierkämpfe“

zwischen Kalt- und Warmluft (sich hin und her verschiebende Luftmassengrenzen am 29.

und 30.), ganze Herrschaften von Tiefdruck- gebieten tummelten sich zeitweise auf engs- tem Raum. Die Temperaturen bewegten sich dabei meist im winterlichen, zumindest aber im nasskalten Rahmen. Allerdings schaffte es die diesmal durchaus vorhandene knacki- ge Kälte im Norden und Nordosten Europas (noch) nicht wirklich in unsere Breiten. Das

„Tiefste der Gefühle“ waren – 6,4 °C vom 11. Januar. Es setzte sich phasenweise immer wieder mal mildere Luft aus dem Südwesten durch, aber auch nie nachhaltig. Das Maxi- mum betrug +9,3 °Celsius am 22. des Monats.

Es gab nur einen Eistag ( am 16.) und 18 Frosttage. Im Mittel betrug die Temperatur +1,1 °C, was eine positive Abweichung von +1,3 °C zum vieljährigen Referenzmittel (1961-1990) bedeutet oder eine negative Ab- weichung von - 0,1 °C zur eigentlich offiziell neuen Referenzperiode 1991-2020. So schnell

kann das gehen. Man ändert die Vergleich- speriode und schwupps wird aus einem zu warmen Januar ein zu kalter. Natürlich ist es üblich, dass man alle 30 Jahre die Vergleichs- periode anpasst (Klima ändert sich schon im- mer), aber um die Vergleichbarkeit auch mit alten Gegenüberstellungen zu wahren, möch- te ich zunächst beide Referenzperioden in die Vergleiche einbeziehen.

Wie schon der Dezember, war auch der Janu- ar mit einer Niederschlagsmenge von 69 l/m² um rund 20 Prozent deutlich „zu nass“. (Wir fragten Landwirt Alois Herr nach dem von Oliver Mollière erwähnen Regen: Wir haben für die Landwirtschaft inzwischen genug.

Aber für die tiefer gelegenen Wasser-Vorräte immer noch zu wenig“).

Und auch viel zu trüb, da die nur knapp mehr als 20 Sonnenstunden noch nicht einmal die Hälfte der zu erwartenden „Ausbeute“ dar- stellen.

Und zum Schluss noch eine kleine Anmer- kung: Es gibt leider immer noch sehr viele Mitbürger, die nach Schneefällen wie in den letzten Tagen unverständlicherweise Salz streuen, anstatt - falls es nach der ordnungs- gemäßen Schneeräumung überhaupt noch nö- tig ist - auf alternative Streumittel wie Sand, Asche oder auch Granulat zurückzugreifen.

Salz schadet immens der Umwelt, Mensch und Tier und sollte deswegen weitestgehend vermieden werden. Dies wird auch immer wieder im beiliegenden Amtsblatt erläutert.

Auch der städtische Winterdienst meint es meines Erachtens etwas „zu gut“ mit den Mengen an Salz, das bei vermeintlichen Win- terlagen auf unsere Straßen sehr großzügig und in sehr häufigen Einsätzen verteilt wird.

Hier wäre weniger manchmal mehr, insbe- sondere in den Nebenstraßen.

Es gibt sehr viele Gemeinden,in denen Salz als Streumittel sowohl im privaten als auch im öffentlichen Bereich komplett verboten sind. Warum eigentlich nicht auch in Kelk- heim? Klima- und Umweltschutz sollte auch bei uns ein hohes Gut sein, sagt klar und deut- liche Oliver Mollière als Abschluss seines Januar-Berichtes „Wetter“.

Oliver Mollières Bericht über das

Januar-Wetter und kritische Bemerkungen

Die UKW-

Stadtverordneten-Kandidaten

In der Ausgabe zwei stellten wir die fünf Bürgermeister-Kandidaten vor, auch die Kan- didaten der einzelnen Parteien der Stadtver- ordneten-Versammlung. Doris Salmon mahnt zu recht an, dass die UKW-Kandidaten bei diesen Aufzählungen zu kurz gekommen sind. Wir holen das gern für die Plätze 1 bis 15 nach.

1. Doris Salmon, Rechtsanwältin (Hornau).

– 2. Wolf-Dieter Hasler, Diplom-Ingenieur (Ruppertshain). 3. Birte Reiter, Steuerfa- changestellte (Hornau). – 4. Stefan Thalhei- mer (Hornau). 5. Mafalda Pinto-Schneider,

Selbstständige (Münster). – 6. Dr. Maximili- an Alter, Rechtsanwalt. – 7. Barbara Kilb, Erzieherin (Kelkheim). – 8. Wolfgang Coy, Briefzusteller (Kelkheim). – 9. Daniela Ant- ony, Lehrerin an der EDS. – 10. Markus Göll- ner, Autor und Journalist (Fischbach) – 11.

Sabine Mündlein-Dosch (Krankenschwester in Kelkheimer Arztpraxis). – 12. Gerhard Schulz, Industrieelektroniker (Fischbach). – Christine Dornauf, Bilanzbuchhalterin). – 14.

Lukas Schauder (Landtagsabgeordneter). – 15. Eusebia Talavera-Lopez (Industriekauf- frau).

Lärm eines Hubschraubers gibt es in Kürze bis hin zum März oder es hat ihn schon gege- ben: Vom Hubschrauber aus werden die Wäl- der, die zum Forstamt Königstein gehören, gekalkt – wenn es Wind, Nebel und Schnee zulassen. Auf einer Fläche von 1500 Hektar sollen 4.500 Tonnen Kalk aus der Luft ver- teilt werden.

Starke Säureeinträge durch Verkehr und In- dustrie bis in die Mitte der 80iger Jahre, – so berichten es die Förster – führten zu einer tiefgründigen Bodenversauerung und Frei- setzung von giftigen Aluminiumionen. Diese schädigen die Feinwurzeln der Bäume. Von den Pflanzen dringend benötigte Nährstoffe wie Magnesium und Calcium gingen dem Boden dagegen verloren.

Und weiter: „Für die Bodenschutzkalkung im Forstamt Königstein wird Magnesium- kalk verwendet, der die Aluminiumionen verdrängt und zusätzlich eine Stabilisierung der Tonminerale und eine Erhöhung der

Wasserqualität bewirkt. Die Kalkung ver- bessert die Bodendurchwurzelung sowie die Ernährungssituation der Bäume und hilft, die wichtige Funktion des Waldbodens als Trinkwasserfilter zu verbessern und aufrecht zu erhalten.

Auf den Naturschutz wurde bei der Flächen- auswahl ebenfalls Rücksicht genommen. Le- bensräume wie Gewässer, Naturschutzgebie- te und Biotope werden von der Maßnahme ausgeschlossen.

Während der Kalkungsarbeiten könne es für Waldbesucher im gesamten Forstamtsbereich zu Beeinträchtigungen kommen, weil Wald- wege vorübergehend gesperrt werden müs- sen.Das ausgebrachte Material sei ungefährlich für Menschen und Tiere, könne jedoch örtlich zu einer starken Staubbelastung führen. Um die Belastung durch Fluglärm zu reduzieren, wird der Hubschrauber an den Wochenenden am Boden bleiben.

Hubschrauberlärm über dem Wald Die Wälder werden gekalkt

Verbesserte Auslaufmöglichkeiten für die Hunde erhält der Tierschutzverein Kelkheim durch ein angrenzendes städtisches Flurstück.

Der Tierschutzverein wird die Fläche mit bie- nenfreundlichen Gewächsen gestalten und

mindestens einen Baum pflanzen. Die Um- zäunung des Geländes hat sich an die Art und Weise des bereits bestehenden Zaunes zu hal- ten, heißt es abschließend in der Pressemel- dung aus dem Rathaus.

Mehr Platz für Hunde

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Seite 4 - KW 6 KELKHEIMER ZEITUNG 12. Februar 2021

Wenige Tage vor Öffnung des Corona-Impf- zentrums in Hattersheim sind bis Anfang April alle Impftermine vom Land vergeben worden. Das teilt Landrat Michael Cyriax mit. Positiv stimme aber die sinkende Zahl von Infektionen im Kreis. Auch die Unter- stützung der Bundeswehr bei Testungen in Heimen und Einrichtungen sei eine gute Nachricht zum Ausgang der aktuellen Wo- che. Allerdings bleibe die Zahl der möglichen Impftermine wegen geringer Lieferungen durch Land und Bund „weit hinter den zum Jahresende geweckten Erwartungen zurück“.

Erfreulicherweise sei die Inzidenz, also die Zahl der Neuerkrankungen auf 100.000 Ein- wohner in einer Woche, weiter „auf Abwärts- fahrt“, wie Cyriax mit Blick auf die Zahlen festhält. Sie sei seit dem Freitag der Vorwo- che von 72 auf 59 gesunken. Damit komme er immer näher an den Wert von 50 heran – die Schwelle zur nächst niedrigeren Eskalations- stufe des Landes.

Erfreulich sei, dass es nur noch relativ wenige Infektionen bei Bewohnern in Altersheimen gebe, wie sich die Fallzahlen bei den Men- schen ab 80 Jahren überhaupt auf niedrigem Niveau bewegten. Offenbar hätten die Imp- fungen in den Heimen und Einrichtungen zu dieser Entwicklung beigetragen. Seit dem Donnerstag in der vergangenen Woche sei in Alten- und Pflegeheimen, Schulen, Kinder- gärten und Flüchtlingsunterkünften kein wei- terer Infektionsfall dazugekommen.

Dennoch könne keine Entwarnung gegeben werden, so Cyriax mit Blick auf die aktuelle Lage im Straßenverkehrsamt des Kreises, das wegen Corona mindestens eine Woche still- gelegt werden musste.

Bislang hätten ein Prozent der Bevölkerung im Kreis die erste Impfung erhalten, so der Landrat: „Bis zur Herdenimmunität liegt also noch ein langer Weg vor uns.“

Nach den Regelungen des Landes würden die Impfstoffe nicht nach dem Anteil der Kreis- bevölkerung an der Einwohnerzahl Hessens zugeteilt, sondern richteten sich nach der Zahl der Heimbewohner. Weil diese Zahl im MTK niedriger sei als in manchen ande- ren Kreisen, werde dem Kreis relativ wenig Impfstoff zugewiesen: „Sobald aber etwas da ist, wird es zügig verimpft.“

Im Impfzentrum sei unterdessen „alles zum Start bereit“, so Cyriax. „Es fehlen für eine breit angelegte Kampagne nur die Impfdo- sen.“ Nach den Weisungen des Landes sei das Impfzentrum auf bis zu 1.200 Impfungen pro

Tag ausgerichtet. Tatsächlich könnten wegen der geringeren Mengen an Impfdosen in den kommenden Wochen nur täglich etwa 100 Personen geimpft werden.

Ein positives Zeichen hingegen sei der auf drei Wochen befristete Einsatz der Bundes- wehr bei Corona-Testungen im Kreis; hier habe der Bund „im Schulterschluss mit den Kommunen Handlungsfähigkeit gezeigt“. So hätten die Heime Zeit bekommen, Unterstüt- zungspersonal für die Zeit darüber hinaus zu finden.

Auch wenn nach wie vor ältere Menschen die Hochrisikogruppe seien und daher die Al- ten- und Pflegeheime beim Gesundheitsamt besonders im Fokus stünden, sieht Kreisbei- geordnete Madlen Overdick dort „gute Vor- aussetzungen für die weitere Entwicklung“.

Die erste Impfrunde in den vollstationären Einrichtungen sei abgeschlossen, derzeit lau- fe die zweite, außerdem würden derzeit am- bulante Pflegedienste geimpft. Demnächst seien auch Einrichtungen an der Reihe, die nicht als vollstationär eingestuft sind, wie das

„Augustinum“ in Bad Soden.

Die Bundeswehrsoldaten würden das Heim- personal bei den Testungen unterstützen,

wodurch die Pflegekräfte sich wieder ihren primären Aufgaben widmen könnten: Pfle- ge und Betreuung. „Das darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass das durch die Kontakt- beschränkungen nach wie vor eine äußerst schwere Zeit für die Bewohner und ihre An- gehörigen ist“, so die Gesundheitsdezernen- tin. „Aber im Zusammenwirken können alle diese Maßnahmen dazu beitragen, dass sich die Lage in den Heimen in den kommen- den Monaten Schritt für Schritt entspannen kann.“

Jetzt der Blick auf Kelkheim: Der 2. Februar ein guter Tag für Kelheim: Keine neuen In- fektionen. Im ganzen Kreis wurden nur sie- ben gemeldet. Allerdings gab es zwei Todes- fälle. Von den 19 Patienten in den Kliniken des Kreises wurden fünf beatmet.

Einen Tag darauf gab es eine Infektion, da- für 14 in Hofheim. Im Kreis infizierten sich 30 Personen. Die Zahl der Infizierten in den Krankenhäusern stieg auf 22, davon sieben beatmet. Ein infizierter Schüler der Pestaloz- zischule befand sich seit Dezember 2020 im Homeschooling.

Wieder einen Tag später meldete Kelkheim vier Infizierte, der Kreis 24, also nach wie vor

geringere Zahlen als in den Wochen vorher.

An diesem Tag „führte“ Hofheim mit acht Fällen, wo auch ein Toter zu beklagen war.

Auch ein EDS-Schüler als krank gemeldet;

im Kreis gibt es 26 infizierte Schülerinnen und Schüler. Am 5. Februar stieg die Zahl der Infizierten im Kreis moderat (25), Kelkheim dagegen meldet acht neue Fälle, genau wie die Kreisstadt Hofheim. An diesem Tag hieß es aber im Begleittext, dass etwa zur Monats- mitte der kritische 7-Tages-Inzidenzwert von 60 überschritten werden könnte wenn sich die Kurve wie seit dem 1. Dezember entwickelt.

Es habe Probeläufe im Impfzentrum mit Mit- arbeitern der Kliniken, der Rettungsdienste und der mobilen Pflegedienste (150 Perso- nen) mit einer Erstimpfung stattgefunden.

Überwacht wurden vom Gesundheitsamt 400 Personen. Auch aus Kindergärten, Schulen Alten- und Pflegeheimen und Flüchtlingsun- terkünften wurden keine neuen Infektionsfäl- le gemeldet.

Nun der Blick auf das vergangene Wochen- ende. Hier gab es nicht befürchtete hohe Wo- chenendzahlen, sondern nur 35, „gerade mal“

18 am Samstag und Sonntag. Immer noch zu viel. Denn die 7-Zage-Inzidenz im Kreis liegt immer noch mit 51 knapp über der angestreb- ten Grenze unter 50. Auch an diese Tagen ge- hörten die 30- bis 39-Jährigen zu denen, die vermehrt zum Infektionsgeschehen gehörten.

Zwar wurden keine Todesfälle gemeldet, aber es gab Infektionen mit der britischen Mutati- on (Bericht an anderer Stelle). Auch am Wo- chenende wurde in Altenpflegeeinrichtungen geimpft.

Mittlerweile sind die Impfungen an 16 von 17 Altenpflegeeinrichtungen des Kreises abge- schlossen. Am Wochenende haben 406 Per- sonen Impfungen erhalten, davon 55 Perso- nen die Erstimpfung. Überwacht werden 347 Kontaktpersonen.

Bleibt noch der Blick auf die Statistik. Insge- samt gab es im Main-Taunus-Kreis seit dem März des Vorjahres 5.764 Infektionen,von denen 5.256 als genesen gelten. In den Kli- niken werden 18 Erkrankte behandelt, davon vier beatmet.

Am Wochenende waren keine Toten zu be- klagen. Trotzdem: Im Main-Taunus-Kreis starben durch oder in Verbindung mit dem Virus 159 Menschen, vor allem Ältere.

Registriert wurde am Wochenende, dass es 4.440 Impfungen gab, davon 2.604 Erstimp- fungen, was 1,1 Prozent der Kreisbevölke-

rung entspricht. MTK_Foto.

MTK-Impfzentrum: Alle Termine bis Anfang April vergeben – Aber Beginn der Hattersheim-Impfungen

Es rumpelt ganz schön, wenn man mit dem Auto auf der Bahnstraße entlang fährt. Und das Befah- ren mit einem Rollator ist gefährlich, weil man mit den kleinen Rädern in den Spalten des Pflas- ters hängen bleiben kann. Fahrradfahrer sollten auch aufpassen. Damals, als die Straße angelegt wurde – ein Hingucker. Doch der Zahn der Zeit fraß. Und deshalb ist es notwendig geworden, hier Abhilfe zu schaffen. Reparaturen waren erfolglos.

Das alles soll bald Schnee von gestern sein , denn die Bahnstraße, ein Stummel der Feldbergstraße und Weberstraße (11-25) werden mit einem neuen Straßenbelag versehen, grundhaft erneuert.

Es wird der gleiche Belag sein, wie der Belag in der Hauptstraße, der zwar für viele nicht mehr so attraktiv wie eine Pflasterung ist, dafür aber den Verkehrsteilnehmern einen glatten Untergrund im verkehrsberuhigten Bereich bieten wird.

Die Anwohner wurden inzwischen informiert, auch darüber, dass ein Teil der Baumstandorte

verändert wird. Allerdings ist ein Teil der Bäume geschädigt und werden deshalb nicht erhalten, zwölf Bäume werden nachgepflanzt. Allerdings werden dann nur noch 19 Bäume verbleiben.

Mehr dazu am Schluss dieses Berichtes.

Die Reihenfolge der Bauabschnitte wird vor allem mit den ansässigen Firmen gemeinsam festgelegt.

Für die Kreuzungsfläche Bahnstraße/Hornauer Straße/Großer Haingraben – also für den „Stern“

– ist keine dunkler Asphalt, sondern eine Beton- pflasterfläche vorgesehen und es wird ein für Schwerlastverkehr und der Aufnahme von hohen Schwerkräften geeigneter Stein verwendet, der den Platz betont und die westliche und östliche Bahnstraße gestalterisch verbindet.“

All dies wurde in der Stadtverordneten-Versamm- lung beschlossen, auch dass die ganze Sache et- was über zwei Millionen Euro kosten wird. Von denen aber wohl ein erheblicher Teil durch Zu- schüsse von Bund und Land absorbiert werden.

Inzwischen gab es zu dem Thema eine Bürgerver- sammlung, in der es auch einige Anregungen gab.

Fachleute bezeichneten die Arbeiten unterhalb der Straßendecke als schwierig, weil auch hier in der Vergangenheit – wie in anderen Straßen – Leitungen kunterbunt durcheinander verlegt wor- den sein sollen.

Die Zahl der Parkmöglichkeiten bleibe erhalten.

Die Baumfällarbeiten

Im Vorgriff auf die anstehenden Straßenbauarbei- ten in der Bahn-, Feldberg- und Weberstraße gibt es im Laufe des Februars Baumfällungen in der Bahnstraße.

Es handelt sich dabei um die, in der Informations- veranstaltung im September 2020, angekündigte Fällung der „abgängigen“ Straßenbäume, die aus naturschutzrechtlichen Gründen noch vor Beginn der Brut- und Setzzeit durchzuführen ist. Nach Beendigung der Bauarbeiten sind entsprechende Nachpflanzungen vorgesehen.

Die Bäume, die jetzt gefällt werden, sind bereits mit einem roten Kranz markiert. Es handelt sich um Bäume, die nicht mehr lebensfähig sind oder zu dicht an den Häusern stehen. Wie in den Aus- bauplänen vorgesehen ist, werden neue Bäume angepflanzt.

In der Ankündigung über die Baumfällarbeiten findet sich auch der Hinweis – siehe oben erwähn- te Gefahren – dass dieses vor dreißig Jahren ver- wendete künstliche Kopfsteinpflaster immer wie- der zu Unfällen von Fußgängern geführt habe.

Die Sanierung nach dem Vorbild der Hauptstraße sei sinnvoll, weil damit der alten Ortskern aufge- wertet werde.

Das neue Kleid von Bahnstraße und Stern

Anscheinend alkoholisiert – so formuliert es die Polizei – versuchte am Abend des Don- nerstags der vergangenen Woche in einer Drogerie am Marktplatz ein junger Mann Waren im Wert von 1.000 Euro zu stehlen.

Das misslang und er wurde von mehreren Zeugen gestellt. Er wurde aggressiv, schlug um sich und trat nach den Zeugen.

Festgenommen wurde er von einer alar- mierten Streifenwagen-Besatzung. In der Polizeistation randalierte er und richtete ei- nen Sachschaden von mehreren hundert Eu- ro an. Neben versuchter Körperverletzung und Ladendiebstahl wird nun auch wegen Sachbeschädigung gegen den 23-Jährigen ermittelt.

Diebstahl durch Zeugen verhindert

An sieben Schulen im Main-Taunus-Kreis sollen Mobilitätspläne für einen guten und sicheren Schulweg sorgen. Über solche Pläne verfügen nun in Kelkheim die Rossert-Schu- le, die Grundschule in den Sindlinger Wiesen und die Gesamtschule Fischbach. Mit dem Flyer „Zu Fuß zur Schule – mein Kind kann das“ werden die Grundschulen bereits seit dem vergangenen Jahr unterstützt.

Sichere Schulwege

Ärger hat es offensichtlich in der letzten Zeit mit Dauerparkern vor dem Café Bender in der Bahnstraße gegen. Jedenfalls wird von der Stadt darauf hingewiesen, dass hier ein Dauerparken nicht erlaubt ist. Mehr noch, und das dürfte vor allem die sonntäglichen Abholer von Brötchen interessieren: Auch am Sonntag ist das Parken in der Bahnstraße zwischen Hornauer Straße und Frankfurter Straße im Zeitraum von 7 bis 11 Uhr nur mit Parkscheibe für eine Stunde gestattet.

Parken in der Bahnstraße

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12. Februar 2021 KELKHEIMER ZEITUNG KW 6 - Seite 5

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Teil 7: Zu viel gezahlt / Zu wenig verlangt? (Teil 2)

Soweit ein Unterhaltsanspruch besteht, stellt sich sehr schnell die Frage nach der Höhe des Trennungsunter- halts.

Maßgebend sind die sogenannten „ehelichen Lebensver- hältnisse“ und demzufolge auch das beiderseitige Ein- kommen der Eheleute. Einkommen sind alle Einkünfte, die im Laufe eines Jahres erzielt werden. Neben dem Gehalt eines Angestellten (Durchschnitt der letzten 12 Monate) oder den Gewinnen eines Selbständigen (Durch- schnitt der letzten drei Jahre) sind dies auch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder Einkünfte aus Kapitalvermögen.

Das Einkommen wird selbstverständlich um Steuern, Krankenversicherung, Altersvorsorge und sonstige So- zialabgaben bereinigt. Ferner um unterhaltsrechtlich an-

erkannte Abzugspositionen wie beispielsweise die Dar- lehensraten zur Finanzierung des Eigenheims. Sowohl die Feststellung des unterhaltsrelevanten Einkommens als auch Grund und Höhe der Bereinigungspositionen erfor- dern wirtschaftliche und rechtliche Expertise. Sie sollten sich daher vor oder spätestens zu Beginn der Trennung anwaltlich beraten lassen und einen Fachanwalt oder eine Fachanwältin für Familienrecht konsultieren.

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Er sagte beim Abschied leise Servus und nahm das Bild von der Wand, das ihn Jahr- zehnte in seinem Büro in der Eichendorff- Schule begleitet hat: Oberstufenleiter Man- fred Schneider-Weiffenbach hat sich nach vierzig Jahren Schuldienst und zwanzig Jahren als Studiendirektor in der EDS in den Ruhestand verabschiedet. Nach zwanzig Jahren die Erinnerung an den ersten Arbeits- tag in der Schule, da er beim „Tag der Of- fenen Tür“ mal schnell den Staubsauger in die Hand nahm, was auch von der Kelheimer Zeitung damals gebührend aufnotiert wurde.

Zwanzig Jahre unter einem Bild des Goethe- hauses in Weimar, das für ihn als Goethefan viel Symbolkraft besaß – es sollte auch jeden gleich beim Reinkommen in seine Büro be- grüßen: Du bist hier bei mir willkommen.

Die Quittung für diese Einstellung und seine Arbeit gab es am letzten Arbeitstag, an dem Tag, da ihn seine Frau an den Arm nahm und er leise Servus sagte. Jede Menge Blumen- sträuße seien ihm gebracht worden, von den schriftlichen Glückwünschen gar nicht zu reden.

Er habe, so der jetzige Pensionär, immer dafür gesorgt eine gute Atmos phäre in der Schule zu schaffen, denn so gebe es auch un- ter dem Strich gute Leistungen.

Pensionär? Ja, auf dem Papier. Er sprach nicht von den üblichen Reisen und Freizeit- beschäftigungen, von denen frische Ruhe- ständler reden, sondern er wird seine Frau in deren Firma – ein schulisches Unternehmen – unterstützen. Natürlich auch hier die Frage

nach der offiziellen Verabschiedung – die ist zwar vorgesehen, muss aber wie bei so vielen anderen Neupensionären der letzten Mona-

te wegen der Corona-Pandemie verschoben werden. So wird mancher denken: Hoffent- lich nicht bis zum Nimmerleinstag. Manfred Schneider-Weiffenbach kommentierte als Optimist: „Irgend wann wird dieser Spuk ja

enden“. (Foto: EDS)

Vierzig Jahre Schuldienst sind zu Ende gegangen

Letzte Woche, diese Woche, was sand da nicht alle an Faschingsfröhlichkeit auf dem Programm. Sitzungen des Fischbacher Car- neval Vereins, der Kolpingfamilie im Pfarr- zentrum St. Martin,von denen es in den ver- gangenen Jahren schon einige gegeben hätte.

Die Sitzungen für die Senioren der Kinderfa- sching, vor allem vermissen die Narren am kommenden Montag des Rosenmontagszug.

Und wenn die nächste Ausgabe der Kelkhei- mer Zeitung erscheint, war Aschermittwoch, ist alles vorbei.

Da muss dann, wenn es überhaupt geht, im stillen Kämmerchen das Glas gehoben wer- den, Im Familienkreis. Mehr erlaubt Corona nicht in diesem Jahr.

Wie das geht, illustrierten Kelkheims frühe- rer Bürgermeister Thomas Horn und seine Frau Norgard im Wohnzimmer.

Der langjährige Senator des FCV holte wie auch Ehefrau Norgard die übers Jahr so sorg- fältig in einer Plastiktüte gesicherten Nar- renkappen heraus und führten vor, wie das kräftige Helau auf dem Sofa geht. Deutlich in bester Stimmung.

Und so kommt von beiden ein herzlicher Fa- schingsgruß und vor allem auch das Bedau- ern, dass man in diesem Jahr beim Rosen- montagszug nicht dabei sein kann, einfach, weil es ihn 2021 nicht gibt, weil das Covid- 19-Virus nicht nur diesen beiden Fassenach- tern, sondern hunderten anderen in Kelkhei- mer auch der karnevalistischen Fröhlichkeit Garaus machte.

Trotzdem, freuen wir uns an diesen beiden Fotos.

Ein kräftiges Helau in den

eigenen Wänden

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KELKHEIM

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Kalenderwoche 6 · Nummer 6 · 67. Jahrgang Samstag, 13. Februar 2021

D E S M A G I S T R A T S D E R S T A D T K E L K H E I M ( T A U N U S )

Amtsblatt

Amtsblatt der Stadt Kelkheim (Taunus)

AMTLICHE

BEKANNTMACHUNG

AKTUELLES AUS DEM RATHAUS

Liebe Kelkheimerinnen und Kelkheimer,

an diesem Wochenende wäre die Hochphase der närrischen Kampagne.

Leider fällt die Kelkheimer Fassenacht in diesem Jahr aus. Darüber sind wir gemeinsam mit allen aktiven Närrin- nen und Narrhalesen der Vereine und Organisationen sehr traurig. Halten wir gemeinsam durch und arbeiten wir an der Kampagne 2021/2022, damit sie so spektakulär, kreativ und vielfältig wie vor der Pandemie wird!

E klaa Kelkheimer Büddered

Kaa Kappesitzung! Net zu fasse!

Kaan Umzuch dorsch die Straße, Gasse!

Kaa Konfetti, kei Kamelle:

Corona hängt uns uff de Pelle!

Doch mache mers uns trotzdem schön!

Es werd schon wern, es werd schon geh‘n!

Kreppelscher steh‘n schon bereit:

Aach Frohsinn braucht mal eine Zeit!

Luftschlang‘ hier un Luftschlang‘ da:

Des Jahr dehaam - des is‘ schon klar, Narhalla-Marsch un Musik an,

un stoßt uff bessre Zeide an!

Kelkheim Helau!

(Karin Schäufler)

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Baumfällungen im Zuge der Straßenbaumaßnahme

„Erneuerung der Bahn-, Feldberg- und Weberstraße“

Im Vorgriff auf die anstehende Straßenbaumaßnahme in der Bahn-, Feldberg- und Weberstraße werden im Laufe des Februars durch die beauftragte Baufirma Baumfällun- gen in der Bahnstraße durchgeführt.

Es handelt sich dabei um die in der Informationsveranstal- tung vom September 2020 angekündigte Fällung der ab- gängigen Straßenbäume, die aus naturschutzrechtlichen Gründen noch vor Beginn der Brut- und Setzzeit durch- zuführen ist. Nach Beendigung der Baumaßnahme sind entsprechende Nachpflanzungen vorgesehen.

KELKHEIM (TAUNUS), 10. FEBRUAR 2021

DER MAGISTRAT – ALBRECHT KÜNDIGER – BÜRGERMEISTER

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Abbuchung der Steuern und Abgaben I. Quartal 2021

In den nächsten Tagen werden von der Stadtkasse die Ab- buchungen für die am 15. Februar 2021 fällige erste Rate der Steuern und Abgaben vorgenommen.

Die Belastungen erfolgen in der Zeit

vom 15. Februar bis 18. Februar 2021.

Hierbei werden die sich aus der Wasser- und Abwasserab- rechnung für das Jahr 2020 ergebenden Nachzahlungen bzw. Gutschriften entsprechend berücksichtigt. Die am Ab- buchungsverfahren Beteiligten werden gebeten, die erfor- derlichen Beträge auf den Bankkonten bereitzuhalten und keine Überweisungen an die Stadtkasse vorzunehmen.

Einen Vordruck zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftman- dates finden Sie auf der Homepage der Stadt Kelkheim (Taunus) unter der Rubrik Bürgerservice / Formulare.

Sollten Sie Interesse an der Teilnahme an unserem SE- PA-Lastschriftverfahren haben, bitten wir um Übersen- dung des ausgefüllten und unterschriebenen SEPA-Last- schriftmandates gerne auch per E-Mail (stadtkasse@

kelkheim.de) oder Fax (06195 803-444).

KELKHEIM (TAUNUS), 10. FEBRUAR 2021

DER MAGISTRAT – ALBRECHT KÜNDIGER – BÜRGERMEISTER

u

Markierung eines

Radfahrstreifens am Gagernring bergauf zwischen der Brücke über den Liederbach und der Kreuzung Königsteiner Straße/B8

Falls die winterliche Witterung es zulässt, wird eine Spe- zialfirma mit der Demarkierung der weißen Fahrbahn- markierung beginnen und die Arbeiten am Montag, 15.

Februar 2021, durchführen.

In einem zweiten Schritt erfolgt witterungsabhängig zu einem späteren Zeitpunkt die Neumarkierung. Dies ist nur auf trockener und nicht zu kalter Fahrbahn möglich.

Entlang des südlichen Bordsteins (Bergaufrichtung) ent- steht ein Radfahrstreifen in einer Breite von 1,85 m.

Der Radfahrstreifen beginnt an der Brücke über den Liederbach und endet 50 m vor der Haltlinie an der Licht- signalanlage Gagernring / B 8 / Königsteiner Straße. In regelmäßigen Abständen werden Piktogramme mit dem Sinnbild „Fahrrad“ auf dem Radfahrstreifen aufgebracht.

Entlang des nördlichen Bordsteins (Bergabrichtung) wird ein Parkstreifen in der Breite von 2,10 m markiert. Der Park- streifen beginnt an der Einmündung Kuckucksweg mit einer kleinen Sperrfläche und endet ebenso vor der Einmündung der Stichstraße entlang der Ostseite des Liederbachs.

In der Mitte der verbleibenden Fahrbahn in einer Breite von ca. 6 m wird zwischen der Einmündung Kuckucksweg und der Brücke über den Liederbach eine Leitlinie mar- kiert. Am Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) östlich der Einmündung Kuckucksweg wird mit 2,0 m breiten Fahr- bahnteilern eine Mittelinsel geschaffen. Zwischen dem Zebrastreifen Kuckucksweg und der Lichtsignalanlage Gagernring / B 8 / Königsteiner Straße werden wie bisher in unveränderter Länge eine Aufstellfläche für die Links- abbieger in Richtung B 8 sowie eine weitere Aufstellfläche für den Geradeausverkehr und Rechtsabbieger markiert.

Mit der Maßnahme sollen mehrere Ziele erreicht werden:

Die Förderung des Radverkehrs durch Schaffung eines Radfahrstreifens in Bergaufrichtung. In Bergabrichtung erreichen Radfahrer aufgrund des starken Gefälles die

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Wichtige Informationen zur Corona-Pandemie

Corona-Impfzentrum / Anmeldung / Fahrdienst Das Corona-Impfzentrum des Main-Taunus-Kreises in Hattersheim hat am 9. Februar 2021 seinen Betrieb aufgenommen. Geimpft werden hier nach der Priori- sierung des Bundes zunächst Personen ab einem Alter von 80 Jahren. Weil bislang von Land und Bund nicht genug Impfstoff geliefert werden kann, können im Impfzentrum momentan lediglich rund 100 Termine am Tag laufen – bis zu 1200 täglich sollen es werden, wenn genug Impfstoff da ist.

Bitte fahren Sie nur zum Impfzentrum, wenn Sie einen bestätigen Impftermin haben. Ohne Termin werden Sie nicht geimpft.

Die Impfanmeldungen und Terminvergaben laufen weiterhin über das Land Hessen.

Ihren persönlichen Impftermin erhalten Sie:

1. Telefonische Anmeldung über die Hotline 116 117 oder 0611 50592888 (Erreichbarkeit täglich von 08.00 – 20.00 Uhr) oder

2. Onlineanmeldung über die Webseite:

https://www.impfterminservice.de/impftermine oder https://impfterminservice.hessen.de//

Informationen, wie z.B. zur Anfahrt, zum Ablauf des Impftermins, zur Frage, was man zur Impfung mitbrin- gen muss, u.a. hat der Main-Taunus-Kreis auf seiner Internetseite unter www.org/impfzentrum veröffent-

licht. Der Kreis stellt hier ein Merkblatt und praxisori- entierte Zusatzinformationen zum Download bereit.

Die Beratungsstelle „Älter werden in Kelkheim (Tau- nus)“ ist weiterhin bei der Organisation des Transports zum Impfzentrum gerne behilflich und ist zu folgen- den Zeiten erreichbar:

montags in der Zeit von 12.00 – 14.00 Uhr mittwochs in der Zeit von 10.00 – 13.00 Uhr donnerstags in der Zeit von 15.00 – 18.00 Uhr Bitte wenden Sie sich hierzu an Tel.: 06195 803-820 bzw. per E-Mail an: nachbarschaftshilfe@kelkheim.de.

Sollten Sie vorab Hilfe bei der Vereinbarung eines Impf- termins benötigen, unterstützen Sie unsere Mitarbei- terinnen der Beratungsstelle selbstverständlich auch.

Corona-Regeln

Die 7-Tage-Inzidenzen entwickeln sich bundesweit in kleinen Schritten nach unten.

In Kelkheim lag die 7-Tage-Inzidenz (Stand: 9. Februar 2021) bei 65. Die Zahl der aktuell infizierten Personen lag bei 39.

Trotz dieser erfreulichen Entwicklung gelten weiterhin die derzeit bestehenden Regeln.

Aktuelle Informationen hierzu finden Sie auf der Homepage des Landes Hessen unter https://www.

hessen.de/fuer-buerger/corona-hessen/verordnungen- und-allgemeinverfuegungen.

KELKHEIM (TAUNUS), 10. FEBRUAR 2021

DER MAGISTRAT – ALBRECHT KÜNDIGER – BÜRGERMEISTER

Geschwindigkeit des Kraftfahrzeugverkehrs, so dass dort keine Radverkehrsanlage erforderlich ist. Die Anordnung des Parkstreifens schafft auf einer Länge von etwa 170 m ungefähr 32 zusätzliche Parkmöglichkeiten. Die gesamte Länge des Parkstreifens beträgt etwa 290 m. Im unteren Teil darf bisher schon geparkt werden.

Mit Schaffung von Radfahrstreifen und Parkstreifen ent- fällt die etwa 100 m lange Dreistreifigkeit der Fahrbahn im Bereich der Steilstrecke. Ferner wird die Breite der Fahr- bahn für den Kraftfahrzeugverkehr durchgehend auf 6 m reduziert. Darüber hinaus entfallen die Linksabbiegespu- ren Richtung Kuckucksweg und Fasanenstraße. Diese Maß- nahmen tragen zu einer Dämpfung der Fahrgeschwindig- keiten und damit zur Erhöhung der Verkehrssicherheit bei.

Die verbleibende Fahrbahnbreite von 6 m zwischen den Breitstrichmarkierungen ist für den Kraftfahrzeugver- kehr gut ausreichend.

KELKHEIM (TAUNUS), 10. FEBRUAR 2021

DER MAGISTRAT – ALBRECHT KÜNDIGER – BÜRGERMEISTER

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Seite 2 - KW 6 · Nr. 6 Amtsblatt der Stadt Kelkheim (Taunus) Samstag, 13. Februar 2021

Amtsblatt der Stadt Kelkheim (Taunus)

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

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Wahlbekanntmachung für die Kommunalwahlen und Bürger- meisterwahl in der Stadt Kelkheim (Taunus) am 14. März 2021

1. Am 14. März 2021 finden in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr gleichzeitig die Gemeinde- und Kreiswahl sowie die Bürgermeisterwahl und die Ausländer- beiratswahl statt. Es werden für die verbundenen Wahlen gemeinsame Wählerverzeichnisse und Wahl- benachrichtigungen, gemeinsame Wahlscheinan- träge und Wahlscheine sowie für die Briefwahl ein gemeinsamer Wahlbriefumschlag und für jede der verbundenen Wahlen eigene Stimmzettelumschläge verwendet.

2. Die Gemeinde ist in 19 allgemeine Wahlbezirke ein- geteilt. Für die allgemeinen Wahlbezirke wird ein Wählerverzeichnis erstellt, in das alle Wahlberechtig- ten eingetragen werden.

Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis ein- getragen ist oder einen Wahlschein hat.

In den Wahlbenachrichtigungen, die den im Wäh- lerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 21. Februar 2021 übersandt werden, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die Wahlberechtigten zu wählen haben. Barrierefrei zugängliche Wahlräume sind mit einem Rollstuhlpik- togramm gekennzeichnet. Ein Verzeichnis der barri- erefrei zugänglichen Wahlräume liegt während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus, Zimmer 006, Gagernring 6, 65779 Kelkheim (Taunus) zur Ein- sichtnahme aus.

3. Das Wählerverzeichnis zu den Kommunalwahlen für die Wahlbezirke der Gemeinde wird in der Zeit vom 22. Februar 2021 bis zum 26. Februar 2021 während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus, Zim- mer 006, Gagernring 6, 65779 Kelkheim (Taunus) für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten.

Der Ort der Einsichtnahme ist barrierefrei. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollstän- digkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahl- berechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetra- genen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrich- tigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeich- nisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlbe- rechtigten, für die im Melderegister eine Auskunfts- sperre nach § 51 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist.

Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvoll- ständig hält, kann während der Einsichtsfrist, spätes- tens am 26. Februar 2021 bis 12.00 Uhr, beim Magist- rat der Stadt Kelkheim (Taunus), Gagernring 6, 65779 Kelkheim (Taunus) Einspruch einlegen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. So- weit die behaupteten Tatsachen nicht offenkundig sind, sind die erforderlichen Beweismittel beizubrin- gen oder anzugeben.

Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die nicht der Meldepflicht unterliegen, werden nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. Der Antrag ist schriftlich bis zum 21. Februar 2021 beim Magistrat der Stadt Kelkheim (Taunus) (Anschrift s. oben) zu stellen. Der Inlandsaufenthalt ist durch eine Beschei- nigung des Herkunftsmitgliedstaates oder in sonsti- ger Weise glaubhaft zu machen.

Wahlberechtigte, die bis spätestens zum 21.02.2021 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber glauben, wahlberechtigt zu sein, müssen Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn sie nicht Gefahr laufen wollen, ihr Wahlrecht nicht aus- üben zu können.

4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum in der Stadt oder durch Briefwahl teilnehmen.

Auf Antrag erhalten Wahlschein und Briefwahlunter- lagen

• in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlbe- rechtigte,

• nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahl- berechtigte,

a. wenn sie nachweisen, dass sie ohne ihr Ver- schulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis bis zum 21. Februar 2021 oder die Einspruchsfrist bis zum 26. Februar 2021 ver- säumt haben,

b. wenn das Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antrags- oder Einspruchsfrist entstanden ist,

c. wenn das Wahlrecht im Einspruchs- oder Be- schwerdeverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerver- zeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist.

Bei der Gemeindebehörde können Wahlscheine und Briefwahlunterlagen mündlich oder schriftlich bean- tragt werden. Die Schriftform gilt auch durch Tele- gramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare elektronische Übermitt- lung als gewahrt. Ein telefonisch gestellter Antrag ist unzulässig.

Wahlscheine können von Wahlberechtigten bean- tragt werden, die

• in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, bis zum 12. März 2021, 13.00 Uhr, im Fall nachweis- lich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutba- ren Schwierigkeiten möglich macht, noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr. Wahlberechtigten, die glaub- haft versichern, dass ihnen der beantragte Wahl- schein nicht zugegangen ist, kann ebenfalls bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, ein neuer Wahlschein er- teilt werden.

• nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, aber aus den oben unter a. bis c. genannten Grün- den einen Wahlschein erhalten können, bis zum Wahltag, 15.00 Uhr.

Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Behinderte Wahlberechtigte können sich der Hilfe einer anderen Person bedienen.

4.1 Mit dem Wahlschein erhalten die Wahlberechtigten für jede Wahl, für die sie wahlberechtigt sind, einen amtlichen Stimmzettel und einen dazugehörenden amtlichen Stimmzettelumschlag:

• Für die Gemeindewahl einen amtlichen weißen Stimmzettel und einen gleichfarbigen amtlichen Stimmzettelumschlag,

• für die Kreiswahl einen amtlichen roten Stimmzet- tel und einen gleichfarbigen amtlichen Stimmzet- telumschlag,

• für die Bürgermeisterwahl einen amtlichen gelben Stimmzettel und einen gleichfarbigen amtlichen Stimmzettelumschlag,

• für die Ausländerbeiratswahl einen amtlichen blau- en Stimmzettel und einen gleichfarbigen amtlichen Stimmzettelumschlag.

Ferner

• einen amtlichen orangenen Wahlbriefumschlag, auf dem die Anschrift, an die der Wahlbrief zu- rückzusenden ist, und der Wahlbezirk aufgedruckt sind, und

• ein amtliches Merkblatt für die Briefwahl, das den Ablauf der Briefwahl in Wort und Bild erläutert.

Das Abholen von Wahlschein und Briefwahlunter- lagen für eine andere Person ist nur möglich, wenn die Berechtigung zum Entgegennehmen der Unter- lagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde schriftlich zu versichern, bevor die Unterlagen entgegengenommen werden.

Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.

Bei der Briefwahl müssen die Wahlberechtigten den Wahlbrief mit den Stimmzetteln und dem Wahl- schein so rechtzeitig an die angegebene Stelle ab- senden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahl- tag, 18:00 Uhr, eingeht. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.

4.2 Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeich- nis er eingetragen ist.

Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ein Ausweispapier zur Wahl mitzubringen.

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Die Wäh- ler erhalten bei Betreten des Wahlraums je einen amtlichen Stimmzettel für die Wahlen, für die sie wahlberechtigt sind, in den unter Nr. 4.1 genannten Farben.

4.3 Sind für die Kommunalwahlen mehrere Wahlvor- schläge (Listen) zur Wahl zugelassen, wird nach den Grundsätzen einer mit einer Personenwahl verbun- denen Verhältniswahl gewählt; ist für eine Wahl nur ein Wahlvorschlag zugelassen, so wird die Wahl nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchgeführt.

Die amtlichen Stimmzettel enthalten

• bei der mit einer Personenwahl verbundenen Ver- hältniswahl die zugelassenen Wahlvorschläge bei der Gemeinde- und Kreiswahl in der durch § 15 Abs.

4 des Kommunalwahlgesetzes bestimmten Reihen- folge, bei der Ausländerbeiratswahl in der durch das Los bestimmten Reihenfolge unter Angabe des Namens der Partei oder Wählergruppe und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet auch diese, Ruf- und Familiennamen der Bewerberinnen und Bewerber eines jeden Wahlvorschlags, sowie einen Kreis für die Kennzeichnung eines Wahlvorschlags und drei Kennzeichnungsmöglichkeiten für jede Bewerberin und jeden Bewerber. Es sind für jeden Wahlvorschlag höchstens so viele Bewerberinnen und Bewerber aufgeführt, wie Vertreterinnen und Vertreter zu wählen sind.

• bei der Mehrheitswahl die Ruf- und Familienna- men der Bewerberinnen und Bewerber sowie drei Kennzeichnungsmöglichkeiten für jede Bewerbe- rin oder jeden Bewerber.

• Jede wahlberechtigte Person hat so viele Stimmen wie die Gemeindevertretung/der Kreistag/der Aus- länderbeirat Vertreterinnen und Vertreter hat.

Der Wähler gibt seine Stimmen bei der mit einer Per- sonenwahl verbundenen Verhältniswahl wie folgt ab:

• Die Stimmen können an verschiedene Bewerberin- nen und Bewerber in verschiedenen Wahlvorschlä- gen vergeben werden (panaschieren) und dabei können jeder Person auf dem Stimmzettel bis zu drei Stimmen gegeben werden (kumulieren).

• Sofern nicht alle Stimmen einzeln vergeben wer- den sollen oder noch Stimmen übrig sind, kann ein Wahlvorschlag zusätzlich in dem in der Kopfleis- te vorhandenen Kreis gekennzeichnet werden. In diesem Fall hat die Kennzeichnung der Kopfleiste zur Folge, dass den Bewerberinnen und Bewerbern des Wahlvorschlags so lange weitere Stimmen zu- gerechnet werden, bis alle Stimmen vergeben sind oder jeder Person des Wahlvorschlags drei Stim- men zugeteilt sind.

• Ein Wahlvorschlag kann auch nur in dem in der Kopfleiste vorhandenen Kreis gekennzeichnet werden, ohne Stimmen an einzelne Bewerberin- nen und Bewerber zu vergeben. In diesem Fall er- hält jede Bewerberin und jeder Bewerber in der Reihenfolge des Wahlvorschlags so lange jeweils eine Stimme, bis alle Stimmen vergeben oder jeder Person des Wahlvorschlags drei Stimmen zugeteilt sind.

• Wenn ein Wahlvorschlag in dem in der Kopfleis- te vorhandenen Kreis gekennzeichnet ist, können auch Bewerberinnen und Bewerber in diesem Wahlvorschlag gestrichen werden; diesen Perso- nen werden keine Stimmen zugeteilt.

Bei der Mehrheitswahl können jeder Bewerberin und jedem Bewerber bis zu drei Stimmen gegeben werden.

4.4 Bürgermeisterwahl:

Die Wähler haben jeweils eine Stimme.

Auf dem amtlichen Stimmzettel sind die Namen der an der Wahl teilnehmenden Bewerberinnen und Be-

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