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29.03.2017
Alle Praxen mit Abrechnung der Gebührenord- nungsposition 30401
Anpassung ICD-10-Codes bei Kompressionstherapie rückwirkend zum 1. Januar 2017 Sehr geehrte Damen und Herren,
der Bewertungsausschuss hat in seiner 391. Sitzung die Anmerkung zur Gebührenordnungsposi- tion 30401 (Intermittierende apparative Kompressionstherapie) rückwirkend zum 1. Januar 2017 angepasst. Grund hierfür ist, dass mit der Version 2017 des ICD-10-GM neue bzw. differenzierte ICD-Codes für das erworbene Lymphödem (I89.0-, I89.00, I89.01, I89.02, I89.03, I89.04, I89.05, I89.08, I89.09), das hereditäre Lymphödem (Q82.0-, Q82.00, Q82.01, Q82.02, Q82.03, Q82.04, Q82.05, Q82.08, Q82.09) und die chronisch venöse Insuffizienz (I87.2-, I87.20, I87.21) in die Diagnosenklassifikation aufgenommen wurden. Die seit dem 1. Januar 2017 gültigen ICD-Codes sind bereits in Ihrem Praxisverwaltungssystem hinterlegt.
Die Beschlüsse mit den Änderungen im Detail werden in Kürze auf der Internetseite des Instituts des Bewertungsausschusses (www.institut-des-bewertungsausschusses.de in der Rubrik Bewer- tungsausschuss / Beschlüsse) veröffentlicht und stehen unter dem Vorbehalt der endgültigen Un- terzeichnung durch alle Vertragspartner und der Nichtbeanstandung durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG).
Haben Sie noch Fragen? Unsere Berater am Servicetelefon Abrechnung sind unter der o. g. Ruf- nummer gerne für Sie da.
Freundliche Grüße
gez.
Franz Grundler
Bereichsleiter Honorarabrechnung