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RS-161221-Aenderung-2017-Kap-37-38-KJP

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Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Körperschaft des öffentlichen Rechts www.kvb.de Elsenheimerstraße 39 80687 München

KVB 80684 München Abrechnung

Ihr Ansprechpartner: Servicetelefon Abrechnung Telefon: 0 89 / 5 70 93 - 4 00 10

Fax: 0 89 / 5 70 93 - 4 00 11 E-Mail: Abrechnungsberatung@kvb.de Unser Zeichen: Honorarabrechnung

20.12.2016

An alle Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychi- atrie und Fachärzte für Kinder- und Jugendpsy- chiatrie und -psychotherapie

Kap. 37 und 38 - Abrechnung durch Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Fach- ärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie ab 1. Januar 2017

Sehr geehrte Damen und Herren,

ab dem 1. Januar 2017 können Sie bei Vorliegen der notwendigen Voraussetzungen die Kooperati- ons- und Koordinationsleistungen in Pflegeheimen des Kapitels 37 EBM sowie die Besuche und Betreuung durch einen qualifizierten nichtärztlichen Praxisassistenten gemäß Abschnitt 38.3 EBM (Gebührenordnungspositionen 38200 und 38205) abrechnen. Der Bewertungsausschuss hat in sei- ner 386. Sitzung vom 12. Dezember 2016 die Aufnahme weiterer Fachgruppen in die Präambeln zu den Kapiteln 37 und 38 EBM beschlossen. Der Beschluss vom 12. Dezember 2016 steht noch unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesministerium für Gesundheit.

Nachfolgend stellen wir Ihnen kurz die Inhalte und Voraussetzungen der neu für Sie berechnungs- fähigen Gebührenordnungspositionen dar:

Einsatz von Mitarbeitern mit besonderen Qualifikationen als „nicht-ärztlicher Praxisassis- tent“ gemäß Präambel 38.3

GOP 38200 - Zuschlag zur Gebührenordnungsposition 38100 für den Besuch und die Be- treuung durch einen qualifizierten nichtärztlichen Praxisassistenten

Obligater Leistungsinhalt

- Persönlicher nichtärztlicher Praxisassistent-Patienten-Kontakt, - Aufsuchen eines Patienten zum Zweck der Versorgung in

- Alten- oder Pflegeheim und/oder

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Seite 2 zum Schreiben vom 20.12.2016

- anderen beschützenden Einrichtungen, - Dokumentation gemäß Nr. 3 der Präambel 38.1 Fakultativer Leistungsinhalt

- Leistungen gemäß § 5 Abs. 1 der Anlage 8 zum BMV-Ä, - In Anhang 1 Spalte VP/GP aufgeführte Leistungen, je Sitzung

EBM-Bewertung 90 Punkte Preis B€GO 2017 9,48 Euro

GOP 38205 - Zuschlag zur Gebührenordnungsposition 38105 für den Besuch und die Betreu- ung eines weiteren Patienten durch einen qualifizierten nichtärztlichen Praxi- sassistenten

Obligater Leistungsinhalt

- Persönlicher nichtärztlicher Praxisassistent-Patienten-Kontakt, - Aufsuchen eines Patienten zum Zweck der Versorgung in

- Alten- oder Pflegeheim und/oder

- anderen beschützenden Einrichtungen, - Dokumentation gemäß Nr. 3 der Präambel 38.1 Fakultativer Leistungsinhalt

- Leistungen gemäß § 5 Abs. 1 der Anlage 8 zum BMV-Ä, - In Anhang 1 Spalte VP/GP aufgeführte Leistungen, je Sitzung

EBM-Bewertung 83 Punkte Preis B€GO 2017 8,74 Euro

Genehmigung der KVB erforderlich, die erteilt wird, wenn

der Antragsteller gegenüber der KVB bestätigt hat, dass die nichtärztliche Praxi- sassistenz in einem Umfang von mindestens 20 Wochenstunden angestellt ist und

über einen qualifizierten Berufsabschluss gemäß der Verordnung über die Berufs- ausbildung zur/ zum Medizinischen Fachangestellten/ Arzthelfer(in) oder gemäß dem Krankenpflegegesetz verfügt und

eine nach dem qualifizierten Berufsabschluss mindestens dreijährige Berufserfah- rung in einer haus- oder fachärztlichen Praxis eines Arztes gemäß Nr. 1 Präambel 38.1 EBM besitzt und

über eine abgeschlossene Zusatzqualifikation gemäß § 7 Anlage 8 BMV-Ä verfügt (Einzelheiten hierzu finden Sie im Antragformular) und

20 Hausbesuche zur Verrichtung medizinisch notwendiger delegierbarer Leistungen in Alten- oder Pflegeheimen oder in anderen beschützenden Einrichtungen bei ei- nem Arzt gemäß Nr. 2 der Präambel 38.1 EBM begleitet hat. Bis zum 31.12.2016 ist auch die Begleitung von 10 Hausbesuchen ausreichend.

(3)

Seite 3 zum Schreiben vom 20.12.2016

Das Antragsformular für Fachärzte ist auf unserer Homepage www.kvb.de in der Rubrik „Service/ Formulare und Anträge/ Formulare mit a/ Assistenz/ Abrechnung von Leistungen“ eingestellt.

Nicht für Besuche in der Häuslichkeit berechnungsfähig einmal je Sitzung berechnungsfähig

nur in Fällen berechnungsfähig, in denen eine Grundpauschale abgerechnet wurde

Neue Kooperations- und Koordinationsleistungen gemäß Anlage 27 BMV-Ä bzw. § 119 b SGB V

Das Kapitel 37 wurde zum 1. Juli 2016 für die Abrechnung von Kooperations- und Koordinations- leistungen in Pflegeheimen in den EBM aufgenommen. Es beinhaltet Leistungen für die Berech- nung zusätzlicher ärztlicher Kooperations- und Koordinationsaufgaben im Rahmen von Kooperati- onsverträgen gemäß der Anlage 27 Bundesmantelvertrag der Ärzte (BMV-Ä) bzw. § 119 b SGB V zur Versorgung von Patienten in stationären Pflegeeinrichtungen. Mit den Gebührenordnungspositi- onen 37100 bis 37120 wird der erhöhte Aufwand von Haus- und Fachärzten für eine regelmäßige Abstimmung und Koordinierung der Versorgung von Pflegeheimbewohnern honoriert.

Die Leistungen des Kapitels 37 können unter folgenden Voraussetzungen abgerechnet werden:

− Abschluss eines Kooperationsvertrages gemäß Anlage 27 BMV-Ä der kooperierenden Ärzte mit einer stationären Pflegeeinrichtung (inkl. Anlage)

− Berechtigung der KVB zur Abrechnung der Gebührenordnungspositionen des Kapitels 37 EBM

− Betreuung von Patienten in einer zugelassenen Pflegeeinrichtung, mit der ein Kooperations- vertrag nach § 119 b SGB V besteht

Informationen zum Berechtigungsverfahren:

− Erforderlich ist ein Antrag zur Abrechnung der Gebührenordnungspositionen des Kapitels 37 bei der KVB.

− Zudem stellt die KVB einen Musterkooperationsvertrag zur Verfügung, welcher den Anfor- derungen der Anlage 27 BMV-Ä entspricht.

− Der mit der Pflegeeinrichtung geschlossene Kooperationsvertrag muss bei der KVB gemein- sam mit dem Berechtigungsantrag eingereicht werden. Die Anlage mit den konkreten Rege- lungen zwischen den Ärzten und der Pflegeeinrichtung ist auf Anfrage der KVB vorzulegen.

− Die Gebührenordnungspositionen des Kapitels 37 EBM können erst nach Erteilung der Be- rechtigung abgerechnet werden.

Weitere Informationen zum Berechtigungsverfahren, den Gebührenordnungspositionen, den teilneh- menden Fachgruppen und zum Musterkooperationsvertrag finden Sie unter www.kvb.de in der Rubrik Abrechnung / Vergütungsverträge / Bestehende Zusatzvereinbarungen / Pflegeheimversorgung bzw.

unter www.kvb.de/pflegeheimversorgung.

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Seite 4 zum Schreiben vom 20.12.2016

Vergütung

Die Gebührenordnungspositionen 37100, 37102, 37105, 37113, 37120, 38200 und 38205 werden entsprechend der Empfehlung des Bewertungsausschusses extrabudgetär vergütet.

Den Beschluss des Bewertungsausschusses vom 12. Dezember 2016 sowie den Beschluss zur Neuaufnahme der Kapitel 37 und 38 in den EBM vom 22. Juni 2016 finden Sie auf der Internetseite des Instituts des Bewertungsausschusses (www.institut-des-bewertungsausschusses.de in der Rubrik Bewertungsausschuss / Beschlüsse).

Haben Sie Fragen zur Abrechnung? Dann rufen Sie uns an. Unsere Berater am Servicetelefon Ab- rechnung (Kontaktdaten siehe Briefkopf) helfen Ihnen gerne.

Haben Sie Fragen zum Kooperationsvertrag? Dann wenden Sie sich einfach an die Präsenzberater Praxisführung Ihrer Bezirksstelle. Die Kontaktdaten Ihrer Berater vor Ort finden Sie unter

www.kvb.de/Beratung und dann weiter unter Präsenzberatung -> Praxisführung.

Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie sowie Ihrem Praxisteam frohe Weihnachten.

Freundliche Grüße

gez.

Georg Eck

Leiter Abrechnung

Referenzen

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