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V 70/2007 - Abiturprüfung 2008 Regelungen für die schriftlichen Prüfungen in den Fächern Mathematik, Biologie, Chemie und Physik - Ersatz von landeseinheitlichen Aufgaben durch dezentrale

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Gestaltung der allgemein bildenden Schulen

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Gymnasien und Abteilungen Gymnasium in Schulzentren des Sekundarbereichs II im Lande Bremen

Verfügung Nr. 70/2007

Auskunft erteilt Herr Dr. Bethge Zimmer 301 Tel 0421 361 10595 Fax 0421 361 2737 E-mail:

thomas.bethge

@bildung.bremen.de Datum und Zeichen Ihres Schreibens Mein Zeichen

(bitte bei Antwort angeben) 21-4

Bremen, 26. November 2007

Abiturprüfung 2008 - Regelungen für die schriftlichen Prüfungen in den Fächern Mathematik, Biologie, Chemie und Physik

- Ersatz von landeseinheitlichen Aufgaben durch dezentrale

Sehr geehrte Damen und Herren,

in den Fächern Mathematik, Biologie, Chemie und Physik (Aufgabenfeld III) können nach der Ver- ordnung über die Abiturprüfung im Lande Bremen (AP-V) vom 1.12.2005 (i.d.F. vom 1.8. 2007) zen- trale Aufgaben durch dezentrale ersetzt werden (§ 10 Abs. 2 Nummer 2 und 3). Mit dieser Regelung soll gewährleistet werden, dass z. B. die Projektarbeit auch in der schriftlichen Abiturprüfung berück- sichtigt werden kann. In den naturwissenschaftlichen Fächern ist weiter die Möglichkeit gegeben, Schülerexperimente in der Prüfung zu berücksichtigen. Es müssen – entsprechend § 10a der AP-V – zwei Aufgaben über die Schulleitung eingereicht werden. Die Themen der Aufgaben richten sich nach V 04/2006 (Regelungen für das erste bis dritte Prüfungsfach für Fächer mit landesweit einheit- licher Aufgabenstellung).

Die von der Prüferin oder dem Prüfer erarbeitete und von der Fachaufsicht genehmigte Aufgabe kann eine der landeseinheitlich gestellten Aufgaben ersetzen. In den Fächern Mathematik, Biologie und Chemie erhalten die Prüflinge drei Aufgaben zur Bearbeitung, in Physik zwei Aufgaben. Die ein- zelnen Aufgaben sind von Umfang und Anforderungsniveau gleichwertig.

Für die dezentral eingereichten Aufgaben gilt daher:

– In beiden Aufgaben müssen die Anforderungsbereiche I, II, III jeweils etwa im Verhältnis 4:5:1 vorhanden sein.

– Die veranschlagte Bearbeitungszeit jeder der eingereichten Aufgaben beträgt ein Drittel bzw. die Hälfte (Physik) der Gesamtarbeitszeit von 180 Minuten im Grundkurs und 240 Minuten im Lei- stungskurs. Zur Durchführung von Schülerexperimenten kann eine Verlängerung der Arbeitszeit beantragt werden, die Gewichtung der Aufgaben verändert sich dadurch aber nicht.

– Die Bewertung der Aufgaben erfolgt auf der Basis von Bewertungseinheiten. Die Bewertungs- einheiten pro Aufgabe sind im Folgenden nach Fach und Kursart dargestellt:

Mathematik: 25 Bewertungseinheiten (Grundkurs) 33 Bewertungseinheiten (Leistungskurs)

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Biologie 30 Bewertungseinheiten (Grundkurs) 40 Bewertungseinheiten (Leistungskurs)

Chemie 30 Bewertungseinheiten (Grund- und Leistungskurs) Physik 50 Bewertungseinheiten (Grund- und Leistungskurs)

– Die Hilfsmittel für die landeseinheitlichen Aufgaben gelten auch für die eingereichten dezentralen Aufgaben. Sie müssen angegeben werden und für alle zu bearbeitenden Aufgaben zugelassen sein.

Werden dezentrale Aufgaben in der Prüfungsklausur eingesetzt, wird die Auswahlmöglichkeit nach AP-V durch die dezentralen Aufgaben wahrgenommen. In Mathematik können die Themenbereiche – neben Analysis –, aus denen die Aufgaben stammen sollen, weiterhin gewählt werden.

Die Prüfungsaufgaben werden den Prüfungsgruppen in der notwendigen Anzahl zur Verfügung ge- stellt, von daher müssen die dezentralen Aufgaben auch in einer elektronischen Fassung – neben der Papierfassung – eingereicht werden.

Beachten Sie bitte den Termin für das Einreichen dezentraler Aufgaben (bis 18.1.2008 bei der Fachaufsicht, s. V 44/2007) und verwenden Sie das gesonderte Deckblatt für dezentrale Aufgaben im Aufgabenfeld III.

Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag

gez. Dr. Th. Bethge

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