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Unterlagen für den Bebauungsplan 2525 im Rahmen eines Erörterungstermins zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

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Academic year: 2022

Aktie "Unterlagen für den Bebauungsplan 2525 im Rahmen eines Erörterungstermins zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit"

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16.09.2020

B-Plan 2525 / 25. FNP-Änderung

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Bebauungsplan 2525 / 24. FNP-Änderung – Stand 16.09.2020 – Online verfügbar bis 30.09.2020

• 2009 ZNK als städtebauliches Entwicklungskonzept von der Stadtbürgerschaft beschlossen

• RZEHK – 2013

• 2019 Gutachterbericht zur ZNK- Fortschreibung

Zentren- und Nahversorgungskonzept

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Zentren- und Nahversorgungskonzept

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Bebauungsplan 2525 / 24. FNP-Änderung – Stand 16.09.2020 – Online verfügbar bis 30.09.2020

Zentren- und Nahversorgungskonzept

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Zentren- und Nahversorgungskonzept

Empfehlung/ Zielvorstellung aus der ZNK-Fortschreibung für den Sonderstandort Schragestraße:

„Gegebenenfalls Erweiterung des Sonderstandortes auf dem östlich gelegenen ehemaligen Schlachthofgelände vorstellbar. Jedoch nur bei Ansiedlung eines Baumarktes zur Deckung des Bedarfs im Bremer Westen bei gleichzeitiger konsequenter Überplanung mit dem Ziel des restriktiven Umgangs mit zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimenten sowie

zentrenrelevanten Sortimenten.“ (Gutachterbericht ZNK-Fortschreibung 11/2019, S. 337)

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Bebauungsplan 2525 / 24. FNP-Änderung – Stand 16.09.2020 – Online verfügbar bis 30.09.2020

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Plangebiet

Geoinformation Bremen

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Bebauungsplan 2525 / 24. FNP-Änderung – Stand 16.09.2020 – Online verfügbar bis 30.09.2020

Rechtskräftiger Flächennutzungsplan

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Rechtskräftiger Bebauungsplan

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Bebauungsplan 2525 / 24. FNP-Änderung – Stand 16.09.2020 – Online verfügbar bis 30.09.2020

Planungsziele

Zentrales Planungsziel:

Einschränkung zentrenrelevanter Einzelhandel

Zentrales Planungsziel:

Weitgehender

Einzelhandelsausschluss

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- Plangebietsgröße ca. 14,6 ha

- Wesentliches Ziel: Änderung der Art der baulichen Nutzung  keine kurzfristige Änderung des Bestandes erwartet

 Keine Auswirkungen auf Infrastruktur erwartet (Verkehr, Leitungen etc.) - Durchführung als Regelverfahren mit Umweltprüfung

 Keine Auswirkungen auf die Umwelt erwartet

- Überplanung auf Grundlage gutachterlicher Expertise (noch nicht vorliegend)

 Vorgaben ZNK als ein wichtiger Abwägungsbelang

 Berücksichtigung der Eigentümerinteressen

 Untersuchung u.a. wieviel zentrenrelevante Sortimente in Zukunft verträglich zugelassen werden können

- Änderung FNP auf Grundlage Ergebnisse gutachterlicher Expertise  ggf. Änderung von Teilen der Sonderbauflächen in Gewerbliche Bauflächen

Referenzen

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