16.09.2020
B-Plan 2525 / 25. FNP-Änderung
Bebauungsplan 2525 / 24. FNP-Änderung – Stand 16.09.2020 – Online verfügbar bis 30.09.2020
• 2009 ZNK als städtebauliches Entwicklungskonzept von der Stadtbürgerschaft beschlossen
• RZEHK – 2013
• 2019 Gutachterbericht zur ZNK- Fortschreibung
Zentren- und Nahversorgungskonzept
Zentren- und Nahversorgungskonzept
Bebauungsplan 2525 / 24. FNP-Änderung – Stand 16.09.2020 – Online verfügbar bis 30.09.2020
Zentren- und Nahversorgungskonzept
Zentren- und Nahversorgungskonzept
Empfehlung/ Zielvorstellung aus der ZNK-Fortschreibung für den Sonderstandort Schragestraße:
„Gegebenenfalls Erweiterung des Sonderstandortes auf dem östlich gelegenen ehemaligen Schlachthofgelände vorstellbar. Jedoch nur bei Ansiedlung eines Baumarktes zur Deckung des Bedarfs im Bremer Westen bei gleichzeitiger konsequenter Überplanung mit dem Ziel des restriktiven Umgangs mit zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimenten sowie
zentrenrelevanten Sortimenten.“ (Gutachterbericht ZNK-Fortschreibung 11/2019, S. 337)
Bebauungsplan 2525 / 24. FNP-Änderung – Stand 16.09.2020 – Online verfügbar bis 30.09.2020
Plangebiet
Geoinformation Bremen
Bebauungsplan 2525 / 24. FNP-Änderung – Stand 16.09.2020 – Online verfügbar bis 30.09.2020
Rechtskräftiger Flächennutzungsplan
Rechtskräftiger Bebauungsplan
Bebauungsplan 2525 / 24. FNP-Änderung – Stand 16.09.2020 – Online verfügbar bis 30.09.2020
Planungsziele
Zentrales Planungsziel:
Einschränkung zentrenrelevanter Einzelhandel
Zentrales Planungsziel:
Weitgehender
Einzelhandelsausschluss
- Plangebietsgröße ca. 14,6 ha
- Wesentliches Ziel: Änderung der Art der baulichen Nutzung keine kurzfristige Änderung des Bestandes erwartet
Keine Auswirkungen auf Infrastruktur erwartet (Verkehr, Leitungen etc.) - Durchführung als Regelverfahren mit Umweltprüfung
Keine Auswirkungen auf die Umwelt erwartet
- Überplanung auf Grundlage gutachterlicher Expertise (noch nicht vorliegend)
Vorgaben ZNK als ein wichtiger Abwägungsbelang
Berücksichtigung der Eigentümerinteressen
Untersuchung u.a. wieviel zentrenrelevante Sortimente in Zukunft verträglich zugelassen werden können
- Änderung FNP auf Grundlage Ergebnisse gutachterlicher Expertise ggf. Änderung von Teilen der Sonderbauflächen in Gewerbliche Bauflächen