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Ausschreibung zur Funkarbeiten auf. Straßen und Autobahnmeistereien im. digitalen und analogen 2m Band

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27. Juni 2016

Hessen Mobil

Straßen- und Verkehrsmanagement Betriebsdezernat Mittelhessen

Ausschreibung zur Funkarbeiten auf Straßen und Autobahnmeistereien im

digitalen und analogen 2m Band

• Umrüstung der Straßenmeisterei Bruchköbel auf digitalen Betriebsfunk im 2m - Band

• Umsetzen einer Funkantenne und erstellen einer Richtfunkanbindung an die SM Beerfelden

• Umsetzen einer Funkstation der AM Diedenbergen und errichten eines Betonfunkmastes

• Instandsetzung der Funkanlage der SM Bad Hersfeld

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Funkarbeiten auf Straßen und Autobahnmeistereien im digitalen und analogen 2m Band

A: UMRÜSTUNG DER STRAßENMEISTEREI BRUCHKÖBEL AUF DIGITALEN BETRIEBSFUNK IM 2M - BAND

1. VORBEDINGUNGEN ... 5

1.1. Auszuführende Leistungen ... 5

1.2. Angebotsumfang ... 5

1.3. Funkstandard ... 7

1.4. Systemkompatibilität ... 7

1.5. Einheitliche Beschriftung ... 9

1.6. Einheitliche Schließung ... 9

1.7. Brandschottungen ... 10

1.8. Umgebungsbedingungen ... 10

1.9. Beistellungen des AG ... 12

1.10. Baubehelfe ... 13

1.11. Ortsbesichtigungen ... 15

1.12. Aufmassverfahren ... 15

1.13. Technische Ausführungsbestimmungen ... 16

1.13.1. Prüfprotokolle und CE Kennzeichen ... 17

1.13.2. EMV-, Blitz- und Überspannungsschutz ... 17

1.13.3. Statische Berechnungen - Mastneubauten ... 18

2. ANFORDERUNGEN ... 19

2.1. Rufarten ... 19

2.2. Rufnummernplan... 20

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Funkarbeiten auf Straßen und Autobahnmeistereien im digitalen und analogen 2m Band

2.3. Datenübertragung ... 21

2.4. Versorgungsgebiet... 21

3. INFRASTRUKTUR ... 22

3.1. Standorttypen ... 22

3.2. Antennenanlagen ... 25

3.3. Straßenmeistereien und Standorte ... 26

3.3.1. Straßenmeisterei Bruchköbel ... 26

3.3.1.1. Dienstgehöft Bruchköbel ... 26

3.3.1.2. Repeaterstandort Buchbergturm ... 27

3.3.1.3. Repeaterstandort Erbstadt ... 28

3.4. Anlagenaufbau ... 30

3.4.1. Funktionsumfang und Systembeschreibung ... 30

3.4.2. Funkstandorte ... 31

3.4.3. Antennenanlage ... 32

4. ENDGERÄTE ... 34

4.1. Allgemeines ... 34

4.2. Repeater ... 34

4.3. Stationäre Bedienstellen ... 34

4.4. Mobile Endgeräte ... 36

4.5. Portable Endgeräte ... 37

4.6. Endgeräteprogrammierung ... 37

4.7. Fahrzeugeinbauten ... 38

4.8. Programmiereinheit ... 39

5. PLANUNG UND REALISIERUNG ... 40

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Funkarbeiten auf Straßen und Autobahnmeistereien im digitalen und analogen 2m Band

5.1. Frequenzkoordinierung ... 40

5.2. Frequenzzuteilungsverfahren und Zulassungen ... 40

5.3. Projektansprechpartner ... 40

5.4. Montagepersonal... 41

5.5. Einsatz von Nachunternehmen ... 42

5.6. Ausführungsplanung / Feinkonzept ... 42

5.7. Funkversorgung ... 43

5.8. Inbetriebnahme und Probebetrieb ... 43

5.8.1. Allgemeines ... 43

5.8.2. Funktionsprüfungen ... 43

5.8.3. Inbetriebnahme und Probebetrieb... 44

5.8.4. Abnahme ... 46

5.9. Nutzerschulungen ... 47

5.10. Gewährleistung / Verjährung der Mängelansprüche ... 47

5.11. Dokumentation ... 48

6. SERVICE UND WARTUNG (OPTIONAL) ... 52

B: UMSETZEN EINER FUNKANTENNE UND ERSTELLEN EINER ANBINDUNG AN DIE SM BEERFELDEN

C: UMSETZEN EINES FUNKMASTES DER AM DIEDENBERGEN

D: INSTANDSETZEN DER FUNKANLAGE DER SM BAD HERSFELD

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Funkarbeiten auf Straßen und Autobahnmeistereien im digitalen und analogen 2m Band A: Umrüstung der Straßenmeisterei Bruchköbel auf digitalen Betriebsfunk im 2m – Band

Vorbedingungen

1.1. Auszuführende Leistungen

Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement betreibt zur Kommunikation mit den Fahrzeugen der Straßenmeisterei untereinander sowie zur Kommunikation mit der jeweiligen Meisterei ein Betriebsfunksystem im 2 m- Band. In Jahr 2011 wurde das Betriebsfunksystem in einigen Meistereibereichen auf digitalen Betriebsfunk nach NXDN-Standard umgerüstet. Hierzu wurden abhängig von Topographie und Zuständigkeitsbereich ein oder mehrere Repeaterstandorte errichtet, die über IP-Verbindungen miteinander vernetzt sind und eine annähernd flächendeckende Funkversorgung im jeweiligen Versorgungsgebiet ermöglichen. Die gesamte Funktechnik ist mit Systemtechnik und Repeatern des Herstellers Kenwood im NXDN-Standard errichtet. In der vorliegenden Leistungsbeschreibung werden die Anforderungen und Leistungsmerkmale beschrieben, um die

Straßenmeistereien Bruchköbel

mit Digitalfunksystemen auszurüsten, die kompatibel zu den bereits errichteten NXDN-Systemen in Hessen sind.

Das Angebot umfasst die Planung, Lieferung, Installation, Inbetriebnahme und Übergabe schlüsselfertiger, digitaler Funksysteme inklusive der erforderlichen Antennenanlagen - mit allen im Leistungsverzeichnis geforderten Merkmalen.

Weiterhin beinhaltet das Angebot Lieferung, Programmierung und Einbau von Endgeräten zum Betrieb im zugehörigen Funksystem.

1.2. Angebotsumfang

Im Angebotspreis ist folgendes einzukalkulieren, sofern keine besondere Position im Leistungsverzeichnis enthalten ist:

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Funkarbeiten auf Straßen und Autobahnmeistereien im digitalen und analogen 2m Band

• komplette Lieferung der Geräte und Komponenten an den jeweiligen Einsatzort

• komplette und betriebsfertige Montage vor Ort einschließlich kompletter Verkabelung, Anschlüsse, etc.

• Erstellung von Funktionsbeschreibungen der zur Ausführung kommenden Ausrüstungen sowie Lieferung der geforderten Zeichnungen und Unterlagen

• Sämtliches Standard- und Systemzubehör, sowie Hilfseinrichtungen, welche zu den Liefergegenständen gehören

• Dienstleistungen wie Überprüfen und Einmessen der Geräte, inklusive Erstellung der Mess- und Prüfprotokolle

• Komplette Beschilderung aller Anlagenteile, Geräte, Abzweigdosen, Schaltschränken, Koppler, Kabel etc.

• Alle notwendigen Tests, Prüfungen sowie Bescheinigungen, Zeugnisse und Protokolle

• Die Prüfung der bauseits erstellten Pläne auf Vollständigkeit im Hinblick auf Einbau der in Auftrag gegebenen Ausrüstungen sowie ggf. die Prüfung von Stromlaufplänen und Anschaltplänen.

Alle Positionen der Ausschreibung sind generell als „liefern, montieren und fachgerecht und betriebsfertig anschließen“ anzubieten. Alles für den Anschluss notwendige Zubehör wie z.B. Kabelschuhe, Kabelösen, Befestigungsschellen, Zugentlastungen, Befestigungskonstruktionen, EndverschIüsse, Dichtungsmaterial etc. ist zu berücksichtigen.

Der Bieter bestätigt, dass sein Betrieb für den Umfang und die Art der ausgeschriebenen Arbeiten geeignet ist und dass für die fristgemäße Ausführung alle betrieblichen Voraussetzungen gegeben sind.

Der Bieter ist verpflichtet, sich im Rahmen der Angebotsvorbereitung über Art und Umfang der Arbeiten und andere, die Preisermittlung beeinflussenden Umstände zu informieren. Hierzu können mit der zuständigen Straßenmeisterei Termine zur Ortsbesichtigung vereinbart werden. Die örtlichen Verhältnisse sind

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Funkarbeiten auf Straßen und Autobahnmeistereien im digitalen und analogen 2m Band dem Auftragnehmer (AN) bereits während der Angebotsbearbeitung bekannt.

Nachher geltend gemachte Ansprüche werden nicht anerkannt.

Vom AN sind alle Positionen des Leistungsverzeichnisses zu bepreisen.

1.3. Funkstandard

Alle gelieferten Repeater und Endgeräte müssen den NXDN-Standard unterstützen. Die zu liefernden Funksysteme sowie Endgeräte müssen hinsichtlich den derzeit verwendeten Leistungsmerkmalen voll kompatibel zu den bereits in Betrieb befindlichen Funksystemen benachbarter Straßenmeistereien in Hessen sein, die mit Systemtechnik und Endgeräten des Herstellers Kenwood ausgerüstet sind. Alle derzeit abgebildeten Leistungsmerkmale müssen 1:1 auch im Mischbetrieb verschiedener Hersteller ohne Einschränkung vorhanden bleiben.

Vom Bieter ist bei Angebotsabgabe schriftlich zu bestätigen, dass alle Endgeräte und Repeater optional im ETSI-Standard DPMR (TS 102 658, Mode 1 und 2) betrieben werden können. Eine Umrüstung muss mittels Firmwarewechsel aller Geräte vorgenommen werden können. Wird seitens Auftraggeber ein Wechsel des Funkstandards auf DPMR gewünscht, muss die entsprechende Firmware für Systemkomponenten und Endgeräte kostenfrei vom Auftragnehmer bzw.

Hersteller binnen 6 Monaten zur Verfügung gestellt werden. Gleiches gilt für erforderliche Hardware. Der Zeitraum beginnt ab Mitteilung der Entscheidung zur Umrüstung an den Auftragnehmer.

1.4. Systemkompatibilität

Bei Abgabe eines Angebotes mit Funktechnik eines anderen Herstellers ist die Kompatibilität von Systemtechnik und Endgeräten durch den Bieter

nachzuweisen. Zur Überprüfung der Systemkompatibilität von Repeater und Endgeräten werden gemeinschaftlich von Bieter und AG ausgiebige Tests unter nachfolgenden Systemkombinationen durchgeführt:

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Funkarbeiten auf Straßen und Autobahnmeistereien im digitalen und analogen 2m Band

Hierzu werden Einzel-

und Kommunikation sowie Statusanzeige

ein Gruppenruf zu einer vordefinierten Gruppe aufgebaut werden. An den Endgeräten müssen mindestens 2 Tasten so vorprogrammiert sein, dass mittels einfachen Tastendrucks

wird. Weiterhin müssen Einzel

vorgenommen werden können. An den Endgeräten muss jeweils der Klartextname (Alias)

bestehende Rufnummernplan der hessischen Straßenmeistereien muss 1:1 in den Endgeräten abgebildet sein. Sämtliche Rufnummern, Klartextnamen, Einzel und Grupppenruffunktionen der hessischen Meistereien müssen in den Endgeräten in identischer oder ähnlicher Form

Die Kompatibilitätstests „Systemtechnik Bestandsystem einer bereits mit digitaler Funktechnik ausgerüsteten

Fremdhersteller

Seite:

Datum:

Funkarbeiten auf Straßen und Autobahnmeistereien im digitalen und analogen 2m Band - und Gruppenrufe zwischen den Endgeräten aufgebaut sowie Statusanzeige geprüft. Bei Betätigen der PTT muss ein Gruppenruf zu einer vordefinierten Gruppe aufgebaut werden. An den Endgeräten müssen mindestens 2 Tasten so vorprogrammiert sein, dass mittels einfachen Tastendrucks ein vordefinierter Gruppen- oder Einzelruf

. Weiterhin müssen Einzel- und Gruppenrufe durch Eingabe der Rufnummer vorgenommen werden können. An den Endgeräten muss jeweils der

name (Alias) des rufenden Gerätes angezeigt werden.

bestehende Rufnummernplan der hessischen Straßenmeistereien muss 1:1 in geräten abgebildet sein. Sämtliche Rufnummern, Klartextnamen, Einzel und Grupppenruffunktionen der hessischen Meistereien müssen in den

in identischer oder ähnlicher Form abgespeichert sein.

Die Kompatibilitätstests „Systemtechnik Bestandsystem“ finden im bereits mit digitaler Funktechnik ausgerüsteten Straßenmeisterei

Systemtechnik Fremdhersteller

Endgeräte Fremdhersteller

Endgeräte Bestandssytem

Systemtechnik Bestandssystem

Endgeräte Fremdhersteller

Endgeräte Bestandssytem

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Funkarbeiten auf Straßen und Autobahnmeistereien im digitalen und analogen 2m Band und Gruppenrufe zwischen den Endgeräten aufgebaut

Bei Betätigen der PTT muss ein Gruppenruf zu einer vordefinierten Gruppe aufgebaut werden. An den Endgeräten müssen mindestens 2 Tasten so vorprogrammiert sein, dass mittels oder Einzelruf aufgebaut nd Gruppenrufe durch Eingabe der Rufnummer vorgenommen werden können. An den Endgeräten muss jeweils der des rufenden Gerätes angezeigt werden. Der bereits bestehende Rufnummernplan der hessischen Straßenmeistereien muss 1:1 in geräten abgebildet sein. Sämtliche Rufnummern, Klartextnamen, Einzel- und Grupppenruffunktionen der hessischen Meistereien müssen in den

abgespeichert sein.

im Funksystem Straßenmeisterei statt.

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Seite: 9 / 80 Datum: 27. Juni 2016

Funkarbeiten auf Straßen und Autobahnmeistereien im digitalen und analogen 2m Band Zur Durchführung der Tests im Fremdsystem ist durch den Anbieter innerhalb von 8 Werktagen nach Submission und Aufforderung durch den AG ein Funksystem, bestehend aus einem Repeater und jeweils mindestens zwei Fahrzeug- und Handfunkgeräten als Testsystem bereitzustellen. Alle Komponenten des Testsystems, müssen betriebsbereit und mit entsprechender Programmierung versehen sein, um Kompatibilitätstests durchführen zu können.

Alle Komponenten (Repeater, Netzteil, Notstromversorgung, etc.) der Systemtechnik eines Standortes müssen in einen Systemschrank laut Anforderungen integriert sein und hinsichtlich Aufbau und Funktion dem späteren Lieferumfang entsprechen.

Alle Komponenten zur Durchführung der Tests müssen durch den Bieter kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.

1.5. Einheitliche Beschriftung

Wesentliche Komponenten, wie Geräte, Klemmen, Sicherungsautomaten, Messpunkte, Störmeldungen, Kabel und dergleichen sind mit einheitlichen Beschriftungen zu versehen. Die Beschriftungen müssen mit den Bezeichnungen in allen Unterlagen identisch und vollständig sein.

Beschriftungen müssen deutlich sichtbar, dauerhaft, unverwechselbar und in deutscher Sprache angebracht werden. Alle Kabel sind jeweils an den Enden sowie an jeder Steckverbindung zu kennzeichnen.

Die Entwürfe für die Bezeichnungsschilder sind dem AG oder seinem bevollmächtigten Vertreter zur Freigabe vorzulegen. Alle Beschriftungen sind einheitlich für alle Standorte auszuführen.

1.6. Einheitliche Schließung

Alle Systemschränke der Funksysteme sind vom AN mit einheitlicher Schließung ("Hessenschließung" Schließanlage 516798) zu versehen. Hierzu müssen in allen zu liefernden Funkschränke Profilhalbzylinder IKON vom Typ TK5, SK5,

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Funkarbeiten auf Straßen und Autobahnmeistereien im digitalen und analogen 2m Band SK6 vom AN beschafft und verwendet werden. Zur Beschaffung der Profilzylinder durch den AN wird vom AG eine Freigabebescheinigung bereitgestellt. Die Kosten für erforderliche Halbzylinder sind in den Kosten des Funkschranks zu berücksichtigen.

1.7. Brandschottungen

Ist während der Installationsarbeiten das Öffnen von Brandschotts erforderlich, sind diese durch den AN zu öffnen. Das Schließen der Brandschotts erfolgt nach Abschluss der Arbeiten ebenfalls durch den AN.

Alle Brandschotts müssen nach DIN 4101-12 eine Feuerwiderstandsdauer von mindestens 90 Minuten aufweisen. Für alle Schottungssysteme und -materialien sind zugehörige Zulassungsunterlagen und Prüfzeugnisse vorzulegen. Weiterhin darf das Material keine Asbest, Halogen- und Phenolanteile enthalten.

In Gebäudeplänen sind alle Brandschotts zu markieren, die durch den AN geöffnet/geschlossen wurden.

1.8. Umgebungsbedingungen

Die eingesetzten Geräte müssen, wenn nicht anders angegeben, den nachfolgend genannten Umgebungsbedingungen und Schutzarten entsprechen.

Weiterhin müssen Systemtechnik und Infrastruktur, entsprechend den Einsatzgebieten beständig gegen Wasser, Staub, Verschmutzung sein.

Folgende Umgebungsbedingungen sind in Abhängigkeit des Einbauorts vorgegebene Mindestanforderungen):

Umgebung Temperatur Luftfeuchtigkeit [%] Schutzklasse

Betriebsraum 0 bis + 50°C Trocken IP20

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Funkarbeiten auf Straßen und Autobahnmeistereien im digitalen und analogen 2m Band

Freifeld -25 bis + 60°C 95% IP54

Handfunkgeräte müssen generell die Schutzklasse IP67 erfüllen.

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Funkarbeiten auf Straßen und Autobahnmeistereien im digitalen und analogen 2m Band

1.9. Beistellungen des AG

Spannungsversorgung

An den einzelnen Funkstandorten wird in der Regel ein 230-VAC- Stromanschluss bereitgestellt. Die Anschaltung der Funksysteme an die 230V- Elektro-Unterverteilung erfolgt durch den Auftragnehmer (AN). Hierfür ist eine getrennte Absicherung in der UV vorzusehen. An einigen Standorten muss die Unterverteilung durch den AN realisiert oder erweitert werden. Die zu liefernde Systemtechnik muss an allen Standorten fest an die 230V Elektro- Unterverteilung angeschaltet werden. Ein Anschluss über 230V Schutzkontaktsteckdose ist nicht zulässig. Zur Anschaltung erforderliche Anschlussleitungen sind vom AN zu installieren. Detaillierte Vorgaben sind während der Ortsbegehung mit dem AG zu klären.

TK-/IP-Anbindung

Die Vernetzung der Repeaterstandorte erfolgt mittels IP-Verbindungen, die möglichst über Richtfunk zu realisieren sind. Teilweise werden auch drahtgebundene IP-Verbindungen (MPLS) genutzt. Bei Verwendung von Richtfunklinks ist die erforderliche Technik durch den AN zu realisieren und im Angebot zu berücksichtigen. An Standorten, die über MPLS vernetzt werden, erfolgt die Bereitstellung der IP-Verbindung durch den AG in Form eines Ethernet-Anschlusses. Vom AN sind die zur Zusammenschaltung der Repeater erforderlichen Bandbreiten anzugeben.

In einigen Fällen kann die Vernetzung der Standorte auch mittels 5GHz Richtfunk oder 2m/70cm Funkzubringern erfolgen. Richtfunkstrecken sind im zulassungsfreien 5GHz-Band zu errichten. Erfolgt die Anbindung über 2m/70cm Funkzubringer ist auf beiden Seiten der Funkanbindung ein Repeater als Zubringerstrecke einzusetzen. Über die Richtfunk / Funkanbindung müssen alle genutzten Leistungsmerkmale des Funksystems erhalten bleiben. Geräte-IDs, RAN-Codes etc. müssen 1:1 übertragen werden, sodass an den empfangenden Endgeräten weiterhin die ID des sendenden Gerätes angezeigt wird.

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Funkarbeiten auf Straßen und Autobahnmeistereien im digitalen und analogen 2m Band Lager- und Arbeitsplätze

Vom AG werden – so weit vor Ort möglich - Lager- und Arbeitsflächen zur Verfügung gestellt. Die Nutzung darf den Betrieb des AG nicht beeinträchtigen, geltende Vorschriften hinsichtlich der elektrotechnischen Betriebsräume, Fluchtwege etc. sind einzuhalten.

1.10. Baubehelfe

Sämtliche für die Ausführung erforderlichen Hilfsmittel und Werkzeuge, die vom AN zur Installation der Funkanlage benötigt werden, sind durch den AN bereitzustellen. Diese müssen den entsprechenden Vorschriften der Berufsgenossenschaften entsprechen und für den vorgesehenen Zweck geeignet sein. Deren Kosten sind in den Gesamtumfang des Angebotes einzukalkulieren.

Gegebenenfalls erforderliche Provisorien, die z.B. zu Testzwecken benötigt werden, sind im Lieferumfang des AN eingeschlossen und werden nicht zusätzlich vergütet.

Arbeitsmittel

Um ein zügiges Arbeiten zur Einhaltung des Endtermins zu gewährleisten, müssen leistungsfähige Arbeitsmittel in genügender Anzahl eingesetzt werden.

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Seite: 14 / 80 Datum: 27. Juni 2016

Funkarbeiten auf Straßen und Autobahnmeistereien im digitalen und analogen 2m Band Lieferung und Montage

Alle Teile verstehen sich frei Verwendungsstelle, fertig montiert und betriebsbereit angeschlossen.

Sofern nicht ausdrücklich anders beschrieben, gehören hierzu:

• Die Anlieferung der jeweiligen Teile in fabrikneuer Ausführung, aus neuester Bauserie in zusammengebauter Form oder in Einzelteilen.

• Entsorgung der Verpackung frei Verwendungsstelle

• alle erforderlichen Sicherungen, Schlüssel und sonstiges, zum Betrieb erforderliches Zubehör, auch wenn dies nicht einzeln aufgeführt ist.

• Die betriebsfertige Montage am Installationsort, bestehend aus Zusammenbau der einzelnen angelieferten Teile, dem Einbau oder der Aufstellung der gelieferten Teile samt voraussichtlicher Befestigung sowie das Anschließen aller Leitungen, Einsetzen der Zubehörteile etc.

• Alle Transporte zur jeweiligen Baustelle

• Sämtliches Klein- und Befestigungsmaterialien wie z.B. Schrauben, Dübel, Befestigungsschellen, Lötarbeiten

• Bohren und Dübeln aller Befestigungen

Alle Kosten in Zusammenhang mit Montage, Bereitstellen und Betreiben von Montagegeräten und Gerüsten etc., sowie der Transport auf der Baustelle sind mit den Einheitspreisen abgegolten. Dies betrifft auch Gerüste oder Montagehilfen.

Montageeinrichtungen

Die Art und Weise von Montagevorgängen sowie der verwendeten Hilfsmittel und Geräte bleibt dem AN überlassen, erfordern jedoch die Zustimmung des AG.

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

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Seite: 15 / 80 Datum: 27. Juni 2016

Funkarbeiten auf Straßen und Autobahnmeistereien im digitalen und analogen 2m Band Die jeweils gültigen Gesetze und Richtlinien zu Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz sind einzuhalten. Ergänzende Richtlinien des AG sind zu beachten.

1.11. Ortsbesichtigungen

Zur Angebotsabgabe ist in jedem Fall eine Begehung der Standorte durch den Bieter erforderlich, um sich eine Übersicht über die Situation und eventuelle Besonderheiten an den Standorten zu verschaffen. Während der Ortsbegehung besteht für den Anbieter die Möglichkeit, Personal- und Materialeinsatz abzuschätzen und im Angebot entsprechend zu berücksichtigen. Ein Termin kann nach Erhalt der Ausschreibungsunterlagen mit dem benannten Ansprechpartner von Hessen Mobil vereinbart werden.

Die Begehung erfolgt im Rahmen der Angebotserstellung für Hessen Mobil kostenfrei. Eine Angebotsabgabe ohne vorherige Besichtigung der Standorte ist nicht zulässig, da der Aufwand zur Ertüchtigung der Standorte in jedem Fall eine Begehung erfordert.

1.12. Aufmassverfahren

Durch den AN ist für alle LV-Positionen ein gesondertes Aufmass zu erstellen.

Alle Positionen sind in Listenform aufzuführen. Jedes Blatt muss neben der Seitenzahl die Nummer der LV-Positionen tragen. Alle Aufmassblätter sind von AG und AN am Tag der Abnahme zu unterzeichnen. Die Originale der Aufmassblätter erhält der AG bzw. dessen berechtigter Vertreter. Rechnungen, die nicht durch Aufmass belegt sind oder denen keine Aufmassblätter beiliegen werden nicht anerkannt.

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Seite: 16 / 80 Datum: 27. Juni 2016

Funkarbeiten auf Straßen und Autobahnmeistereien im digitalen und analogen 2m Band

1.13. Technische Ausführungsbestimmungen

Nachfolgend aufgeführte Bestimmungen sind nach den jeweils neuesten Fassungen der einschlägigen Vorschriften, Richtlinien und anerkannten Regeln der Technik auszuführen, insbesondere sind zu beachten:

• DIN VDE-Bestimmungen und Richtlinien

• Die technischen Anschlussbedingungen des örtlichen Energieversorgungsunternehmens

• Die VDEW-Richtlinien und ZVEH Empfehlungen

• Die DIN-Normen, auch in Verbindung mit DIN VDE-Bestimmungen

• Die Blitzschutzbestimmungen DIN EN 62305, Teil 1-4 Stand 10/2006

• Die Unfallverhütungsvorschriften UVV

• Die Arbeitsstättenrichtlinien

• Die VOB Teil B, soweit in den Vorbemerkungen nichts anderes gesagt wird.

• Die baupolizeilichen, feuerschutzpolizeilichen und berufsgenossenschaftlichen Bestimmungen

• Die Auflagen des Amtes für Arbeitsschutz

• Die Auflagen des Aufsichtsamtes

• Die Landesbauordnung

• Die Auflagen und Richtlinien des Verbandes der Sachversicherer e. V.

(VdS)

• Die ROHS Richtlinie 2002/95/EG

• Das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (vom 16. März 2005)

• Die gültigen EMV-Richtlinien 2004/108/EG

• Die Auflagen und Richtlinien der Bundesnetzagentur

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Seite: 17 / 80 Datum: 27. Juni 2016

Funkarbeiten auf Straßen und Autobahnmeistereien im digitalen und analogen 2m Band

1.13.1. Prüfprotokolle und CE Kennzeichen

Alle elektrischen Anlagen bzw. Geräte müssen mit einem Prüfprotokoll ausgeliefert werden. Die nach neuester Fassung vorgeschriebenen Prüfungen durch Besichtigen, Erproben und Messen der Schutzmaßnahmen und der Isolationswiderstände sind vor Inbetriebnahme für alle dies betreffenden Komponenten durchzuführen und zu dokumentieren. Bei der Abnahme ist das Protokoll im Umfang der Gesamtdokumentation zu übergeben. Alle kennzeichnungspflichtigen Komponenten, wie Funkschränke, Funkgeräte etc.

sind mit CE-Kennzeichen zu versehen. Die Einhaltung der CE-Vorschriften obliegt dem AN.

1.13.2. EMV-, Blitz- und Überspannungsschutz

Für alle Standorte der Funkanlage bestehend aus allen gelieferten Komponenten, wie Systemtechnik und Antennensystem sind nach den geltenden DIN und VDE-Richtlinien entsprechende Schutzmaßnahmen gegen Blitz, Überspannung und elektromagnetische Beeinflussung zu ergreifen. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass störende und schädigende Einflüsse auf elektrische und elektronische Systeme vermieden werden.

An allen Standorten muss durch den Auftragnehmer ein Blitzschutz nach derzeit geltenden Vorschriften errichtet und in einen eventuell am Standort vorhanden Blitzschutz eingebunden werden.

Detaillierte Maßnahmen zur Einhaltung dieser Forderung sind Aufgabe des AN und im Rahmen der Ortsbesichtigungen für die Angebotserstellung abzuklären.

In der zu erstellenden Fertigungs- und Montageplanung hat der AN die von ihm vorgesehenen Maßnahmen in einem EMV- und Blitzschutzkonzept darzustellen und dem AG zur Genehmigung vorzulegen.

Vom Auftragnehmer ist ein unabhängiger, vereidigter Sachverständiger zu beauftragen, der in Abstimmung mit dem AG zu benennen ist, der die durch den AN errichteten / erweiterten Blitzschutzanlagen prüft und die Einhaltung der

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Seite: 18 / 80 Datum: 27. Juni 2016

Funkarbeiten auf Straßen und Autobahnmeistereien im digitalen und analogen 2m Band gängigen Vorschriften bestätigt. Die Kosten zur Prüfung sind im Rahmen der Beauftragung durch den AN zu tragen.

1.13.3. Statische Berechnungen - Mastneubauten

Für alle Mastneubauten ist vom AN eine geprüfte Statik vorzulegen. Die Statik muss durch einen unabhängigen, vereidigten Statiker geprüft werden. Die Kosten zur Prüfung sind im Rahmen der Beauftragung durch den AN zu tragen.

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Seite: 19 / 80 Datum: 27. Juni 2016

Funkarbeiten auf Straßen und Autobahnmeistereien im digitalen und analogen 2m Band

2. Anforderungen

2.1. Rufarten

Semi-Duplex-Betrieb

Alle Funkstandorte müssen im Semi-Duplex-Betrieb arbeiten. Beim Semiduplex- Verkehr verwenden die Funkgeräte der Nutzer jeweils eine Sende- und Empfangsfrequenz. Die Relaisstellen empfangen das Sendesignal der Funkgeräte und senden dieses zeitgleich auf der Empfangsfrequenz der Funkgeräte aus. Dadurch können sich alle Teilnehmer in der Versorgungsreichweite des Gesamtsystems gegenseitig hören und miteinander kommunizieren.

Einzelruf

Einzelrufe sind Verbindungen, zwischen zwei Funkteilnehmern. Andere Teilnehmer sind in den Einzelruf nicht eingebunden und haben keine Möglichkeit das Gespräch mitzuhören. Jeder berechtigte Nutzer muss Einzelrufe auslösen und empfangen können. Jeder Teilnehmer muss über eine 4-stellige ID gezielt mittels Einzelruf erreicht werden können. Alle Tischbedienstellen einer Straßenmeisterei sind als ein Teilnehmer mit einer ID erreichbar.

Löst ein Teilnehmer einen Gruppenruf aus während ein Einzelruf zwischen zwei weiteren Teilnehmern stattfindet, darf der Einzelruf an den beiden Endgeräten nicht beendet bzw. unterbrochen werden.

Gruppenruf

Der Gruppenruf ist eine Verbindung zwischen mehreren Teilnehmern, die einer gemeinsamen Nutzergruppe angehören. Jeder Teilnehmer einer Nutzergruppe kann einen Gruppenruf aufbauen. Anhand der Nutzerberechtigung können nur Gruppenrufe zur eigenen oder auch zu fremden Gruppen hergestellt werden. Besteht eine aktive Verbindung für eine Gruppe, können alle Teilnehmer dieser Verbindung sprechen und werden von

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Seite: 20 / 80 Datum: 27. Juni 2016

Funkarbeiten auf Straßen und Autobahnmeistereien im digitalen und analogen 2m Band allen Nutzern der Gruppe gehört. Während ein Teilnehmer des Gruppenrufs spricht, kann kein anderer Teilnehmer in die Gruppe hineinsprechen.

Gruppenrufe werden immer über alle angeschalteten Repeaterstandorte ausgesendet.

Nebenstellenruf (optional)

Nebenstellenrufe sind Verbindungen zwischen einem Funkteilnehmer und einem externen Teilnehmer (TK-Anlage). Nebenstellenrufe finden als Einzelrufe statt. Ein Nebenstellenruf kann sowohl von einem Funkteilnehmer als auch von einem Nutzer der TK-Anlage aufgebaut werden.

Bei einem Einzelruf zwischen externem Teilnehmer und Funkgerät wird in beide Richtungen die Rufnummer des Teilnehmers übertragen. Über die anzeigte Rufnummer kann ein Rückruf zum Funkgerät erfolgen.

2.2. Rufnummernplan

Das Rufnummernsystem wurde im Vorfeld für alle Straßenmeistereien in Hessen definiert. Die Rufnummern der Teilnehmer und Fahrzeuge wurden ebenfalls übergreifend festgelegt und eine einheitliche Struktur des Rufnummernplans vorgesehen. Dem Auftragnehmer wird eine Standard-Konfiguration in Form eines Programmierleitfadens / Programmierfiles zur Verfügung gestellt, welche für die einzelnen Geräte und Repeater der jeweilige Straßenmeisterei anzupassen ist.

Um das Umsetzen von Fahrzeugen auf andere Meistereien zu ermöglichen, müssen alle Fahrzeug- und Handfunkgeräte ohne erneute Programmierung auf benachbarte Meistereien umgeschaltet werden können. Hierzu müssen alle Endgeräte mit den RAN-Codes und Klartextnamen aller hessischen Straßenmeistereien programmiert werden. Die Klartextnamen der jeweils gewählten Straßenmeisterei müssen im Display angezeigt werden. Alle Endgeräte müssen bei Betätigen der Sprechtaste einen Gruppenruf aufbauen, der alle Handfunk- und Fahrzeuggeräte angehören. Weiterhin müssen an jedem

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Seite: 21 / 80 Datum: 27. Juni 2016

Funkarbeiten auf Straßen und Autobahnmeistereien im digitalen und analogen 2m Band Endgerät zwei Tasten („A“, „B“) so programmiert werden, dass durch Betätigen der Taste ein Gruppenruf an Alle („A“ – alle Endgeräte) bzw. ein Einzelruf an die Straßenmeisterei („B“ – Büro) aufgebaut wird.

Durch Eingabe der 4-stelligen Rufnummer muss jedes Endgerät gezielt mittels Einzelruf erreichbar sein.

2.3. Datenübertragung

Das System muss die Übertragung von Daten ermöglichen. Datentelegramme enthalten neben der eigentlichen Mitteilung auch Informationen über den Absender. Sie kann an einen oder mehrere Empfänger (Gruppe) versendet werden. Mobile und portable Endgeräte müssen die Übertragung von Daten unterstützen.

Mitteilungen dürfen aus beliebigen ASCII-Zeichen bestehen und eine Länge von mindestens 100 Zeichen besitzen.

Die Übertragung von Daten dient als Basis für verschiedene Anwendungen, wie die Übermittlung von Füllständen, Zählerständen oder GPS-Daten die in Zukunft zum Einsatz kommen können.

2.4. Versorgungsgebiet

Das Versorgungsgebiet umfasst alle im Zuständigkeitsbereich der Straßenmeisterei liegenden Bundes-, Landes- und Kreisstraßen.

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Seite: 22 / 80 Datum: 27. Juni 2016

Funkarbeiten auf Straßen und Autobahnmeistereien im digitalen und analogen 2m Band

3. Infrastruktur

3.1. Standorttypen

Die Standorte können wie folgt unterschieden werden:

Dienstgehöft mit Funksystem am Standort

Am Dienstgehöft befindet sich ein Funksystem mit einer oder mehreren (maximal 3) angeschalteten Sprechstellen.

Funksystem

Sprechstellen

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Seite: 23 / 80 Datum: 27. Juni 2016

Funkarbeiten auf Straßen und Autobahnmeistereien im digitalen und analogen 2m Band Dienstgehöft mit abgesetztem Funksystem

Am Dienstgehöft befinden sich eine oder mehrere Sprechstellen, das Funksystem wird abgesetzt betrieben. Die Anbindung erfolgt über eine IP- Verbindung.

Funksystem / Repeater

Sprechstelle Sprechstellen

IP-Verbindung

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Seite: 24 / 80 Datum: 27. Juni 2016

Funkarbeiten auf Straßen und Autobahnmeistereien im digitalen und analogen 2m Band Dienstgehöft mit Funksystem und Repeater am Standort

Das Dienstgehöft besitzt ein Repeater sowie eine oder mehrere Sprechstellen.

Repeaterstandort

Eigenständiger Repeaterstandort an exponierter Lage. Bei Betrieb mehrerer Repeater im Versorgungsgebiet der Meisterei ist eine Zusammenschaltung der Standorte über eine IP-Verbindung erforderlich. Besteht keine Möglichkeit zur Vernetzung mittels IP-Verbindung (Richtfunk, MPLS) muss alternativ eine Vernetzung mittels 70cm Richtfunk erfolgen.

Repeater

Sprechstelle Sprechstellen

Funksystem

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Funkarbeiten auf Straßen und Autobahnmeistereien im digitalen und analogen 2m Band Montage und Installation der zu liefernden Systemtechnik und Komponenten erfolgt durch den Auftragnehmer. Details zu Umfang und Art der Installation sowie eventuelle Besonderheiten sind der standortspezifischen Beschreibung zu entnehmen sowie die Erkenntnisse aus den Standortbegehungen zu berücksichtigen. Zur Anschaltung erforderliche Anschlussleitungen sind vom AN zu installieren.

3.2. Antennenanlagen

Je nach Standort muss die Antennenmontage auf unterschiedliche Art und Weise erfolgen.

• An Standorten mit bestehendem Antennenmast ist die Antenne auf dem Mast auszutauschen. Mast und Koaxialkabel sind zu überprüfen und je nach Anforderung zu erneuern bzw. weiter zu verwenden. Details sind den Positionen im Leistungsverzeichnis zu entnehmen.

• Erfolgt an einem Standort, die erstmalige Errichtung einer Funkstation, sind einzelne Details zur Mast- und Antennenmontage der entsprechenden Position im Leistungsverzeichnis zu entnehmen.

Alle Masten und Antennen sind für Windgeschwindigkeiten bis zu 160km/h zu dimensionieren. In jedem Fall ist die Antennenanlage fachgerecht mit einer Blitzschutzanlage auszurüsten beziehungsweise an die vorhandene Blitzschutzanlage anzuschließen.

Repeater

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3.3. Straßenmeistereien und Standorte

3.3.1. Straßenmeisterei Bruchköbel

Die Straßenmeisterei Bruchköbel umfasst folgende Standorte:

• Dienstgehöft Bruchköbel

• Repeaterstandort Gemeindegrundstück Erbstadt ca. (50°15'53.53"N 8°52'29.23"E)

• Repeaterstandort Buchbergturm ca. (50° 9'10.88"N 9° 3'13.65"E)

Das Funknetz der Straßenmeisterei Bruchköbel besteht aus einem Funksystem mit drei Sprechstellen am Dienstgehöft sowie jeweils einem Repeater am Aussichtsturm Erbstadt und auf einem Gemeindegrundstück in Erbstadt. Die beiden Repeater sind über eine neu zu errichtende Richtfunkverbindung miteinander zu vernetzen.

3.3.1.1. Dienstgehöft Bruchköbel

Am Dienstgehöft ist ein Funksystem im vorhandenen Wandschrank zu installieren. Hierzu ist der Funkschrank mit einer neuen Montageplatte zur Aufnahme der Komponenten auszurüsten. An das Funksystem sind drei Sprechstellen anzubinden, die in den Büros und im Aufenthaltsraum installiert werden. Die Betriebsfunkantenne auf der Mastspitze ist zu ersetzen, das vorhandene Kabel zu prüfen und nach Möglichkeit weiter zu verwenden. Die Tischbedienstellen sind mit USV-Versorgung auszurüsten. Diese ist zentral in einem Wandschrank oder einer Wandkonsole zu montieren. Jegliche Kabel sind fachgerecht entlang des gesamten Kabelwegs in Kabelkanälen zu verlegen. Das Funksystem ist an die vorhandene Elektro-UV anzuschalten.

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3.3.1.2. Repeaterstandort Buchbergturm

Auf dem Mast befindet sich eine ungenutzte Funkanlage der Polizei. Der zugehörige Funkschrank und die Antenne sind zu demontieren und durch den AN zu entsorgen. Alle Komponenten der zu liefernden Systemtechnik sind in einen neu zu errichtenden Funkschrank am Standort des alten Funkschranks zu integrieren. Der Standort des Funkschranks befindet sich in einem kleinen Raum unterhalb der Treppe im Turm. Vom Funkschrank verlaufen drei Koaxialkabel in einem Flexrohr zur Turmspitze. Das Flexrohr ist durch ein neues Rohr mit größerem Durchmesser zu ersetzen. In das neu zu installierende Flexrohr sind zwei der Bestandskabel sowie die für die Funktechnik erforderlichen Koaxial- und LAN-Kabel einzuziehen. Alle verlegten Kabel sind nach der Installation zu prüfen und das Ergebnis mittels Messprotokoll zu dokumentieren. Eine der Bestandsantennen ist auszutauschen und für das Funksystem der SM zu verwenden. Die Bestandskabel sind nach Verlegung an die vorhandenen Antennen erneut anzuschließen und beidseitig mit Koaxialsteckern gleichen Typs zu versehen. Im Schrank muss mindestens eine Einbauposition von 3HE als Reserve (Polizei) zur Verfügung stehen. Nicht genutzte Einbaupositionen in der 19“-Einheit sind mit Blindblenden zu verschließen. Der Schrank darf eine maximale Höhe von ca. 0,8m nicht überschreiten, um ausreichend Platz für einen Wandschrank darüber bereitzustellen. Dieser Platz wird unter Umständen bei Wiederinbetriebnahme der Relaisstelle der Polizei zur Montage eines Wandschranks benötigt.

Die vorhandene Elektroverteilung ist zu prüfen und ggfs. zu ersetzen bzw. zu modernisieren. In den Funkschrank ist die USV-Versorgung für das Funksystem zu integrieren. Im Funkschrank muss ausreichend Platz zur Nachrüstung eines Zwischenzählers zur Verfügung stehen. Vom AN ist im Namen des AG beim Energieversorger ein Netzanschlußantrag zu stellen und die Netzabwicklung durchzuführen. Ein Zählerschrank steht Neben dem Turm. Für die Anbindung sind Tiefbauarbeiten durchzuführen. Zugang zu dem Turm in Abstimmung mit der Stadt Hanau.

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Funkarbeiten auf Straßen und Autobahnmeistereien im digitalen und analogen 2m Band Zur Anbindung an den Standort Erbstadt ist eine Richtfunkverbindung zu montieren. Die Positionen der Richtfunkantenne sowie der Betriebsfunkantennen sind vor der Montage mit dem Auftraggeber abzuklären. Alle Kabel zwischen Funkschrank und Antenne sind zum Schutz vor Umwelteinflüssen und Vandalismus in Leerrohren zu verlegen. Bereits am Mast vorhandene Antennenanlagen dürfen durch die zu errichtenden Antennen nicht beeinflusst werden.

Alle Installationsorte und Kabelwege sind vor jeglichen Arbeiten mit dem AG abzuklären. Jegliche Montagearbeiten erfordern die schriftliche Freigabe vom AG . Die Antennenanlage ist nach geltenden Richtlinien in die Blitzschutzanlage des Aussichtsturms zu integrieren und diese ist zu prüfen.

Zur Anbindung an den Standort Erbstadt ist nach Möglichkeit eine genehmigungsfreie Richtfunkverbindung im 5GHz-Band als IP-Verbindung zu verwenden. Alle erforderlichen Komponenten sind in den Funkschrank zu integrieren.

3.3.1.3. Repeaterstandort Erbstadt

Auf dem Gelände der Gemeinde Erbstadt ist ein Repeater zu installieren und mittels Richtfunk an den Standort Buchbergturm anzubinden. Hierzu ist ein freistehender Antennenmast zu errichten, der als Antennenträger für Betriebsfunkantenne und Richtfunkstrecke dient. Die Gesamthöhe der Antennenanlage darf maximal 9,0m betragen. Vor Errichtung des Mastes und zur Dimensionierung des Fundaments ist ein Bodengutachten zu erstellen. Vor dem Verbau ist eine Prüfung der Richtfunkverbindung durchzuführen.

Der Antennenmast muss zur Montage der Richtfunkverbindung geeignet sein.

Zur Aufnahme der Funktechnik ist ein neuer Outdoorschrank mit Fundament neben dem Funkmast zu errichten, in den die zu liefernde Funktechnik und USV- Versorgung in 19“ Bauweise integriert wird. Am Standort befindet sich eine Zähleranschlusssäule. Von dieser ist eine Stromleitung in den Funkschrank zu verlegen. Hierzu sind Erd- und Pflasterarbeiten von circa 5qm Fläche erforderlich. Mit dem Grundstückseigentümer wurde vereinbart, dass das Fundament weitestgehend durch eine Pflasterdecke verdeckt werden muss.

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Funkarbeiten auf Straßen und Autobahnmeistereien im digitalen und analogen 2m Band Das Fundament ist somit im Boden versenkt vorzusehen und fachgerecht zu versiegeln. Der Funkschrank ist möglichst nah an das Fundament des Mastes zu setzen. Es ist darauf zu achten, dass die verbrauchte Fläche so gering wie möglich gehalten wird.

Alle Installationsorte und Kabelwege sind vor jeglichen Arbeiten mit dem AG abzuklären. Jegliche Montagearbeiten erfordern die schriftliche Freigabe von AG. Alle Kabel zwischen Funkschrank und Antenne sind zum Schutz vor Umwelteinflüssen und Vandalismus in Leerrohren zu verlegen.

Zur Anbindung an den Standort Buchbergturm ist nach Möglichkeit eine genehmigungsfreie Richtfunkverbindung im 5GHz-Band als IP-Verbindung zu verwenden. Durch den AN ist zu prüfen, in wie weit LOS zwischen beiden Standorten besteht.

DG Bruchköbel Buchbergturm

Repeater Funksystem

Sprechstelle

Repeater Erbstadt

Richtfunkverbindung

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3.4. Anlagenaufbau

3.4.1. Funktionsumfang und Systembeschreibung

Jedes Funksystem besteht aus einem oder mehreren Repeatern inklusive aller zugehörigen Komponenten (z. B. Repeater, Antennenkoppler, Antennenanlage, Verkabelung, Netzteilbaugruppen inklusive Notstromversorgung etc.). Alle Repeater müssen mit einer IP-Schnittstelle ausgerüstet sein. Besteht das Funksystem einer Straßenmeisterei aus mehreren Repeatern, sind diese über IP-Verbindungen zusammenzuschalten. Unter Umständen kann eine Zusammenschaltung zweier Repeater auch über einen HF-Link (vorzugsweise Richtfunk, alternativ 70cm) erfolgen. Funkgespräche, die über Repeater geführt werden, müssen von allen berechtigten Teilnehmern in der Versorgungsreichweite des Repeaters empfangen und beantwortet werden können. Sind mehrere Repeater vernetzt, müssen Gespräche gleichzeitig über alle Repeater ausgesendet werden und so die Kommunikation aller Teilnehmer im Versorgungsbereich ermöglichen. Eine Ausnahme bilden Einzelgespräche, bei denen gezielt ein Gespräch zwischen zwei Teilnehmern stattfindet, das von anderen Nutzern nicht mitgehört werden kann. Wird ein Funksystem von verschiedenen Meistereien genutzt, sind die Endgeräte so zu programmieren, dass alle Teilnehmer einer Meisterei eine eigene Gruppe bilden und sich gegenseitig nicht hören. Die Gruppen kommunizieren unabhängig von einander über das gleiche Repeaternetz. Bei Bedarf müssen alle Fahrzeug- und Handfunkgeräte umgeschaltet werden können, um mit den Teilnehmern einer anderen Straßenmeisterei zu sprechen.

An den Dienstgehöften sind in der Regel zwei stationäre Sprechstellen in das Funksystem einzubinden, um in den Funkverkehr einsprechen zu können.

Alternativ können Sprechstellen abgesetzt über mehrere Kilometer betrieben werden. Die Anschaltung an einen abgesetzten Standort erfolgt über eine IP - Verbindung. Aussendungen von Sprechstellen, welche an mehrere Repeaterstandorte angebunden sind, müssen zeitgleich an allen Standorten ausgesendet werden. Die gesamte Funkanlage ist auf Dauerbetrieb auszulegen.

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3.4.2. Funkstandorte

Ausführung der Funkschränke

An allen Standorten ist die zu installierende Systemtechnik in Funkschränken zu montieren. Einige Standorte sind bereits mit Funkschränken ausgerüstet, welche weiterverwendet werden können. Durch den AN zu liefernde Funkschränke müssen folgende Mindestanforderungen erfüllen:

Alle Funkschränke sind als Stahlblechschränke mit umlaufender Schutzrinne an der Türöffnung zu liefern. Die Tür muss beidseitig wechselbar verwendet werden können. An der Rückwand muss eine separate Montageplatte zur Befestigung von Baugruppen vorhanden sein. Abhängig von Standort und Montageort muss die Kabeleinführung von oben oder unten erfolgen.

Funkschränke an Repeaterstandorten müssen als 19“-Schränke mit Schwenkrahmen geliefert werden, die Montage der Systemkomponenten erfolgt horizontal im 19“ Schwenkrahmen. Freibleibende 19“ Einbauplätze sind mit Blindblenden zu versehen. Schränke sowie Schranktüren müssen geerdet und deren Erdungsanschluss auf die Potentialausgleichsschiene aufgelegt werden.

Bereits installierte Funkschränke sind weitestgehend weiter zu verwenden.

Alle Funkschränke an abgesetzten Standorten (Repeaterstandorte) müssen zu Service- und Wartungszwecken mit mindestens einer 230V Steckdose ausgerüstet sein. Die Steckdose ist über einen eigenen Sicherungsautomaten, getrennt von der Systemtechnik abzusichern.

An Dienstgehöften ohne Repeatertechnik am Standort können Funkschränke ohne 19“ Montagemöglichkeit verwendet werden. Die Montage der Komponenten kann direkt auf der Montageplatte erfolgen.

Alle neu zu verlegenden Kabel sind in öffentlich zugänglichen Bereichen gegen mechanische Beschädigung zu sichern.

Notstrom-Versorgung

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Funkarbeiten auf Straßen und Autobahnmeistereien im digitalen und analogen 2m Band Für jeden Standort (Repeaterstandort und Funksysteme) ist eine Notstromversorgung, mit einer Überbrückungszeit von mindestens 8 Stunden (Betriebszyklus 50% standby / 50% senden) anzubieten. Die verwendeten Batterien müssen wartungsfrei und gasdicht sein. Sie müssen für den geplanten Einsatzzweck geeignet sein und eine Zulassung besitzen. Sprechstellen sind ebenfalls mit einer Notstromversorgung zu versehen bzw. an die Notstromversorgung des Funksystems anzuschalten. Alle zugehörigen Komponenten, wie bspw. Netzteil und Bleigelbatterie müssen im jeweiligen Funkschrank / Verteilerschrank untergebracht werden.

IP-Daten-Schnittstelle

Alle Repeater müssen mit einer Ethernet-Schnittstelle ausgerüstet sein, um eine Zusammenschaltung über IP zu ermöglichen. Vom Anbieter sind die erforderlichen Datenkapazitäten je Standort zu berücksichtigen. Ist die bereitgestellte Leitungsgeschwindigkeit zur Anbindung ungenügend, muss vom AN bereits im Angebot darauf hingewiesen werden. Treten im Funksystem Probleme in der Sprach- oder Datenkommunikation auf, die auf die zur Verfügung gestellten IP-Verbindungen zurückzuführen sind, ist dies durch den AN nachzuweisen.

3.4.3. Antennenanlage

Die zum Betrieb der Funkstandorte erforderlichen Antennenanlagen sind Teil des Liefer- und Leistungsumfangs. Werden neue Standorte in Betrieb genommen, muss die Montage des gesamten Antennensystems inklusive Mastanlage, Verkabelung, Blitzschutz und Antennen durch den Auftragnehmer erfolgen. An bestehenden Senderstandorten ist eine Umrüstung und Überprüfung der Anlage durch den AN vorzunehmen. Generell ist die Installation von geeigneten Antennen und Koaxialkabeln erforderlich. Vorhandene Antennen und Koaxialkabel sind, sofern im Leistungsverzeichnis nicht gesondert beschrieben, auszutauschen. Werden bestehende Stahlrohrmasten (Steckmasten) an Dienstgehöften und Repeaterstandorte durch neue Masten

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Funkarbeiten auf Straßen und Autobahnmeistereien im digitalen und analogen 2m Band ersetzt, muss die Mastlänge mindestens der gleichen Länge des alten Mastes entsprechen, um die Antennenmontage in gleicher Höhe zu ermöglichen. Bei Errichtung neuer Masten ist deren Länge so zu bemessen, dass sich der Antennenfußpunkt mindestens 2m über Dach befindet.

Durch den Auftragnehmer ist eine prüffähige statische Berechnung für das Antennentragwerk inkl. Ausführungszeichnung zu liefern. An Fremdstandorten sind vom AN alle erforderlichen Unterlagen nach Anforderung des Standorteigentümers zu erstellen. Ebenso sind vom AN alle Auflagen des Standorteigentümers hinsichtlich der Installation aller Komponenten des Funksystems zu erfüllen, wie zum Beispiel: Antennenmontage, Blitzschutz, Kabelwege, etc.

Kabel und Leitungen

Bei der Wahl und Auslegung des Koaxialkabels und dessen Dämpfungseigenschaften sind die jeweiligen Belange der funktechnischen Versorgung zu berücksichtigen. Es sind ausschließlich Koaxialkabel einzusetzen, deren Übertragungseigenschaften für den erforderlichen Frequenzbereich geeignet sind.

Generell sind alle HF-Kabel und –Stecker den Vorgaben des Herstellers entsprechend zu montieren. HF-Verbindungen (HF-Stecker) sind im Außenbereich gegen Witterungseinflüsse fachgerecht zu schützen.

Bereits vorhandene Kabeltragsysteme, wie Kabelpritschen, Kabelkanäle, etc.

sind zu verwenden, soweit diese ausreichend Platz bieten. An Dienstgehöften sind alle Kabel in öffentlichen Räumen in Kabelkanälen zu verlegen. Falls auf den verwendeten Kabelwegen keine Kabelkanäle zur Verfügung stehen, sind diese durch den AN zu liefern und montieren.

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Funkarbeiten auf Straßen und Autobahnmeistereien im digitalen und analogen 2m Band

4. Endgeräte

4.1. Allgemeines

Bedienung

Gespräche zwischen mobilen und/oder stationären Funkteilnehmern müssen einfach mittels Tastendruck aufgebaut werden können. Alle Endgeräte müssen eine einfache und benutzerfreundliche Bedienung besitzen. Endgeräte müssen die Möglichkeit zur manuellen Wahl von Rufnummern sowie die Verwendung von Kurzwahlspeichern (Telefonbuch) ermöglichen. Programmierte Telefonbucheinträge müssen mit Alias-Namen versehen sein und über Drehregler und/oder durch Tastendruck angewählt werden können. Alle Geräte müssen mit einem kratzfesten, beleuchteten und kontrastreichen Display ausgerüstet sein, das auch bei hellem Sonnenlicht jederzeit ablesbar ist.

4.2. Repeater

Alle Repeater müssen in 19“-Technik geliefert und mit einer IP-Schnittstelle ausgerüstet sein. Weiterhin müssen alle Repeaterstandorte mit Handmikrofon ausgerüstet sein. Zu Testzwecken muss bei Betätigen der PTT am Mikrofon ein vordefinierter Gruppenruf aufgebaut und ein Gespräch mit den zugehörigen Teilnehmern geführt werden können.

4.3. Stationäre Bedienstellen

Sprechstellen sind als eigenständige Tischkonsolen ohne PC-Anbindung anzubieten und müssen wie folgt ausgerüstet sein:

- Integriertes Schwanenhalsmikrofon - eingebauter Lautsprecher

- 10er-Tastatur - PTT-Taste

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Funkarbeiten auf Straßen und Autobahnmeistereien im digitalen und analogen 2m Band - Lautstärkeregelung

- 2-zeiliges LC-Display

- LED Statusanzeige für PTT, Squelch / Kanal belegt, Lautsprecher - Optional: Anschlussmöglichkeit für Headset

Weiterhin sind folgende Funktionen erforderlich:

- Kanalumschaltung - Änderung der Lautstärke

- Auslösen von frei wählbaren Einzelrufen - Auslösen von frei wählbaren Gruppenrufen

- Absetzen und Empfangen von Statusrufen (vorprogrammiert) - Einzelrufauswertung

- Kennungsauswerter - Gruppenrufauswerter

Informationen über Einzel- und Gruppenrufe, Teilnehmer-, und Gruppenkennungen und Statusmeldungen, welche normalerweise am Display eines Funkgerätes signalisiert werden, müssen auf dem alphanumerischen LC- Display der Sprechstelle angezeigt werden. Die Darstellung muss ähnlich zur Anzeige am Funkgerät erfolgen.

Mehrere Sprechstellen (maximal 3) müssen parallel an das Funksystem angeschlossen werden können. Es ist von einer maximalen Kabellänge von 70m zwischen Sprechstelle und Funksystem auszugehen. Einige Standorte, an denen keine Funkverbindung zum Repeaterstandort besteht, erfordern den abgesetzten Betrieb der Sprechstellen über mehrere Kilometer. Hierzu wird eine IP-Verbindung zwischen Dienstgehöft und abgesetztem Funkstandort bereitgestellt.

Alle angeschalteten Sprechstellen eines Dienstgehöfts müssen im Funksystem über eine gemeinsame Teilnehmer-/Gruppenkennung angesprochen werden.

Tischbedienstellen sind mit einer Notstromversorgung mit einer Überbrückungsdauer von mindestens 8 Stunden auszurüsten. Alle zugehörigen Komponenten der Tischbedienstellen (Netzteil, Bleigelakku, Anschaltung)

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Funkarbeiten auf Straßen und Autobahnmeistereien im digitalen und analogen 2m Band müssen in einen kompakten Wandverteilerschrank aus Stahlblech integriert werden.

4.4. Mobile Endgeräte

Fahrzeuggeräte müssen für den Einbau in einen DIN-Schacht vorgesehen sein.

In Ausnahmefällen muss mittels Montagehalterungen der Unterbau der Geräte realisiert werden. Alle Geräte sind mit Handmikrofon und 10er Tastatur auszurüsten. Optional muss eine Freisprecheinrichtung angeschaltet werden können.

Tragbare Halterung für Fahrzeugfunkgerät

Die einzelnen Straßenmeistereien werden teilweise durch Fremdunternehmen unterstützt. In Fahrzeugen von Fremdunternehmen ist ein Festeinbau der Fahrzeuggeräte nicht möglich, dennoch müssen diese in die Kommunikation mit einbezogen werden. Um die Fahrzeuge mit Betriebsfunkgeräten ausrüsten zu können, ist eine entsprechende Lösung mit folgenden Anforderungen anzubieten:

• Geschlossenes Metallgehäuse als tragbare Halterung mit DIN- Einbauschacht und integriertem Fahrzeugfunkgerät

• Sichere und zuverlässige Befestigung der Tragehalterung auf dem Beifahrersitz, wechselseitige Befestigungsmöglichkeit für Sonderfahrzeuge

• Spannungsversorgung mit integriertem Spannungswandler für 12 und 24V Versorgung

• Gemeinsame Anschlussbuchse für 12/24V DC-Versorgung

• Mikrofonhalterung an der Frontseite des Gehäuses

• Spannungsversorgungskabel mit Zigarettenanzünderstecker

• Anschlussbuchse für Betriebsfunkantenne

• Betriebsfunkantenne als Lambda ¼ Magnetfußantenne inklusive Antennenkabel, Länge 4m

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Funkarbeiten auf Straßen und Autobahnmeistereien im digitalen und analogen 2m Band Die tragbare Halterung ist betriebsfertig inklusive allem erforderlichen Zubehör anzubieten und zu liefern.

4.5. Portable Endgeräte

Handfunkgeräte müssen mindestens die Schutzklasse IP67 erfüllen und eine Akkustandzeit von mindestens 8 Stunden besitzen. Die Geräte müssen mit einer 10er-Tastatur ausgerüstet sein, um die manuelle Wahl von Rufnummern zu ermöglichen.

4.6. Endgeräteprogrammierung

Die Programmierung aller Endgeräte der Straßenmeisterei erfolgt anhand eines festgelegten Rufnummernplans und ist vom AN durchzuführen. Geräte gleicher Baureihe sind einheitlich mit den jeweils aktuellsten Firmwareständen zu versehen. Ein einheitliches Profil zur Geräteprogrammierung der Kenwood Systemtechnik und Endgeräte wird vom Auftraggeber bereitgestellt. Dieses Programmierfile dient als hessenweite Basis zur Geräteprogrammierung und ist hinsichtlich erforderlicher Parameter (Teilnehmernummer, Aliasnamen, Betriebsfrequenzen, Gruppenzugehörigkeit, RAN-codes etc.) entsprechend zu erweitern bzw. neu zu erstellen.

Betreibt eine Meisterei mehrere Repeaterstandorte um das Versorgungsgebiet abzudecken, müssen alle Fahrzeug- und Handfunkgeräte automatisch zwischen den Repeaterstandorten umschalten. Die Geräte wählen eigenständig den Repeater, der die beste Erreichbarkeit gewährleistet (Voting). Eine Optimierung des Votings und den daraus resultierenden Umschaltkriterien sind durch den AN anhand von Netzstruktur und Topographie der jeweiligen Straßenmeisterei vorzunehmen.

Eine erste Programmierung erfolgt vor Beginn des Probebetriebs. Während des Probebetriebs ist vom Auftragnehmer in Absprache mit dem Auftraggeber eine Optimierung der Votingparameter vornehmen. Ergeben sich während des

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Funkarbeiten auf Straßen und Autobahnmeistereien im digitalen und analogen 2m Band 4-wöchigem Betriebs Optimierungsmöglichkeiten hinsichtlich Repeater- oder Endgeräteprogrammierung, sind diese vom AN durchzuführen.

Die Endgeräte sind so zu programmieren, dass beim Einschalten die zuletzt gewählten Einstellungen und Gruppenzugehörigkeiten verwendet werden. Der AG behält sich das Recht vor, neben der beauftragten Stückzahl an Endgeräten auch durch den AG bereitgestellte Geräte basierend auf der angegebenen Pauschale vom AN programmieren zu lassen.

4.7. Fahrzeugeinbauten

Teil des Angebotes ist die Umrüstung / der Einbau der Mobilgeräte und - antennen in den Fahrzeugen der Straßenmeisterei. Durch den AN sind eventuell vorhandene Fahrzeuggeräte auszubauen und durch neue, digitale Funkgeräte zu ersetzen. Weiterhin sind alle Strahler der Fahrzeugantennen zu erneuern.

Vor der Montage sind die genauen Einbaupositionen für Geräte und Zubehör mit einem Verantwortlichen der Straßenmeisterei abzuklären und erfordern dessen Zustimmung. Die jeweiligen Einbaupositionen sind mit Hilfe von Fotos zu dokumentieren.

Jegliches Zubehör, wie Einbaurahmen, DC/DC-Spannungswandler, Antennenhalterungen, etc. ist durch den AN zu beschaffen. Kosten für den Einbau werden als Pauschalen abgerechnet. Die Pauschalen enthalten Montagekosten und –material für den Einbau je Fahrzeug. Zusätzliches Montagematerial bei Unterbau des Gerätes ist im Leistungsverzeichnis gesondert zu bepreisen. Die Abrechnung erfolgt anhand der verbauten Stückzahlen.

Folgende Einbaupauschalen sind anzugeben:

- Fahrzeugeinbau in PKW, LKW

- Fahrzeugeinbau in Sonderfahrzeug (fahrzeugspez. Unterbau des Funkgerätes)

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Funkarbeiten auf Straßen und Autobahnmeistereien im digitalen und analogen 2m Band Einbauten in LKWs und Sonderfahrzeuge erfordern in der Regel die Verwendung von 24V/12V DC/DC-Wandlern.

Fahrzeugeinbauten sind wie folgt anzuschalten: Alle Geräte sind über getrennt abgesicherte Spannungsversorgungsleitungen anzuschließen. Das Einschalten der Funkgerätes erfolgt über den Kontakt „Klemme 15“ (geschaltetes Plus vom Zündstartschalter) am Zündschloss. Alle Geräte sind so zu programmieren, dass sich diese auch bei ausgeschalteter Zündung nach 8 Stunden eigenständig abschalten.

4.8. Programmiereinheit

Mit dem Funksystem ist ein robustes Notebook für den Einsatz unter erschwerten Bedingungen zu liefern, das zur Programmierung der Endgeräte genutzt werden kann. Das Notebook muss mit einem aktuellen, windowsbasierten Betriebssystem ausgerüstet sein. Für alle Repeater, Handfunkgeräte und Fahrzeuggeräten ist jeweils ein Programmierkabel mitzuliefern. Die erforderliche Programmiersoftware sowie Microsoft Office Home and Business 2013 (deutsch) müssen auf dem Notebook vorinstalliert sein. Das Notebook soll eine Akkulaufzeit von mindestens 6 Stunden unterstützen und mit einem 14“ HD-Display mit stoßfestem Schutzglas ausgerüstet sein. Das Gehäuse muss robust und stoßsicher ausgeführt sein (Aluminium, mit Magnesiumlegierung). Alle Abdeckungen müssen mit Abdeckungen versehen sein, die vor Staub und Feuchtigkeit schützen. Das Notebook muss die Schutzklassen MIL-STD-810G und IP5x erfüllen und einen Tragegriff besitzen.

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Funkarbeiten auf Straßen und Autobahnmeistereien im digitalen und analogen 2m Band

5. Planung und Realisierung

5.1. Frequenzkoordinierung

Durch die Bundesnetzagentur wurden 10 Frequenzpaare zur Nutzung durch die hessischen Straßenmeistereien bereitgestellt. Vom AN sind in Absprache mit dem Auftraggeber und der Bundesnetzagentur die zu verwendeten Frequenzen der Repeaterstandorte zu koordinieren und die bereits bestehende Frequenzübersicht und Rautenplan entsprechend zu ergänzen.

5.2. Frequenzzuteilungsverfahren und Zulassungen

Das Genehmigungsverfahren zum Betrieb des Funksystems ist vom AN vorzunehmen. Unmittelbar nach Auftragsvergabe sind durch den AN alle genehmigungsrelevanten Kriterien, wie Sendeleistungen, zugeteilte Frequenzen, etc. mit der Bundesnetzagentur (BNetzA) zu klären, um Verzögerungen oder Einschränkungen für den späteren Betrieb auszuschließen und eventuelle Forderungen der BNetzA frühzeitig im geplanten Konzept berücksichtigen zu können. Alle von der Behörde geforderten Unterlagen (Antragsformulare, Standortbescheinigungen, etc.) sind vom AN in Abstimmung mit dem AG für die Antragstellung vorzubereiten. Der AN ist für die Einhaltung der von der BNetzA geforderten technischen Richtlinien und Grenzwerte verantwortlich.

5.3. Projektansprechpartner

Der Auftragnehmer benennt dem Auftraggeber einen Ansprechpartner, der für diesen Auftrag die Koordination auf Seiten des Auftragnehmers bis zur vollständigen Erfüllung dieses Auftrages wahrnimmt. Er ist für alle Vorgänge zuständig, die sowohl vom Auftraggeber als auch von externen Stellen herangetragen werden. Bei allen Projektbesprechungen ist er für die Erstellung der Besprechungsprotokolle verantwortlich.

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