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4.1. Allgemeines

Bedienung

Gespräche zwischen mobilen und/oder stationären Funkteilnehmern müssen einfach mittels Tastendruck aufgebaut werden können. Alle Endgeräte müssen eine einfache und benutzerfreundliche Bedienung besitzen. Endgeräte müssen die Möglichkeit zur manuellen Wahl von Rufnummern sowie die Verwendung von Kurzwahlspeichern (Telefonbuch) ermöglichen. Programmierte Telefonbucheinträge müssen mit Alias-Namen versehen sein und über Drehregler und/oder durch Tastendruck angewählt werden können. Alle Geräte müssen mit einem kratzfesten, beleuchteten und kontrastreichen Display ausgerüstet sein, das auch bei hellem Sonnenlicht jederzeit ablesbar ist.

4.2. Repeater

Alle Repeater müssen in 19“-Technik geliefert und mit einer IP-Schnittstelle ausgerüstet sein. Weiterhin müssen alle Repeaterstandorte mit Handmikrofon ausgerüstet sein. Zu Testzwecken muss bei Betätigen der PTT am Mikrofon ein vordefinierter Gruppenruf aufgebaut und ein Gespräch mit den zugehörigen Teilnehmern geführt werden können.

4.3. Stationäre Bedienstellen

Sprechstellen sind als eigenständige Tischkonsolen ohne PC-Anbindung anzubieten und müssen wie folgt ausgerüstet sein:

- Integriertes Schwanenhalsmikrofon - eingebauter Lautsprecher

- 10er-Tastatur - PTT-Taste

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Funkarbeiten auf Straßen und Autobahnmeistereien im digitalen und analogen 2m Band - Lautstärkeregelung

- 2-zeiliges LC-Display

- LED Statusanzeige für PTT, Squelch / Kanal belegt, Lautsprecher - Optional: Anschlussmöglichkeit für Headset

Weiterhin sind folgende Funktionen erforderlich:

- Kanalumschaltung - Änderung der Lautstärke

- Auslösen von frei wählbaren Einzelrufen - Auslösen von frei wählbaren Gruppenrufen

- Absetzen und Empfangen von Statusrufen (vorprogrammiert) - Einzelrufauswertung

- Kennungsauswerter - Gruppenrufauswerter

Informationen über Einzel- und Gruppenrufe, Teilnehmer-, und Gruppenkennungen und Statusmeldungen, welche normalerweise am Display eines Funkgerätes signalisiert werden, müssen auf dem alphanumerischen LC-Display der Sprechstelle angezeigt werden. Die Darstellung muss ähnlich zur Anzeige am Funkgerät erfolgen.

Mehrere Sprechstellen (maximal 3) müssen parallel an das Funksystem angeschlossen werden können. Es ist von einer maximalen Kabellänge von 70m zwischen Sprechstelle und Funksystem auszugehen. Einige Standorte, an denen keine Funkverbindung zum Repeaterstandort besteht, erfordern den abgesetzten Betrieb der Sprechstellen über mehrere Kilometer. Hierzu wird eine IP-Verbindung zwischen Dienstgehöft und abgesetztem Funkstandort bereitgestellt.

Alle angeschalteten Sprechstellen eines Dienstgehöfts müssen im Funksystem über eine gemeinsame Teilnehmer-/Gruppenkennung angesprochen werden.

Tischbedienstellen sind mit einer Notstromversorgung mit einer Überbrückungsdauer von mindestens 8 Stunden auszurüsten. Alle zugehörigen Komponenten der Tischbedienstellen (Netzteil, Bleigelakku, Anschaltung)

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Funkarbeiten auf Straßen und Autobahnmeistereien im digitalen und analogen 2m Band müssen in einen kompakten Wandverteilerschrank aus Stahlblech integriert werden.

4.4. Mobile Endgeräte

Fahrzeuggeräte müssen für den Einbau in einen DIN-Schacht vorgesehen sein.

In Ausnahmefällen muss mittels Montagehalterungen der Unterbau der Geräte realisiert werden. Alle Geräte sind mit Handmikrofon und 10er Tastatur auszurüsten. Optional muss eine Freisprecheinrichtung angeschaltet werden können.

Tragbare Halterung für Fahrzeugfunkgerät

Die einzelnen Straßenmeistereien werden teilweise durch Fremdunternehmen unterstützt. In Fahrzeugen von Fremdunternehmen ist ein Festeinbau der Fahrzeuggeräte nicht möglich, dennoch müssen diese in die Kommunikation mit einbezogen werden. Um die Fahrzeuge mit Betriebsfunkgeräten ausrüsten zu können, ist eine entsprechende Lösung mit folgenden Anforderungen anzubieten:

• Geschlossenes Metallgehäuse als tragbare Halterung mit DIN-Einbauschacht und integriertem Fahrzeugfunkgerät

• Sichere und zuverlässige Befestigung der Tragehalterung auf dem Beifahrersitz, wechselseitige Befestigungsmöglichkeit für Sonderfahrzeuge

• Spannungsversorgung mit integriertem Spannungswandler für 12 und 24V Versorgung

• Gemeinsame Anschlussbuchse für 12/24V DC-Versorgung

• Mikrofonhalterung an der Frontseite des Gehäuses

• Spannungsversorgungskabel mit Zigarettenanzünderstecker

• Anschlussbuchse für Betriebsfunkantenne

• Betriebsfunkantenne als Lambda ¼ Magnetfußantenne inklusive Antennenkabel, Länge 4m

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Funkarbeiten auf Straßen und Autobahnmeistereien im digitalen und analogen 2m Band Die tragbare Halterung ist betriebsfertig inklusive allem erforderlichen Zubehör anzubieten und zu liefern.

4.5. Portable Endgeräte

Handfunkgeräte müssen mindestens die Schutzklasse IP67 erfüllen und eine Akkustandzeit von mindestens 8 Stunden besitzen. Die Geräte müssen mit einer 10er-Tastatur ausgerüstet sein, um die manuelle Wahl von Rufnummern zu ermöglichen.

4.6. Endgeräteprogrammierung

Die Programmierung aller Endgeräte der Straßenmeisterei erfolgt anhand eines festgelegten Rufnummernplans und ist vom AN durchzuführen. Geräte gleicher Baureihe sind einheitlich mit den jeweils aktuellsten Firmwareständen zu versehen. Ein einheitliches Profil zur Geräteprogrammierung der Kenwood Systemtechnik und Endgeräte wird vom Auftraggeber bereitgestellt. Dieses Programmierfile dient als hessenweite Basis zur Geräteprogrammierung und ist hinsichtlich erforderlicher Parameter (Teilnehmernummer, Aliasnamen, Betriebsfrequenzen, Gruppenzugehörigkeit, RAN-codes etc.) entsprechend zu erweitern bzw. neu zu erstellen.

Betreibt eine Meisterei mehrere Repeaterstandorte um das Versorgungsgebiet abzudecken, müssen alle Fahrzeug- und Handfunkgeräte automatisch zwischen den Repeaterstandorten umschalten. Die Geräte wählen eigenständig den Repeater, der die beste Erreichbarkeit gewährleistet (Voting). Eine Optimierung des Votings und den daraus resultierenden Umschaltkriterien sind durch den AN anhand von Netzstruktur und Topographie der jeweiligen Straßenmeisterei vorzunehmen.

Eine erste Programmierung erfolgt vor Beginn des Probebetriebs. Während des Probebetriebs ist vom Auftragnehmer in Absprache mit dem Auftraggeber eine Optimierung der Votingparameter vornehmen. Ergeben sich während des

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Funkarbeiten auf Straßen und Autobahnmeistereien im digitalen und analogen 2m Band 4-wöchigem Betriebs Optimierungsmöglichkeiten hinsichtlich Repeater- oder Endgeräteprogrammierung, sind diese vom AN durchzuführen.

Die Endgeräte sind so zu programmieren, dass beim Einschalten die zuletzt gewählten Einstellungen und Gruppenzugehörigkeiten verwendet werden. Der AG behält sich das Recht vor, neben der beauftragten Stückzahl an Endgeräten auch durch den AG bereitgestellte Geräte basierend auf der angegebenen Pauschale vom AN programmieren zu lassen.

4.7. Fahrzeugeinbauten

Teil des Angebotes ist die Umrüstung / der Einbau der Mobilgeräte und -antennen in den Fahrzeugen der Straßenmeisterei. Durch den AN sind eventuell vorhandene Fahrzeuggeräte auszubauen und durch neue, digitale Funkgeräte zu ersetzen. Weiterhin sind alle Strahler der Fahrzeugantennen zu erneuern.

Vor der Montage sind die genauen Einbaupositionen für Geräte und Zubehör mit einem Verantwortlichen der Straßenmeisterei abzuklären und erfordern dessen Zustimmung. Die jeweiligen Einbaupositionen sind mit Hilfe von Fotos zu dokumentieren.

Jegliches Zubehör, wie Einbaurahmen, DC/DC-Spannungswandler, Antennenhalterungen, etc. ist durch den AN zu beschaffen. Kosten für den Einbau werden als Pauschalen abgerechnet. Die Pauschalen enthalten Montagekosten und –material für den Einbau je Fahrzeug. Zusätzliches Montagematerial bei Unterbau des Gerätes ist im Leistungsverzeichnis gesondert zu bepreisen. Die Abrechnung erfolgt anhand der verbauten Stückzahlen.

Folgende Einbaupauschalen sind anzugeben:

- Fahrzeugeinbau in PKW, LKW

- Fahrzeugeinbau in Sonderfahrzeug (fahrzeugspez. Unterbau des Funkgerätes)

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Funkarbeiten auf Straßen und Autobahnmeistereien im digitalen und analogen 2m Band Einbauten in LKWs und Sonderfahrzeuge erfordern in der Regel die Verwendung von 24V/12V DC/DC-Wandlern.

Fahrzeugeinbauten sind wie folgt anzuschalten: Alle Geräte sind über getrennt abgesicherte Spannungsversorgungsleitungen anzuschließen. Das Einschalten der Funkgerätes erfolgt über den Kontakt „Klemme 15“ (geschaltetes Plus vom Zündstartschalter) am Zündschloss. Alle Geräte sind so zu programmieren, dass sich diese auch bei ausgeschalteter Zündung nach 8 Stunden eigenständig abschalten.

4.8. Programmiereinheit

Mit dem Funksystem ist ein robustes Notebook für den Einsatz unter erschwerten Bedingungen zu liefern, das zur Programmierung der Endgeräte genutzt werden kann. Das Notebook muss mit einem aktuellen, windowsbasierten Betriebssystem ausgerüstet sein. Für alle Repeater, Handfunkgeräte und Fahrzeuggeräten ist jeweils ein Programmierkabel mitzuliefern. Die erforderliche Programmiersoftware sowie Microsoft Office Home and Business 2013 (deutsch) müssen auf dem Notebook vorinstalliert sein. Das Notebook soll eine Akkulaufzeit von mindestens 6 Stunden unterstützen und mit einem 14“ HD-Display mit stoßfestem Schutzglas ausgerüstet sein. Das Gehäuse muss robust und stoßsicher ausgeführt sein (Aluminium, mit Magnesiumlegierung). Alle Abdeckungen müssen mit Abdeckungen versehen sein, die vor Staub und Feuchtigkeit schützen. Das Notebook muss die Schutzklassen MIL-STD-810G und IP5x erfüllen und einen Tragegriff besitzen.

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