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Hallenregeln, 09.06.2020

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Regeln für die Nutzung der Sporthalle XXX

Während der eingeschränkten Nutzung aufgrund der Kontaktbeschränkun- gen zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus

 Jeder Sportverein muss ein Abstands- und Hygienekonzept erstellen, das von den Übungsleitern in der Halle auf Verlangen dem Bürger- und Ordnungsamt vorgezeigt werden kann. Es dürfen nur symptom- freie, nicht infizierte Personen das Gebäude betreten.

 Jede Sportgruppe hat für jede Trainingseinheit eine Anwesenheits- liste mit Datum, Uhrzeit des Betretens und des Verlassens der Halle, Namen, Telefon- oder Mailadresse jedes Teilnehmers und der ver- antwortlichen Person zu führen und diese mind. 3 Wochen aufzube- wahren. Dritte dürfen keine Kenntnis von den Daten erhalten. Die Lis- ten sind auf Verlangen dem Ordnungsamt auszuhändigen.

 Der Abstand von 2 m zwischen Personen muss eingehalten werden.

 Das Aufbringen von jeglichem Klebeband auf dem Hallenfußboden ist nicht erlaubt.

 Während des Sportbetriebes ist möglichst für eine gute Durchlüftung zu sorgen. Auf jeden Fall ist nach jeder Trainingsgruppe ausreichend durchzulüften.

 Die Halle ist eine Viertelstunde vor Ablauf der Nutzungszeit zu verlas- sen, damit ein kontaktfreier Übergang zur nächsten Nutzergruppe stattfinden kann.

 Eine Nutzung von Sportgeräten ist nur möglich, wenn vom Nutzer eine Desinfektion der Oberflächen nach jeder Nutzung sichergestellt werden kann. Desinfektionsmittel müssen mitgebracht werden.

 Umkleide- und Duschräume sind geschlossen und stehen nicht zur Verfügung. Toiletten stehen zur Verfügung. Wasser, Seife und Pa- pierhandtücher sowie Toilettenpapier werden bereitgestellt.

 Das gemeinsame Kommen und Gehen, sowie das Zusammenstehen in Gruppen vor, nach und während des Trainings ist nicht erlaubt.

SPORTAMT BREMEN

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