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Hallenregeln Corona

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Academic year: 2022

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Regeln für die Nutzung der Sporthalle XXX

Während der eingeschränkten Nutzung aufgrund der

Kontaktbeschränkungen zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus

 Jeder Sportverein muss ein Abstands- und Hygienekonzept erstellen, das von den Übungsleitern in der Halle auf Verlangen dem Bürger- und Ordnungsamt vorgezeigt werden kann.

 Jede Sportgruppe hat für jede Trainingseinheit eine

Anwesenheitsliste mit Datum, Uhrzeit, Namen zu führen und diese mind. 3 Wochen aufzuheben.

 Der Abstand von 1,5 m zwischen Personen muss eingehalten werden.

 In dieser Halle dürfen sich nicht mehr als xxx Personen gleichzeitig aufhalten.

 Das Aufbringen von jeglichem Klebeband auf dem Hallenfußboden ist nicht erlaubt.

 Während des Sportbetriebes ist möglichst für eine gute Durchlüftung zu sorgen. Auf jeden Fall ist nach jeder Trainingsgruppe ausreichend durchzulüften.

 Die Halle ist eine Viertelstunde vor Ablauf der Nutzungszeit zu verlassen, damit ein kontaktfreier Übergang zur nächsten Nutzergruppe stattfinden kann.

 Eine Nutzung von Sportgeräten ist nur möglich, wenn vom Nutzer eine Reinigung nach jeder Nutzung sichergestellt werden kann.

Reinigungsmittel müssen mitgebracht werden.

 Umkleide- und Duschräume sind geschlossen und stehen nicht zur Verfügung. Toiletten stehen zur Verfügung. Wasser, Seife und Papierhandtücher sowie Toilettenpapier werden bereitgestellt.

 Das gemeinsame Kommen und Gehen, sowie das

Zusammenstehen in Gruppen vor und nach dem Training ist nicht erlaubt.

SPORTAMT BREMEN

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Referenzen

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