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Erlaubnisurkunde zur Führung der Berufsbezeichnung „Altenpflegerin“ oder „Altenpfleger“ bzw. „Staatlich anerkannte Altenpflegehelferin“ oder „Staatlich anerkannter Altenpflegehelfer“

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Academic year: 2022

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Erlaubnisurkunde zur Führung der Berufsbezeichnung „Altenpflegerin“ oder

„Altenpfleger“ bzw. „Staatlich anerkannte Altenpflegehelferin“ oder „Staatlich anerkannter Altenpflegehelfer“

Folgende Unterlagen werden für die Erstellung einer Erlaubnisurkunde benötigt:

- Beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses (Beglaubigung kann durch Schule erfolgen).

- Original eines Gesundheitszeugnisses, zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als vier Wochen

- Ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis. Dies ist beim Bürger-Service-Center (BSC) mit dem Hinweis zu beantragen, dass es zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird (sog.

Belegart „OE“ bzw. Behördenführungszeugnis nach § 30 a BZRG). Es ist zu veranlassen, dass das polizeiliche Führungszeugnis direkt an die unten angegeben Adresse gesandt wird. Das Alter des Führungszeugnisses sollte zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht mehr als vier Wochen betragen.

Die Unterlagen können gesendet werden an die Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport Referat 32, Bahnhofsplatz 29, 28195 Bremen.

Für eine Beratung vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin unter den Nummern 0421- 361-15642 (Frau Berninghausen) oder 0421-361-2888 (Frau Fabian).

Für die Ausstellung einer Erlaubnisurkunde wird eine Gebühr von z. Zt. € 65,00 erhoben.

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