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Voraussetzungen zur Überprüfung/Aufschaltung einer Brandmeldeanlage im Landkreis Erding bei der ILS Erding

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Voraussetzungen zur Überprüfung/Aufschaltung einer Brandmeldeanlage im Landkreis Erding bei der ILS Erding

Folgende Voraussetzungen müssen spätestens am Tag der geplanten Überprüfung/Aufschaltung einer Brandmeldeanlage erfüllt sein:

Eine Errichterbestätigung, aus der die DIN- und VDE-gerechte Errichtung der Brandmeldeanlage hervorgeht, muss vorgelegt werden.

Eine Errichterbestätigung über das nach den derzeit gültigen VDE-Vorschriften verlegte Leitungsnetz der Brandmeldeanlage muss vorgelegt werden.

Ein rechtsgültiger Wartungsvertrag (Umfang nach DIN VDE 0833) über die Brandmeldeanlage und erforderlichenfalls über die eigene akustische Alarmierungsanlage muss vorgelegt werden.

Die Abnahmeniederschrift der Sachverständigenabnahme muss vorgelegt werden.

Eine Bestätigung über die Mängelfreiheit der Anlage muss (falls in der Abnahmeniederschrift Mängel aufgeführt sind) vorgelegt werden.

Eine Bestätigung über die vorhandene Störungsweiterleitung (Störung BMZ nach DIN VDE 0833) muss vorgelegt werden.

Der/die Generalschlüssel (mit Schlüsselanhänger und Schlüsselring) für das Gebäude zur Hinterlegung im Feuerwehr-Schlüsseldepot sowie der/die im Feuerwehr-Schlüsseldepot einzubauende(n) Profilhalbzylinder (Länge 30 - 45 mm) müssen vorhanden sein.

Die Schließzylinder für das Feuerwehr-Bedienfeld, das Feuerwehr-Anzeige-Tableau, das Freischaltelement und das Feuerwehr-Schlüsseldepot (FSD 3) müssen bestellt worden sein. Die Freigabe der Feuerwehr-Schließung des Landkreises ist formlos bei der für den Landkreis zuständigen Brandschutzdienststelle zu beantragen.

Eine Meldergruppenübersicht aus der die Meldergruppennummer, der Raum, das Geschoss, die Melderanzahl sowie die Gesamtanzahl der Meldergruppen und Melder hervor gehen, ist an oder neben der Brandmelderzentrale/Erstinformationsstelle anzubringen.

Es müssen alle Feuerwehr-Laufkarten im Format DIN A 3 entsprechend den Technischen Anschlussbedingungen für Brandmeldeanlagen im jeweiligen Landkreis vorhanden sein. Der Feuerwehr-Laufkartenkasten (oder die Feuerwehr-Laufkartentasche) muss mit der Aufschrift

„Feuerwehr-Laufkarten“ (Schild nach DIN 4066) versehen sein.

Es müssen Schilder mit der Aufschrift „Außer Betrieb“ sowie 10 Ersatzscheiben für die Handfeuermelder an der Brandmelderzentrale hinterlegt sein.

Im Feuerwehr-Laufkartenkasten bzw. in der Feuerwehr-Laufkartentasche muss eine

Kurzbeschreibung (DIN A 4) über das Ab- bzw. Einschalten einer Meldergruppe vorhanden sein.

Im Feuerwehr-Bedienfeld muss ein Schlüssel bzw. der Benutzercode zur Bedienung der Brandmelderzentrale für die Feuerwehr hinterlegt sein.

Die festgelegten Hinweisschilder müssen angebracht sein.

Der Termin zur Überprüfung/Aufschaltung einer Brandmeldeanlage muss mindestens sechs Wochen vorher mit der Brandschutzdienststelle abgestimmt werden.

Rückfragen nimmt die zuständige Brandschutzdienststelle entgegen:

Landratsamt Erding - Kreisbrandinspektion - Brandschutzdienststelle Tel. 08122/58-1226 - Fax 08122/58-1401 - Mail: andreas.proeschkowitz@lra-ed.de

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