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Arbeitsrechtsregelungüber die weitere Anwendungder AVR Diakonie Deutschlandnach der Übergangsbestimmungdes Arbeitsrechtsregelungsgesetzes –Diakonisches WerkGladbeck-Bottrop-DorstenDiakoniestation gGmbH, Bottrop

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Arbeitsrechtsregelung über die weitere Anwendung der AVR Diakonie Deutschland nach der Übergangsbestimmung des Arbeitsrechtsregelungsgesetzes –

Diakonisches Werk Gladbeck-Bottrop-Dorsten Diakoniestation gGmbH, Bottrop

Vom 25. Juni 2015 (KABl. 2015 S. 178)

§ 1

Anwendung der AVR Diakonie Deutschland

Die Arbeitsrechtliche Kommission Rheinland-Westfalen-Lippe bestimmt, dass die Dia- konisches Werk Gladbeck-Bottrop-Dorsten Diakoniestation gGmbH, Bottrop als Mitglied des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche von Westfalen die von der Arbeits- rechtlichen Kommission der Diakonie Deutschland beschlossenen Arbeitsrechtsregelun- gen anwendet.

§ 2 Inkrafttreten Diese Arbeitsrechtsregelung tritt am 25. Juni 2015 in Kraft.

ARR AVR Diakonie Deutschland

ARRDiaDeu-11 1670-11

07.02.2022 EKvW 1

(2)

1670-11 ARRDiaDeu-11

ARR AVR Diakonie Deutschland

2 07.02.2022 EKvW

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