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Bericht-Verwendung-Finanzmittel-Strukturfonds-2019

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Stand: Juli 2020

Bericht über die Verwendung der Finanzmittel des Strukturfonds gemäß § 105 Abs. 1a Satz 5 SGB V

Der Gesetzgeber sieht vor, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen entsprechend den Be- darfsplänen alle finanziellen und sonstigen Maßnahmen zu ergreifen haben, um gemäß § 105 Abs. 1 SGB V die Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung zu gewährleisten, zu ver- bessern oder zu fördern.

Zu diesem Zweck hat die KVB erstmalig im Jahr 2014 einen Strukturfonds nach § 105 Abs. 1a SGB V gebildet. Für den Strukturfonds stellt die KVB mindestens 0,1 % und maximal 0,2 % der jährlich vereinbarten morbiditätsbedingten Gesamtvergütung zur Verfügung. Die gesetzli- chen Krankenkassen zahlen zusätzlich einen Betrag in gleicher Höhe in den Strukturfonds ein.

Die Vertreterversammlung der KVB beschließt jährlich einen Finanzplan, welcher die Vertei- lung der Finanzmittel aus dem Strukturfonds auf die einzelnen Fördermaßnahmen und sons- tigen Maßnahmen vorgibt. Die Verwendung der Finanzmittel erfolgt im Anschluss auf Basis des von der Vertreterversammlung getroffenen Beschlusses.

Übersicht verwendete Finanzmittel (Kalenderjahr 2019):

(Förder-)Maßnahmen Verwendete

Finanzmittel 2019

Fördermaßnahmen der Sicherstellungsrichtlinie:

 Förderprogramme (drohende) Unterversorgung 1.203.041,22 Euro

 Förderung Methadonsubstitution 36.250,00 Euro

 Förderung Famulatur 213.550,00 Euro

Weitere Fördermaßnahmen und sonstige Maßnahmen:

 Förderung der Strukturen im Bereitschaftsdienst (ab 11.05.2019 über § 105 Abs. 1b SGB V abgedeckt)

5.338.530,85 Euro

Förderung des Betriebs der Terminservicestellen nach § 75 Abs. 1a SGB V

1.300.000,00 Euro

 Entschädigungszahlungen

nach § 103 Abs. 3a S. 13 SGB V 8.977,93 Euro

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