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Mitteilungsblatt Studienjahr 2016/2017 - 4. Stück

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Academic year: 2022

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MITTEILUNGSBLATT

Studienjahr 2016/2017 – Ausgegeben am 25.10.2016 – 4. Stück Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.

V E R O R D N U N G E N, R I C H T L I N I E N

15. Richtlinie des Senats vom 20. Oktober 2016 für die Einrichtung eines Bachelorstudiums Islamisch-theologische Studien

16. Einteilung des Studienjahres 2017/18

17. Einteilung des Studienjahres 2018/19

18. Einteilung des Studienjahres 2019/20

E R T E I L U N G D E R L E H R B E F U G N I S

19. Erteilung der Lehrbefugnis

(2)

VERORDNUNGEN, RICHTLINIEN

15. Richtlinie des Senats vom 20. Oktober 2016 für die Einrichtung eines Bachelorstudiums Islamisch-theologische Studien

Der Senat hat in seiner Sitzung am 20. Oktober 2016 beschlossen:

§ 1. Gesetzliche Grundlagen dieser Richtlinie sind:

1. das Islamgesetz 2015 (BGBl. I Nr. 39/2015), insbesondere dessen § 24, 2. das Universitätsgesetz 2002 (BGBl. I Nr. 120/2002 idF BGBl. I Nr. 131/2015).

§ 2. Auf Basis der gesetzlichen Vorgaben und der Entscheidung des Rektorats wird an der Universität Wien ein Bachelorstudium Islamisch-theologische Studien (180 ECTS- Anrechnungspunkte) eingerichtet.

§ 3. (1) Der Senat setzt nach Abstimmung mit dem Rektorat eine curriculare Arbeitsgruppe (C- AG) ein, die das Curriculum für das Bachelorstudium Islamisch-theologische Studien erarbeitet und das Curriculum für das Masterstudium Islamische Religionspädagogik anpasst. Die C-AG ist drittelparitätisch zusammengesetzt und umfasst 12 Mitglieder (4:4:4).

(2) Die curricularen Festlegungen aus den „Eckpunkten für die Gestaltung des islamisch- theologischen Bachelorstudiums der Universität Wien“, erarbeitet von der im November 2015 von Senat und Rektorat der Universität Wien eingesetzten Arbeitsgruppe zur Vorbereitung der Einrichtung eines islamisch-theologischen Studiums im Zuge der Umsetzung des Islamgesetzes 2015, sind Rahmenvorgaben für die C-AG.

(3) Die C-AG stimmt ihre Arbeit laufend mit der Curricularkommission (CK) und im Hinblick auf die finanzielle Bedeckbarkeit mit dem Rektorat ab. Die C-AG ist an zeitliche und inhaltliche Vorgaben und Entscheidungen der CK gebunden und erstattet dieser regelmäßig Bericht. Auf Rückfrage erstattet die C-AG dem Senat Bericht und stellt ihm alle erforderlichen Informationen zur Verfügung.

§ 4. Für die Tätigkeit der C-AG gilt sinngemäß die Geschäftsordnung für Kollegialorgane.

§ 5. Die in der Richtlinie des Senates für die Tätigkeit der Curricularkommission (MBl. vom 9.10.2009, 1. Stück, Nr. 8) festgelegten Bestimmungen zum curricularen Procedere an der Universität Wien sind anwendbar, sofern in dieser Richtlinie nichts anderes bestimmt ist.

Der Senatsvorsitzende:

S c h w a r z 16. Einteilung des Studienjahres 2017/18

Der Senat hat in seiner Sitzung am 20. Oktober 2016 gemäß § 52 Universitätsgesetz 2002 (UG) die nachstehende Einteilung des Studienjahres 2017/18 beschlossen.

Beginn des Studienjahres Sonntag, 1. Oktober 2017

Ende des Studienjahres Sonntag, 30. September 2018

Wintersemester 2017/18

Beginn der allgemeinen Zulassungsfrist: wird vom Rektorat festgelegt, siehe gesonderte Kundmachung

Ende der allgemeinen Zulassungsfrist: Dienstag, 5. September 2017

(3)

Die Nachfrist beginnt mit Ablauf der

allgemeinen Zulassungsfrist und endet: Donnerstag, 30. November 2017

Für einzelne Studien bestehen abweichende allgemeine Zulassungsfristen, siehe gesonderte Kundmachung

Semester- und Vorlesungsbeginn Montag, 2. Oktober 2017

Vorlesungsfrei Donnerstag, 2. November 2017

Weihnachtsferien Montag, 18. Dezember 2017 bis

Sonntag, 7. Jänner 2018

Semesterende Mittwoch, 31. Jänner 2018

lehrveranstaltungsfreie Zeit Donnerstag, 1. Februar 2018 bis Mittwoch, 28. Februar 2018 Sommersemester 2018

Beginn der allgemeinen Zulassungsfrist: wird vom Rektorat festgelegt, siehe gesonderte Kundmachung

Ende der allgemeinen Zulassungsfrist: Montag, 5. Februar 2018 Die Nachfrist beginnt mit Ablauf der

allgemeinen Zulassungsfrist und endet: Montag, 30. April 2018

Für einzelne Studien bestehen abweichende allgemeine Zulassungsfristen, siehe gesonderte Kundmachung

Semester- und Vorlesungsbeginn Donnerstag, 1. März 2018 Rektorstag/dies academicus (vorlesungs- Montag, 12. März 2018 und prüfungsfrei)

Osterferien Montag, 26. März 2018 bis

Sonntag, 8. April 2018

Pfingstferien Samstag, 19. Mai 2018 bis

Dienstag, 22. Mai 2018

Semesterende Samstag, 30. Juni 2018

lehrveranstaltungsfreie Zeit Sonntag, 1. Juli 2018 bis Sonntag, 30. September 2018

Der Senatsvorsitzende:

S c h w a r z

17. Einteilung des Studienjahres 2018/19

Der Senat hat in seiner Sitzung am 20. Oktober 2016 gemäß § 52 Universitätsgesetz 2002 (UG) die nachstehende Einteilung des Studienjahres 2018/19 beschlossen.

Beginn des Studienjahres Montag, 1. Oktober 2018 Ende des Studienjahres Montag, 30. September 2019

(4)

Wintersemester 2018/19

Beginn der allgemeinen Zulassungsfrist: wird vom Rektorat festgelegt, siehe gesonderte Kundmachung

Ende der allgemeinen Zulassungsfrist: Mittwoch, 5. September 2018 Die Nachfrist beginnt mit Ablauf der

allgemeinen Zulassungsfrist und endet: Freitag, 30. November 2018

Für einzelne Studien bestehen abweichende allgemeine Zulassungsfristen, siehe gesonderte Kundmachung

Semester- und Vorlesungsbeginn Montag, 1. Oktober 2018

Vorlesungsfrei Freitag, 2. November 2018

Weihnachtsferien Montag, 17. Dezember 2018 bis

Sonntag, 6. Jänner 2019

Semesterende Donnerstag, 31. Jänner 2019

lehrveranstaltungsfreie Zeit Freitag, 1. Februar 2019 bis Donnerstag, 28. Februar 2019 Sommersemester 2019

Beginn der allgemeinen Zulassungsfrist: wird vom Rektorat festgelegt, siehe gesonderte Kundmachung

Ende der allgemeinen Zulassungsfrist: Dienstag, 5. Februar 2019 Die Nachfrist beginnt mit Ablauf der

allgemeinen Zulassungsfrist und endet: Dienstag, 30. April 2019

Für einzelne Studien bestehen abweichende allgemeine Zulassungsfristen, siehe gesonderte Kundmachung

Semester- und Vorlesungsbeginn Freitag, 1. März 2019

Rektorstag/dies academicus (vorlesungs- Dienstag, 12. März 2019 und prüfungsfrei)

Osterferien Montag, 15. April 2019 bis

Sonntag, 28. April 2019

Pfingstferien Samstag, 8. Juni 2019 bis

Dienstag, 11. Juni 2019

Semesterende Sonntag, 30. Juni 2019

lehrveranstaltungsfreie Zeit Montag, 1. Juli 2019 bis Montag, 30. September 2019

Der Senatsvorsitzende:

S c h w a r z

(5)

18. Einteilung des Studienjahres 2019/20

Der Senat hat in seiner Sitzung am 20. Oktober 2016 gemäß § 52 Universitätsgesetz 2002 (UG) die nachstehende Einteilung des Studienjahres 2019/20 beschlossen.

Beginn des Studienjahres Dienstag, 1. Oktober 2019 Ende des Studienjahres Mittwoch, 30. September 2020

Wintersemester 2019/20

Beginn der allgemeinen Zulassungsfrist: wird vom Rektorat festgelegt, siehe gesonderte Kundmachung

Ende der allgemeinen Zulassungsfrist: Donnerstag, 5. September 2019 Die Nachfrist beginnt mit Ablauf der

allgemeinen Zulassungsfrist und endet: Samstag, 30. November 2019

Für einzelne Studien bestehen abweichende allgemeine Zulassungsfristen, siehe gesonderte Kundmachung

Semester- und Vorlesungsbeginn Dienstag, 1. Oktober 2019

Vorlesungsfrei Samstag, 2. November 2019

Weihnachtsferien Mittwoch, 18. Dezember 2019 bis

Montag, 6. Jänner 2020

Semesterende Freitag, 31. Jänner 2020

lehrveranstaltungsfreie Zeit Samstag, 1. Februar 2020 bis Samstag, 29. Februar 2020 Sommersemester 2020

Beginn der allgemeinen Zulassungsfrist: wird vom Rektorat festgelegt, siehe gesonderte Kundmachung

Ende der allgemeinen Zulassungsfrist: Mittwoch, 5. Februar 2020 Die Nachfrist beginnt mit Ablauf der

allgemeinen Zulassungsfrist und endet: Donnerstag, 30. April 2020

Für einzelne Studien bestehen abweichende allgemeine Zulassungsfristen, siehe gesonderte Kundmachung

Semester- und Vorlesungsbeginn Montag, 2. März 2020

Rektorstag/dies academicus (vorlesungs- Donnerstag, 12. März 2020 und prüfungsfrei)

Osterferien Montag, 6. April 2020 bis

Sonntag, 19. April 2020

Pfingstferien Samstag, 30. Mai 2020 bis

Dienstag, 2. Juni 2020

(6)

Semesterende Dienstag, 30. Juni 2020 lehrveranstaltungsfreie Zeit Mittwoch, 1. Juli 2020 bis

Mittwoch, 30. September 2020

Der Senatsvorsitzende:

S c h w a r z

ERTEILUNG DER LEHRBEFUGNIS 19. Erteilung der Lehrbefugnis

Mit Bescheid vom 18.10.2016, Zl/Habil 02/587/2015/16, hat das Rektorat der Universität Wien Frau Melissa Kennedy PhD auf Grund des Beschlusses der vom Senat eingesetzten Habilitationskommission die Lehrbefugnis für das Fach „Anglistische Literatur- und Kulturwissenschaft“ erteilt.

Mit Bescheid vom 20.10.2016, Zl/Habil 02/591/2015/16, hat das Rektorat der Universität Wien Herrn DI Dr. Markus Leitner auf Grund des Beschlusses der vom Senat eingesetzten Habilitationskommission die Lehrbefugnis für das Fach „Operations Research“ erteilt.

Der Vizerektor:

Faßmann

--- Redaktion: HR.in Mag.a Elisabeth Schramm

Druck und Herausgabe: Universität Wien.

Erscheinung: nach Bedarf; termingebundene Einschaltungen sind mindestens 7 Arbeitstage vor dem gewünschten Erscheinungsdatum in der Redaktion einzubringen.

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