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Mitteilungsblatt Studienjahr 2016/2017 - 6. Stück

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Academic year: 2022

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MITTEILUNGSBLATT

Studienjahr 2016/2017 – Ausgegeben am 11.11.2016 – 6. Stück Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.

C U R R I C U L A

24. Schreibfehlerberichtigung für die 1. Änderung und Wiederverlautbarung des Teilcurriculums für das Unterrichtsfach Geschichte, Sozialkunde und Politische Bildung im Rahmen des gemeinsamen Bachelorstudiums zur Erlangung eines Lehramts im Bereich der Sekundarstufe (Allgemeinbildung) im Verbund Nord-Ost (MBl. vom 27.06.2016, 41. Stück, Nr.

243)

S O N S T I G E I N F O R M A T I O N E N 25. Entwicklungsplan der Universität Wien "Universität Wien 2020"

(2)

-2-

6. Stück – Ausgegeben am 11.11.2016 – Nr. 24-25 CURRICULA

24. Schreibfehlerberichtigung für die 1. Änderung und Wiederverlautbarung des Teilcurriculums für das Unterrichtsfach Geschichte, Sozialkunde und Politische Bildung im Rahmen des gemeinsamen Bachelorstudiums zur Erlangung eines Lehramts im Bereich der Sekundarstufe (Allgemeinbildung) im Verbund Nord-Ost (MBl. vom 27.06.2016, 41. Stück, Nr. 243)

Im Pflichtmodul UF GSP 12 „Fachbezogenes Schulpraktikum Geschichte, Sozialkunde und Politische Bildung“ lautet der Leistungsnachweis richtigerweise:

„Bestätigung über die erfolgreiche Teilnahme an der Schulpraxis (3 ECTS) und positiver Abschluss der Lehrveranstaltung(en) (5 ECTS)“

Im Namen des Senats:

Der Vorsitzende der Curricularkommission K r a m m e r

SONSTIGE INFORM ATIONEN

25. Entwicklungsplan der Universität Wien "Universität Wien 2020"

Der Universitätsrat hat gemäß § 21 Abs. 1 Z 1 Universitätsgesetz 2002 auf Vorschlag des Rektorats nach Zustimmung des Senats am 20. Oktober 2016 in seiner Sitzung vom 28. Oktober 2016 die nachstehende Teilrevision des Entwicklungsplans der Universität Wien genehmigt.

1. Am Ende des Abschnitts 4.6.1 wird folgender Absatz angefügt:

„Mit der Schaffung und Besetzung von Professuren nach § 99 Abs. 4 UG für assoziierte ProfessorInnen verfolgt die Universität Wien auch das Ziel, die nachhaltige Attraktivität der Laufbahnstellen an der Universität Wien insbesondere auch für internationale Bewerberinnen und Bewerber sicherzustellen, auch über § 99 Abs. 6 UG hinaus. Die Anzahl von Stellen für assoziierte ProfessorInnen, die in einem vereinfachten Verfahren gemäß § 99 Abs. 4 UG zu UniversitätsprofessorInnen berufen werden können, wird mit derzeit bis zu 20 festgelegt. Die Ausschreibung von Stellen erfolgt durch das Rektorat (§ 107 Abs. 1 UG).“

2. Im Abschnitt 5.1.4 wird die Wendung „Fachliche Widmung: Kirchenrecht“ durch die Wendung

„Fachliche Widmung: Kirchenrecht und Religionsrecht“ ersetzt.

3. Im Abschnitt 5.4.4 wird am Ende des Teils „Besetzungen im Einklang mit dem Forschungsprofil und zur Sicherung der Grundlagenfächer“ folgende Professur eingefügt:

Fachliche Widmung: Verhaltensökonomik mit Anwendungen in der Wirtschaftspolitik Österreichs

Besetzungszeitpunkt: frühestens 1. März 2017

4. Im Abschnitt 5.7.4 wird die Wendung: „Fachliche Widmung: Südslawische Literaturwissenschaft und Philologie“ durch die Wendung „Fachliche Widmung:

Südslawische Literatur- und Kulturwissenschaft (mit philologischem Schwerpunkt)“

ersetzt.

5. Im Abschnitt 6.5 wird neben der Anführung des Masterstudiums MATILDA in der Spalte

„Geplante Änderungen“ folgender Text eingefügt:

(3)

-3-

6. Stück – Ausgegeben am 11.11.2016 – Nr. 24-25

„Das Masterstudium MATILDA soll mit Beginn des Studienjahrs 2017/18 in das Masterstudium Geschichte integriert werden.“

Die Vorsitzende des Universitätsrats:

Nowotny

--- Redaktion: HR.in Mag.a Elisabeth Schramm

Druck und Herausgabe: Universität Wien.

Erscheinung: nach Bedarf; termingebundene Einschaltungen sind mindestens 7 Arbeitstage vor dem gewünschten Erscheinungsdatum in der Redaktion einzubringen.

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