Mitteilungsblatt
Studienjahr 2018/2019 - Ausgegeben am 25.10.2018 - 2. Stück
Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.
Richtlinien, Verordnungen
7. Einteilung des Studienjahres 2020/21 8. Einteilung des Studienjahres 2021/22 9. Einteilung des Studienjahres 2022/23
Wahlen
10. Ergebnis der Wahl eines oder einer Vorsitzenden sowie eines Stellvertreters oder einer Stellvertreterin der Berufungskommission „Bildung und Ungleichheit“
11. Ergebnis der Wahl eines oder einer Vorsitzenden sowie eines Stellvertreters oder einer Stellvertreterin der Berufungskommission „Inklusive Pädagogik und Behinderungsforschung“
12. Ergebnis der Wahl eines oder einer Vorsitzenden sowie eines Stellvertreters oder einer Stellvertreterin der Berufungskommission „Philosophie und Ethik in Schule und Gesellschaft“
Richtlinien, Verordnungen
Nr. 7
Einteilung des Studienjahres 2020/21
Der Senat hat in seiner Sitzung am 18. Oktober 2018 gemäß § 52 Universitätsgesetz 2002 (UG) die nachstehende Einteilung des Studienjahres 2020/21 beschlossen.
Beginn des Studienjahres Donnerstag, 1. Oktober 2020
Ende des Studienjahres Donnerstag, 30. September 2021
Wintersemester 2020/21
Beginn der allgemeinen Zulassungsfrist wird vom Rektorat festgelegt, siehe gesonderte Kundmachung
Ende der allgemeinen Zulassungsfrist: Samstag, 5. September 2020 Die Nachfrist beginnt mit Ablauf der
allgemeinen Zulassungsfrist und endet: Montag, 30. November 2020
Für einzelne Studien bestehen abweichende allgemeine Zulassungsfristen, siehe gesonderte Kundmachung Semester- und Lehrveranstaltungsbeginn Donnerstag, 1. Oktober 2020
Semesterende Sonntag, 28. Februar 2021
lehrveranstaltungsfreie Zeiten und Ferien (zusätzlich zu den gesetzlichen Feiertagen):
Allerseelen Montag, 2. November 2020
Weihnachtsferien Montag, 21. Dezember 2020 bis
Mittwoch, 6. Jänner 2021
Semesterferien Montag, 1. Februar 2021 bis
Sonntag, 28. Februar 2021 Sommersemester 2021
Beginn der allgemeinen Zulassungsfrist: wird vom Rektorat festgelegt, siehe gesonderte Kundmachung
Ende der allgemeinen Zulassungsfrist: Freitag, 5. Februar 2021 Die Nachfrist beginnt mit Ablauf der
allgemeinen Zulassungsfrist und endet: Donnerstag, 30. April 2021
Für einzelne Studien bestehen abweichende allgemeine Zulassungsfristen, siehe gesonderte Kundmachung Semester- und Lehrveranstaltungsbeginn Montag, 1. März 2021
Semesterende Donnerstag, 30. September 2021
lehrveranstaltungsfreie Zeiten und Ferien (zusätzlich zu den gesetzlichen Feiertagen):
Rektorstag/dies academicus lehrveranstaltungs- und prüfungsfrei)
Freitag, 12. März 2021
Osterferien Montag, 29. März 2021 bis
Sonntag, 11. April 2021
Pfingstferien Samstag, 22. Mai 2021 bis
Dienstag, 25. Mai 2021
Sommerferien: Donnerstag, 1. Juli 2021 bis
Donnerstag, 30. September 2021 Der Senatsvorsitzende:
Schwarz
Nr. 8
Einteilung des Studienjahres 2021/22
Der Senat hat in seiner Sitzung am 18. Oktober 2018 gemäß § 52 Universitätsgesetz 2002 (UG) die nachstehende Einteilung des Studienjahres 2021/22 beschlossen.
Beginn des Studienjahres Freitag, 1. Oktober 2021
Ende des Studienjahres Freitag, 30. September 2022
Wintersemester 2021/22
Beginn der allgemeinen Zulassungsfrist wird vom Rektorat festgelegt, siehe gesonderte Kundmachung
Ende der allgemeinen Zulassungsfrist: Sonntag, 5. September 2021 Die Nachfrist beginnt mit Ablauf der
allgemeinen Zulassungsfrist und endet: Dienstag, 30. November 2021
Für einzelne Studien bestehen abweichende allgemeine Zulassungsfristen, siehe gesonderte Kundmachung Semester- und Lehrveranstaltungsbeginn Freitag, 1. Oktober 2021
Semesterende Montag, 28. Februar 2022
lehrveranstaltungsfreie Zeiten und Ferien (zusätzlich zu den gesetzlichen Feiertagen):
Allerseelen Dienstag, 2. November 2021
Weihnachtsferien Montag, 20. Dezember 2021 bis
Donnerstag, 6. Jänner 2022
Semesterferien Dienstag, 1. Februar 2022 bis
Montag, 28. Februar 2022 Sommersemester 2022
Beginn der allgemeinen Zulassungsfrist: wird vom Rektorat festgelegt, siehe gesonderte Kundmachung
Ende der allgemeinen Zulassungsfrist: Samstag, 5. Februar 2022
Die Nachfrist beginnt mit Ablauf der
allgemeinen Zulassungsfrist und endet: Samstag, 30. April 2022
Für einzelne Studien bestehen abweichende allgemeine Zulassungsfristen, siehe gesonderte Kundmachung Semester- und Lehrveranstaltungsbeginn Dienstag, 1. März 2022
Semesterende Freitag, 30. September 2022
lehrveranstaltungsfreie Zeiten und Ferien (zusätzlich zu den gesetzlichen Feiertagen):
Rektorstag/dies academicus lehrveranstaltungs- und prüfungsfrei)
Freitag, 11. März 2022
Osterferien Montag, 11. April 2022 bis
Sonntag, 24. April 2022
Pfingstferien Samstag, 4. Juni 2022 bis
Dienstag, 7. Juni 2022
Sommerferien: Freitag, 1. Juli 2022 bis
Freitag, 30. September 2022 Der Senatsvorsitzende:
Schwarz
Nr. 9
Einteilung des Studienjahres 2022/23
Der Senat hat in seiner Sitzung am 18. Oktober 2018 gemäß § 52 Universitätsgesetz 2002 (UG) die nachstehende Einteilung des Studienjahres 2022/23 beschlossen.
Beginn des Studienjahres Samstag, 1. Oktober 2022
Ende des Studienjahres Samstag, 30. September 2023
Wintersemester 2022/23
Beginn der allgemeinen Zulassungsfrist wird vom Rektorat festgelegt, siehe gesonderte Kundmachung
Ende der allgemeinen Zulassungsfrist: Montag, 5. September 2022 Die Nachfrist beginnt mit Ablauf der
allgemeinen Zulassungsfrist und endet: Mittwoch, 30. November 2022
Für einzelne Studien bestehen abweichende allgemeine Zulassungsfristen, siehe gesonderte Kundmachung Semester- und Lehrveranstaltungsbeginn Samstag, 1. Oktober 2022
Semesterende Dienstag, 28. Februar 2023
lehrveranstaltungsfreie Zeiten und Ferien (zusätzlich zu den gesetzlichen Feiertagen):
Allerseelen Mittwoch, 2. November 2022
Weihnachtsferien Montag, 19. Dezember 2022 bis
Sonntag, 8. Jänner 2023
Semesterferien Mittwoch, 1. Februar 2023 bis Dienstag, 28. Februar 2023
Sommersemester 2023
Beginn der allgemeinen Zulassungsfrist: wird vom Rektorat festgelegt, siehe gesonderte Kundmachung
Ende der allgemeinen Zulassungsfrist: Sonntag, 5. Februar 2023 Die Nachfrist beginnt mit Ablauf der
allgemeinen Zulassungsfrist und endet: Sonntag, 30. April 2023
Für einzelne Studien bestehen abweichende allgemeine Zulassungsfristen, siehe gesonderte Kundmachung Semester- und Lehrveranstaltungsbeginn Mittwoch, 1. März 2023
Semesterende Samstag, 30. September 2023
lehrveranstaltungsfreie Zeiten und Ferien (zusätzlich zu den gesetzlichen Feiertagen):
Rektorstag/dies academicus lehrveranstaltungs- und prüfungsfrei)
Montag, 13. März 2023
Osterferien Montag, 3. April 2023 bis
Sonntag, 16. April 2023
Pfingstferien Samstag, 27. Mai 2023 bis
Dienstag, 30. Mai 2023
Sommerferien: Samstag, 1. Juli 2023 bis
Samstag, 30. September 2023 Der Senatsvorsitzende:
Schwarz
Wahlen
Nr. 10
Ergebnis der Wahl eines oder einer Vorsitzenden sowie eines Stellvertreters oder einer Stellvertreterin der Berufungskommission „Bildung und Ungleichheit“
In der konstituierenden Sitzung der Berufungskommission „Bildung und Ungleichheit“ vom 10.10.2018 wurde Frau Univ.-Prof. Dipl.-Psych. Dr. Bettina Dausien zur Vorsitzenden und Herr Mag. Dr. Tobias Buchner zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt.
Die Vorsitzende:
Dausien
Nr. 11
Ergebnis der Wahl eines oder einer Vorsitzenden sowie eines Stellvertreters oder einer Stellvertreterin der Berufungskommission „Inklusive Pädagogik und
Behinderungsforschung“
In der konstituierenden Sitzung der Berufungskommission „Inklusive Pädagogik und Behinderungsforschung“
vom 18.09.2018 wurde Herr Univ.-Prof. Dr. Wilfried Datler zum Vorsitzenden und Frau Assoz.Prof. Mag. Dr. Helga Fasching zur stellvertretenden Vorsitzenden gewählt.
Der Vorsitzende:
Datler
Nr. 12
Ergebnis der Wahl eines oder einer Vorsitzenden sowie eines Stellvertreters oder einer
Stellvertreterin der Berufungskommission „Philosophie und Ethik in Schule und Gesellschaft“
In der konstituierenden Sitzung der Berufungskommission „Philosophie und Ethik in Schule und Gesellschaft“
vom 06.06.2018 wurde Frau Univ.-Prof. Dr. Angela Kallhoff zur Vorsitzenden und Frau Univ.-Prof. Dr. Violetta Waibel, M.A. zur stellvertretenden Vorsitzenden gewählt.
Die Vorsitzende:
Kallhoff
Redaktion: HR.in Mag.a Elisabeth Schramm Druck und Herausgabe: Universität Wien.
Erscheinung: nach Bedarf; termingebundene Einschaltungen sind mindestens
7 Arbeitstage vor dem gewünschten Erscheinungsdatum in der Redaktion einzubringen.