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Sitzung des Hauptausschusses

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Academic year: 2022

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Das Amtsblatt erscheint mindestens einmal wöchentlich und ist bei folgenden Einrichtungen der Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein erhältlich: Bürgerservice im Rathaus mit den Außenstellen Oggersheim, Oppau und Achtmorgenstraße 9, sowie in den Büros der Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher; darüber hinaus wird das Amtsblatt im Internet auf www.ludwigshafen.de veröffentlicht.

Herausgabe

Verlag und Druck: Stadt Ludwigshafen am Rhein (Bereich

Öffentlichkeitsarbeit) Rathaus, Postfach 21 12 25 67012 Ludwigshafen am Rhein www.ludwigshafen.de

Verantwortlich: Sigrid Karck Ausgabe - Nr.: 08/2020

ausgegeben am: 29. Januar 2020

Sitzung des Hauptausschusses

Die Mitglieder des Hauptausschusses treten am

Montag, 3. Februar 2020, 15 Uhr, im Rathaus, Sitzungszimmer 1,

zu einer öffentlichen Sitzung zusammen.

T a g e s o r d n u n g:

Öffentliche Sitzung

1. Neufassung der Anlage II der Satzung über die Erhebung des Erschließungsbeitrages nach den Vorschriften der §§ 127 bis 135 des Baugesetzbuches vom 23.09.2004

2. Änderung der Grünanlagensatzung, Öffnungszeiten Spiel- und Bolzplätze

3. Gefahrenabwehrverordnung zur Begrenzung des Alkoholkonsums im öffentlichen Verkehrsraum

Ludwigshafen am Rhein, 29.01.2020 gez.

Jutta Steinruck Oberbürgermeisterin

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Amtliche Bekanntmachung

Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich der Stadt Ludwigshafen am Rhein Veröffentlichung der Bodenrichtwerte für Bauland, Rohbauland, Bauerwartungsland,

landwirtschaftlich genutzte Flächen und sonstige Flächen

Gemäß § 196 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl.

I S. 3634), zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 3 Gesetz vom 20. Juli 2017 (BGBl. I S. 2808), in Verbindung mit der Landesverordnung über Gutachterausschüsse, Kaufpreissammlungen und Bodenrichtwerte (Gutachterausschussverordnung) vom 20. April 2005 (GVBl. S. 139), zuletzt geändert durch Artikel 29 des Gesetzes vom 19.12.2018 (GVBl. S. 448), sind die Bodenrichtwerte für Bauland, Rohbauland, Bauerwartungsland, landwirtschaftlich genutzte Flächen und sonstige Flächen für den Bereich der Stadt Ludwigshafen am Rhein, bezogen auf den Stichtag 1. Januar 2020, ermittelt worden. Die Bodenrichtwerte können gemäß § 196 Abs. 3 BauGB bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im Bürogebäude Walzmühle, Rheinuferstraße 9, 3.OG, Zimmer 317, eingesehen werden. Der Bürotrakt ist über das Parkdeck P1 des Parkhauses Walzmühl-Center erreichbar. Die Einsichtnahme kann von Montag bis einschließlich Freitag zwischen 8 Uhr und 12 Uhr erfolgen.

Einsichtnahmen außerhalb der genannten allgemeinen Öffnungszeiten können bei Bedarf mit der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses unter den Telefonnummern 0621/504-2069 oder 0621/504-3069 individuell vereinbart werden.

Ludwigshafen am Rhein, den 27.1.2020

gez.

Dipl. Ing. Hillmus

Vorsitzendes Mitglied des Gutachterausschusses

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Es ist Ziel der Stadt Ludwigshafen die Umsetzung der elektronischen Vergabe weiter zu stärken.

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