Institutionelle Förderung/Projektförderung- was heißt das genau ?
Antragsverfahren, Berichte, Abrechnung
Referat 23 Landeskirchenamt 03.07.2021
Kurz und knapp
Voraussetzung (mindestens eine): Mitglied Internationale Konferenz Christlicher Gemeinden im Bereich der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers (IKCG) und/oder Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen in Niedersachsen (ACKN) oder in der örtlichen ACK
Institutionelle Förderung
Was wird gefördert: Die Gemeinde als Institution Wie hoch ist die Förderung: 500 €/Jahr
Antragstellung: Formloser schriftlicher Antrag mit ausgefülltem Formular, siehe Internetseite.
Mit Jahresrechnung der Gemeinde vom Vorjahr (Einnahmen und Ausgaben und dem Budget für das Antragsjahr)
Abrechnung: Bis spätestens zum 30.06. des Folgejahres mit Einnahmen und Ausgaben des
Projektförderung
Was wird gefördert: gemeinschaftliche Projekte von
landeskirchlichen Gemeinden und Migrationsgemeinden, Seminare, Freizeiten usw., Einzelfallhilfen in
Schwierigkeiten.
Wie hoch ist die Förderung: mindestens 20 %
Eigenbeteiligung, Förderung max. 3.000 €/Projekt. Keine Förderung von Projekten im Ausland. Probephase: Keine Begrenzung der Anzahl der geförderten Projekte
Antragstellung: (Neues) Antragsformular mit Finanzierungsplan
Antrag Institutionelle Förderung (Besprechung außerhalb PP)
Antrag an:
Landeskirchenamt der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers, Referat 23, Rote Reihe 6, 30169 Hannover E-Mail: hannelore.gerstenkorn@evlka.de oder christian.grossmann@evlka.de
Antragsteller mit Anschrift
Mitglied in der IKCG ? ACKN?
An welchem Ort finden Gottesdienste, Aktivitäten der Gemeinde statt?
Wie viele Mitglieder hat die Gemeinde?
Wie oft finden Gottesdienste statt?
Antragssumme an das LKA Maximal 500,00 €/Haushaltsjahr
Bankverbindung mit Anschrift des
Kontoinhabers
Datum Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Antragstellers
Anlagen bitte unbedingt beifügen
•Jahresrechnung des Vorjahres und Haushaltsplan des Antragsjahres
Nur für den internen Gebrauch Referat
23 Votum des Fachbereichs im HKD mit Datum u. Unterschrift
03.07.2021 Referat 23 Landeskirchenamt
Antrag Projektförderung (Besprechung außerhalb
PP)
Was heißt das konkret und mit wenigen Worten:
• Mittel müssen rechtzeitig beantragt werden (auf alle Fälle, bevor anderweitige Verpflichtungen übernommen wurden)
• Wir benötigen einen schriftlichen Antrag mit einem Kosten- und Finanzierungsplan
• Nach Ende der Maßnahme benötigen wir eine Abrechnung mit Belegen und einen Bericht
Referat 23 Landeskirchenamt 03.07.2021
Von der Idee bis zum Abschlussbericht
Wir wollen Ihnen gerne bei der Umsetzung Ihrer Ideen helfen
Beispiel: Anträge für Kleinprojekte (z.B. Tagungskosten, Reisekosten, Materialkosten..)
1. Idee
2. Was brauche ich? (Raum, Personen, Material, FINANZEN !!!!) 3. Beratung durch HKD / Landeskirchenamt
4. Reichen die finanziellen Mittel aus? Wer kann noch dazu beitragen?
5. Rechtzeitige Anfrage/Anträge stellen (bevor Verpflichtungen eingegangen werden) 6. Sind ausreichende Mittel in Aussicht gestellt, dann zu 7.
7. Weitere Planungen 8. Veranstaltung
9. Abschlussbericht, Abrechnung (mit Belegen) erstellen und an Geldgeber senden
Wo finde ich alle Informationen?
• https://www.landeskirche-hannovers.de/evlka-de/wir-fuer-sie/erleben /kirche-weltweit/international
• Auf dieser Website finden Sie die Formulare für die Anträge
• Der Antrag zur Projektförderung wird demnächst neu eingestellt
03.07.2021 Referat 23 Landeskirchenamt
Bericht und Abrechnung bei Institutioneller Förderung
Was gehört in den Abschlussbericht, der mit der Abrechnung bis zum 30.06. des Folgejahres bei uns eingehen muss Folgejahres bei uns eingehen muss?
Leitfragen zum Sachbericht/Abschlussbericht:
Wie oft finden Gottesdienste statt?
Wo treffen Sie sich?
Wie viele Teilnehmende gibt es im Durchschnitt bei den Gottesdiensten?
Gibt es darüber hinaus Angebote?
Wie ist die Anbindung an die Gemeinden vor Ort?
Gibt es gemeinsame Veranstaltungen?
Bericht und Abrechnung bei Projektförderung
Was gehört in den Abschlussbericht, der mit der Abrechnung bis sechs Monate nach Ende des Projektes bei uns eingehen muss?
Leitfragen zum Sachbericht/Abschlussbericht:
Welche Ziele und Maßnahmen konnten umgesetzt werden?
Welche Ziele und Maßnahmen konnten nicht verwirklicht werden? Warum nicht?
Was lief gut, was nicht?
Wie hat das Projekt/die Veranstaltung die Gemeinschaft gestärkt?
Wie und mit wem wurde das Projekt/die Veranstaltung ausgewertet?
Wurden Möglichkeiten angedacht, wie künftige Projekte/Veranstaltungen durch weitere Eigenmittel/Fremdmittel finanziert werden können?
Ggfs. Fotos des Projektes/der Veranstaltung
03.07.2021 Referat 23 Landeskirchenamt
Mögliche weitere Ansprechpartner für Förderanträge
• Bezirksbürgermeister
• Integrationsbeirat der einzelnen Stadtteile
• Evtl. Geschäftsleute
Wenn Sie Fragen haben, melden Sie sich gerne bei uns
• Christian Großmann, Sachgebietsleiter im Referat 23 "Mission, Ökumene und ökumenische Diakonie" im Landeskirchenamt der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers
Rote Reihe 6, 30169 Hannover, Tel.: 0511-1241-778, Fax: 0511-1241-757 E-Mail: christian.grossmann@evlka.de
• Hannelore Gerstenkorn, Sachbearbeiterin im Referat 23 "Mission, Ökumene und ökumenische Diakonie"
im Landeskirchenamt der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers Rote Reihe 6, 30169 Hannover, Tel.: 0511-1241-392, Fax: 0511-1241-757 E-Mail: hannelore.gerstenkorn@evlka.de
• Lars-Torsten Nolte, Referent für Kirche in Europa, Migration und Integration und Kinderhilfe Tschernobyl im Haus kirchlicher Dienste, Archivstr. 3, 30169 Hannover, Tel.: 0511 1241-689, Fax: 0511 1241-941, E-Mail:
nolte@kirchliche-dienste.de
• Dr. Michael Wohlers, Pastor, Projektkoordinator, Projekt Zusammenarbeit mit Gemeinden anderer Sprache und Herkunft im Haus kirchlicher Dienste, Archivstr. 3, 30169 Hannover, Tel.: 0511 1241-478, Fax: 0511 1241- 941, E-Mail: wohlers@kirchliche-dienste.de
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