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Aktenstück Nr. 21

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Academic year: 2022

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AKTENSTÜCKE DER 24. LANDESSYNODE NR. 21

B e r i c h t

des Umwelt- und Bauausschusses

betr. Änderung des § 18 der Rechtsverordnung für die kirchliche Bau-, Kunst- und Denkmalpflege (RechtsVOBau) sowie des § 17 der Durchführungsbestimmungen (DBBau) hierzu

(Antrag des Kirchenkreisvorstandes des Ev.-luth. Kirchenkreises Wolfsburg)

Uslar, 5. November 2008

I.

Die 24. Landessynode hatte während ihrer II. Tagung in der 7. Sitzung am 6. Juni 2008 im Rahmen der Verhandlung über die Behandlung von Anträgen an die Landessynode (Aktenstück Nr. 10 B) beschlossen, den Antrag des Kirchenkreisvorstandes des Ev.-luth.

Kirchenkreises Wolfsburg vom 26. März 2008 dem Umwelt- und Bauausschuss zur Bera- tung zu überweisen.

(Beschlusssammlung der II. Tagung Nr. 4.1.1)

Der Antrag des Kirchenkreisvorstandes Wolfsburg zielt auf eine Änderung des § 18 der Rechtsverordnung für die kirchliche Bau-, Kunst- und Denkmalpflege sowie der hierzu er- gangenen Ausführungsbestimmungen. Er schlägt vor, auf den vorgeschriebenen Eigenbe- teiligungsanteil des Kirchenkreises in Höhe von 50 000 Euro bei Instandsetzungsarbeiten an und in gottesdienstlichen Gebäuden unter bestimmten Voraussetzungen zu verzichten und den möglichen landeskirchlichen Zuschuss an die Kirchengemeinden auch ohne Mitfi- nanzierung des Kirchenkreises auszuzahlen. Ferner sollten durch den Kirchenkreis (re- spektive durch das Kirchenkreisamt) eingeworbene Drittmittel auf den Kirchenkreisanteil angerechnet werden können.

(2)

AKTENSTÜCK NR. 21 SEITE 2

II.

Der Umwelt- und Bauausschuss hat den Antrag in seinen Sitzungen am 7. Juli und 29. September 2008 intensiv beraten und sich auch vom Landeskirchenamt zur Sache informieren lassen.

Nach einer vom Landeskirchenamt vorgelegten Übersicht konnten in den letzten Jahren lediglich gut die Hälfte der Kosten für die von den Kirchenkreisen zusammen mit den Äm- tern für Bau- und Kunstpflege angemeldeten Instandsetzungsmaßnahmen an Sakralge- bäuden mit den jeweils in den Haushaltsplänen zur Verfügung gestellten Mitteln finanziert werden. Im Durchschnitt der letzten Jahre sind jährlich ca. 45 Instandsetzungsmaßnah- men mit landeskirchlichen Mitteln finanziert worden. Dabei ist jährlich bei ca. 30 Maß- nahmen die vorgeschriebene Beteiligung der Kirchenkreise in Höhe von 50 000 Euro in die Finanzierung der Maßnahmen eingeflossen. Dadurch standen jährlich 1,5 Mio. Euro zusätzlich zur Finanzierung der Instandsetzungsmaßnahmen zur Verfügung. Ohne die Beteiligung der Kirchenkreise hätten in jedem Jahr ca. 5 Maßnahmen weniger finanziert werden können.

Neben dem nach wie vor bestehenden hohen Instandsetzungsbedarf bei Sakralgebäuden ist durch die Eigenbeteiligung auch mit sichergestellt, dass von den Kirchenkreisen nur wirklich dringliche Maßnahmen für eine landeskirchliche Mitfinanzierung angemeldet werden.

Ferner ist die Eigenbeteiligung auch angemessen, weil in der Regel die Kirchenkreise bei einem grundlegend instandgesetzten Sakralgebäude auf längere Zeit von der Finanzie- rung kleinerer Maßnahmen an diesem Gebäude befreit sind. Die Eigenbeteiligung von 50 000 Euro ist somit auch ein "Ausgleich" für künftig entfallende Ergänzungszuweisun- gen für kleinere Maßnahmen.

Letztlich ist durch die ab dem Jahr 2009 gegebene Möglichkeit auf die Eigenbeteiligung der Kirchenkreise von 50 000 Euro eingeworbene Drittmittel und Spenden anzurechnen ein erheblicher "Anreiz" zum Einwerben dieser Mittel geschaffen worden. Dieser Anreiz würde entfallen, wenn auf die Eigenbeteiligung verzichtet würde, wenn der Kirchenkreis kleinere Baumaßnahmen an Sakralgebäuden im Kirchenkreis mind. in Höhe der Eigenbe- teiligung für Instandsetzungsmaßnahmen mitfinanziert.

(3)

AKTENSTÜCK NR. 21 SEITE 3

III.

Der Umwelt- und Bauausschuss stellt daher folgenden Antrag:

Die Landessynode wolle beschließen:

Die Landessynode nimmt den Bericht des Umwelt- und Bauausschusses betr. Änderung des § 18 der Rechtsverordnung für die kirchliche Bau-, Kunst- und Denkmalpflege (RechtsVOBau) sowie des § 17 der Durchfüh- rungsbestimmungen (DBBau) hierzu (Antrag des Kirchenkreisvorstandes des Ev.-luth. Kirchenkreises Wolfsburg - Aktenstück Nr. 21) zustimmend zur Kenntnis und lehnt die beantragten Änderungen ab. Dem Antrag des Kirchenkreisvorstandes des Ev.-luth. Kirchenkreises Wolfsburg wird daher nicht entsprochen.

Schubert Vorsitzender

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