AKTENSTÜCKE DER 26. LANDESSYNODE NR. 18 C
B e r i c h t
des Finanzausschusses
betr. Landeskirchensteuerbeschlüsse 2021 und 2022
hier: Außerkraftsetzen der bestehenden Landeskirchensteuerbeschlüsse für das Haushaltsjahr 2022 und Neufassung für das Jahr 2022
Steyerberg, 25. November 2021
Der Finanzausschuss hat die Entwürfe der neuen Landeskirchensteuerbeschlüsse für das Jahr 2022 beraten und stellt folgenden Antrag:
Die Landessynode wolle beschließen:
Die Landeskirchensteuerbeschlüsse für das Jahr 2022 werden, wie in der Vorlage des Landeskirchenamtes (Aktenstück Nr. 18 B) formuliert, beschlossen.
Brümmer Vorsitzende