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Begründung: Am diesjährigen Jugendzukunftsrat forderten die Jugendlichen aufgrund ihrer eigenen Betroffenheit im Schulalltag aktive Massnahmen des Kantons im Bereich Rassismusprävention in den Schulen

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M 052/2002 ERZ 15. Mai 2002 48C

Motion 1667 Hess-Güdel. Grünen (SP)

Laneve-Gujer, Biel (GB) Schär-Egger (SP)

Weitere Unterschriften: 42 Eingereicht am: 18.03.2002

Antrirassismus-Aktionstag an den Berner Schulen

Der Regierungsrat wird aufgefordert, im Jahr 2003 an allen Berner Schulen einen Antirassismus-Aktionstag festzulegen, zu lancieren und der Öffentlichkeit vorzustellen.

Begründung:

Am diesjährigen Jugendzukunftsrat forderten die Jugendlichen aufgrund ihrer eigenen Betroffenheit im Schulalltag aktive Massnahmen des Kantons im Bereich Rassismusprävention in den Schulen. Infolge dessen wurde dieser Vorstoss unter engagierter Beteiligung der Jugendlichen entwickelt.

- Im Rahmen des kantonalen Lehrplans wird im Fach NMM unter den Inhalten Konfliktlösungen das Thema Rassismus explizit erwähnt.

- Ein umfassendes Lehrerinnen- und Lehrerweiterbildungsangebot in diesem Themenbereich besteht ebenfalls.

Das neue eidgenössische Lehrmittel zum Thema Antirassismus ("Achtung – Verachtung") wurde kürzlich durch die Medien der Öffentlichkeit vorgestellt.

Auf dieser Grundlage kann also bestens aufgebaut werden. Wir erachten deshalb einen kantonalen Aktionstag als konstruktiven Einstieg in dieses brisante Thema.

Den Schulen steht frei, diesen Tag zu gestalten mit Projekten, Vorträgen usw. Punktuell können erfolgreiche Projekte von der Erziehungsdirektion aufgenommen und einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

Den Schulen soll als Hilfestellung ein Infoblatt zur Thematik ausgehändigt werden mit Angaben zu bestehenden Fachstellen, Lehrmitteln, "Werkstätten" u.ä. Für grössere Projektbegehren könnten zudem Gelder beim neu geschaffenen Fond des Bundes Projekte gegen Rassismus und für Menschenrechte beantragt werden.

Es wird Dringlichkeit verlangt. Gewährt: 21.03.2002.

Antwort des Regierungsrates

Rassismus kann sich im Schulbetrieb grundsätzlich sehr unterschiedlich äussern. Offene rassistische Vorkommnisse an den Schulen sind dem Regierungsrat glücklicherweise nur wenige bekannt, hingegen kommt versteckter und oft nicht direkt kommunizierter Rassismus gemäss Auskunft der Schulinspektorate eher vor.

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Im Bereich der Volksschule gibt sowohl das Volksschulgesetz (VSG) wie auch der Lehrplan grundsätzlich den Auftrag, Rassismus im Rahmen einer interkulturellen Erziehung zu thematisieren. Hierzu bestehen klare Vorgaben:

a) Im Volksschulgesetz

Einen grundsätzlich festgelegten Auftrag haben die Schulen über Artikel 2 Absatz 4 des Volksschulgesetzes vom 19. März 1992, welcher von ihnen erwartet, in den Kindern den Willen zur Toleranz und zu verantwortungsbewusstem Handeln gegenüber Mitmenschen und Umwelt sowie das Verständnis für andere Sprachen und Kulturen zu wecken.

b) In den Lehrplänen

Das Thema „Rassismus“ ist auch in den Lehrplänen für die Volksschulen genügend verankert, und es wird erwartet, dass die Thematik in der Volksschule immer wieder in den Unterricht einfliesst. Dies wird auch gemacht, sicherlich mit unterschiedlicher Gewichtung.

Der Lehrplan für die deutschsprachigen Schulen weist den Schulen im Rahmen der

„Zusätzlichen Aufgaben“ den Themenbereich „Interkulturelle Erziehung“ als obligatorischen Unterrichtsinhalt zu. Unter „Bedeutung und Ausrichtung“ wird unter anderem folgendes festgehalten:

„In der Schule werden deshalb Verhaltensweisen gefördert,

- die ein ausgeglichenes Selbstwertgefühl der Kinder und Jugendlichen stärken und ihnen damit auch die Offenheit im Kontakt mit andern Menschen ermöglichen;

- die menschliches Zusammenleben verbessern und sich gegen Diskriminierung, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit wenden;

- die es ermöglichen, Ängste und Vorurteile abzubauen.“

Unter „Hinweise“ wird u.a. das folgende festgehalten:

1. „Interkulturelle Erziehung erfolgt auf allen Stufen. Massgebend sind die Richtziele sowie die entsprechenden Grobziele und Inhalte in den Fächern Natur-Mensch- Mitwelt, Deutsch, Französisch, Englisch, Italienisch und zum Teil auch Gestalten, Musik und Sport.“

2. „Interkulturelle Erziehung steht in engem Bezug zum Umfeld der Kinder und Jugendlichen. Die Auswahl der Schwerpunkte richtet sich deshalb in starkem Masse nach den örtlichen Verhältnissen: fremdsprachige Kinder in der Klasse, spezielle Beziehungen zu Menschen aus anderen Kulturen usw. Interkulturelle Erziehung kann je nach Situation auch Gegenstand der Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus sein.“

Im Lehrplan für die Volksschulen des französischsprachigen Kantonsteils ist dieses Thema in den allgemeinen Zielen zum Geschichtsunterricht (Histoire) und in den Einzelzielen zur Staatskunde (Education civique) umschrieben.

In diesen Zielen werden auch die Schulen des französischsprachigen Kantonsteil beauftragt,

- bei den Schülerinnen und Schülern Respekt, die Toleranz und die Sorgfalt gegenüber anderen Menschen und anderen Meinungen zu wecken,

- den Sinn für die Solidarität und

- den Respekt vor den Menschenrechten zu fördern - sowie den Willen zu stärken, diese zu verteidigen.

Um den Lehrpersonen bei der Umsetzung dieser Vorgaben zu helfen, bietet die Zentralstelle für Lehrerinnen- und Lehrerfortbildung auch Kurse an. Aktuell ist dies beispielsweise der Kurs (Z 44.05.162), der auf der Grundlage des in der Motion genannten Lehrmittels die Thematik „Rechtsextremismus“ vertieft.

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Im Bereich Sekundarstufe II sind im allgemeinbildenden Unterricht an Berufsschulen in den Lernbereichen Gesellschaft bzw. Sprache und Kommunikation die nachstehenden Aspekte zu behandeln: Ethik, Politik, Identität. Innerhalb dieser Aspekte kann das Thema Rassismus angegangen werden. Der Lehrplan für das Berufsvorbereitende Schuljahr schlägt für den so genannten Themenunterricht explizit das Thema Migration vor. Zudem werden fremdsprachige Schülerinnen und Schüler im Berufsvorbereitenden Schuljahr mit Schwerpunkt Integration von Fremdsprachigen gezielt in die schweizerische Kultur und ihr Umfeld eingeführt.

An den Maturitätsschulen werden die Entwicklungen im 20. Jahrhundert gemäss den Lehrplänen der Schulen vertieft behandelt. Dieser Schwerpunkt erlaubt es, die Problematik des Rassismus in seinen früheren und aktuellen Formen ausführlich zu thematisieren.

Der Bund hat einen Fonds zur Unterstützung von „Projekten gegen Rassismus und für Menschenrechte“, welcher für Projekte an Schulen durch die Stiftung „Bildung und Entwicklung“ in Bern verwaltet wird. Wenn einzelne Schulen ein Projekt zum Thema Rassismus lancieren, können sie bei dieser Stiftung ein Beitragsgesuch einreichen.

Der Regierungsrat erachtet diese Vorgaben als ausreichend. Die Schulen haben einen gesetzlichen Auftrag und auch Unterstützung, schätzen jedoch die Freiheit, ihre konkreten Unterrichtsinhalte der Aktualität bzw. den örtlichen Verhältnissen anpassen zu können. In diese wichtige Unterrichtsfreiheit der Schulen will der Regierungsrat nicht eingreifen, indem er diesen einen Aktionstag zu einem vorgegebenen inhaltlichen Thema vorschreibt.

Der Regierungsrat ist zudem überzeugt, dass flächendeckend angeordnete Aktionstage - wenn sie nicht genügend mitgetragen werden – auch das Gegenteil bewirken können. Das Thema kann nicht an einem Tag „erledigt“ werden, sondern hat an den Schulen kontinuierlich und den örtlichen Verhältnissen angepasst in den Unterricht einzufliessen.

Der Regierungsrat ist jedoch bereit, der Erziehungsdirektion den Auftrag zu erteilen, die Schulen auf die Verwendung des eidgenössischen Lehrmittels „Achtung – Verachtung“ im Unterricht aufmerksam zu machen. Gleichzeitig sollen die Schulen auch auf die Unterstützungsmöglichkeit aus dem erwähnten Fonds hingewiesen werden.

Da der Regierungsrat die Durchführung eines flächendeckend angeordneten Aktionstages als unzweckmässig erachtet, empfiehlt er dem Grossen Rat die Ablehnung der Motion.

Antrag: Ablehnung

An den Grossen Rat

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