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Bremische Wohn- und Betreuungsaufsicht - Änderungsanzeigen

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Academic year: 2022

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Die Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport

Bremische Wohn- und Betreuungsaufsicht

Freie

Hansestadt Bremen

Änderungsanzeigen - Hinweise

zur Anzeigepflicht gemäß § 19 Abs. 3-4 und § 20 Abs. 3 Bremisches Wohn- und Betreuungsgesetz für unterstützende Wohnformen (BremWoBeG)

Änderungen zur Betriebsanzeige sind der Bremischen Wohn- und Betreuungsaufsicht unverzüglich anzuzeigen. Es empfiehlt sich, möglichst frühzeitig Kontakt mit der Bremischen Wohn- und Betreuungsaufsicht aufzunehmen die ggf. zum geplanten Vorhaben beraten kann.

Für Änderungen der Einrichtungsleitung, Pflegedienstleitung und vertretungsberechtigten Personen nutzen Sie bitte den Vordruck

‚Anzeigen nach § 20 Abs. 2 Nr. 3 Bremisches Wohn- und Betreuungsgesetz (BremWoBeG) - Personalveränderungen‘

Die nicht zutreffenden Punkte löschen Sie bitte.

Für betriebliche Veränderungen nutzen Sie bitte den Vordruck

‚Anzeige nach § 19 Abs. 1 - 2 und § 20 BremWoBeG - Betriebsaufnahme u. -Veränderungen‘.

Die nicht zutreffenden Punkte löschen Sie bitte.

Bei Änderungsanzeigen zur Betriebseinstellung nutzen Sie bitte den Vordruck

‚Anzeige nach § 19 Abs. 4 BremWoBeG – Leistungseinstellung‘.

Benennen Sie bitte gleichzeitig auch eine/n Ansprechpartner/in für die Bremische Wohn- und Betreuungsaufsicht.

Die Vordrucke enthalten Hinweise auf die erforderlichen Angaben und Belege und sind insofern weitgehend selbsterklärend.

Für Rückfragen steht Ihnen die Wohn- und Betreuungsaufsicht gern zur Verfügung.

Diese Hinweise und das Anzeigeformblatt stehen zum Download zur Verfügung unter www.soziales.bremen.de

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