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Leitlinie für die Qualitätssicherung von Verfahren zur Anrechnung beruflicher und außerhochschulisch erworbener Kompetenzen auf Hochschulstudiengänge: Eine Diskussionsgrundlage

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Academic year: 2022

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Leitlinie für die Qualitätssicherung von

Verfahren zur Anrechnung beruflicher und außerhochschulisch erworbener

Kompetenzen auf Hochschulstudiengänge:

Eine Diskussionsgrundlage

Ernst A. Hartmann

(2)

Inhalt

• Zweck der Leitlinie

• Grundlagen der Leitlinie

• Gegenstandsbereiche der Leitlinie

• Gegenstandsbereich „Lernergebnisbeschreibung“

• Gegenstandsbereich „Äquivalenzprüfung“

• Gegenstandsbereich „Formale Verankerung der Anrechnungsregelung“

• Gegenstandsbereich „Information und Beratung“

• Gegenstandsbereich „Evaluation“

(3)

Zweck der Leitlinie

• Erzeugung von Transparenz für alle Beteiligten

• beruflich qualifizierte Studiumsinteressierte

• Anbieter der beruflichen Aus- und Weiterbildung

• Hochschulen

• Ministerien

• Akkreditierungsagenturen

• ...

• Förderung der Vertrauensbildung zwischen allen Beteiligten

• Nachvollziehbarkeit der Äquivalenz(feststellung) von beruflich und

hochschulisch erworbenen Kompetenzen

(4)

Grundlagen der Leitlinie

Erfahrungen aus der BMBF-Initiative ANKOM

Modelle und Praxiserfahrungen anderer Länder.

Die Anrechnungsleitlinie berücksichtigt die hinsichtlich Qualitätssicherung und Anrechnung getroffenen Aussagen aus Beschlüssen, Vereinbarungen und Empfehlungen

der Kultusministerkonferenz (KMK)

des Akkreditierungsrates

der Hochschulrektorenkonferenz (HRK)

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)

der European Association for Quality Assurance in Higher Education (ENQA)

der European Association for Education of Adults (EAEA).

Die einschlägigen Landes- bzw. Hochschulregelungen sind bei der Implementation von Anrechnungsverfahren in den Hochschulen zu berücksichtigen

(5)

Gegenstandsbereich

„Lernergebnisbeschreibung“

• Lernergebnisorientierte Beschreibung ...

• ... der abschlussbezogenen Bildungsgänge auf akademischer und beruflicher Seite

• Aus-/Fortbildungsordnung

• Studiengangskonzept mit Modulbeschreibungen

• ... der informell / non-formal erworbenen Kompetenzen

• Bildungsbereichsübergreifend anerkanntes Referenzsystem, wie z. B.

• Deskriptoren und Niveau-Systematik des Europäischen bzw.

Deutschen Qualifikationsrahmens

• generische Taxonomien

(6)

Gegenstandsbereich

„Äquivalenzprüfung“ (1)

• Zweckmäßigkeit

Methoden der Äquivalenzbeurteilung von Lernergebnissen sind

zweckmäßig, wenn sie dazu geeignet sind, auf einzelne Lernergebnisse oder Cluster von Lernergebnissen angewendet zu werden, um die

Gleichwertigkeit zwischen Lernergebnissen in inhaltlicher und niveau- bezogener Hinsicht beurteilen zu können, ohne dass eine Identität der Lernergebnisse in dieser Hinsicht erforderlich ist.

(7)

Gegenstandsbereich

„Äquivalenzprüfung“ (2)

• Verlässlichkeit (Reliabilität)

Verlässliche Methoden der Äquivalenzbeurteilung führen zu

Äquivalenzaussagen, deren Inhalt bzw. Ergebnis möglichst wenig von veränderten äußeren Randbedingungen der Beurteilung beeinflusst wird. Zu diesen Randbedingungen gehören etwa die Person des Beurteilers oder der Zeitpunkt der Beurteilung (bei inhaltlich

unverändertem Beurteilungsobjekt).

Die Verlässlichkeit der Methode kann begründet werden durch

Instruktionen, Arbeitsunterlagen Beurteilungshilfen etc, die erkennbar darauf abzielen, methodisch klar strukturierte Entscheidungen im

Hinblick auf inhaltlich klar definierte Kriterien zu unterstützen.

Empirisch nachweisen lässt sich die Verlässlichkeit etwa durch Reliabilitätsstudien hinsichtlich der jeweils konkret verwendeten Methoden.

(8)

Gegenstandsbereich

„Äquivalenzprüfung“ (3)

• Gültigkeit (Validität)

Gültige Methoden der Äquivalenzbeurteilung führen zu

Äquivalenzaussagen, die begründbar und/oder nachweisbar die Gleichwertigkeit von Lernergebnissen im Hinblick auf sachlich angemessene Beschreibungssysteme (z.B. Qualifikations-

Rahmenwerke auf europäischer, nationaler oder sektoraler Ebene, generische Taxonomien) postulieren können.

Die Gültigkeit der Äquivalenzaussagen lässt sich beispielsweise begründen durch die Inhalte der Äquivalenzbeurteilungsmethode im Hinblick auf das Beschreibungssystem (z.B. Verwendung von EQR- Deskriptoren).

Empirisch nachweisen lässt sie sich durch Validierungsstudien hinsichtlich der jeweils konkret verwendeten Methoden.

(9)

Gegenstandsbereich

„Äquivalenzprüfung“ (4)

• Transparenz

Ein transparentes Äquivalenzprüfungsverfahren legt für die Beteiligten die Schritte und Zwischenergebnisse im Anrechnungsprozess offen.

Dadurch wird es möglich, das Zustandekommen des Ergebnisses nachzuvollziehen.

(10)

Gegenstandsbereich „Formale

Verankerung der Anrechnungsregelung“

Formaler Status des Anrechnungsverfahrens

Gemäß den an der Hochschule üblichen Beschlüssen ordnungsgemäß und rechtlich abgesichert, verankert und öffentlich zugänglich

Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten (beispielsweise im Streitfall) sowie die einzelnen Schritte und Ergebnisse im Anrechnungsprozess festgelegt

Anrechnungsmöglichkeit im Studiengangskonzept und in der Prüfungsordnung verankert

Ausweisung der Anrechung von Modulen im „Diploma Supplement“

Modulbeschreibungsformular um den Aspekt „Anrechnung“ erweitert, konkrete bzw. potenzielle Anrechnung in der Beschreibung des

betreffenden Moduls angegeben

(11)

Gegenstandsbereich

„Information und Beratung“

• Zur Information und Beratung der am Anrechnungsprozess interessierten Zielgruppen stehen zur Verfügung:

• Print- und elektronische Medien

• Möglichkeit der persönlichen Auskunft durch eine Anlaufstelle für

Anrechnung

(12)

Gegenstandsbereich

„Evaluation“

Die Ersteinführung des Anrechnungsverfahrens wird durch eine prozessbegleitende (Selbst-) Evaluation unterstützt

Die weitere Entwicklung der Anrechnungspraxis und eine damit verbundene Überprüfung des Verfahrens zur Äquivalenzfeststellung erfolgt weiterhin über eine in regelmäßigen Abständen durchgeführte Selbstevaluation

Die Ergebnisse dieser Evaluationen sind öffentlich zugänglich

(13)

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Ernst A. Hartmann

email: hartmann@vdivde-it.de

http://ankom.his.de

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