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Jahrgang 24, Nr. 4, Frankfurt (Oder), 17. April 2013
Impressum
Amtsblatt für die Stadt Frankfurt (Oder) Herausgeber: Stadt Frankfurt (Oder)
Der Oberbürgermeister
15230 Frankfurt (Oder), Marktplatz 1 Redaktion: Amt für Stadtverordnetenangelegenheiten
Karola Kargert,
Tel.: (03 35) 5 52 16 01, Fax.: (03 35) 5 52 16 99 Das Amtsblatt erscheint mindestens alle 2 Monate.
Es ist in den Objekten der Stadtverwaltung
Stadthaus, Goepelstr. 38 Amt für öffentliche Ordnung, Marktplatz 1 Rathaus, Marktplatz 1 sowie
- im Servicepunkt der Wohnungswirtschaft Frankfurt (Oder) GmbH, Heinrich-Hildebrand-Str. 20 b
- im Kundenzentrum der Stadtwerke Frankfurt (Oder) GmbH, Karl-Marx-Str. 195 (Lennèpassage)
- in der Kfz-Zulassungsbehörde, Komarow-Eck 22/23 - im Internet unter www.frankfurt-oder.de
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Nordring 16, 16278 Angermünde InhaltsverzeIchnIs:
Amtlicher Teil
1. Bekanntmachung über Beschlüsse der Stadtverordnetenver- sammlung aus ihrer 34. Sitzung am 21.03.2013 S. 30 2. Bekanntmachung des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes
Kulturbetriebe Frankfurt (Oder) für das Wirtschaftsjahr vom
01.01.2013 bis 31.12.2013 S. 31
3. Bekanntmachung – Liste der Fundtiere vom 02.04.2013 S. 31 Ende des Amtlichen Teils
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Die Stadtverordnetenversammlung nahm folgendes zur Kenntnis:
• Information zur Umsetzung des Stadtumbaukonzeptes im Jahr 2012
• Quartalsreporting der Stadt Frankfurt (Oder) über die Beteili- gungsgesellschaften und Eigenbetriebe per 30.09.2012
• Neubildung eines Ausschusses nach § 43 Absatz 6 BbgKVerf auf Antrag der SPD-Fraktion
Hier: Kulturausschuss
• Zeitnahe Berichterstattung zur Umsetzung der Baumaßnahmen Inklusion an Frankfurter Schulen
Frankfurt (Oder), 26.03.2013 Dr. Martin Wilke
Oberbürgermeister amtlIcher teIl
Bekanntmachung
über Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung aus ihrer 34. Sitzung am 21.03.2013
Die Stadtverordnetenversammlung hat folgende Beschlüsse gefasst:
• Berufung eines Vertreters des Integrationsbeirates als sach- kundigen Einwohner in den Ausschuss für Gleichstellung, Gesundheit und Soziales gemäß § 43 Abs. 4 der Kommunal- verfassung des Landes Brandenburg
Die Stadtverordnetenversammlung beruft gemäß § 43 Abs. 4 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg als Vertreter des Integrationsbeirates Herrn Francis Fonbah als sachkundigen Einwohner in den Ausschuss für Gleichstellung, Gesundheit und Soziales.
• Stelleneinrichtung im Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) Die Stadtverordnetenversammlung beschließt im Gesamtrahmen des geltenden Stellenplans die Einrichtung von weiteren 2,0 VZE im Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) unter Wegfall von zwei an- deren Stellen im Gesamtstellenplan und beauftragt den Oberbür- germeister, das Stellenbesetzungsverfahren unverzüglich einzu- leiten.
• Festlegung der Aufnahmekapazität der Jahrgangsstufe 1 zum Schuljahr 2013/14 an den Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Frankfurt (Oder)
Gemäß § 50 des Brandenburgischen Schulgesetzes (BbgSchulG) in der Fassung vom 02. August 2002 (GVBl. I/02, [Nr. 08], S. 78) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Dezember 2011 (GVBl. I/11, [Nr. 35]) beschließt die Stadtverordnetenver- sammlung die Aufnahmekapazität der Jahrgangsstufe 1 an den Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Frankfurt (Oder).
• Änderung der innere Struktur des Konrad Wachsmann Ober- stufenzentrums Frankfurt (Oder)
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, zum Beginn des Schuljahres 2013/2014 die innere Struktur des Konrad Wachs- mann Oberstufenzentrums von bisher 6 Abteilungen auf 4 Abtei- lungen zu verändern. Es gilt folgende neue Struktur:
Abteilung 1 Berufliches Gymnasium, Fachoberschule Abteilung 2 Sozialwesen
Abteilung 3 Ernährung, Hauswirtschaft, Technik Abteilung 4 Wirtschaft und Verwaltung
• Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Kulturbetriebe Frankfurt (Oder)
Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Kulturbetriebe Frankfurt (Oder) für das Wirtschaftsjahr 2013 ge- mäß § 7 Nr. 3 EigV
• Beschlussaufhebung - Regelung des Verkaufs und die ding- liche Belastung von Grundstücken, über die die Stadt verfü- gungsberechtigt ist
Die Stadtverordnetenversammlung hebt den Beschluss der 26.
StVV vom 24.09.1992, Drucksache-Nr. 868 „Die Stadtverordne- tenversammlung beschließt die Regelung des Verkaufs und die dingliche Belastung von Grundstücken, über die die Stadt verfü- gungsberechtigt ist“ auf.
• Mehrbedarf Neubau zum Kleist Museum
Der finanzielle Mehrbedarf in Höhe von 227.000 Euro für erfor- derliche Bauleistungen des Vorhabens „Neubau zum Kleist-Muse- um“ wird in den Haushalt 2013 aufgenommen und hiermit sofort freigegeben.
Seite 31 Bekanntmachung
Liste der Fundtiere vom 02.04.2013 Funddatum Fundiere
30.08.2005 Pitbull, männlich, gestromt, ca. 8 Jahre () 20.05.2011 American Staffordshire-Mischling, männlich, weiß/
braun, ca. 4 Jahre ()
25.01.2012 American Staffordshire-Mischling, männlich, schwarz, ca. 1 ½ Jahre ()
30.07.2012 Schäferhund-Mischling, männlich, weiß, ca. 2 Jahre 28.09.2012 Pitbull-Mischling, männlich, weiß/braun,
ca. 7 Jahre ()
24.10.2012 Staffordshire Bullterrier-Mischling, weiblich, weiß/
braun, ca. 3 Jahre ()
05.01.2013 Dackelmischling, männlich, schwarz/braun, ca. 3 Jahre
10.01.2013 Spitzmischling, weiblich, meliert, ca. 10 Jahre 01.02.2013 Deutscher Schäferhund Mischling, männlich,
schwarz/braun, ca. 1 ½ Jahre
03.02.2013 Chi Hua Hua, weiblich, weiß/braun, ca. 11 Jahre 19.02.2013 Terriermischling, männlich, braun, ca. 4 Jahre 23.02.2013 Malteser, männlich, braun, ca. 10 Jahre
24.02.2013 Schäferhundmischling, männlich, schwarz/braun, ca. 1 Jahr
08.03.2013 Rottweilermischling, männlich, ca. 3 Jahre 24.03.2013 Münsterländermischling, weiblich, ca. 1 Jahr
Die Tierhalter bzw. interessierte Bürger, die eines der aufgeführten Tiere erwerben möchten, werden gebeten, sich an das Tierferienheim Zepke, Teichstr. 10 in 15234 Frankfurt (Oder) OT Lichtenberg (Tel.
0335 547150; www.tierferienheim-zepke.de ) zu wenden.
Hunde, die mit gekennzeichnet sind, dürfen im Land Brandenburg nicht gehalten werden und sind somit nur in andere Bundesländer zu vermitteln, in denen die Hundehaltung erlaubt ist.
Bekanntmachung
des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes Kulturbetriebe Frankfurt (Oder) für das Wirtschaftsjahr
vom 01.01.2013 bis 31.12.2013 Festsetzungen nach § 14 Abs. 1 Nr. 1 EigV
für das Wirtschaftsjahr 2013
Aufgrund des § 7 Nr. 3 und des § 14 Abs. 1 der Eigenbetriebsverord- nung hat die Gemeindevertretung durch Beschluss vom 21.03.2013 den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2013 festgestellt:
1. Es betragen 1.1 im Erfolgsplan
die Erträge 5.433.700 €
die Aufwendungen 5.423.700 €
der Jahresgewinn _________€
der Jahresverlust 10.000 €
1.2 im Finanzplan
Mittelzufluss / Mittelabfluss
aus laufender Geschäftstätigkeit 61.400 € Mittelzufluss / Mittelabfluss
aus der Investitionstätigkeit 61.400 € Mittelzu- / Mittelabfluss
aus der Finanzierungstätigkeit 0 € 2. Es werden festgesetzt
2.1 der Gesamtbetrag der Kredite auf 0 € 2.2 der Gesamtbetrag der Verpflichtungs-
ermächtigungen auf 0 € 2.3 der Höchstbetrag der Kassenkredite auf ______0 € 2.4 die Verbandsumlage (nur bei Zweckverbänden) ________€
Nach § 19 Abs. 2 Satz 1 GKG haben die einzelnen Verbandsmitglieder dabei folgende Anteile zu tragen:
a)... --- € b)... --- € c)... --- € Der Beschluss (13/SVV/1572) wird hiermit öffentlich bekannt gegeben.
Dieser Beschluss liegt zur Einsichtnahme vom 22. bis 29. April 2013
in der Beteiligungssteuerung im Rathaus, Marktplatz 1, Raum 329 aus.
Frankfurt (Oder), 03.04.2013 Dr. Martin Wilke
Oberbürgermeister
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