• Keine Ergebnisse gefunden

Das Erscheinen dieser kleinen Tributgesandtschaft aus einem Grenzab¬ schnitt, der in der zweiten Hälfte des 18

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Das Erscheinen dieser kleinen Tributgesandtschaft aus einem Grenzab¬ schnitt, der in der zweiten Hälfte des 18"

Copied!
7
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

DIE SÜDWESTGRENZE DER PROVINZ YÜNNAN AM ENDE DES

18. JAHRHUNDERTS

Von Erhard Rosner, Göttingen

Im Jahre 1775 erschienen in der Provinz Yünnan Gesandte aus einem Ge¬

biet, welches in den Listen der tributpflichtigen Außenländer der Ch'ing-Zeit

nur selten erwähnt wird (l). Es handelt sich um die beiden im südwestlichen

Grenzabschnitt Yünnans, jenseits des Mekong gelegenen Territorien, deren

Name im Chinesischen mit Cheng-ch'ien und Ching-hai wiedergegeben wird (2).

Die lokalen Stammesfürsten dieser Gebiete, so heißt es in den Quellen, hätten

im '40. Jahre der Regierung Ch'ienlungs (1775) eine aus insgesamt vier Per¬

sonen bestehende Gesandtschaft nach China geschickt. Diese sollte eine Tribut¬

lieferung aus den in China so begehrten Luxusgütern Elfenbein und Rhinozeros¬

horn in die Hauptstadt bringen und die Loyalität ihrer Herren gegenüber dem

chinesischen Kaiserreich erklären (3).

Das Erscheinen dieser kleinen Tributgesandtschaft aus einem Grenzab¬

schnitt, der in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts, besonders aber nach

dem Scheitern der 1767 unternommenen militärischen Expedition kaiserlicher

chinesischer Truppen nach Birma (4), zu den umstrittenen Teilen der Außen¬

grenzen des Reiches zählte, löste bei dem Gouverneur Yünnans einige Ver¬

wirrung aus. Wie sollte er die Fremden behandeln? Welchen Platz mußte er

ihnen im,Rahmen der Vorschriften des Tributsystems einräumen, eines In¬

struments, welches die Beziehungen zu ausländischen Gesandtschaften mit

Akribie regelte? Die Überlegungen, die sich für den Gouverneur und die Zen¬

tralregierung aus diesem Fall ergaben, sind durchaus der näheren Betrachtung

wert, denn sie werfen nicht nur weiteres Licht auf die chinesische Verwaltungs¬

praxis an der unübersichtlichen Südwestgrenze Yünnans; sie liefern darüber

hinaus auch einige Hinweise auf Veränderungen im außenpolitischen Konzept

des chinesischen Kaiserreiches am Vorabend seiner Konfrontation mit dem

Westen.

Der Ablauf der Ereignisse selbst läßt freilich die Betreuung der Gesandt¬

schaft eher als Routineangelegenheit der peripheren Provinzverwaltung er¬

scheinen, zu deren Aufgabenkreis es nun einmal gehörte, ausländische Ge¬

sandtschaften zu überprüfen und für ihre weitere Begleitung in die Hauptstadt

zu sorgen. Es entsprach daher durchaus gängigem Usus, wenn der Gouver¬

neur, dem die Delegation aus einem von Grenzkriegen ständig heimgesuchten

Gebiet suspekt erschien, erst einmal in der Hauptstadt nachfragte und sich nach

dem Status der FYemden erkundigte . Zu seiner Überraschung wurde er folgender¬

maßen belehrt (5): Die beiden Territorien, Cheng-ch'ien wie Ching-hai, hät¬

ten bereits den Status von T'u-ssu erreicht, also von Einheiten lokaler Ad¬

ministration unter chinesischer Oberhoheit, sie waren demnach der indirekten

Herrschaft Chinas unterworfen. Beide Gebiete, so heißt es weiter, hätten die

Berechtigung, alle sechs Jahre Tributgesandtschaften zu entsenden. Im diplo¬

matischen Status seien sie, und dies ist nun das Wichtigste, den T'u-ssu in

(2)

den "inneren Gebieten" gleichzustellen, ihre Emissäre seien mithin so zu be¬

handeln wie die Vertreter der halbautonomen Gebiete im Inneren der chinesi¬

schen Provinzen, also etwa in Kueichou oder Ssuch'uan. Es sei deshalb un¬

gehörig, wenn der Gouverneur in seinem Schreiben die Fremden als "aus¬

wärtige Barbaren" ( wai-i ) bezeichnete. Um aber der berechtigten Skepsis

der wachsamen Provinzialverwaltung, so wird hinzugefügt. Genüge zu tun,

sollte noch geklärt werden, ob die beiden Stammesfürsten nicht doch vielleicht

insgeheim Beziehungen zu den birmanischen Rebellen unterhielten und ob die

Unterwerfung unter die chinesische Oberhoheit nicht nur ein geschicktes Täu¬

schungsmanöver darstellte.

Diese letztere Frage konnte schnell erledigt werden. Die Nachforschungen

in Yünnan selbst ergaben, daß die beiden Stammesfürsten bereits 1769, nach¬

dem sie im Verlaufe der Kriegsereignisse von Birma aus bedrängt worden

waren (6), in der neuen, erst 1729 errichteten Präfektur P'u-erh am anderen

Ufer des Mekong erschienen waren und ihre Loyalität erklärt hatten. Bereits

damals seien sie den "inneren" T'u-ssu gleichgestellt worden. So endet die

ganze Angelegenheit schließlich damit, daß sich der Gouverneur unter Hin¬

weis auf die äußerst unübersichtlichen Grenzverhältnisse für seinen ungenauen

Sprachgebrauch entschuldigt und die Fremden nach Yung-ch' ang im Norden

der Provinz geleiten läßt, von wo aus sie auf der für Tributgesandte üblichen

Route in die Hauptstadt ziehen sollten.

So unauffällig mithin die ganze Affäre verlief, der entscheidende Punkt,

nämlich die Einstufung der Grenzvölker und die Trennung zwischen "inneren"

und "äußeren" Barbarengebieten war gerade in diesem Vakuum der Macht¬

blöcke, in dem die lokalen Fürstentümer ein leichtes Spiel zwischen China

und Birma hatten, keine Frage belangloser konventioneller Terminologie.

Denn die Bezeichnungen "irmen" und "außen", diese fundamentalen Begriffe

der chinesischen Raumordnung und politischen Geographie (7), wurden nicht

planlos angewandt; auch in der unübersichtlichen Situation der Südwestgrenze

Yünnans besaßen sie einen bestimmten programmatischen Charakter. Gerade

die genaue Sprachregelung, die in der Zurechtweisung des Gouverneurs von

Yünnan zum Ausdruck kommt, zeigt, daß die Begriffe "innen" und "außen"

auch hier, im Westen des Mekong, bestimmte politische Vorstellimgen sig¬

nalisieren. Das Beharren auf einer Trennung, so unrealistisch es auch in

dieser Grenzzone scheint, kann doch als Indiz einer in Gang befindlichen Neu¬

orientierung des Grenzbewußtseins gelten.

Die Bestimmung von "innen" und "außen" muß im Rahmen der politischen

Veränderungen gesehen werden, die sich zwischen 1765 und 1780 in den Ge¬

bieten westlich des Mekong bemerkbar machten. Die Zuordnung der Rand¬

gebiete wurde nämlich in dieser Grenzzone des Südwestens zum Problem,

als hier zwei verschiedene Mechanismen der Expansion des chinesischen

Imperiums, die bisher einander ergänzt hatten, plötzlich nicht mehr in Ein¬

klang standen. Eines dieser Mittel chinesischer Ausbreitung war die Institu¬

tion der schon erwähnten T'u-ssu, der halbautonomen Gebiete unter chinesi¬

scher Oberhoheit. Ursprung und Zweck dieser Einrichtung sind zu bekannt,

als daß sie in diesem Kreis im einzelnen beschrieben zu werden brauchten (8).

Waren diese Verwaltungseinheiten ursprünglich als Werkzeug zur Kontrolle

von Regionen jenseits der geschlossenen chinesischen Siedlungsgebiete ge¬

dacht, so wurden sie in der Ming-Zeit, besonders aber im 18. Jahrhundert

unter den Gouverneuren O-er-t'ai (1680-1745) und A-kuei (1717-1797) (9)

(3)

zu einem Mittel der schrittweisen Vergößerung des von der chinesischen Ver¬

waltung unmittelbar kontrollierten Territoriums. Von nun an zielte die Politik

ehrgeiziger Provinzgouverneure darauf ab, die T'u-ssu abzuschaffen und mög¬

lichst weite Gebiete der regulären, direkten Verwaltung einzugliedern. An¬

gesichts einer solchen Wendung der Verwaltungspraxis in der Peripherie mußte

die Errichtung neuer T'u-ssu nur noch als erster Schritt zur Erweiterung des

chinesischen Territoriums verstanden werden. Zwar waren anfänglich die T'u-

ssu an den Außengrenzen noch nicht von dieser Entwicklung erfaßt, weil man

auf ihre Funktion eiIs Pufferzonen nicht verzichten wollte. Bald aber galten

sie als zu unzuverlässig; man bevorzugte eindeutig feste Außenposten in der

Hand direkter chinesischer Verwaltung (lO).

Diese verstärkte Ausdehnung der direkt kontrollierten Gebiete auch in der

äußersten Peripherie, die nicht von der Konzeption, wohl aber von den Di¬

mensionen her ein Novum der Ch'ing-Dynastie war, konnte jedoch nur unter

einer wichtigen Voraussetzung erfolgreich sein: DaJ3 nämlich die Mandschu-

Dynastie jederzeit in der Lage war, das Vorfeld ihres gleichsam überdehnten

Kerngebiets durch militärische Expeditionen zu sichern und Machtzentren der

unmittelbaren Nachbarländer auszuschalten. Dies war die andere Seite der

Expansion des Reiches im 18. Jahrhundert, sie war eine wichtige Triebkraft

der militärischen Unternehmungen Ch'ienlungs. Gerade in der Durchführung

dieser Politik jedoch war China im Südwesten nicht mehr erfolgreich. An der

Südwestgrenze Yünnans blieb die Linie der militärischen Machtdemonstration

deutlich hinter der Einflußsphäre zurück, die sich China durch die Anerken¬

nung neuer T'u-ssu als der "inneren" Zone zugehöriger Gebiete schaffen konn¬

te. Entscheidend für diese Entwicklung dürfte nicht ausschließlich das Mißge¬

schick des Feldzuges von 1767 oder das Versagen einzelner Heerführer ge¬

wesen sein. Auch wurde die Idee militärischer Unternehmungen an der bir¬

manischen Grenze keineswegs rasch aufgegeben, denn es ist ja bekannt, daß

der Gouverneur A-kuei bereits im Jahre 1769 in Yünnan eine neue Expedition

gegen Birma vorbereitete, die dann allerdings nicht mehr begonnen wurde (11).

Entscheidend für die Stagnation der chinesischen Ausbreitung war in den sieb¬

ziger Jahren des 18. Jahrhunderts auch noch nicht der kurze Zeit später ein¬

setzende, bedrohliche Niedergang des Reiches und der wirtschaftliche Ruin

weiter Landesteile. Wichtig aber dürfte die bei der Zentralregierung verbrei¬

tete Einsicht gewesen sein, daß die Expansion des Reiches, die letztlich ein

weiteres Ausgreifen der chinesischen Territorialverwaltung auf immer neue

Gebiete bedeutete, nicht mehr wünschenswert sein konnte, da die Nachschub¬

linien zu lang waren. Die Expedition von 1788 nach Annam zeigte noch ein¬

mal, daiß sich diese Einsicht schon durchzusetzen begann, ehe infolge des

allgemeinen Niedergangs die weitere Ausbreitung ohnehin illusorisch wurde (l2).

Dieses Ende der territorialen Expansion Chinas, durch welche Faktoren es

auch immer zustande gekommen sein mag, mußte aber die Schlüsselbegriffe

"innen" und "außen", nei und wai (l3), in neuer Funktion erscheinen lassen.

Wie Ying-shih Yü in seinem Buch über die Expansion Chinas in der Han-Zeit

klar herausgestellt hat (14), bedeutete der Begriff nei-shu "ein Untertan der

inneren Gebiete werden" ursprünglich durchaus im wörtlichen Sinne,"sich dem

chinesischen Staatsverband anschließen"; nur selten bedeutete er, "sich in

ein Tributverhältnis gegenüber China zu begeben". Dieses darin enthaltene,

dynamische Verhältnis der Begriffe nei und wai zueinander mußte sich jedoch

in der Mandschuzeit, vor allem aber im ausgehenden 18. Jahrhundert ändern.

(4)

Während der gesamten Geschichte der Ausdehnung Chinas über den Süden waren ursprünglich "äußere" in "innere" Gebiete verwandelt worden, hatten sich "rohe" Barbaren in "gekochte" verwandelt (l5) und waren schließlich

in neu errichteten Kreisen und Präfekturen aufgegangen. Nun aber war diese

bisher stets spürbare, latente Spannung von "innen" und "außen" mit einem

Male zusammengebrochen. Geblieben ist in der politischen Realität ein in

seinen Dimensionen bis dahin ungekanntes Reichsgebiet. Das Begriffssystem,

welches als Orientierungshilfe die schrittweise Expansion begleitet hatte, leb¬

te nun vorwiegend im Zeremoniell der Tributgesandtschaften fort. Angesichts

der Stellung Chinas in der ostasiatischen Staatenwelt in der zweiten Hälfte

des 18. Jahrhunderts konnten Begriffe wie nei-shu oder nei-fu nur noch zere¬

monielle Bedeutung haben.

Gegen diesen Hintergrund betrachtet, gewinnt die eingangs erwähnte Un¬

sicherheit in der Zuordnung zweier kleiner Grenzstämme neue Konturen. Den

Begriffen nei und wai haftet hier, in den beiden Dokumenten von 1775, eine

merkwürdige Doppelbödigkeit an. Während nämlich die Zuordnung in das Sy¬

stem der Staaten noch nach den Regeln der überkommenen Diplomatie vorge¬

nommen wird, die aus einer langen Phase fortdauernder Expansion tradiert

waren, bahnt sich gleichzeitig schon die Wendung zu einer endgültigen, ge¬

nauen Abgrenzung Chinas vom Ausland an, die auch sonst in der zweiten Hälfte

des 18. Jahrhunderts an manchen Abschnitten der chinesischen Grenze fest¬

zustellen ist. Es mutet sicherlich paradox an, wenn diese Erstarrung der

Grenzen ausgerechnet auch in einem Teilstück zu beobachten ist, welches wie

kein anderes die "offene" Grenze und die Unbestimmtheit der Grenzregelungen

durch die chinesische Regierung verkörpert. In der Ubergangszone westlich

des Mekong gab es sicherlich am wenigsten die Tradition linearer Grenzen,

sondern nur vage faßbare Einflußsphären, deren Tiefe von der jeweiligen Macht

Chinas abhing. Dies galt ja auch noch, als die Briten nach 1885 in Birma Fuß

faßten und zu neuen Nachbarn Chinas wurden (16). Die Unbestimmtheit des

Grenzverlaufes zwischen der chinesischen Provinz Yünnan und den birmanischen

Shanstaaten wurde zum Zankapfel der internationalen Politik und ist eines der

ungelösten Grenzprobleme, welches die Volksrepublik China seit ihrer Grün¬

dung beschäftigt hat (l7). Und doch ist dies kein Widerspruch: Der Wandel der

Expansionstendenzen Chinas mußte sich folgerichtig in einem Grenzabschnitt

zeigen, in dem sich das imperiale Ausgreifen Chinas bis zu seinem Erlahmen

frei entfalten konnte und wo die Fixierung der Herrschaftsverhältnisse am spä¬

testen eingetreten ist.

Es wäre sicherlich verfrüht, aus diesen hier zudem nur andeutungsweise an

Hand eines Einzelfalles entwickelten Tendenzen Schlüsse zu ziehen. Auf eine

Perspektive sei aber vielleicht abschließend dennoch hingewiesen. Wie Fair¬

bank überzeugend nachweisen konnte, reichten über das chinesische Tribut¬

system ältere politische Vorstellimgen bis tief ins 19. Jahrhundert hinein (l9).

Dem wäre hinzuzufügen, daß auch dieses Tributsystem selbst seit der Ming-

Zeit einem vermutlich weit größeren Wandel unterworfen war, als man früher

angenommen hat. Vor allem die Kluft zwischen der Idee einer chinesischen Völker¬

familie und der politischen Wirklichkeit des Reiches gilt es zu erfassen, eine

Spannung, auf die schon Yang Lien-sheng hingewiesen hat (l9). Es bleibt zu

hoffen, daß eine über längere Perioden angelegte Diplomatiegeschichte Chinas,

für die es erfreulicherweise viele Ansätze gibt, diese für das Verständnis der

Gegenwart so wichtige Seite der chinesischen Tradition klären wird. •

(5)

Anmerkungen

1. Als Quelle für die im folgenden dargestellten Ereignisse dienten zwei

Throneingaben des Generalgouverneurs für Yünnan und Keichou, T'u-ssu

(über ihn vgl. Ch'ing-shih kao 338/la), abgedruckt in der Sammlung

Shih-liao hsün-k'an (SLHK), Photomech. Neuausgabe Taipei 1964, S. 327.

Zur Erwähnung der Gesandten in den Tributlisten und zum Tributssystem

allgemein vgl. J.K. Fairbank und S.Y. Teng, "On the Ch'ing Tributary

System", in: dies., Ch'ing Administration. Three Studies ( = Harvard

Yenching Institute Series XIX), Cambridge/Mass. 1961, S. 107-218,

insbes. S. 195 und 215.

2. Zur Lage der beiden Gebiete s. vor allem Ch'ing-ch'ao wen-hsien t'ung

k'ao, Ausg. Comm Press, S. 7383, ferner Tien-mien hua-chiai t'u-shuo

(Ausg. Huang-ch'ao fan-shu yü-ti ts'ung-shu S. 53b) - 54a) sowie H.

Wiens, Han Chinese Expansion in South China (2. Aufl. ) Yale 1967,

S. 346.

3. SLHK S. 327.

4. Vgl. hierzu bes. auch: Yano Jinichi, Biruma no Shina ni taisuru chökS

kankei ni tsuite, in: Toyo Gakuho 17 (1928), S. 1-39, ferner auch: F.N.

Trager, Burma. From Kingdom to Republic. A Historical and Political

Analysis, London 1966, S. 410 Anm. 8.

5. Erlaß vom Datum Ch'ienlung 40/X/l3, zitiert in SLHK 327.

6. SLHK ebd. S. 327, Eingabe Ch'ienlung 40/X. (Schalt-)Monat/5.

7. Zur Trennung der "Innen- und Außenstaaten" in der Theorie des Konfuzia¬

nismus vgl. O. Franke, Geschichte des chinesischen Reiches Bd. 11, Ber¬

lin und Leipzig 1937, S. 98 f. und die dort angegebene Literatur.

8. Zur Institution der T'u-ssu und deren Bedeutung für die Erschließung

Südwestchinas in der Ming-Zeit vgl. Huang K'ai-hua, Ming-tai t'u-ssu

chih-tu she-shih yü hsi-nan k'ai-fa, in: ders., Ming shih lun-chi, Hong¬

kong 1972, S. 211-414.

9. Zum Vorgehen von O-er-t'ai in Yünnan vgl. A.W. Hummel, Eminent

Chinese of the Ch'ing Period, Washington 1943/44, S. 601.

10. Über Tendenzen, die in der Ch'ing-Zeit zu einer Ablösung der Zonen des

indirekten Einflusses und eine Fixierung der Außengrenzen Chinas führten,

vgl. auch A. Lamb, "The Sino-Indian and Sino-Russian Borders: Some

Comparisons and Contrasts, in: J. Ch'en und N. Tarling (Hrsg. ), Studies

in the Social History of China and South-East Asia. Essays in Memory of

Victor Purcell (26 January 1896- 2 January 1965), Cambridge 1970, S.

135-152, ebd. S. 146.

11. Zu den Ereignissen vgl. A.W. Hummel (wie oben Anm. 9), S. 7.

12. Vgl. hierzu Truong Buu Lam, "Intervention versus Tribute in Sino-Viet-

namese Relations, 1788-1790", in: J.K. Fairbank (Hrsg.), The Chinese

World Order, Cambridge/Mass. 1968, S. 165-179, insbes. S. 173.

13. Zu der auf vielen Gebieten der chinesischen Geistesgeschichte so bedeut¬

samen Unterscheidung der Begriffe wai und nei vgl. J. Needham, "Medicine

and Chinese Culture", in: ders., Clerks and Craftsmen in China and the

West, Cambridge 1970, S. 263-293, ebd. S. 271 ff.

14. Yü Ying-shih, Trade and Expansion in Han China. A Study in the Structure

of Sino-Barbarian Economic Relations, Berkeley 1967, S. 70 ff.

15. Zu dieser in der Sinisierungspolitik gegenüber den Stämmen der Miao ge-

(6)

läufigen Trennung vgl. C. Lombard-Salmon, Un Exemple d' Acculturation

Chinoise: La Province du Gui Zhou au XVlll© siecle, Paris 1972, insb.

S. 117 und S. 292 f.

16. Vgl. hierzu u.a. A.R. Field, "Das Problem der Grenze zwischen Birma

und China", in: Zschr. f. Geopolitik 30 (1959), S. 7-29.

17. Uber die neueste Zeit der Auseinandersetzungen zwischen China undBirma

um die Grenzziehung orientiert jetzt H.G. Tanneberger, Das Verhältnis

der Volksrepublik China zum Völkerrecht- unter besonderer Berücksich¬

tigung der historischen Erfahrungen des Landes mit den "ungleichen Ver¬

trägen" seit dem Frieden von Nanking (1842) und der eigenen Vertrags¬

praxis gegenüber sechs asiatischen Staaten (Afghanistan, Birma, Ceylon,

Indonesien, Nepal, Pakistan), Diss. Bochum 1974, S. 150 ff.

18. Vgl. insbes. J.K. Fairbank und S.Y. Teng (wie oben Anm. l), S. 107;

vgl. femer M. Mancall, "The Ch'ing Tribute System: An Interpretative

Essay", in: J.K. Fairbank (Hrsg. ) (wie oben Anm. 12), S. 63-89, ebd.

S. 65.

19. Yang Lien-sheng, "Historical Notes on the Chinese World Order", in:

J.K. Fairbank (Hrsg.) (wie oben Anm. 12), S. 20-33, insbes. S. 22.

(7)

EINIGE METHODISCHE ÜBERLEGUNGEN ZUR

RELIGIONSGESCHICHTE CHINAS

Von Helwig Schmidt-Glintzer, Bonn

Im Rahmen einiger methodischer Überlegungen zur Religionsgeschichte

Chinas möchte ich im wesentlichen auf drei Punkte eingehen:

1. möchte ich einige Thesen zu dem Satz beisteuern: "Es ist irreführend,

von einem säkularen Charakter der traditionellen chinesischen Gesellschaft

zu sprechen. "

2. geht es mir darum, die Zusammengehörigkeit von religiösen und nicht¬

religiösen Traditionen wahrscheinlich zu machen.

3. muß ich aber auf eine methodische Schwierigkeit hinweisen, vor der wir

stehen, wenn wir Religionsgeschichte Chinas als einen Teil der Geschichte

Chinas betrachten wollen.

Zur Rede von der "Diesseitsbezogenheit"

Solche Aussagen wie "China ist de facto religionslos, nicht nur in den oberen

Klassen, sondern in der ganzen Bevölkerung" (l) wird kaum einer mehr gel¬

ten lassen. Doch läßt sich auch heute noch bei dem Thema "Religion in China"

allenthalben eine fundamentale Unsicherheit feststellen, so daß immer wieder

solche Aussagen auftauchen wie: die Chinesen hätten eigentlich keine Reli¬

gion (2), in China lasse sich nur eine "diffused religion" feststellen, etc. (3).

Ferner ist noch die "minimalistische Lösung" zu nennen, wiesle zu Beginn

unseres Jahrhunderts deGroot formuliert hat: "In Wirklichkeit sind die er¬

wähnten drei Religionen Äste eines gemeinsamen Stammes, der seit uralten

Zeiten bestanden hatj dieser Stamm ist die Religion des Universums, des

Weltalls, Universismus ist die eine Religion Chinas" (4). Dieser

minimalistische Begriff sucht eine Grundstruktur zu kennzeichnen und mag

von daher seine Berechtigung haben. Allerdings ist er zu cülgemein und thema¬

tisiert die historische Dimension nicht. Mirist übrigens keine Studie zu einem

religiösen Phänomen in China bekannt, die auf diesem Begriff aufbaut (5).

Es liegt auf der Hand, daß die Unsicherheit im Gebrauch des Begriffes "Re¬

ligion Chinas" wesentlich auf der Tasache beruht, daß unser eigener Begriff

davon, was unter Religion zu verstehen sei, selbst keine festen Konturen

hat (6). Nur daher ist auch der Vorschlag zu verstehen, Religion und deren

Geschichte nicht mehr zum Gegenstand einer besondern Disziplin zu machen,

sondern bisherige Religionsgeschichte aufgehen zu lassen in anderen Diszipli¬

nen. Für den Fall Chinas hat Marcel Granet einen solchen Vorschlag gemacht,

indem er forderte, man dürfe "der Religion [in der Darstellung der chinesi¬

schen Kultur] kein besonderes Kapitel widmen" (7). Granet ging von der Be¬

obachtung aus, daß "in China die Religion ebensowenig wie die Rechtspflege

zu einer differenzierten Funktion des Gesellschaftslebens geworden" sei (8).

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

(a) Der Data-Frame vm zeigt die Ergebnisse aus einem Perzeptionsexperiment in dem zwei Altersgruppen (Factor Alter) mit 'lenis' oder 'fortis' (also /d/ oder /t/) beantworten mussten,

[r]

Shreiben Sie ein Programm geld., welhes vershiedene Geldanlagen einliest und dann an-.. hand der Benutzereingaben die beste verfügbare Geldanlage (inklusive der Geldsumme

In der "alpha" wurden eine Vielzahl von Arbeiten über die Geschichte der Mathematik veröffentlicht.. Die im folgenden chronologisch aufgelisteten, mathematikhistorischen

"Ich möchte Dich nicht verwunde(r)n mit einer Behauptung und doch kann ich sie nicht vermeiden: Ich glaube es Euch nimmermehr, selbst wenn ihr es glaubt, daß die Kindermärchen

[r]

kis als Umbildung von ki scheitert daran, daß in diesem Fall auch andere wortscbließende k{i) zu kis hätten werden mUssen. Übrigens bleiben für den, der dieses ki-s anders

nimmt, daß es sie zerbricht oder zerschmettert. Gar nicht einleuchtend aber ist es, wenn auch ürmibhib plnvamänab sich auf das „rötliche Roß". beziehen soll. Oij)enbebo's