Einführungserlass zur Erstellung und Fortschreibung von Gefährdungsanalysen im Katastrophenschutz
Erlass des MI vom Mai 2003, 25.31-14602/1
Für eine effektive Vorbereitung auf die Katastrophenabwehr ist die Erfassung und Untersu- chung der Gefahrenquellen von denen Katastrophen ausgehen können unerlässlich. Gemäß
§ 5 Abs.1 S. 2 KatSG-LSA sind die Katastrophenschutzbehörden dazu verpflichtet.
Bewährt hat sich in diesem Zusammenhang die Erstellung von Gefährdungsanalysen.
Gefährdungsanalysen sind mit sofortiger Wirkung entsprechend dem beiliegenden Leitfaden (s. Anlage) durch die Katastrophenschutzbehörden zu erstellen bzw. fortzuschreiben.
Bis zum 01. Dezember 2003 sind vorhandene Gefährdungsanalysen entsprechend zu über- arbeiten, noch fehlende Gefährdungsanalysen nach dem Leitfaden zu erstellen und dem zuständigen Regierungspräsidium vorzulegen.
Die Regierungspräsidien berichten mir bis zum 15. Dezember 2003 über den erreichten Stand in ihrem nachgeordneten Bereich.
Anlage
Ministerium des Innern des Landes Sachsen-Anhalt
Leitfaden zur
Erstellung und Fortschreibung von Gefährdungsanalysen
im Katastrophenschutz
Stand: Mai 2003
0. Inhaltsverzeichnis
0. Inhaltsverzeichnis 1. Erläuterungen zum Aufbau und Inhalt einer Gefährdungsanalyse
1.1 Vorbemerkungen
1.2 Aufbau und Gliederung einer Gefährdungsanalyse 1.3 Muster zur Darstellung der Gefährdungsanalyse
1.4 Erläuterungen zu den Hauptgruppen der Gliederung 1.4.1 Naturerscheinungen
1.4.2 Brände
1.4.3 Objekte mit hoher Menschenkonzentration 1.4.4 Epidemien und Epizootien (Tierseuchen) 1.4.5 Infrastruktur
1.4.6 Altlasten
2. Arbeitsschritte zur Erstellung einer Gefährdungsanalyse 3. Beispiele für die Erstellung einer Gefährdungsanalyse 3.1 Schema der Arbeitsschritte
3.2 Erläuterungen zu den einzelnen Arbeitsschritten zur Erstellung der Ge- fährdungsanalyse
3.2.1 Auswertung aller Ausgangsunterlagen
3.2.2 Festlegen der zu betrachtenden Gefahrenquellen des Gebiets und Her- ausarbeiten von Abhängigkeiten/ Berücksichtigung der Einwirkungen aus den benachbarten Gebieten
3.2.3 Beurteilung der Auswirkungen der Gefahrenquellen 3.2.4 Bewertung und Darstellung der Gefahrenquelle 3.2.5 Ergebnis der Gefährdungsanalyse
Seite
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1. Erläuterungen zum Aufbau und Inhalt einer Gefährdungsanalyse
1.1 Vorbemerkungen
Das Katastrophenschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt fordert im § 5 u.a. die Untersu- chung der Gefahrenquellen von denen Katastrophen ausgehen können.
Bewährt hat sich hierzu die Erstellung von Gefährdungsanalysen.
Aufgabe und Zielstellung einer solchen Gefährdungsanalyse bestehen darin, Gefahrenquel- len als mögliche Ursachen von Katastrophen zu erkennen – hierunter sind auch bewusst herbeigeführte Extremsituationen (krimineller und terroristischer Art) zu verstehen - und die- se hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf ein Gebiet zu betrachten und zu bewerten. In der Ge- fährdungsanalyse werden die Gefahrenquellen erfasst, die von ihr ausgehenden Gefahren/
Gefährdungen untersucht und dargestellt sowie mögliche Auswirkungen und Gefahren- schwerpunkte auf bzw. im Zuständigkeitsbereich der Katastrophenschutzbehörde ermittelt.
Die erfassten Daten lassen u.a. Schlussfolgerungen über die Art der Gefährdung, über mög- liche Auswirkungen auf die Bevölkerung, auf den Tierbestand und die Infrastruktur zu. Für die Planung im Katastrophenschutz lassen sich z.B. Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und Aussagen zum ggf. erforderlichen Kräfte – und Mittelbedarf ableiten.
Mit dem „Leitfaden zur Erstellung und Fortschreibung von Gefährdungsanalysen im Katast- rophenschutz“ werden für das Land Sachsen-Anhalt einheitliche Vorgaben betreffs Struktur, Inhalt und Form der Gefährdungsanalyse wirksam. Neben der damit erreichten Vergleichbar- keit der Analysen wird auch der Datenaustausch zwischen benachbarten Katastrophen- schutzbehörden und mit übergeordneten Behörden wesentlich erleichtert.
1.2 Aufbau und Inhalt einer Gefährdungsanalyse
1. Naturerscheinungen 1.1 Wettererscheinungen 1.1.1 Starker Schneefall/Verwehungen
(mit Auswirkungen auf die Infrastruktur) 1.1.2 Strenge Frostperioden
1.1.3 Sturm
1.1.4 Inversionswetterlagen 1.1.5 Hitze-/Trockenperioden 1.1.6 Starkniederschläge 1.2 Überschwemmungen 1.2.1 Hochwasser
1.2.2 Deichanlagen 1.2.3 Stau- und Rückhalteanlagen 1.3 Erdbewegungen 1.3.1 Erdrutsche
1.3.2 Erdsenkungen/Erdfälle 1.3.3 Erdbeben
2. Brände 2.1 Waldbrände 2.2 Flächenbrände
2.3 Flächenbrände in geschlossenen Ortschaften 3. Objekte mit hoher Menschenkonzentration 4. Epidemien
5. Epizootien (Tierseuchen) 6. Infrastruktur
6.1 Industrie
6.1.1 Betriebe nach Störfallverordnung
6.1.2 Sonstige Betriebe (nicht nach Störfallverordnung)
z.B.: Propangaslager, Tankanlagen, Chemiekalienlager Abfalllager 6.1.3 Schadstoffdeponien (soweit nicht der Störfallverordnung unterliegen) 6.1.4 Gentechnische Anlagen
6.2 Verkehr 6.2.1 Straße
6.2.2 Schiene (Schienenwege, Bahnhöfe, Umschlagplätze) 6.2.3 Wasser (Wasserstraßen, Häfen, Schleusen)
6.2.4 Luft (Flugplätze ab ICAO 4, Landeplätze, Luftverkehrsstraßen, militärische Flugstrecken
6.3 Leitungen 6.3.1 Öl
6.3.2 Gas
6.3.3 Wasser/Abwasser 6.3.4 Rohstoffleitungen 6.3.5 Elektroleitungen 6.3.6 Fernwärme
7. Altlasten
1.3 Muster zur Darstellung einer Gefährdungsanalyse
1. Arbeitsschritt Gefahrenquelle
2. Arbeitsschritt Gefahr/Gefährdung
3. Arbeitsschritt
Mögliche Auswirkungen
4. Arbeitsschritt
Gefahrenschwerpunkte
Ergebnis
Maßnahmen zur Gefah- renabwehr durch den
Einsatz von:
1.4. Erläuterungen zu den Hauptgruppen der Gliederung 1.4.1 Naturerscheinungen
Hierunter sind z.B. Wettererscheinungen, Überschwemmungen oder Erdbewegungen zu verstehen.
Unter Wettererscheinungen sind Wetterphänomene zu verstehen, die unmittelbar menschli- ches Leben und/oder Sachwerte gefährden und unter Umständen einen Notstand hervorru- fen können, wie:
- Starker Schneefall/Verwehungen mit Auswirkungen auf die Infrastruktur - Strenge Frostperioden
- Sturm über Windstärke 7 (über 20m pro Sekunde) auch in Böen - Inversionswetterlagen, hier auch Ozon und Smogerscheinungen - Hitze-/Trockenperioden
- Starkniederschläge
(Siehe auch Unwetterwarnungen des Deutschen Wetterdienstes (DWD).
Überschwemmungen stellen dar:
- Hochwasser (regelmäßig ab Warnstufe 3) - Bruch oder Gefährdung von Deichanlagen - Bruch von Stau- und Rückhalteanlagen
Erdbewegungen stellen dar:
- Erdrutsche
- Erdsenkungen/Erdfälle - Erdbeben
1.4.2 Brände
Hierunter sind die Brandgefahren zu erfassen, die nicht unmittelbar aus der Störung der Inf- rastruktur entstehen und die Leistungsfähigkeit der zuständigen Feuerwehr übersteigen. An- haltspunkte für besondere Gefahren ergeben sich z.B. aus:
Waldbrandgefahrenklasse, größere geschlossene Waldgebiete, landwirtschaftliche Flächen, Moore, Ödland, vorwiegende Fachwerkbebauung, regelmäßige Straßenmärkte usw.
1.4.3 Objekte mit hoher Menschenkonzentration
Dabei handelt es sich u. a. um Schulen, Krankenhäuser, Heime, Kultureinrichtungen, Sport- anlagen, Vergnügungsstätten, aber auch Büro- und Verwaltungskomplexe o.ä., bei denen mit besonderen Problemen bei Unglücksfällen zu rechnen ist. Es spielen Gesichtspunkte wie Evakuierung, Rettung und Versorgung Verletzter, Betreuung der Betroffenen sowie Be- räumung eine besondere Rolle.
1.4.4 Epidemien und Epizootien (Tierseuchen)
Hierbei spielt die Einschätzung der Gesundheits-, bzw. Veterinärbehörde eine entscheidende Rolle. Evtl. vorhandene Seuchen- bzw. Tierseuchenpläne stellen eine Grundlage für Maß- nahmen der Behörde dar. Hier sind auch Wechselwirkungen mit gentechnischen Anlagen zu betrachten.
1.4.5 Infrastruktur
Hierunter sind die Gefahren zu verstehen, die mit der Urbanisierung und Technisierung der Gesellschaft einhergehen. Diese werden bedingt durch Industrie, landwirtschaftliche Nut- zung, Verkehr, Transport und Lagerung von Stoffen und Energieträgern sowie durch krimi- nelle Eingriffe in die Infrastruktur. Dabei sind sowohl überregionale als auch regionale Anla- gen, unabhängig davon, ob sie der Störfallverordnung unterliegen, zu berücksichtigen.
An dieser Stelle sind auch gentechnische Anlagen zu betrachten.
1.4.6 Altlasten
Ausschließlich Belastungen und Kontaminierungen, die aus früherer landwirtschaftlicher, industrieller oder militärischer Nutzung vorhanden sind. (Ansonsten unter 6. zu erfassen).
2. Arbeitsschritte zur Erstellung einer Gefährdungsanalyse
1. Arbeitsschritt
•
Betrachtung des Kreisgebietes/kreisfreie Stadt und angrenzender Landkreise/kreisfreien Städte- Einbeziehung vorhandener Erkenntnisse und Erfahrungen - Berücksichtigung zu erwartender Entwicklungstendenzen
•
Abgleich der Vorgaben u. evtl. Ergänzungen mit dem zu analysierenden Gebiet•
Ausschluss der nicht zutreffenden Gliederungspunkte•
sehenden Sonderplänen, externen A- larmplänen nach Seveso II, sonstiger Planungen
•
ste enden Stellen, AnforderungSA - z.B.: Unternehmen, Betreibergesellschaften etc.
•
haften zu Gefährdungen auf dor-tigem Gebiet mit Auswirkungen auf das eigene Gebiet
•
- ng. Mehrfaches Erscheinen unter verschiedenen
Gliederungspunkten ist möglich.
Beteiligung der zuständigen Behörden (Bund, Land, Kommunale; Behördenbeispiele au FwDV 100) Zweckverbände. Anforderung von best
Beteiligung der außerhalb der öffentlichen Verwaltung h von betrieblichen Alarm- und Gefahrenabwehrplänen Hinweis auf Auskunftspflicht nach § 5 Abs. 2 KatSG-L
Beteiligung angrenzender kommunaler Gebietskörpersc
2. Arbeitsschritt
Einordnung der Ergebnisse unter die Gliederungspunkte der Vorgabe Sämtliche Ergebnisse ohne Wertu
3. Arbeitsschritt
•
Abschätzung der Gefährdung für:- Bevölkerung
- Tierbestand (auch Wildtiere) - Umwelt, Infrastruktur
- Sachwerte
- Dabei sind entstehende Dominoeffekte oder Kumulationserscheinungen einzelner, für sich allein gering einzuschätzenden Gefährdungen zu beachten.
4. Arbeitsschritt
•
Darstellung nach Muster•
Aufnahme in Karte der Gefahrenschwerpunkte oder DISMA•
Hierbei ist das unter „Abschätzung der Gefährdung“ gesagte besonders zu beachten.
analyse
ataloges eststellen der erforderlichen Kräfte und Mittel
Bewertung der Auswirkung (differenziert nach intern/lokal bzw. extern/überörtlich
Ergebnis der Gefährdungs
z.B.:
Bestimmen der erforderlichen Abwehrmaßnahmen Erstellung von Sonderplänen, externen Alarmplänen etc.
Aufbau eines vorbereiteten Sofortmaßnahmenk F
3. Beispiel für die Erstellung einer Gefährdungsanalyse
inden sowie die entsprechen- den Einrichtungen aus der Wirtschaft herangezogen werden.
Maßstab 1:50.000 (für Landkreise und kreisfreie Städte) mit UTM-Gitternetz darzustellen.
r- , bezogen auf einen Land- reis, sollen die einzelnen Arbeitsschritte verdeutlicht werden.
Die Erstellung der Gefährdungsanalyse erfordert neben der Nutzung von Erkenntnissen der Katastrophenschutzbehörde selbst auch die Mitarbeit anderer Behörden und Stellen. Inner- halb der Katastrophenschutzbehörde sollten Ressorts wie z.B. Umwelt, Verkehr, Gesundheit und Soziales; Bildung und Kultur, Wirtschaft usw. einbezogen werden. Außerhalb der Behör- de sollten z.B. Städte und Verwaltungsgemeinschaften/Geme
Die Gefahrenschwerpunkte sind auf einer topographischen Karte des jeweiligen Gebietes mindestens im
Die im nachfolgenden Schema dargestellten Arbeitsschritte stellen die wichtigsten zur Era beitung einer Gefährdungsanalyse dar. Anhand von Beispielen
k
3.1. Schema der Arbeitschritte
1. Arbeitsschritt
Auswertung aller Ausgangsunterlagen
⇓
2. Arbeitsschritt
Festlegen der zu betrachtenden
Gefahrenquelle des Gebiets und Herausarbeiten von Abhängigkeiten / Berücksichtigung der Ein-
wirkungen aus den benachbarten Gebieten
⇓
3. Arbeitsschritt
Beurteilung der Auswirkungen der Gefahrenquelle
⇓
4. Arbeitsschritt
Bewertung und Darstellung der Gefahrenquelle
⇓
⇓ I. JA
Gibt es im Zuständigkeitsbereich weitere Gefahrenquellen ?
NEIN
Das Ergebnis der Gefährdungsanalyse bildet die Grundlage für:
Bestimmen der erforderlichen Abwehrmaßnahmen Feststellen der erforderlichen Kräfte und Mittel Erstellung von Sonderplänen
Vorhaltung bestimmter Materialien etc.
3.2 Erläuterungen zu den einzelnen Arbeitsschritten zur Erstellung einer Gefährdungsanalyse 3.2.1 Auswertung aller Ausgangsunterlagen
Als Ausgangsmaterialien sind insbesondere zu nutzen (Beispiele) 1. Arbeitsschritt
Auswertung aller Ausgangsunterlagen
• Die Gefährdungsanalyse des Zuständigkeitsbereiches (sofern vorhanden)
• Erfahrungen aus Katastrophen, extremen Wettererscheinungen und anderen außergewöhnlichen Situationen, die im Gebiet aufgetreten sind bzw. eingewirkt haben
• Unterlagen über mögliche Gefährdungen, die von Betrieben, Unternehmen, Forschungsstätten etc. ausgehen und das Gebiet beeinträchtigen können einschließlich Betriebe, die unter sie Störfallverordnung zum BImSchG fallen
• Kreisbeschreibung zum Zivil- und Katastrophenschutz
• Unterlagen über Lagerstätten (Bergbau, Bodenschätze, aufgelassene Abbaugebiete)
• Entwicklungstendenzen des Gebietes
3.2.2 Festlegen der zu betrachtenden Gefahrenquellen des Gebiets und Herausarbeiten von Abhängigkeiten/
Berücksichtigung der Einwirkungen aus benachbarten Gebieten
2. Arbeitsschritt
Festlegen der zu betrachtenden Ge- fahrenquellen des Gebiets und Her- ausarbeiten von Ab- hängigkeiten / Be- rücksichtigung der Einwirkungen aus den benachbarten Gebieten
Aus der Sicht des Katastrophenschutzes ist das gesamte Gebiet für die Erarbeitung einer Gefährdungsanalyse zugrunde zu le- gen. Folgende Gefahrenquellen bzw. Schwachstellen sind zu berücksichtigen:
Gefahrenquellen, die Ausgangspunkt von Schadens- oder Unglücksfällen großen und in der Regel überörtlichen Ausmaßes sein können, z. B.:
• Einrichtungen und Anlagen, die durch die Lagerung, Produktion und Anwendung von explosiven, toxischen bzw. radioak- tiven Stoffen eine Gefahr bilden)
• Einrichtungen und Anlagen der Gentechnik
• Einrichtungen und Anlagen, die Ausgangspunkt einer erheblichen Beeinträchtigung der Umwelt sein können (Schadstoff- deponien)
• Erdgasspeicher, Erdölspeicher
• Anlagen des Hochwasserschutzes (z.B. Deichanlagen, Stau- und Rückhalteanlagen)
Schwachstellen der Infrastruktur) z.B.:
• Anlagen und Einrichtungen der
-Elektroenergieversorgung, Gasversorgung, Wärmeversorgung -Wasserversorgung und Abwasserentsorgung
-Versorgung mit festen und flüssigen Brennstoffen
• Anlagen der Kommunikation und Information (Telefonumsetzer, Antennenanlagen des Rundfunks und Fernsehens..)
• Verkehrsknotenpunkte (Bahnanlagen, Autobahnen, Binnenschifffahrtsanlagen...)
Bereiche, die durch Ausfall der Infrastruktur besonders gefährdet sind, z.B.:
• Gebiete mit hoher Konzentration an Bevölkerung
• Gebiete mit hoher Industriedichte
• Gebiete in denen erhebliche Folgen für die öffentliche Sicherheit und Ordnung entstehen können
Gebiete, die durch folgenschwere Naturereignisse, extreme Wettererscheinungen und Unglücksfälle besonders gefährdet sind, z.B.:
• Gebiete, die durch Erdsenkungen und Erdrutsche gefährdet sind
• Überschwemmungs- bzw. überflutungsgefährdete Gebiete, Gefahr durch Eisstau
• Bedeutende wald- oder moorbrandgefährdete Gebiete
• Straßen und Schienenwege für den Transport von Gefahrgut
• Bedeutende Luftverkehrswege (zivil und militärisch) und Flugplätze
• Bedeutende Wasserschifffahrtsstraßen
Beispiel Landkreis x
Gefahrenquelle Gefahr/Gefährdung mögliche Auswirkungen Gefahrenschwerpunkte Maßnahmen zur Gefah- renabwehr durch den
Einsatz von:
Hochwasser Beispiel
Die Lage entwickelt sich überwiegend über einen längeren Zeitraum und ist vorausschauend zu beurtei- len
Hochwasser kann entste- hen durch
• Niederschläge
• Rückstau
• Intensive Schnee- schmelze
• Erhöhtes Ablassen der Talsperren
• Ausuferung nichtdeich- geschützter Wasserläufe
• Überflutung, Beschädi- gung und Zerstörung von Hochwasserschutz- anlagen
• Deichbrüche
Gefahrenquelle Gefahr/Gefährdung mögliche Auswirkungen Gefahrenschwerpunkte Maßnahmen zur Gefah- renabwehr durch den
Einsatz von:
Erdgas / Pipeline
Beispiel für mögliche Ursa- chen eines Bruches
• Korrosion
• Materialermüdung
• Beschädigung durch Dritte
• Montagefehler
• Explosionen
• Brände
• Schadstoffaustritt
Gefahrenquelle Gefahr/Gefährdung mögliche Auswirkungen Gefahrenschwerpunkte Maßnahmen zur Gefah- renabwehr durch den
Einsatz von:
Flugzeugabstürze • Störungen der Infra- struktur
Beispiel für Gründe eines
Absturzes • Brände / Waldbrände
• Unfälle in der Luft
• Terroranschläge
• Technischer Defekt
• Fahrlässigkeit
3.2.3 Beurteilung der Auswirkungen der Gefahrenquellen 3. Arbeitsschritt
Beurteilung der Auswirkungen der Gefahrenquelle
Bei der Erstellung einer auf das Kreis-/Stadtgebiet bezogenen Gefährdungsanalyse sind den Betrachtungen auch möglicherweise auftretende Zerstörungen/Schädigungen zu Grunde zu legen. Dieser Schritt dient der generellen Fest- stellung möglicher Gefährdungen durch die Abschätzung der Auswirkungen sowie deren mögliche Folgen sowohl auf das eigene als auch auf das angrenzende Gebiet
Beispiel Landkreis x
Gefahrenquelle Gefahr/Gefährdung mögliche Auswirkungen Gefahrenschwerpunkte Maßnahmen zur Gefah- renabwehr durch den
Einsatz von:
Hochwasser Beispiel
Die Lage entwickelt sich überwiegend über einen längeren Zeitraum und ist vorausschauend zu beurtei- len
Hochwasser kann entste- hen durch
• Niederschläge
• Rückstau
• Intensive Schnee- schmelze
• Erhöhtes Ablassen der Talsperren
• Ausuferung nicht deich- geschützter Wasserläufe
• Überflutung, Beschädi- gung und Zerstörung von Hochwasserschutzanla- gen
• Überschwemmung von Wohn- und Gewerbe- gebieten, Acker- und Weide- land
• Überflutung, Unterspülung, Verschlammung der Ver- kehrsinfrastruktur
• Sperrungen und Umleitun- gen von Straßen und Schie- nenwegen
• Wassereinbrüche in Gebäu- de; auch tiefliegende Ge- bäude, Parkhäuser o.ä
• Verbreitung von Schad- stoffen (Öl, Chemikalien, Abwasser)
• Deichbrüche
• Überschwemmung von Ortslagen
• Seuchengefahr (Tier, Men- schen)
• Rückstau in Zuflüsse
• Erdsenkungen
• Ansteigen des Grund- wasserspiegels
Gefahrenquelle Gefahr/Gefährdung mögliche Auswirkungen Gefahrenschwerpunkte Maßnahmen zur Gefah- renabwehr durch den
Einsatz von:
Erdgas / Pipeline
Beispiel für mögliche Ursa- chen eines Bruches
• Korrosion
• Materialermüdung
• Beschädigung durch Dritte
• Montagefehler
• Explosionen • Personenschäden durch Vergiftung oder Explosi- on (Druckwelle)
• Entstehung von Bränden (Waldbrände, Brände in Wohngebieten)
• Verkehrsbehinderung durch Erdauswurf nach Explosion
• Störungen in der Versor- gung der Bevölkerung mit Gas
• Gefährdung von Tieren
• Brände
• Schadstoffaustritt
• Sekundärschäden im Bereich Infrastruktur (Wärmeversorgung)
• Umweltschäden durch Schadstoffaustritt
Gefahrenquelle Gefahr/Gefährdung Mögliche Auswirkungen Gefahrenschwerpunkte Maßnahmen zur Gefah- renabwehr durch den
Einsatz von:
Flugzeugabstürze Beispiel für Gründe eines Absturzes
• Unfälle in der Luft
• Terroranschläge
• Technischer Defekt
• Fahrlässigkeit
• Störungen der Infrastruk- tur
• Brände / Waldbrände
• Massenhafter Anfall von Toten
• Zerstörung von Gebäu- den
• Sekundärschäden Brände/Explosionen Umweltbelastung Zerstörung von Versor- gungsleitungen
• Seuchengefahr
3.2.4 Bewertung und Darstellung der Gefahrenquelle
Nach Beendigung der Untersuchungen erfolgt die Zusammenfassung der Ergebnisse. Die einzelnen Gefahrenquellen werden gewertet in Bezug auf ihre:
4. Arbeitsschritt
Bewertung und Darstellung der Gefahrenquelle
•
Auswirkungen und mögliche Folgen
•
Abhängigkeit untereinander
•
Auswirkungen auf Menschen, Tiere, Umwelt, Sachwerte
•
Sonstige Auswirkungen auf das Gebiet
Mögliche Hilfsmittel zur Auswertung können sein:
Anwendung von DISMA sowie entsprechendes Kartenmaterial.
Beispiel Landkreis x
Gefahrenquelle Gefahr/Gefährdung mögliche Auswirkungen Gefahrenschwerpunkte Maßnahmen zur Gefah- renabwehr durch den
Einsatz von:
Hochwasser Beispiel
Die Lage entwickelt sich überwiegend über einen längeren Zeitraum und ist vorausschauend zu beurtei- len
Hochwasser kann entste- hen durch
• Niederschläge
• Rückstau
• Intensive Schnee- schmelze
• Erhöhtes Ablassen der Talsperren
• Ausuferung nichtdeich- geschützter Wasserläufe
• Überflutung, Beschädi- gung und Zerstörung von Hochwasserschutz- anlagen
• Deichbrüche
• Überschwemmung von Ortslagen
• Überschwemmung von Wohn- und Gewerbe- gebieten, Acker- und Weideland
• Überflutung, Unterspü- lung, Verschlammung von Verkehrsinfrastruktur
• Sperrungen und Umlei- tungen von Straßen und Schienenwegen
• Wassereinbrüche in Ge- bäude auch tiefliegende Gebäude, Parkhäuser o.ä
• Verbreitung von Schad- stoffen (Öl, Chemikalien, Abwasser)
• Seuchengefahr (Tier, Menschen)
• Rückstau in Zuflüsse
• Erdsenkungen
• Ansteigen des Grund- wasserspiegels
a) betroffenen Ortslagen Lödderitz; Breitenhagen; Groß Rosenburg; Klein Rosenburg;
Calbe; Tornitz; Schwarz Bar- by; Glinde; Pömmelte; Schö- nebeck; Ranies; Pretzien;
Plötzky; Löbnitz
b) Verkehrsverbindungen 1. Elbe
Straßenbrücke Schönebeck B 246a
Eisenbahnbrücke Barby Fähre Barby L 51
Fähre Breitenhagen K 243 2. Saale
Straßenbrücke Calbe L 63 Eisenbahnbrücke Calbe Fähre Calbe Kommunalstra- ße
Hochwehr Calbe Fähre Groß Rosenburg 3. Deiche im gesamten Kreis- gebiet, an denen Schwach- stellen bekannt sind
Gefahrenquelle Gefahr/Gefährdung mögliche Auswirkungen Gefahrenschwerpunkte Maßnahmen zur Gefah- renabwehr durch den
Einsatz von:
Erdgas / Pipeline
Beispiel für mögliche Ursa- chen eines Bruches
• Korrosion
• Materialermüdung
• Beschädigung durch Dritte
• Montagefehler
• Explosionen
• Brände
• Schadstoffaustritt
• Personenschäden durch Vergiftung oder Explosi- on (Druckwelle)
• Entstehung von Bränden (Waldbrände, Brände in Wohngebieten)
• Verkehrsbehinderung durch Erdauswurf nach Explosion
• Störungen in der Versor- gung der Bevölkerung mit Gas
• Gefährdung von Tieren
• Sekundärschäden im Bereich Infrastruktur (Wärmeversorgung)
• Umweltschäden durch Schadstoffaustritt
• Erdgasnetze in den Städ- ten/ Gemeinden: Atzendorf, Barby, Biere, Brumby, Cal- be, Eggersdorf, Eickendorf, Förder-stedt, Glöthe, Gna- dau, Großmühlingen, Groß Rosenburg (nur Baustoff- zentrum Saaledreieck), Kleinmühlingen, Löbnitz, Plötzky, Pretzien, Sachsen- dorf (nur Getreidelager), Schönebeck, Welsleben
• Erdgashochdrucküberland- leitung der Verbundnetz Gas AG berührte Städte/
Gemeinden:
Atzendorf, Biere, Brumby, Calbe, Eickendorf, Förder- stedt, Glöthe Großmühlin- gen, Schönebeck, Welsle- ben, Zuchau
• Rohstoffpipeline Ros- tock-Böhlen der Buna- SOW-Leuna Olefinver- bund GmbH berührte Gemeinden :Atzendorf, Biere,
Gefahrenquelle Gefahr/Gefährdung mögliche Auswirkungen Gefahrenschwerpunkte Maßnahmen zur Gefah- renabwehr durch den
Einsatz von:
Flugzeugabstürze Beispiel für Gründe eines Absturzes
• Unfälle in der Luft
• Terroranschläge
• Technischer Defekt
• Fahrlässigkeit
• Störungen der Infrastruk- tur
• Massenhafter Anfall von Toten
• Brände / Waldbrände • Zerstörung von Gebäu- den
• Sekundärschäden Brände/Explosionen Umweltbelastung Zerstörung von Versor- gungsleitungen
• Seuchengefahr
• Sportflugplätze Zackmünde und Kleinmühlingen
• Südöstlicher Teil des Land- kreises durch Verkehrs- flugschneise und Tiefflug- korridor der Bundeswehr
3.2.5 Ergebnise der Gefährdungsanalyse
Ergebnis der Ge- fährdungsanalyse
Ausgehend von den durchgeführten Untersuchungen sind Maßnahmen und Schlussfolgerungen herauszuarbeiten, die dem Schutz der Bevölkerung dienen.
Diese Schlussfolgerungen können beinhalten:
1. Erstellung von Sonderplänen
2. Planungen für die Durchführung von Maßnahmen zur Erhöhung der Vorsorge zum Schutz vor Großschadenslagen und Ka- tastrophen
3. Zur Umsetzung der Maßnahmen empfehlen sich folgende Einzelmaßnahmen:
1. Aufstellung und Ausbildung von Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes
2. Überprüfung und Aktualisierung der Auskunftsunterlagen und Einsatzpläne (u.a. Abwehrkalender) 3. Durchführung von Katastrophenschutzübungen zu bestimmten Gefahrenschwerpunkten
4. Lokale Reservebildung (z.B. Sandsäcke, Betreuungsgegenstände, Verbandsmaterialien)
5. Gespräche zur Beseitigung von Gefahrenschwerpunkten im Zusammenwirken mit anderen Behör- den/Dienststellen/Institutionen, sofern eine Beseitigung möglich ist.
6. Vorbereitung einer Warnung der Bevölkerung 7. Vorbereitung amtlicher Durchsagen
Beispiel Landkreis x
Gefahrenquelle Gefahr/Gefährdung mögliche Auswirkungen Gefahrenschwerpunkte Maßnahmen zur Gefah- renabwehr durch den
Einsatz von:
Hochwasser
Die Lage entwickelt sich überwiegend über einen längeren Zeitraum und ist vorausschauend zu beurtei- len
Hochwasser kann entste- hen durch
• Niederschläge
• Rückstau
• Intensive Schnee- schmelze
• Erhöhtes Ablassen der Talsperren
• Ausuferung nichtdeichge- schützter Wasserläufe
• Überflutung, Beschädi- gung und Zerstörung von Hochwasserschutzanla- gen
• Deichbrüche
• Überschwemmung von Ortslagen
• Überschwemmung von Wohn- und Gewerbe- gebieten, Acker- und Weideland
• Überflutung, Unterspü- lung, Verschlammung von Verkehrsinfrastruktur
• Sperrungen und Umlei- tungen von Straßen und Schienenwegen
• Wassereinbrüche in Ge- bäude auch tiefliegende Gebäude, Parkhäuser o.ä
• Verbreitung von Schad- stoffen (Öl, Chemikalien, Abwasser)
• Seuchengefahr (Tier, Menschen)
• Rückstau in Zuflüsse
• Erdsenkungen
• Ansteigen des Grund- wasserspiegels
c) betroffene Ortslagen Lödderitz; Breitenhagen; Groß Rosenburg; Klein Rosenburg;
Calbe; Tornitz; Schwarz Bar- by; Glinde; Pömmelte; Schö- nebeck; Ranies; Pretzien;
Plötzky; Löbnitz
d) Verkehrsverbindungen 1. Elbe
Straßenbrücke Schönebeck B 246a
Eisenbahnbrücke Barby Fähre Barby L 51
Fähre Breitenhagen K 243 2. Saale
Straßenbrücke Calbe L 63 Eisenbahnbrücke Calbe Fähre Calbe Kommunalstra- ße
Hochwehr Calbe Fähre Groß Rosenburg 3. Deiche im gesamten Kreis- gebiet, an denen Schwach- stellen bekannt sind
• Feuerwehr
• THW
• Rettungsdienst
• Katastrophenschutzkräfte
• Wasserwehren und Deichwachen der Ge- meinden
• örtlich vorhandenen Kräf- ten und Mitteln privater Firmen
• Bundeswehr
• Handlungen nach den Hochwasserschutzplänen
• Ziehen des Pretziener Wehres
Anmerkung:
.
Gefahrenquelle Gefahr/Gefährdung mögliche Auswirkungen Gefahrenschwerpunkte Maßnahmen zur Gefah- renabwehr durch den
Einsatz von:
Erdgas / Pipeline
Beispiel für mögliche Ursa- chen eines Bruches
• Korrosion
• Materialermüdung
• Beschädigung durch Dritte
• Montagefehler
• Explosionen
• Brände
• Schadstoffaustritt
• Personenschäden durch Vergiftung oder Explosi- on (Druckwelle)
• Entstehung von Bränden (Waldbrände, Brände in Wohngebieten)
• Verkehrsbehinderung durch Erdauswurf nach Explosion
• Störungen in der Versor- gung der Bevölkerung mit Gas
• Gefährdung von Tieren
• Sekundärschäden im Bereich Infrastruktur (Wärmeversorgung)
• Umweltschäden durch Schadstoffau
• Erdgasnetze in den Städten/ Gemeinden: At- zendorf, Barby, Biere, Brumby, Calbe, Eggers- dorf, Eickendorf, Förder- stedt, Glöthe, Gnadau, Großmühlingen, Groß Rosenburg (nur Bau- stoff-zentrum Saaledrei- eck), Kleinmühlingen, Löbnitz, Plötzky, Pret- zien, Sachsen-dorf (nur Getreidelager), Schöne- beck, Welsleben
• Erdgashochdrucküberland- leitung der Verbundnetz Gas AG berührte Städte/
Gemeinden:
Atzendorf, Biere, Brumby, Calbe, Eickendorf, Förder- stedt, Glöthe Großmühlin- gen, Schönebeck, Welsle- ben, Zuchau
• Rohstoffpipeline Rostock- Böhlen der Buna-SOW- Leuna Olefinverbund GmbH berührte Gemein- den :
• Gefahrenabwehrplan Verbundnetz Gas AG
• Gefahrenabwehrplan Buna-SOW Leuna Ole- finverbund GmbH
• EMS Schönebeck
• Feuerwehr
• Rettungsdienst
• THW
• LHW
• TUIS
• Siehe oben
Gefahrenquelle Gefahr/Gefährdung mögliche Auswirkungen Gefahrenschwerpunkte Maßnahmen zur Gefah- renabwehr durch den
Einsatz von:
Flugzeugabstürze
• Havarien in der Luft
• Terroranschläge
• Technischer Defekt
• Fahrlässigkeit
• Störungen der TIS
• Brände / Waldbrände
• Bildung von Schadstoff- wolken
• Massenhafter Anfall von Toten
• Zerstörung von Gebäu- den
• Sportflugplätze Zackmünde und Kleinmühlingen
• Feuerwehr
• Rettungsdienst
• THW
• Südöstlicher Teil des Land- kreises durch Verkehrs- flugschneise und Tiefflug- korridor der Bundeswehr
• Katastrophenschutz- einheiten Sanitäts- dienst/Betreuungsdienst
• Sekundärschäden Brände/Explosionen
Umweltbelastung • untere Wasserbehörde
Zerstörung von Versor- LHW gungsleitungen
• Seuchengefahr