Forschung der ADS auf einen Blick:
Rassistische Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt
Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage
Die Umfrage im Überblick
Die repräsentative Umfrage untersucht, wie verbreitet rassistische Diskriminierung aus Sicht der Be- fragten auf dem Immobilienmarkt ist und welche persönlichen Erfahrungen mit Benachteiligung bei der Wohnungssuche gemacht werden. Zudem wurde abgefragt, welche Maßnahmen befürwortet werden, um den Schutz vor rassistischer Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt zu verbessern.
Grundlage bildet eine computer-gestützte telefonische Befragung von knapp 1.041 deutschsprachi- gen Personen ab 16 Jahren in Privathaushalten in Deutschland. Die Befragung wurde vom 16. Okto- ber bis 1. November 2019 von der GMS Dr. Jung GmbH und der ARIS Umfrageforschung GmbH durchgeführt. Die Ergebnisse der Umfrage wurden gemeinsam mit dem Rechtsgutachten „Rechts- freie Räume? Die Umsetzung der EU-Antirassismusrichtlinie im Wohnungsbereich“ von Prof. Dr. Gre- gor Thüsing und Dr. Sabine Vianden veröffentlicht.
Autor_innen, Erscheinungsjahr und Titel der Studie
Antidiskriminierungsstelle des Bundes (2020): Rassistische Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt.
Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage. Berlin
Ergebnisse
Einschätzung der Verbreitung rassistischer Diskriminierung
• 83 Prozent der Befragten sind der Ansicht, dass Diskriminierung aus rassistischen Gründen, wegen der Zugehörigkeit zu einer ethnischen Gruppe oder der Herkunft aus einem anderen Land bei der Wohnungssuche in Deutschland eher häufig vorkommt. Damit ist der Woh- nungsmarkt der Lebensbereich, in dem am meisten Befragte ein Problem mit rassistischer Diskriminierung vermuten.
• Jeweils rund zwei Drittel der Befragten gehen zudem davon aus, dass rassistische Benachtei- ligung in öffentlichen Verkehrsmitteln (67 Prozent) sowie beim Zugang zu Restaurants, Clubs oder Diskotheken (61 Prozent) eher häufig vorkommt.
Persönliche Diskriminierungserfahrungen
Rund 15 Prozent aller Befragten, die in den vergangenen zehn Jahren auf Wohnungssuche waren (n=546), haben dabei Diskriminierungserfahrungen aus rassistischen Gründen ge- macht. In der Gruppe der Befragten mit „Migrationshintergrund“ fällt der Anteil Personen mit rassistischen Diskriminierungserfahrungen deutlich höher aus (35 Prozent).
Diskriminierungserfahrungen aufgrund der Religion oder Weltanschauung haben 5 Prozent gemacht und 8 Prozent sahen sich aufgrund des Alters diskriminiert. 14 Prozent berichten
zudem von Diskriminierung aufgrund der sozialen Stellung – einem Merkmal, dass derzeit nicht vom Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geschützt ist.
37 Prozent aller Befragten, die in den letzten 10 Jahren Diskriminierungserfahrungen auf dem Wohnungsmarkt gemacht haben, berichten, dass sich die Benachteiligung durch diskri- minierende Immobilienanzeigen äußerte. Rund ein Drittel (32 Prozent) gibt an, eine Woh- nung oder ein Haus aufgrund der Zugehörigkeit zu einer benachteiligten Gruppe nicht be- kommen zu haben und 16 Prozent sollten höhere Mieten bzw. Kaufpreise als andere Bewer- ber_innen bezahlen. 10 Prozent haben Beleidigungen oder Beschimpfungen erlebt.
Unter denjenigen Befragten, die Diskriminierungserfahrungen aus rassistischen Gründen ge- macht haben, geben mehr Personen an, eine Immobilie aufgrund der Zugehörigkeit zu einer benachteiligten Gruppe nicht bekommen zu haben (53 Prozent) oder dass eine höhere Miete oder ein höherer Kaufpreise gezahlt werden sollte (25 Prozent).
Die Mehrzahl (56 Prozent) berichtet davon, dass die Diskriminierung von Privatpersonen aus- ging, die nur eine oder wenige Wohnungen vermieten/verkaufen. 22 Prozent geben an, die Diskriminierung sei von einem privaten Wohnungsunternehmen verursacht worden.
Fast zwei Drittel aller Befragten (64 Prozent), die Diskriminierungserfahrung auf dem Woh- nungsmarkt machten, haben sich an keine Stelle gewandt, um Beratung einzuholen, den Vor- fall zu melden oder sich zu beschweren. 21 Prozent der Befragten wandten sich dagegen di- rekt an die Person oder Stelle, von der die Diskriminierung ausging und 10 Prozent suchten den Kontakt zum Mieterbund bzw. zu einem Mieterschutzverein.
Maßnahmen zum Schutz vor rassistischer Diskriminierung
Vergleichsweise viele Befragte äußern selbst Bedenken gegenüber eingewanderten Personen als potenzielle Mieter_innen oder Nachbar_innen. Und die Vorbehalte nehmen zu, je weiter die Situation in die Privatsphäre hineinreicht. So hätten 29 Prozent große oder sehr große Bedenken, wenn eine eingewanderte Person in die Nachbarwohnung bzw. das Nachbarhaus einziehen würde. Die Vorstellung, eine Wohnung an eine eingewanderte Person zu vermie- ten, sorgt bei 41 Prozent der Befragten für Bedenken. Hier stellt das Rechtsgutachten von Thüsing & Vianden jedoch klar, dass selbst ein besonderes Näheverhältnis bei Vermietungen wie die Nutzung von Wohnraum auf demselben Grundstück nicht regelmäßig dazu führen darf, dass der Schutz vor Diskriminierung hinter den Schutz der Privatsphäre zurücktritt.
58 Prozent der Befragten sind der Ansicht, dass die bestehenden Maßnahmen zum Schutz vor rassistischer Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt nicht ausreichen. Eine Verschär- fung des gesetzlichen Verbots stößt mit 68 Prozent mehrheitlich auf Zustimmung.
Knapp die Hälfte aller Befragten (47 Prozent) gibt an, noch nicht vom Allgemeinen Gleichbe- handlungsgesetz (AGG) gehört zu haben. Hier ist mehr Aufklärung über die eigenen Rechte und mögliche Handlungsoptionen bei Diskriminierung geboten.
Die vollständigen Ergebnisse der Umfrage stehen => hier und das Rechtsgutachten von Thüsing & Vi- anden steht => hier zum Download zur Verfügung.
Kontaktdaten: Antidiskriminierungsstelle des Bundes Glinkastraße 24
10117 Berlin
Telefon: +49 (0) 3018 555 – 1855
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