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Barrierefreiheit im Web für Bildungseinrichtungen

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Academic year: 2022

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Heinrich C. Mayr, Martin Pinzger (Hrsg.): INFORMATIK 2016, Lecture Notes in Informatics (LNI), Gesellschaft für Informatik, Bonn 2016 1105

Barrierefreiheit im Web für Bildungseinrichtungen

Dieter Meiller1, Karlheinz Müller2, Hildegard Legat3und Bernd Gerlang4

Abstract:Bisher gibt es im regionalen Raum keine Vernetzung im Bereich barrierefreie Bildung und Freizeit. Die „Offene Behindertenarbeit“ schließt sich daher mit örtlichen und regionalen Bildungsträgern, mit dem örtlichen Fernsehsender und der nahe gelegenen Hochschule zusammen, um grundlegende und strukturelle Verbesserungen voranzubringen. Die Arbeitsgruppe der Hochschule fokussiert sich dabei auf die Beratung und Entwicklung im Bereich barrierefreies Web.

Keywords:Barrierefreiheit, Bildung. Accessibility, Menschen mit Behinderungen, Inklusion

Abb. 1: Projektlogo

1 Anforderungen an ein barrierefreies Web

Eine wesentliche Voraussetzung, um Menschen mit Behinderungen die Teilnahme an Bildungsangeboten zu ermöglichen, ist es, dass diese sich über geeignete Kurse und Angebote informieren können. Dies geschieht vorwiegend über die Web-Auftritte der entsprechenden Einrichtungen. Die Webangebote müssen dabei bestimmte technische Voraussetzungen erfüllen, um den sehr unterschiedlichen Behinderungsarten gerecht zu werden [W309]. Neu entstehende Web-Auftritte sollen möglichst von Anfang an entsprechend entwickelt, bestehende Angebote überprüft und angepasst werden. Dies wird mittlerweile sogar gesetzlich vorgeschrieben [Bj11]. So setzen blinde Menschen technische Hilfen ein, um zu navigieren und um eine Webseite zu lesen. Es gibt sogenannte Braille-Zeilen, die den Text auf der Seite in Blindenschrift darstellen.

Menschen können dann Buchstaben der Blindenschrift erfühlen. Personen mit einem eigeschränkten Bewegungsapparat können oft keine Maus oder Tastatur zur Navigation bedienen und sind auf andere technische Hilfsmittel angewiesen. Um die Navigation mit solchen Hilfsmitteln zu ermöglichen, muss die Technik der Webseite entsprechend

1OTH Amberg-Weiden, Fakultät EMI, Kaiser-Wilhelm-Ring 23, 92224 Amberg, d.meiller@oth-aw.de

2OTH Amberg-Weiden, Fakultät EMI, Kaiser-Wilhelm-Ring 23, 92224 Amberg, k.mueller@oth-aw.de

3OBA der Lebenshilfe A.-S. e. V, Fallweg 43, 92224 Amberg, hildegard.legat@lebenshilfe-amberg.de

4OTH Amberg-Weiden, Fakultät EMI, Kaiser-Wilhelm-Ring 23, 92224 Amberg, be.gerlang @oth-aw.de

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1106 Dieter Meiller, Karlheinz Müller und Bernd Gerlang

beschaffen sein und bestimmte Anforderungen erfüllen. Zusätzlich zu den technischen Voraussetzungen muss eine barrierefreie Webseite besonders gestaltet werden.

Beispielsweise soll der Kontrast zwischen Text und Hintergrund groß sein, auch sollen keine schnellen Animationen ablaufen. Menschen mit Leseschwierigkeiten profitieren zusätzlich von einer einfach und klar gehaltenen Sprache und von eindeutigen Symbolen. Folgende Arten von Behinderungen sollen bei der inhaltlichen und technischen Realisierung der Webangebote berücksichtigt werden [Ol13].

Sehen: Schlechte Sehleistung (Visus) oder weniger als 5% (Blindheit); Rot-Grün- Schwäche

Hören: Angeborene oder erworbene Gehörlosigkeit (die Gebärdensprache hat eine andere Grammatik als die Schriftsprache)

Bewegen: Eingeschränkter Bewegungsapparat oder vollständige Bewegungsunfähigkeit Geistige Einschränkungen: (Legastenie, Dyslexie) Verständnisschwierigkeiten bei komplexen Sachverhalten

Mehrfachbehinderungen: Meist treten die genannten Einschränkungen mehrfach auf.

2 Arbeitsschritte

Zur Umsetzung der beschriebenen Arbeiten wurde an der Hochschule eine halbe Stelle für einen Projektingenieur geschaffen, die ab Oktober 2015 besetzt wurde. Dieser soll die Arbeitspakete zusammen mit studentischen Hilfskräften und Studierenden im Rahmen von Projektarbeiten abarbeiten. Die geleisteten Arbeiten werden dokumentiert, damit eine Weiterführung der Arbeiten durch andere Personen möglich wird. Die fachlichen Koordinatoren sind zwei Professoren, jeweils zuständig für die grafischen und die technischen Arbeiten. Folgende Arbeitspakete werden ausgeführt:

2.1 Umsetzung einer barrierefreien Projekt-Webseite

Auf Basis eines Content-Management-Systems wurde eine barrierefreie Projekt- Webseite erstellt, die im weiteren Verlauf in Kooperation mit den anderen Projektpartnern angepasst und gefüllt werden kann. Diese soll zugleich als „Best Practice“-Beispiel dienen. Dazu gehört der Entwurf eines gut wahrnehmbaren Designs, die Auswahl geeigneter Farben und Schriften und die Codierung eines sogenannten Responsive-Webdesign Templates: Hierbei handelt es sich um eine Vorlage, die das Aussehen der gesamten Seiten bestimmt. Diese passt sich an verschiedene Endgeräte an, also an verschiedene Bildschirmgrößen, auch an Handys und Tablet-Computer sowie besondere Hilfsgeräte für Menschen mit Behinderungen. Der Quellcode des Templates soll als Open Source Projekt veröffentlicht und so auch anderen Bildungseinrichtungen zur Verfügung gestellt werden. Der aktuelle Stand der Forschung und Technik zum Thema Barrierefreie Webseiten sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen wird recherchiert und dokumentiert. Die Erkenntnisse sollen später auf der Projektwebseite zugänglich gemacht werden.

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Barrierefreiheit im Web für Bildungseinrichtungen 1107 2.2 Überprüfung von Webseiten auf Barrierefreiheit

Die Webseiten der Projektpartner werden auf Barrierefreiheit überprüft. Dies erfolgt mit technischen Methoden wie dem Colour Contrast Analyser (CCA), der Web Accessibility Toolbar (WAT) oder dem Accessibility Viewer (aViewer) [Pg16] sowie in Kooperation mit Testnutzern, also Menschen mit Behinderungen. Die Projektpartner sowie weitere interessierte Institutionen werden bei der Überarbeitung und Erstellung von barrierefreien Angeboten im Web unterstützt und beraten.

2.3 Entwicklung einer Symbolschrift

Als Orientierungshilfe für Menschen mit geistigen Einschränkungen soll eine Symbolschrift entworfen und umgesetzt werden, die auf Webseiten sowie auf gedruckten Medien einsetzbar ist. Vorhandene Symbolschriften sind für unser Vorhaben ungeeignet, wie von uns durchgeführte Nutzerbefragungen ergeben haben. Bliss [Bl65]

beispielsweise wurde als zu abstrakt empfunden, zudem keine geeigneten Symbole für unsere Inhalte gefunden werden. Nach dem Entwurf von Symbolen soll ein digitaler Font als Reinzeichnung realisiert werden. Die fertige Symbolschrift soll dann unter einer Creative-Commons Lizenz im Internet veröffentlicht werden. Hierbei ist die rechtliche Situation genau zu überprüfen.

2.4 Durchführung von Benutzertests zusammen mit Menschen mit Behinderung Wie erwähnt, sind für die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen spezielle Ein- und Ausgabehilfen zu berücksichtigen. Dazu ist es nötig, einige Geräte für Testzwecke anzuschaffen und Tests in Kooperation mit betroffenen Menschen durchzuführen [Sm05]. Die Symbolschrift und die Internetseiten werden in Zusammenarbeit mit Menschen mit Behinderungen auf Lesbarkeit und Verständlichkeit überprüft und überarbeitet. Hierzu wird auch ein Eye-Tracking-System eingesetzt, welches es ermöglicht, den Blickverlauf der Probanden auf der Webseite zu verfolgen.

3 Bisher gesammelte Erfahrungen

Man kann keine praxistauglichen „Produkte“ von den Studierenden erwarten, allerdings von Mitarbeitern schon, deshalb: Die Einstellung von Projekt-Personal ist auch vorteilhaft für den Fortschritt von Projekten mit sozialem Engagement.

Man muss trennen zwischen Prüfungsleistungen und Erwartungen des Projektpartners.

Die zeitliche und räumliche Zusammenarbeit mit Menschen mit Behinderungen kann problematisch sein, allerdings ist der zwischenmenschliche Kontakt problemlos. Man sollte frühzeitig die Rechtsabteilung einbinden, einen Kooperationsvertrag ausarbeiten und dort auch verhandeln. Projekte müssen wachsen, man muss mit kleinen Schritten vorangehen und nicht zu viel erwarten. Engagement zahlt sich aus.

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1108 Dieter Meiller, Karlheinz Müller und Bernd Gerlang

Abb. 2: Erster Entwurf einer Symbolschrift

Literaturverzeichnis

[Bl65] Bliss, C. K.: Semantography (Blissymbolics): A Simple System of 100 Logical Pictorial Symbols, which Can be Operated and Read Like 1+ 2. Semantography (Blissymbolics) Publications, 1965.

[Bj11] Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behinderten- gleichstellungsgesetz (BITV 2.0), http://www.gesetze-im-internet.de/bitv_2_0/, Stand:

05.06.2016.

[Ol13] De Oliveira, D.: Barrierefreiheit im Internet. epubli GmbH, 2013.

[Pg16] The Paciello Group: Resources | The Paciello Group – Your Accessibility Partner (WCAG 2.0/508 audits, VPAT, usability and accessible user experience), https://www.paciellogroup.com/resources/, Stand: 05.06.2016.

[Sm05] Small, J., Schallau, P. Brown, K. & Appleyard, R:. Web accessibility for people with cognitive disabilities. In CHI '05: CHI '05 extended abstracts on Human factors in computing systems. ACM, New York, S. 1793-1796, 2005.

[W309] W3C (2009), Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.0, http://www.w3.org/Translations/WCAG20-de, Stand: 05.06.2016.

Referenzen

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