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Archiv "Deutscher Zahnärztetag 2013: Die Selbstverwaltung stärken" (29.11.2013)

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A 2306 Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 110

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Heft 48

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29. November 2013

DEUTSCHER ZAHNÄRZTETAG 2013

Die Selbstverwaltung stärken

Die Zahnärzteschaft plädiert für eine reformierte Dualistik von gesetzlicher und privater Krankenversicherung.

D

ie Zahnärzteschaft hat wäh- rend des Deutschen Zahn- ärztetages in Frankfurt/Main an die Bundesregierung appelliert, das duale Gesundheitssicherungssys- tem aus gesetzlicher und privater Krankenversicherung (GKV, PKV) zu stabilisieren und systemgerecht zukunftssicher zu gestalten. Der de- mografische Wandel und die damit verbundenen Herausforderungen an die Gesundheitssicherung würden auch in den nächsten Jahren die Re- formnotwendigkeit im Gesund- heitswesen prägen. Dies könne aber nur in einem reformierten System geschehen, in dem die gesetzliche und private Krankenversicherung als zwei selbstständige Säulen der Risikoabdeckung koexistierten und die PKV bei der Zusatzsicherung ein ausreichendes Terrain behalte.

Der Präsident der Bundeszahnärz- tekammer, Dr. med. dent. Peter En- gel, betonte, dass verstärkt sowohl soziale als auch wettbewerbliche Strukturelemente in beiden Säulen der Gesundheitssicherung imple- mentiert werden müssten, um über- lebensfähig zu bleiben.

Der Zahnärztetag bot der Politik eine partnerschaftliche Kooperation bei der Lösung dringender Zu- kunftsaufgaben an. Allerdings dürf- te der Zahnarzt nicht weiter mit bürokratischen Auflagen und praxis- fernen Normen reglementiert wer- den. Nur wenn eine freie Berufs- ausübung garantiert werde, könne auch die Selbstgestaltungskraft der Selbstverwaltung nutzbringend in den Reformprozess eingebracht werden. Das Zahnarzt-Patienten- Verhältnis dürfe nicht durch eine ju- ristische Übersteuerung gestört und das Berufsrecht nicht weiter „ver - sozialrechtlicht“ werden. Kammer- präsident Engel will seine Forde- rungen nicht als eine Aufforderung zu einem „nutzlosen Laisser-faire“

missverstanden wissen. Im Gegen- teil: Der Staat solle, falls erforder- lich, gezielt eingreifen. Allerdings nur dort, wo etwas nicht funktionie- re oder wo etwas gangbar gemacht werden könne. Man sei stolz, dass die Selbstverwaltungseinrichtungen funktionierten. Allerdings müssen sie Gestaltungsfreiheit und ausrei- chende Beinfreiheit haben. „Es ist Aufgabe des Staates, die Selbstver- waltung zu stärken – strukturell und politisch“, so Engel.

Kassenzahnärzte:

Ausbau der Prävention Der in Frankfurt bis Ende 2016 neu gewählte Vorsitzende des Vorstan- des der Kassenzahnärztlichen Bun- desvereinigung (KZBV), Dr. med.

dent. Wolfgang Eßer, bezeichnete die Wiederherstellung der Wert- schätzung der Heilberufe in Politik und Gesellschaft als wichtigste Aufgabe seiner Körperschaft. Wenn Funktionäre der Krankenkassen ebenso wie einige gegen die Heil- berufe voreingenommene Politiker weiter polemisierten und die Öf- fentlichkeit falsch informierten, sei dies einem guten Zahnarzt-Patien- ten-Verhältnis abträglich. Dadurch werde es schwerer, junge Menschen für diesen verantwortungsvollen Beruf zu gewinnen. Freiberuflich- keit der Vertragszahnärzteschaft und deren volle Einstandspflicht er- forderten auch Chancen und mehr Planungssicherheit für die zahn- ärztlichen Praxen. Die Besonder- heiten der vertragszahnärztlichen Versorgung müssten von der Selbst- verwaltung anerkannt werden, ins- besondere im Gemeinsamen Bun- desausschuss.

Als zentrale Aufgabe der Körper- schaften benannte Eßer den Ausbau der zahnmedizinischen Prävention.

Ziel müsse es sein, Versorgungsde- fizite frühzeitig zu erkennen und

die Betreuung passgenau auf den jeweiligen Bedarf von Alters- und Risikogruppen auszurichten. Als Erfolg bezeichnete Eßer die im April wirksam gewordene verbes- serte Honorierung bei der Versor- gung von Menschen mit Behinde- rungen und der aufsuchenden Be- treuung von Patienten in Alten - heimen. In der Vergütungsordnung BEMA sind dazu zwei neue Leis- tungspositionen mit Zuschlagbeträ- gen bei der Behandlung dieses Per- sonenkreises eingeführt worden.

Zurzeit verhandelt die KZBV mit den Kassen über eine bessere Ho- norierung bei einer aufsuchenden Versorgung speziell von Patienten in Pflegeheimen. Dabei sollen die Pflegeeinrichtungen und Zahnärzte Kooperationsverträge schließen und im Rahmen dieser Verträge Zu- satzleistungen für die Pflegebedürf- tigen abrufen können.

Ganz oben auf der Agenda stehen auch die Bekämpfung der frühkind- lichen Karies und der Parodontitis.

Ziel der KZBV und der Bundes- zahnärztekammer ist es, im Januar 2014 auf Selbstverwaltungsebene die Richtlinien für die kindlichen Früherkennungsuntersuchungen zu akzentuieren und auf den Unter - versorgungstatbestand auszurichten.

Dabei sollen drei neue Positionen für die Früherkennung von Karies in den ersten drei Lebensjahren ein- geführt werden. Außerdem soll festgelegt werden, dass es für den Kinderarzt eine Verweisungspflicht an den Zahnarzt geben solle. Diese soll an die U5 im Untersuchungs- heft angeschlossen werden, die zwischen dem sechsten und sieb- ten Lebensjahr durchgeführt wird.

Zudem dringt die Zahnärzteschaft darauf, die Kassenpflichtleistun- gen bei Parodontalerkrankungen

zu verbessern.

Dr. rer. pol. Harald Clade

P O L I T I K

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