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Archiv "Kassenärzteschaft: Verantwortungsbewußtes Verhalten in der Krise" (31.07.1975)

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Die Information:

Bericht und Meinung NACHRICHTEN

Nach mehr als zehnstündigen Verhandlungen einigten sich in der Nacht zum Mittwoch die Kas- senärztliche Bundesvereinigung und die Bundesverbände der ge- setzlichen Krankenversicherung in einer dritten Verhandlungs- runde auf eine Vereinbarung für die Festsetzung der Arztho- norare in den Jahren 1975 und

1976. Diese Vereinbarung be- inhaltet für das laufende Jahr eine durchschnittliche Anhe- bung der Arzthonorare um 2,29 Prozent.

Dieses Ergebnis wird dadurch erreicht, daß die Vergütungen im ersten Halbjahr 1975 um 1,3 Prozent, im zweiten Halbjahr um weitere 2,4 Prozent angehoben werden, gleichzeitig jedoch die Honorare für Laborleistungen im 2. Halbjahr 1975 eingefroren werden, also an der Gebühren- erhöhung nicht teilnehmen. Für das Jahr 1976 wurde ein linearer Zuschlag von weiteren 2,35 Pro- zent vereinbart.

Gleichzeitig werden ab 1. 1. 1976 die Laborgebühren den moder-

nen technischen Möglichkeiten angepaßt, wodurch eine Gebüh- rensenkung um durchschnittlich 24 Prozent auf diesem Lei- stungssektor erfolgt. In diesem Zusammenhang verständigten sich die Vertragspartner darauf,

entsprechend der allgemein als notwendig anerkannten Anhe- bung der Vergütungen für spezi- fisch ärztliche Leistungen vor allem die Besuchsgebühr zu er- höhen.

Damit ist es der gemeinsamen Selbstverwaltung von Ärzten und Krankenkassen gelungen, auf dem Gebiete der kassenärztli- chen Versorgung zu einer lang- fristigen, stabilitätsgerechten, der gegenwärtigen Wirtschafts- lage Rechnung tragenden Hono- rarregelung zu kommen. In einer schwierigen Situation der Kran- kenversicherung hat damit die gemeinsame Selbstverwaltung zwischen Ärzten und Kranken- kassen eine erneute Bewäh- rungsprobe bestanden. Die Bundesverbände der gesetzli- chen Krankenversicherung und die Kassenärztliche Bundesver- einigung erwarten, daß sich nunmehr auch die anderen Part- ner in der sozialen Krankenver- sicherung diesem stabilitätsbe- wußten Verhalten anschließen.

Diese Presseerklärung lief noch in der Nacht vom 22. auf den 23. Juli 1975 über die Fernschreiber der Presse-Agenturen und signalisierte das Ende langer, äußerst schwieri- ger Verhandlungen.

Schon am 21. Februar 1975 hatten die Vertreter der Bundesverbände der gesetzlichen Krankenkassen und der Kassenärztlichen Bundes- vereinigung an einem Tisch geses- sen, um über eine Empfehlungsver- einbarung zu beraten. Unter dem Eindruck einer Pressemeldung, in der fälschlicherweise von einem

„Honorarverzicht" der Kassenärzte für das Jahr 1975 die Rede war, un- terbreiteten die Krankenkassenver- treter Vorstellungen über die Ho- norargestaltung für 1975 und das erste Halbjahr 1976, die für die Ärz- teseite nicht akzeptabel waren.

In einem vorangegangenen Ge- spräch mit dem Bundesarbeitsmini- ster war von Ärzteseite natürlich kein einseitiger Honorarverzicht, wohl aber ein kostenbewußtes Ver- halten aller an der sozialen Kran- kenversicherung beteiligten Grup- pen, nicht zuletzt des Gesetzge- bers wie der Krankenkassen selbst, vorgeschlagen worden. Mit dem festen Willen, eine solche Hal- tung unter Beweis zu stellen, gin- gen die ärztlichen Vertreter auch am 24. März 1975 in eine zweite Verhandlungsrunde mit den Vertre- tern der Bundesverbände der Kran- kenkassen. Wiederum kam es zu keiner Annäherung der Standpunk- te — ja die Gespräche wurden für gescheitert erklärt.

Nach dem Abbruch der Gespräche auf Bundesebene wurde von seiten der Kassenärztlichen Vereinigun- gen der Versuch unternommen, auf Landesebene zu Honorarrege- lungen zu kommen. Auch diese Versuche scheiterten, da zwischen- zeitlich die Landesverbände der Krankenkassen den Bundesverbän- den Verhandlungsvollmacht gege- ben hatten. Nur in Hamburg gelang es, in partnerschaftlichem Zusam- menwirken einen Honorarabschluß zustande zu bringen — allerdings mit einer Laufzeit bis Ende 1976.

Dieser Vertrag sollte Signalwirkung für die späteren Verhandlungen be- kommen.

In Nordwürttemberg kam es zu ei- nem Schiedsspruch, der für die AOK eine Erhöhung der Gesamt-

Kassenärzteschaft:

Verantwortungsbewußtes Verhalten in der Krise

Erste Darstellung der Honorarregelung

zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung

und den Bundesverbänden der gesetzlichen Krankenkassen für die Jahre 1975 und 1976

DEUTSCHES ARZTEBLATT Heft 31 vom 31.Juli 1975 2197

(2)

Die Information:

Bericht und Meinung

Honorarregelung mit den RVO-Kassen

vergütung für das erste Halbjahr 1975 um 1,42 Prozent vorsah.

Selbst diese geringe Zuschlags- quote war den Krankenkassenver- tretern zu hoch, und sie kündigten eine Klage gegen den Schieds- spruch beim Sozialgericht an.

Angesichts dieser festgefahrenen Situation unternahm der Bundesar- beitsminister einen erneuten Ver- such, auf die Vertragspartner ein- zuwirken. In getrennten Gesprä- chen beriet er sowohl mit den Ver- tretern der gesetzlichen Kranken- versicherungen als auch mit den Vorsitzenden der Kassenärztlichen Vereinigungen der Länder. Das Re- sultat der Beratungen war die Be- reitschaft der Vertragspartner, die Verhandlungen über eine Bundes- empfehlungsvereinbarung fortzu- setzen.

Diese Bereitschaft der Vertrags- partner, den Versuch zu unterneh- men, das Funktionieren der ge- meinsamen Selbstverwaltung von Krankenkassen und Kassenärzten auch in einer wirtschaftlich äußerst angespannten Lage unter Beweis zu stellen, mußte dem Bundesar- beitsminister gelegen kommen, zeichnet er doch als zuständiger Ressortminister für den Entwurf der Bundesregierung über die Weiterentwicklung des Kassenarzt- rechtes verantwortlich. Dieser Ent- wurf beinhaltet genauso wie der Vorschlag der Opposition — über den Bundesrat in die parlamenta- rische Diskussion eingebracht — eine Reihe von Weiterentwick- lungsbestrebungen, die für die Kassenärzteschaft besonders im Hinblick auf die geforderte Be- darfsplanung erhebliche Konse- quenzen bedeuten würden.

Die geplante Änderung des Kas- senarztrechtes gibt — wie Dr. Mu- schallik anläßlich seines Referates beim Deutschen Ärztetag in Ham- burg ausführte — manchen poli- tisch agierenden und agitierenden Gruppen den Anknüpfungspunkt, mit inzwischen gängig gewordenen Schlagworten wie „Integration"

und „Planung" ein sozialistisches Modell der Versorgung durch ei-

nen öffentlichen Gesundheitsdienst zu proklamieren. Die Kassenärzte- schaft war und ist bereit, an einer sinnvollen Weiterentwicklung des Kassenarztrechtes mitzuwirken; sie kann aber nicht tatenlos zusehen, wenn das System der optimalen umfassenden Gesundheitssiche- rung gefährdet wird. Selbstver- ständlich ist sie aber auch dazu aufgerufen, in schwierigen Situatio- nen ihren Beitrag zur Erhaltung des bestehenden Systems zu ge- ben.

Daß die gesamtwirtschaftliche Lage und indirekt damit im Zusam- menhang stehend — selbstver- ständlich durch weitere Faktoren beeinflußt — die Finanzsituation der Krankenkassen prekär ist, kann hier leider mit nur einigen wenigen Zahlen belegt werden:

Die Arbeitslosenquote wird im Jah- resdurchschnitt 1975 mit 5,4 Pro- zent geschätzt. Das entspricht 1,2 Millionen Erwerbslosen. Hinzu kommt eine erhebliche Zahl von Kurzarbeitern (Ende April 900 000).

Die bundesdeutsche Wirtschaft

ZITAT

Erhaltung der freien Praxis

„Wir Liberale treten ent- schieden für die Erhaltung und Stärkung des freien ärzt- lichen Berufsstandes als ei- nes wichtigen Gliedes der ärztlichen Versorgung ein ...

Die freie Praxis arbeitet nun einmal ökonomischer als die stationären Anstalten, wenn auch die niedergelassenen Ärzte das Krankenhaus nicht ersetzen können und auch nicht ersetzen sollen."

Wolfgang Mischnick, Stell- vertretender Bundesvorsit- zender der FDP vor dem Ge- sundheitspolitischen Kon- greß des FDP-Landesverban- des Schleswig-Holstein in Norderstedt

wird einen Wachstumsverlust von rund 20 Milliarden Mark erleiden.

Die Verschuldung der Gebiets- körperschaften wird eine Re- kordhöhe erreichen. Für das Jahr 1975 wird mit einer Nettokreditauf- nahme von ca. 60 Milliarden DM gerechnet. Die Ausgaben der so- zialen Krankenversicherung ent- wickeln sich ausgeprägt antizy- klisch. Beitragssätze über 11 Pro- zent sind keine Seltenheit mehr.

Angesichts dieser massiven und in das Verhandlungsgeschehen ein- wirkenden Fakten bzw. Faktoren wurden die Gespräche am 7. Juli 1975 wieder aufgenommen. Zwi- schenzeitlich hatte aber ein neuer Gesichtspunkt für die Bundesver- bände der Krankenkassen größte Priorität gewonnen: Der zum 1.

April 1975 in der E-Adgo in Kraft gesetzte Laborteil.

Der Arbeitsausschuß Honorar, der an der Neugestaltung des gesam- ten Bewertungsmaßstabes-Ärzte (BMÄ) schon seit längerer Zeit ar- beitete, hatte seine Arbeiten am neuen Laborteil des BMÄ abge- schlossen. Allerdings war von ei- ner Inkraftsetzung desselben nicht die Rede gewesen, da noch andere Abschnitte des BMÄ einer Überar- beitung bedürfen. Zu Beginn der neuen Verhandlungsrunde wurde die Forderung laut, den zu erarbei- tenden Laborteil im BMÄ sofort in Kraft zu setzen, wobei ein Aus- gleich des frei werdenden Hono- rarvolumens nicht in Frage komme.

Mit diesen Vorstellungen der Ver- treter der Bundesverbände der

Krankenkassen war eine Einigung wiederum nicht erreichbar. Trotz- dem gaben beide Seiten nicht auf und vereinbarten einen neuen — quasi letzten — Termin für den 22.

Juli 1975. Beide Seiten wußten, was auf dem Spiel stand und kannten die Interessenlagen der anderen.

Nach zehnstündiger harter, intensi- ver, aber sachlich geführter Dis- kussion kam eine Einigung zustan- de, die den eingangs erwähnten Willen der Ärzteseite für ein ko- stenbewußtes Verhalten deutlich dokumentierte. Im einzelnen wurde festgelegt:

2198 Heft 31 vom 31. Juli 1975 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

(3)

Die Information:

Bericht und Meinung

1. Empfehlungsvereinbarung für das erste Halbjahr 1975 Die Partner des Bundesmantelver- trages Ärzte empfehlen den Part- nern der Gesamtverträge, soweit für das erste Halbjahr 1975 noch keine Honorarregelung besteht, eine lineare Erhöhung für alle im Bewertungsmaßstab enthaltenen kassenärztlichen Leistungen um 1,3 Prozent im ersten und zweiten Quartal 1975 gegenüber der am 31.

Dezember 1974 geltenden Honorar- regelung vorzunehmen.

Soweit bereits für das erste Quar- tal 1975 eine Honorarregelung be- steht, bleibt diese unberührt. Eine darin gegenüber dem Stand vom 31. Dezember 1974 vereinbarte Er- höhung des Honorarzuschlags wird auf die lineare Erhöhung von 1,3 Prozent für das zweite Quartal an- gerechnet bzw. ersetzt diese, wenn sie darüber hinausgeht.

2. Empfehlungsvereinbarung für das zweite Halbjahr 1975 Die Partner des Bundesmantelver- trages Ärzte empfehlen den Part- nern der Gesamtverträge, soweit für das zweite Halbjahr 1975 noch keine Honorarregelung besteht, eine lineare Erhöhung für die im BMÄ enthaltenen kassenärztlichen Leistungen um 2,4 Prozent gegen- über der am 30. Juni 1975 gelten- den Honorarregelung vorzuneh- men. Ausgenommen von dieser Er- höhung bleiben die Leistungsposi- tionen des Abschnittes XI (Labora- toriumsdiagnostik).

3. Empfehlungsvereinbarung für das Jahr 1976

Die Partner des Bundesmantelver- trages Ärzte empfehlen den Part- nern der Gesamtverträge, soweit für das Jahr 1976 noch keine Hono- rarregelung besteht, eine lineare Erhöhung aller im Bewertungsmaß- stab Ärzte in der ab 1. 1. 1976 gel- tenden Fassung enthaltenen kas- senärztlichen Leistungen um 2,35 Prozent gegenüber der zum 31. 12,

1975 geltenden Honorarregelung zu vereinbaren.

Weiter wurde vereinbart, den Ab- schnitt XI BMÄ — Laboratoriums- diagnostik — in neuer Fassung zum 1. 1. 1976 in Kraft zu setzen.

Die Veröffentlichung des neuen Abschnittes XI BMÄ erfolgt zu ei- nem späteren Zeitpunkt im DEUT- SCHEN ÄRZTEBLATT.

An dieser Stelle kann gesagt wer- den, daß der neue Laborteil des BMÄ, von wenigen Ausnahmen ab- gesehen, dem E-Adgo-Laborteil ent- spricht. Unter die Ausnahmen fal- len einige abweichende Bewertun- gen sowohl im positiven als auch im negativen Sinne. Höchstbeträge wurden weitgehend vermieden. Vor allem wurde der Höchstbetrag bei den häufig vorkommenden klinisch- chemischen Untersuchungen nicht übernommen. Dafür wurde folgen- de Bestimmung eingefügt:

„Werden Laborleistungen mittels ei- nes vollmechanisierten Analysege- rätes erbracht, das aus einer Probe in einem zusammenhängenden Ar- beitsgang die Untersuchungser- gebnisse von zwei und mehr ver- schiedenen Parametern liefert, so können jeweils nur die einzelnen Parameter berechnet werden, die im betreffenden Krankheitsfall indi- ziert sind. Dabei ist im Rahmen ei- nes Untersuchungsganges der je- weils erste indizierte Parameter voll berechnungsfähig. Der zweite indizierte Parameter wird mit 75 Prozent, der dritte und jeder weite- re indizierte Parameter wird mit 50 Prozent des jeweiligen Gebühren- ansatzes des BMÄ vergütet." Diese Regelung ist sicherlich gerechter und kommt vor allem dem Kassen- arzt mit Einzellabor zugute.

Die Senkung der Gebührensätze im BMÄ beträgt durchschnittlich ca. 24 Prozent. Dieser gegenüber der E-Adgo höhere Prozentsatz — bei Erreichen derselben Honorie- rungshöhe (ausgezahlter DM-Wert) der Laborleistungen im Bundes- durchschnitt der RVO-Krankenkas- sen wie bei den Ersatzkassen — hat vor allem zwei Ursachen:

a) Die Honorarwerte im Laborteil des BMÄ liegen zur Zeit durch die gezahlten Zuschläge über den Ho- norarwerten der Laborleistungen der E-Adgo vor Inkraftsetzung des neuen Abschnittes F der E-Adgo.

b) Der Anteil der Nr. 835 BMÄ am Honorarvolumen des gesamten Laborteiles hat, und gerade in letz- ter Zeit, überproportional zuge- nommen. Da diese Gebührenposi- tion wie in der E-Adgo besonders abgesenkt wird, schlägt ihr Anteil in der Berechnung des durch- schnittlichen Senkungsprozentsat- zes heute stärker zu Buche.

Hinsichtlich der Beweggründe, die zur Überarbeitung des Laborteils geführt haben, wird auf den Artikel von Dr. Jens Doering im DEUT- SCHEN ÄRZTEBLATT, Hefte 8/9, vom 20./27. Februar 1975 hingewie- sen. Die grundsätzlichen Überle- gungen, die im Zusammenhang mit der Überarbeitung des Laborteiles der E-Adgo standen, sind zwangs- läufig auch für den Schritt im RVO- Krankenkassenbereich maßgeb- lich. Selbstverständlich wird man einen solchen Eingriff in die Ge- bührenordnung, den man dem ei- nen Vertragspartner zugestanden hat, dem anderen nicht verwehren können. Darüber hinaus muß zuge- geben werden, daß gerade im La- borsektor eine Leistungszunahme zu verzeichnen ist, die bohrende Fragen aufwirft.

Auch der Trend zu Laborgemein- schaften war zu berücksichtigen und machte die Weitergabe eines Teiles des Rationalisierungseffek- tes unumgänglich. In diesem Zu- sammenhang bringt eine Präambel begrüßenswerte Klarheit. Auch im BMÄ wird zukünftig ein Passus ent- halten sein, welcher die Abrech- nung von Laborleistungen in La- borgemeinschaften regelt und si- chert.

Die notwendige Betonung arztspe- zifischer Leistungen gegenüber den mehr technischen Verrichtun- gen hat aber endlich auch im BMÄ ihren Niederschlag im Honorar ge- funden.

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 31 vom 31. Juli 1975 2199

(4)

Die Information:

Bericht und Meinung RVO-Kassen

Zum 1. Januar 1976 werden gleich- zeitig mit der Inkraftsetzung des neuen Laborteils alle Besuchsge- bühren (ausgenommen Bordbesu- che) um 47 Prozent angehoben.

Die bisherige EKG-Position wird neu definiert und dabei der Hono- rarwert für das Belastungs-EKG auf 35 DM angehoben. Auch der Honorarwert für das Phonokardio- gramm steigt von bisher 8 DM auf 17,50 DM.

Gleichzeitig werden die Gebühren- sätze der kleinen Wundversorgung (Nrn. 154-158) sowie einiger spe- zifisch dermatologischer Leistun- gen kräftig erhöht.

Letztlich erfolgt eine Aufteilung der Nr. 740 in eine eingehende neuro- logische und eine eingehende psychiatrische Untersuchung mit Heraufsetzung des Gebührenwer- tes für die eingehende psychiatri- sche Untersuchung auf 12 DM. Bei- de Leistungen sind zukünftig ne- beneinander berechnungsfähig.

Selbstverständlich erfolgt noch eine detaillierte offizielle Bekannt- gabe im DEUTSCHEN ÄRZTE- BLATT.

Eine Anhebung der Beratungsge- bühr wurde von der Krankenkas- senseite strikt abgelehnt, bevor nicht auch für diesen Bereich eine neue Leistungslegende erarbeitet worden sei. Es wurde aber in einer Protokollnotiz festgelegt, daß die Arbeiten im Hinblick auf die Ge- samtüberarbeitung des BMÄ zügig fortgesetzt werden sollen.

Die vorliegende Empfehlung bzw.

Vereinbarung — und dies muß nochmals betont werden — ist das Ergebnis äußerst schwieriger Ver- handlungen, die im Hinblick auf den Erfolg mitunter auf des Mes- sers Schneide standen. Sie müssen als Beitrag der Ärzteschaft zur Si- cherung unseres jetzigen Systems der Freiberuflichkeit verstanden werden, zu einem Zeitpunkt, da die Weichenstellung für die Zukunft je- des Kassenarztes erfolgt. f/KBV

DER KOMMENTAR

Fait accompli

Wunschgemäß hat das Deutsche Krankenhausinstitut (DKI), Düssel- dorf, in der ersten Julihälfte 1975 dem DEUTSCHEN ÄRZTEBLATT den genauen Titel eines For- schungsauftrags mitgeteilt, den es bereits Ende April vom Bundesmi- nisterium für Jugend, Familie und Gesundheit erhalten haben und der sich mit der sogenannten vorstatio- nären Diagnostik und nachstatio- nären Behandlung am Kranken- haus befassen sollte. Das Projekt trägt, wie man nun also weiß, fol- genden amtlichen Titel: „Untersu- chungen über die personellen und finanziellen Entlastungsmöglichkei- ten der Krankenhausversorgung durch Differenzierung der Kranken- hausaktivitäten nach vollstationärer und semistationärer Behandlung".

Nach der Mitteilung des Geschäfts- führers des Deutschen Kranken- hausinstituts, Privatdozent Dr.

Siegfried Eichhorn, sind im einzel- nen folgende Untersuchungs- schwerpunkte vorgesehen (wobei offenblieb, ob diese Untersu- chungsschwerpunkte vom Deut- schen Krankenhausinstitut formu- liert worden sind oder bereits Be- standteil des amtlichen Auftrags waren):

1. Untersuchungen über die Grup- pierung der Patienten des Allge- meinen Krankenhauses nach der Behandlungs- und Pflegeintensität (Intensivpflege, Normalpflege, Langzeitpflege, Minimalpflege, Ta- ges- und Nachtklinik).

2. Untersuchungen über die Aus- wirkungen der pflege- und behand- lungsintensitätsorientierten Struk- turierung der Patientenversorgung auf Krankenhausbetrieb und Kran- kenhausbau.

3. Erarbeitung von Hinweisen für die Umstellung von Krankenhäu- sern im Hinblick auf eine Differen- zierung der Krankenhausaktivitäten nach vollstationärer und semista- tionärer Behandlung — auch als Grundlage zur Durchführung von Modelluntersuchungen.

4. Untersuchungen über die einzel- wirtschaftlichen personellen und fi- nanziellen Entlastungen der pflege- und behandlungsintensitätsorien- tierten Strukturierung der Patien- tenversorgung, untersucht und dar- gestellt an zwei Modellen (völliger Neubau — Nutzung von Altbautei- len für Minimalpflege sowie Tages- und Nachtklinik).

5. Untersuchungen über die ge- samtwirtschaftliche Auswirkung der pflege- und behandlungsinten- sitätsorientierten Strukturierung der Patientenversorgung, bezogen auf 1975 und 1985.

„Dabei gehen diese Untersuchun- gen", wie Eichhorn wörtlich schreibt, „von den bereits getroffe- nen Feststellungen aus, daß ge- genwärtig Patienten zur Diagnostik und Therapie im Krankenhaus sta- tionär aufgenommen und ,ins Bett gelegt' werden, obwohl eine se- mistationäre Krankenhausbehand- lung ausreichen würde." Dieser Satz ist nach Auffassung des DEUTSCHEN ÄRZTEBLATTES nicht nur erhellend, er ist dekuvrie- rend. Auf eine wissenschaftliche Forschungsarbeit übertragen, be- sagt er nämlich nichts anderes, als daß die „gesuchte" Antwort auf eine wissenschaftliche Fragestel- lung bereits zur Basisfeststellung der Untersuchung gemacht wird, noch ehe diese überhaupt begon- nen hat!

Forschungsauftrag und Modellversuche zur „semistationären" Krankenhausversorgung

2200 Heft 31 vom 31. Juli 1975 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

Referenzen

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