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Anderseits sind Umfang und Form im Hauptteil und in den Anhängen schier unerträglich langatmig und die zahllosen Wiederholungen lenken vom Inhalt eher ab, als dass sie zum besseren Verständnis beitragen

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I 356/2005 BVE 14. Februar 2006 49C Interpellation

0407 Hänni, Köniz (FDP)

Weitere Unterschriften: 26 Eingereicht am: 21.11.2005

Themenberichte – „Dissertationen“ oder stufengerechte Grossratsdokumentation

In der Novembersession 2005 haben alle Mitglieder des Grossen Rates zum Thema

„Verkehrsfonds im Kanton Bern“ wieder einmal einen Bericht von 150 Seiten zugestellt erhalten.

Obschon das Thema sicherlich interessiert, haben Umfang und Form (nicht nur in der FDP- Fraktion) Anlass zu grossen Diskussionen gegeben. Dabei ist festzuhalten, dass die 3- Teilung nicht bestritten wird.

Anderseits sind Umfang und Form im Hauptteil und in den Anhängen schier unerträglich langatmig und die zahllosen Wiederholungen lenken vom Inhalt eher ab, als dass sie zum besseren Verständnis beitragen.

Kaum jemand von der FDP-Fraktion findet deshalb die präsentierte Version als stufengerecht; entsprechend möchten wir speziell drei Fragen beantwortet haben:

1. Was hat uns die „externe“ Unterstützung für diesen Bericht gekostet?

2. Nach welchen Kriterien werden die externen Berater engagiert?

3. Stimmt der Eindruck, dass vielfach die gleichen Berater zum Zuge kommen?

Gerne ermuntern wir abschliessend die Direktionen, uns nicht mit unnötig kompliziertem Papier zu „überfüttern“.

Antwort des Regierungsrates:

Mit dem Bericht „Verkehrsfonds im Kanton Bern?“ wurden die als Postulate überwiesenen Motionen 035/03 Kaufmann und 067/03 Käser, Grunder erfüllt. Beide Postulate hatten den gleichen Gegenstand, verfolgten aber unterschiedliche Stossrichtungen. Aufgrund der divergierenden Interessenlage und der Komplexität der Thematik war für die Beantwortung ein umfassender und gut fundierter Ansatz notwendig.

Bereits bei der Beantwortung der beiden Motionen lieferte der Regierungsrat eine detail- lierte Übersicht über die Finanzströme im Bereich Strasse/öffentlicher Verkehr und über die Verwendung der Strassengelder. Mit der Überweisung der Motionen als Postulate verlangte der Grosse Rat eine weiterführende Analyse, welche die Mitwirkung von Fachleuten mehrerer Dienststellen erforderte und hohe Anforderungen an alle Beteiligten stellte.

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In der Folge wurde eine Arbeitsgruppe mit Vertretern aus den vier betroffenen Direktionen bzw. sechs verschiedenen Ämtern gebildet und der Arbeitsgemeinschaft ECOPLAN &

Ad!vocate das Mandat für die wissenschaftliche Begleitung und die Erstellung des Berich- tes erteilt. Der vorliegende Bericht dient nicht nur als Stellungnahme zu den Postulaten Kaufmann und Käser/Grunder, sondern ist ebenso eine Grundlagenarbeit zum verwal- tungsinternen Gebrauch im Hinblick auf die künftige Finanzierung und Finanzplanung der Bereiche Schiene und Strasse in Abstimmung mit der Strategie für Agglomerationen und regionale Zusammenarbeit.

Das Ergebnis ist fundiert und umfassend – wie dies auch im Grossen Rat anerkannt wurde – und stellt dem komplexen Thema entsprechend hohe Anforderungen an die Leserinnen und Leser. Der Bericht wurde deshalb bewusst dreigeteilt: Eine Kurzfassung für das all- gemeine Verständnis, einen Hauptteil für das vertiefte Wissen und die Anhänge mit ergän- zenden Informationen. Der Aufbau wurde so gewählt, dass die weniger fachkundige Le- serschaft die Möglichkeit hat, sich vertieftes Wissen (entsprechend dem Bedarf) gezielt und punktuell anzueignen.

Die einzelnen Fragen können wie folgt beantwortet werden:

Zu Frage 1

Die externen Kosten für die Erstellung des Berichtes setzen sich wie folgt zusammen:

- Fr. 83'991.- für das externe Beratungsmandat - Fr. 16'736.- für Übersetzungsarbeiten

Zu Frage 2

Für die Erteilung des Beratungsmandates wurde ein Einladungsverfahren gemäss Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (ÖBG) durchgeführt. Die Leistungsinhalte und Eignungskriterien wurden detailliert vorgegeben. Die Evaluation erfolgte aufgrund folgen- der Zuschlagskriterien:

- Qualität des Entwurfs für das Vorgehenskonzept und die Berichtsdisposition - Preis

Nach telefonischer Vorabklärung bei sechs Beratungsfirmen bewarben sich vier Firmen um den Auftrag. Zwei Offerten wurden eingereicht. Die Firma ECOPLAN (in Arbeitsge- meinschaft mit Ad!vocate) erhielt den Zuschlag sowohl aufgrund des besseren Vorge- henskonzeptes und der Berichtsdisposition als auch aufgrund des tieferen Preises. Sie verfügt zudem im relevanten Bereich über grosse Vorkenntnisse aus nationalen und inter- nationalen Forschungsaufträgen.

Zu Frage 3

Aus Gründen der Verwaltungsökonomie wird über die Vergabe von Beratungsmandaten in der gesamten Kantonsverwaltung keine Statistik geführt. Häufig werden für Dienstleis- tungsaufträge Einladungsverfahren durchgeführt, selbst wenn die Vergabesumme weniger als 100'000 Franken beträgt und ein freihändiges Verfahren gemäss Art. 6. ÖBG möglich wäre. Bei der Auswahl spielen Fachkenntnisse, Erfahrung und Referenzen eine Rolle. Der Kreis qualifizierter Anbieter für fachspezifische Beratung ist begrenzt, und es überrascht deshalb nicht, wenn langjährig etablierte Beratungsfirmen, die über einen entsprechenden Leistungsausweis auch beim Bund und bei anderen Kantonen verfügen, bei Ausschrei- bungsverfahren obsiegen.

Aus diesen Gründen kommt es vor, dass Beratungsfirmen wiederholt von der Kantonsver- waltung Aufträge bekommen. Mit Bezug auf die Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion –

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und in noch stärkerem Masse mit Bezug auf die gesamte Kantonsverwaltung – sind jedoch verschiedenste grössere und kleinere Firmen bei der Vergabe von Aufträgen erfolgreich.

Die Verwaltung ist bemüht, auch kleinere und neue Anbieter von Beratungsdienstleistun- gen zu berücksichtigen. Dabei hält sie sich bei der Vergabe von Beratungsmandaten an die Vorgaben des ÖBG, um so das bestmögliche Kosten-Nutzen-Verhältnis zu erzielen.

An den Grossen Rat

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