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Archiv "FORSCHUNGSFREIHEIT: Wertneutral" (24.11.1988)

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Academic year: 2022

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Die internationalen

Fortbildungskongresse 1989 der Bundesärztekammer

KÖLN (18. bis 21. Januar 1989) - 13. Interdisziplinäres Forum

„Fortschritt und Fortbildung in der Medizin", veranstaltet von der Bundesärztekammer

DAVOS (5. bis 17. März 1989) - 37. Internationaler Fortbil- dungskongreß der Bundesärztekammer und der Österreichi- schen Ärztekammer

BADGASTEIN (5. bis 17. März 1989) - 34. Internationaler Fortbildungskongreß der Bundesärztekammer und der Öster- reichischen Arztekammer

MERAN (19. bis 31. März 1989 - Ostern: 26./27. März) - 21.

Internationaler Seminarkongreß für praktische Medizin, ver- anstaltet von der Bundesärztekammer und der Österreichi- schen Ärztekammer

MONTECATINI TERME (7. bis 19. Mai 1989 - Pfingsten: 14./15. Mai) - 23. Internationaler Fortbildungskongreß der Bundesärztekammer und der Österreichischen Ärztekammer

GRADO (21. Mai bis 2. Juni 1989) - 37. Inter- nationaler Fortbildungskongreß der Bundesärz- tekammer und der Österreichischen Ärztekam- mer

Neuer Termin Neuer Termin

BERLIN (16. bis 20. Mai 1989) - 38. Deutscher Kongreß für ärztliche Fortbildung / 22. Deutscher zahnärztlicher Fortbil- dungskongreß / 20. Fortbildungskongreß für Krankenschwe- stern mit Programm für MTA und Arzthelferinnen, veranstal- tet von der Kongreßgesellschaft für ärztliche Fortbildung e. V.

in Verbindung mit der Bundesärztekammer

GRADO (27. August bis 8. September 1989) - 23. Internatio- naler Seminarkongreß für praktische Medizin, veranstaltet von der Bundesärztekammer

MERAN (10. bis 15. September 1989) - 37. In- ternationaler Fortbildungskongreß der Bundes- ärztekammer und der Osterreichischen Ärzte- kammer

Neuer Termin

AUGSBURG (27. bis 29. Oktober 1989) - 18. Zentralkongreß für Medizinische Assistenzberufe (ZMA), veranstaltet von der Bundesärztekammer (im zeitlichen und räumlichen Zusam- menhang mit dem 80. Augsburger Fortbildungskongreß für praktische Medizin)

92. Deutscher Ärztetag

vom 2. bis zum 6. Mai 1989 in Berlin

Auskunft und Anmeldung: Kongreßbüro der Bundesärzte- kammer, Postfach 41 02 20, D-5000 Köln 41, Telefon (02 21) 40 04-2 22 bis -2 24

Reise und Unterbringung: Deutsches Reisebüro GmbH, Ärzt- liche Kongreßreisen, Postfach 10 07 01, D-6000 Frankfurt/M, Telefon (0 69) 15 66-3 83 bis -3 85

KONGRESS AKTUELL LESERBRIEFE

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

FORSCHUNGSFREIHEIT

Zu der Meldung „Ein Forscher wollte nicht forschen" in Heft 42/1988:

Wertneutral

Leider unterlassen Sie ei- ne kritische Würdigung des Urteiles des Landesarbeitsge- richtes Düsseldorf, obwohl das Gericht für die ärztliche Tätigkeit recht erhebliche Feststellungen trifft:

1. Das Gericht stellt sich voll auf die Seite der Phar- maindustrie, indem es durch sein Urteil „in vergleichba- ren Situationen" ähnliche Gewissenskonflikte verhin- dern möchte. Dies könnte nämlich nach Ansicht des Gerichtes „unzumutbare Schwierigkeiten" für die Fir- men heraufbeschwören.

2. Das Gericht hält nicht nur den Forschungsbeitrag der Ärzte für „wertneutral" , es stellt vielmehr explizit fest:

„Es fehlt auch die Nähe zu denjenigen, die über die An- wendung des fertigen Pro- dukts entscheiden." Mit an- deren Worten enthebt das Gericht die forschenden Ärz- te jeder Mitverantwortung und Mitentscheidung über ihr Produkt und delegiert alle Entscheidung an - im allge- meinen nichtärztliche - Ma- nager. Diese beiden Feststel- lungen des Düsseldorfer Ge- richtes sind der eigentliche Skandal der Entscheidung!

. . . Tatsache ist doch, daß das Gericht forschende Ärzte zu bloßen Befehlsemp- fängern degradiert, vor deren Gewissensentscheidung und ärztlicher Ethik allemal das Wohl einer Pharmafirma und die Entscheidungen von Nichtärzten stehen. Dies steht in klarem Widerspruch zu den allgemeinen Regeln ärztlicher Ethik und ärzt- lichen Handelns! So bestim- men zum Beispiel die Berufs- ordnungen, daß der Arzt

- in seiner ärztlichen Tä- tigkeit keinen Weisungen von Nichtärzten unterworfen wird,

- keine Grundsätze aner- kennt und keine Vorschriften oder Anweisungen beachtet,

die mit seinen Aufgaben nicht vereinbar sind oder de- ren Befolgung er nicht ver- antworten kann.

Gerade dies macht doch die so vielzitierte „Freiheit"

des ärztlichen Berufes aus;

dies macht auch das Ansehen aus, das der Arztberuf immer noch genießt! Die Freiheit des ärztlichen Berufes darf sich nicht auf die Nieder- lassungsfreiheit beschrän- ken . . .

Dr. med. Walter Popp, Sundernholz 32, 4300 Essen 1 EBM

Zu dem Beitrag „Punktwerte haben sich stabilisiert" in Heft 40/1988:

Befremdlich

Obengenannten Artikel habe ich mit großem Befrem- den gelesen . . . Der Kern- satz lautet: „Die Honorar- entwicklung belegt auf über- zeugende Weise, daß ein zen- trales Ziel der EBM-Reform erreicht wird: die Stärkung der ärztlichen Grundlei- stung."

Hier wurde ich doch stut- zig. Denn vor der EBM-Re- form haben unsere Standes- vertreter uns die Reform da- mit schmackhaft gemacht, daß das Mißverhältnis zwi- schen den Einkommen der Ärzte der Primär-Versorgung und den „Fachärzten" korri- giert werden soll.

Dies wird jetzt - unehrli- cherweise - verschwiegen, weil dieses „zentrale Ziel"

nicht erreicht, sondern mit ei- nem Honorar-Plus von 5,2 Prozent für die Allgemein- ärzte und einem Minus von (beispielsweise) 9,8 Prozent für die Laborärzte, 1,1 Pro- zent für die Orthopäden und 4,5 Prozent für die Radiolo- gen sicher verfehlt wurde.

Wenn unsere Standesver- treter jetzt zu ihren früheren Aussagen nicht stehen, finde ich das enttäuschend und mit der Praxis unserer Bundespo- litiker vergleichbar.

Dr. med. Winfrid Giesel- mann, Finkenwiesenstraße 1, 7130 Mühlacker-Enzberg A-3306 (6) Dt. Ärztebl. 85, Heft 47, 24. November 1988

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