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Archiv "Beauftragte für den Datenschutz der Kliniken" (07.09.1989)

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DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

Westfalen: Weniger Ermittlungsverfahren gegen Ärzte

Die Zahl der arbeitslosen Ärzte in Westfalen-Lippe ist 1988 von 574 auf 644 angestiegen. Die Ärztekam- mer Westfalen-Lippe vermutet für die Zukunft „ein erhebliches Wachs- tumspotential".

Wie Kammerpräsident Dr. med.

Wilhelm Baldus (Münster) anläßlich der Vorstellung des Tätigkeitsbe- richtes der Ärztekammer ausführte, handelt es sich bei den arbeitslosen Ärzten keinesfalls ausschließlich um in den letzten beiden Jahren Appro- bierte, sondern auch um „ältere"

Jahrgänge.

Die „Startbedingungen" für die ersten Ärzte im Praktikum waren in Westfalen-Lippe günstig. Ungeach- tet dessen hält die Kammer die Ein- richtung weiterer AiP-Stellen für notwendig. Ab Januar 1990 müßten rund 1800 Praktikumsplätze im Kammerbereich zur Verfügung ste- hen. Regen Zuspruch aus dem ge- samten Bundesgebiet verzeichnet nach wie vor die AiP-Stellenvermitt- lung der Ärztekammer, die im Auf- trag der Bundesanstalt für Arbeit Aip-Stellen vermittelt.

Auf großes öffentliches Interes- se stößt die Fortbildung zum Leiten- den Notarzt, die von der Akademie für ärztliche Fortbildung der Ärzte- kammer Westfalen-Lippe im vergan- genen Jahr initiiert wurde. 70 Lei- tende Notärzte qualifizierten sich durch eine vierzigstündige Fortbil- dung bisher für diese neue Aufgabe.

Kreise und kreisfreie Städte als Trä- ger des Rettungsdienstes in Westfa- len-Lippe müßten — so die Sicht der Kammer — nun die Installierung des Leitenden Notarztes möglich ma- chen.

• Die Zahl staatsanwaltschaft- licher Ermittlungsverfahren gegen Ärzte wegen des Verdachts des Ab- rechnungsbetruges ist in Westfalen- Lippe stark rückläufig. Insgesamt sind in den letzten sechs Jahren 143 Ermittlungs- und/oder Strafverfah- ren gegen Kammerangehörige mit- geteilt worden. Von 37 Berufsge-

richtsverfahren, die 1988 auf Antrag des Kammervorstandes eröffnet wurden, betrafen 27 den Komplex

„Falschabrechnung". Die berufsge- richtlichen Verfahren brachten häu- fig an den Tag, daß der objektive Tatbestand zwar erfüllt war, der sub- jektive Tatbestand — also der Vorsatz

— indes fehlte.

Die Gutachterkommission für ärztliche Haftpflichtfragen bei der Ärztekammer Westfalen-Lippe wird immer mehr in Anspruch genom- men. Als Ursache wird neben einem wachsenden kritischen Bewußtsein des Patienten dem Arzt gegenüber auch die steigende Beachtung der Gutachterkommission durch die Medien vermutet. Nachdem es 1987 mit 650 Neueingängen gegenüber 633 im Jahre 1986 zu einem leichten Rückgang gekommen war, stieg die Zahl der Anträge 1988 sprunghaft um 33 Prozent auf 844 an. Für das laufende Jahr 1989 wird ein erneuter Zuwachs auf über 900 erwartet.

Martin Melin

Beauftragte

für den Datenschutz der Kliniken

Sämtliche Krankenhäuser sollen gesetzlich verpflichtet werden, einen unabhängigen Datenschutzbeauf- tragten zu bestellen. Bei größeren Klinikbetrieben, vor allem in der Zentral- und Maximalversorgung und in den Universitätskliniken sei es zweckmäßig, einen internen Daten- schutzbeauftragten einzusetzen, bei Krankenhäusern der Grund- und Regelversorgung sowie bei Beleg- krankenhäusern kämen auch externe Datenschutzbeauftragte in Betracht, die mehrere Krankenhäuser „im Verbund" betreuten. Für die institu- tionelle Verankerung eines Daten- schutzbeauftragten könne das neue Bremer Krankenhausdatenschutzge- setz (vom 24. April 1989) Pate ste- hen, das zum ersten Mal gesetzlich einen Datenschutzbeauftragten im Krankenhaus für Bremer Kliniken vom 1. April kommenden Jahres an vorschreibt.

Dies ist die Quintessenz einer Empfehlung der Fachtagung „Das Krankenhaus der Zukunft", die kürzlich von der Universität Witten/

Herdecke zusammen mit dem nord- rhein-westfälischen Ministerium für Arbeit, Soziales und Gesundheit in Dortmund-Hohensyburg durchge- führt wurde.

Die Fachtagung sprach sich da- für aus, die Rechte und Pflichten so- wie den arbeitsrechtlichen Schutz von Datenschutzbeauftragten ge- setzlich zu umreißen.

• Betriebliche Datenschutzbe- auftragte müßten genauso in die Planstellen einbezogen werden wie etwa bereits etablierte Hygiene- und Sicherheitsbeauftragte der Kliniken.

Nur so könnte der Datenschutz auch im Krankenhausbereich professiona- lisiert und dessen Kosten pflegesatz- fähig werden.

• Erforderlich sei es außerdem, den Datenschutzbeauftragten einen besonderen Kündigungsschutz ein- zuräumen, damit die Datenschützer in Ausübung ihres Amtes keine Be- nachteiligung erleiden, so die Emp- fehlung.

• Wegen der „Vorbildfunk- tion", die in mehreren Bundeslän- dern dem Bundesdatenschutzgesetz bei der Formulierung ihres Lan- desdatenschutzgesetzes eingeräumt wird, sollte ein entsprechender Text in das neue Bundesdatenschutzge- setz aufgenommen werden. Darüber hinaus sollten hohe Anforderungen an die Fachkunde gestellt werden.

Datenschützer in Krankenhäusern sollten ausgebildete Informatiker sein, wobei die Empfehlung offen- läßt, ob diese eine naturwissen- schaftliche oder medizinische Aus- bildung haben sollten.

An den Kliniken der Universität Ulm gibt es einen speziellen Lehr- gang für Informatiker, die sich zum Datenschützer spezialisieren wollen.

Der Datenschutzbeauftragte der Ul- mer Universität, Dr. Gerhard Kon- gehl, beabsichtigt übrigens, dem- nächst einen Berufsverband bezie- hungsweise eine Fachgesellschaft speziell für Datenschutzbeauftragte an Kliniken ins Leben zu rufen, um über diesen Zirkel das Berufsbild und die Ausbildungsvoraussetzun- gen zu umreißen. HC Dt. Ärztebl. 86, Heft 36, 7. September 1989 (51) A-2447

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