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Archiv "Medizinrecht: Hervorragendes Einmaleins" (09.10.2009)

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A 2016 Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 106

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Heft 41

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9. Oktober 2009 Dieses Buch nimmt unter den medi-

zinrechtlichen Neuerscheinungen eine Sonderstellung ein: Es ist ein hervorragendes Einmaleins rechts- medizinischer Grundlagen für Ärzte.

Im Studium spielen rechtsmedizi - nische (Haftungs-)Fragen eher eine untergeordnete Rolle in Relation zur der Bedeutung, die ein Haftungs- fall oder gar eine strafrechtliche Ver- folgung für den betrof-

fenen Arzt einnehmen.

In Zeiten zunehmender Inanspruchnahme von Ärzten seitens Patien- ten, Krankenkassen und anderen Interes- senvertretern ist es wichtig, sich bereits früh die Grundlagen und das Verständnis ju- ristischer Termini und Ausdrucksweisen so- wie die praktische Vor-

gehensweise bei einem zivilrecht - lichen Anspruch oder einem Straf - verfahren anzueignen.

Hierfür ist das Buch bestens geeignet: Es ist praxisnah, klar ge- gliedert im Aufbau und durch Bei- spiele besonders gut lesbar. Ver- ständlich und anschaulich darge- stellt werden nach begriff licher Klärung, Darlegung der unter- schiedlichen Interessenlagen und Ausführungen zum Umgang mit Patienten und Angehörigen sowie zur Kommunikation mit den Me- MEDIZINRECHT

Hervorragendes Einmaleins

dien die Besonderheiten einer zivil- rechtlichen Auseinandersetzung und die strafrechtlichen Belange ärztli- chen Handelns (Ermittlungsverfah- ren und Strafprozess). Es folgt die Zusammenarbeit eines Arztes mit seinem Haftpflichtversicherer und die sich daraus ergebenden Pflich- ten sowie berufsrechtliche Aspekte, wobei der Einfluss der Krankenver-

sicherungen und deren Haftungsinteressen in den vergangenen Jah- ren deutlich zugenom- men haben. Ein Blick ins Ausland rundet das Kompendium mit zehn Fallbeispielen ab, anhand derer die Sys- tematik bestens er- klärt wird. Die Auto- ren, ein Rechtsan- walt, eine Staatsan - wältin, eine Ver siche - rungsjuristin und ein Allgemeinme- diziner, sind bereits durch die Aus- wahl ihrer beruf lichen Tagespraxis hervorragend geeignet, die entschei- denden Aspekte zu beleuchten. Die- ses Buch kann jedem Arzt, ganz be- sonders zu Beginn seiner beruf - lichen Laufbahn, bestens empfoh- len werden. Hans-FriedrichKienzle

Hermann Fenger, Ina Holznagel, Bettina Neuroth, Stefan Gesenhues: Schadens - management für Ärzte. Juristische Tipps für den Ernstfall. Springer, Berlin 2009, 206 Seiten, gebunden, 49,95 Euro

s H d r m i d z a t k r w w

Medizin/Naturwissenschaft

Wolfgang Kiehl (Hrsg.I): Kompendium In- fektiologie & Infektionsschutz. 14. Auflage.

H. Hoffmann GmbH Verlag, Berlin 2009, 636 Seiten, kartoniert, 41 Euro

Gabriela Stoppe, Eva Mann (Hrsg.): Geria- trie für Hausärzte. Huber, Bern 2009, 456 Sei- ten, gebunden, 59,95 Euro

Hans G. Schlack, Ute Thyen, Rüdiger von Kries (Hrsg.): Sozialpädiatrie. Gesundheits- wissenschaft und pädiatrischer Alltag. Sprin- ger Medizin Verlag, Heidelberg 2009, 470 Sei- ten, gebunden, 69,95 Euro

Horst Rieger: Sportverletzt – was jetzt?

Ursachen, Behandlung, Vorbeugung. Deutscher Ärzte-Verlag, Köln 2010, 817 Seiten, kartoniert, 49,95 Euro

Jörn P. Sieb, Berthold Schrank: Neuromus- kuläre Erkrankungen. Kohlhammer, Stuttgart 2009, 332 Seiten, kartoniert, 59,90 Euro Hartmut Siemes: Epilepsien bei Kindern und Jugendlichen. 2. Auflage. Huber, Bern 2009, 536 Seiten, gebunden, 79,95 Euro Stephan Illing, Martin Claßen: Klinikleit - faden Pädiatrie. 8. Auflage. Urban & Fischer, München 2009, 914 Seiten, Kunststoffeinband 39,95 Euro

BÜCHER – NEUEINGÄNGE

DNR-ANORDNUNGEN

Ein Überblick über die Bedeutung und Gültig- keit der Do-not-resus- citate-Anordnungen (DÄ 30/2009: „DNR-An- ordnungen: Das fehlen- de Bindeglied“ von Frank P. Schmidt).

Ausgezeichneter Beitrag

Danke für den ausgezeichneten Beitrag zum Thema DNR. Die Anwendung die- ses für den Fall einer Reanimations- pflichtigkeit eines z. B. sich im Sterbe- prozess befindlichen Patienten äußerst hilfreichen Instruments – die notwendi- gen Informationen werden in drei Buch- staben zusammengefasst – erfolgt leider oft unstrukturiert und hält einer kriti- schen Beleuchtung nicht immer stand.

Daher kann ich mich Ihrem Ruf nach ei- ner überregionalen oder zumindest kli- nikinternen Leitlinie nur anschließen.

Wenn der Autor allerdings die DNR- Anordnung bei entsprechender Indika- tion empfiehlt und, sofern der Patient dazu bereit ist, diese zu Recht mit ihm abgestimmt sehen will, dann wider- spricht sein Hinweis, es sei wichtig,

„dem Patienten zu verdeutlichen, dass eine DNR-Anordnung nicht zu einer Verschlechterung der medizinischen Behandlung führt“, seinen restlichen Ausführungen und auch meiner Erfah- rung, nach der DNR-Patienten oft schlech ter versorgt werden als andere („da machen wir nichts mehr“).

Vor diesem Hintergrund kann man von einer DNR-Anordnung eigentlich nur abraten, jedenfalls solange ihre be- grenzte Bedeutung nicht wirk lich allen an der Behandlung des Patienten Betei- ligten klar ist. Dies zu erreichen bedarf sicher umfangreicher und anhaltender Aufklärungsarbeit, wie z. B. durch Ih- ren Artikel.

Für weitergehende Therapiebegren- zungen bietet sich die Allow-natural- death(AND)-Regel an, die mit ihrem palliativen Ansatz das beinhaltet, was manche irrtümlicherweise in der DNR-Anordnung sehen. Die Imple- mentierung beider Instrumente neben- einander kann helfen, die Unterschie- de in der Zielrichtung allgemein deut- lich zu machen.

Friedhelm Berlitz, St.-Lukas-Klinik GmbH, Schwanenstraße 132, 42697 Solingen

O

E B k c ( o d F

B R I E F E / M E D I E N

Referenzen

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