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Rolle der Gefährdungsbeur- teilung bei der Beschaffung von Arbeitsmitteln

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Academic year: 2022

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Rolle der Gefährdungsbeur- teilung bei der Beschaffung von Arbeitsmitteln

Fachveranstaltung

Der Ausschuss für Betriebssicherheit Berlin, 4. Dezember 2014

nd Umwelt

(2)

Artikel 114 EU-Vertrag Herstellerpflicht

1:1-Umsetzung

Bereitstellung und Verwendung

Sicherheitskenn- zeichnungsrichtlinie

Arbeitsschutz- Rahmenrichtlinie

Arbeitsmittelbe-

nutzungsrichtlinie Maschinen-

richtlinie

Nieder- spannungs-

richtlinie

EMV- Richtlinie

ATEX- Richtlinie Artikel 153 EU-Vertrag

Arbeitgeberpflicht

Mindestanforderungen

(3)

Ziele und Adressaten der Bekanntmachung

Die Bekanntmachung

» richtet sich an Arbeitgeber und an Personen, die Arbeitgeber gleichgestellt sind

» gilt für die Verwendung von Arbeitsmitteln durch Beschäftigte, auch für das zur Verfügung stellen dieser Arbeitsmittel

» beschäftigt sich mit der Beschaffung von Arbeitsmitteln durch Arbeitgeber

» Erläutert den Zusammenhang zwischen Gefährdungsbeurteilung und Beschaffung von Arbeitsmitteln

» wird zur Zeit überarbeitet und an die Neufassung der Betriebssicherheitsverordnung angepasst

» wird (hoffentlich) bald veröffentlicht, da die Klarstellungen und Erläuterungen für die Praxis wichtig sind

nd Umwelt

(4)

Begriffe – worüber reden wir eigentlich?

Begriffsbestimmungen

» Abnahme (Liefer- und Leistungsumfang)

» Verwendung von Arbeitsmitteln und Aspekte, wie das zur Verfügung stellen von Arbeitsmitteln

» Hersteller (Produktsicherheitsgesetz §2 Nr. 14)

» Inbetriebnahme

» Inbetriebsetzung (vorbereitende Maßnahmen)

» Inverkehrbringen (Produktsicherheitsgesetz §2 Nr. 15)

» Probebetrieb (vor Verantwortungsübergang)

» Verantwortungsübergang (auf den Arbeitgeber)

(5)

Die Verwendung – das unbekannte Wesen?

Verwendung von Arbeitsmitteln – der „neue Begriff“

» Wird aufgrund der Neufassung der BetrSichV derzeit angepasst

» Neue Begriffsbestimmung „Verwendung von Arbeitsmitteln“

» Verwendung umfasst jegliche Tätigkeit mit diesen

‒ Beispiele:

‒ Montieren und Installieren

‒ Bedienen, An- oder Abschalten oder Einstellen

‒ Gebrauchen, Betreiben

‒ Instandhalten, Reinigen, Prüfen

‒ Umbauen, Erproben

‒ Demontieren, Transportieren und Überwachen

» …einige sind auch für den Beschaffungsprozess relevant

‒ Schutzmaßnahmen durch Gefährdungsbeurteilung abgeleitet

nd Umwelt

(6)

Vermeidung von Korrekturen und Auswahlfehlern

Prävention bei der Beschaffung?

» Die Auswahl von Arbeitsmitteln bestimmt wesentlich, ob sie bei ihrer vorgesehenen Verwendung sicher und gesundheitsgerecht benutzt werden können

» Eine falsche Auswahl kann zu erhöhten Gesundheits- oder Unfallrisiken für die Beschäftigten führen

» Korrekturen sind häufig nachträglich nicht mehr oder nur mit hohem Aufwand möglich

» Inhalt der Bekanntmachung erfasst den Beschaffungsprozess

‒ neue oder gebrauchte Arbeitsmittel

‒ Arbeitsmittel können gekauft, gemietet oder geleast werden

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Der Dreh- und Angelpunkt

Gefährdungsbeurteilung – Dreh und Angelpunkt bei der Beschaffung von Arbeitsmitteln

» Arbeitsmittel stehen nicht isoliert

‒ Auswirkungen der Bedingungen am Arbeitsplatz auf die Sicherheit und den Gesundheitsschutz

‒ Ermittlung im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung

» Integration des Beschaffungsprozesses in die Gefährdungs- beurteilung

‒ Hilft falsche Beschaffungsentscheidungen zu vermeiden

‒ Die Gefährdungsbeurteilung beginnt bei der Beschaffung

nd Umwelt

(8)

Auswahl, Gestaltung und Qualifikation

Ziele der BetrSichV

» Sicherheit und Schutz der Gesundheit von Beschäftigten bei der Verwendung von Arbeitsmitteln zu gewährleisten, durch

‒ die Auswahl geeigneter Arbeitsmittel und deren sichere Verwendung

‒ die Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, die geeignet sind für den vorgesehenen Verwendungszweck

‒ die Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten

» Gefährdungsbeurteilung spielt dabei eine zentrale Rolle

‒ Minimierung notwendiger Schutzmaßnahmen

‒ Vermeidung wirkungsloser Korrekturmaßnahmen

‒ Vermeidung „hoffnungsloser“ Fälle

(9)

Beschaffungsprozess

Die vier Schritte für den Beschaffungsprozess

» Ermitteln des Bedarfs und Erstellen der Anforderungsliste

» Auswahl des Arbeitsmittels und des Lieferanten

» Erteilen des Auftrags

» Verwendung des Arbeitsmittels

nd Umwelt

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Informationen für die Gefährdungsbeurteilung

Schritt 1 – Bedarfsermittlung und Anforderungsliste

» Beteiligte festlegen (für Beschaffungsprozess)

‒ Komplexität und Bedeutung für Produktion, Beschaffungshäufigkeit, Gefährdungen

» Informationsrecherche und –ermittlung

» Beurteilung der Informationen und Ableitung von Maßnahmen

‒ Anwendung des T-O-P Prinzips bei Ableitung der Maßnahmen, auch Ergonomie und altersgerechte Gestaltung

» Anforderungsliste erstellen

‒ z.B. Bestellspezifikationen, Lastenheft, Lieferumfang

‒ Berücksichtigung der rechtlichen Anforderungen

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Nicht am Bedarf vorbei

Bedarfsermittlung und Anforderungsliste

» Systematisches Vorgehen

» Einbeziehung aller Funktionen im Unternehmen

» Was soll das Arbeitsmittel und unter welchen Bedingungen können?

» Umfassende Anforderungsliste aufgrund intensiver Recherche

» Berücksichtigung der rechtlichen Anforderungen

nd Umwelt

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Soll- Ist-Abgleich und die Gefährdungsbeurteilung

Schritt 2 – Auswahl der Arbeitsmittel und Lieferanten

» Einflüsse für Marktanalyse

‒ Katalogware oder spezifisch angefertigtes Arbeitsmittel

‒ Ermittlung der potentiellen Anbieter

‒ Ggf. Innovationsfunktion hinsichtlich Funktionalität, Sicherheit oder Ergonomie

» Angebotseinholung oder Ausschreibung

» Analyse der Angebote

‒ Unterschiede der Angebote herausarbeiten und Abgleich mit der Anforderungsliste

‒ Informationsquellen: Betriebsanleitung, Drittprüfungen, Konformitätserklärung, Verkaufsunterlagen,

(13)

Wer die Wahl hat, hat ….

Arbeitsmittel und Lieferanten auswählen

» Marktanalyse

» Potentielle Anbieter

» Innovationsfunktion

» Ggf. Überarbeitung des Anforderungskatalogs

» Unterschiede der Angebote herausarbeiten

» Einhaltung der rechtlichen Anforderungen

» Nutzung der Informationsquellen

nd Umwelt

(14)

Nicht nur mit dem Auftrag drohen …

Schritt 3 – Auftragserteilung

» Festlegung der Liefer- und Leistungsumfänge

» Zusätzliche Vereinbarungen, z.B. hinsichtlich

‒ Planungsleistungen

‒ Sicherheitsaspekte von Ausstattungsvarianten

‒ Termin, Entgegennahme der Lieferung

‒ Umfang und Form der Dokumentation

‒ Montage und Aufstellung, Ersatzteile, Instandhaltung

‒ Sicherheitskennzeichnung am Einsatzort

‒ Prüfungen, Probebetrieb, Abnahme, ggf. beim Lieferanten

» Zeitpunkt des Verantwortungsübergangs

(15)

Arbeitsmittel aus dem Katalog?

Auftragserteilung

» Planungsleistungen

» Verantwortlichkeiten bei unfertigen Produkten

» Anpassungen

» Aufbau, Montage

» Probebetrieb

» Schulung, Qualifikation der Arbeitnehmer

nd Umwelt

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Zusätzliche Maßnahmen oder Komplettierung

Schritt 4 – Arbeitsmittel verwenden

» Für welche sicherheitstechnischen Eigenschaften ist der Hersteller verantwortlich?

» Welche zusätzlichen Maßnahmen hat der Arbeitgeber für die Bereitstellung an die Beschäftigten zu treffen?

» Unterschiedliche Gestaltung des Verantwortungsübergangs vom Hersteller auf den Arbeitgeber

‒ Verwendungsfertige Arbeitsmittel, die lediglich aufgestellt werden

‒ Arbeitsmittel, die am Einsatzort montiert werden

» Voraussetzungen für die Aufstellung, Montage der Arbeitsmittel

‒ Beispiele: Fundamente, Stahlbau, Zugänge, Energie- und Versorgungsanschlüsse

(17)

Vor der Verwendung steht die Prüfung?

Arbeitsmittel verwenden

» Eingangskontrolle

» Montage

» Probebetrieb

» Abnahme

» Prüfung vor Inbetriebnahme

» Anweisungen, Schulungen, Unterweisungen

Gefährdungsbeurteilung

» Ableitung von

‒ Maßnahmen zur Prüfung

‒ Maßnahmen zur Unterstützung oder Durchführung der Montage

‒ Anweisungen, die der Arbeitsorganisation dienen

nd Umwelt

(18)

Thomas Kraus

VDMA Technik und Umwelt Lyoner Straße 18

60528 Frankfurt am Main

Telefon +49 69 6603 1602

E-Mail thomas.kraus@vdma.org

Ihre Kontakte.

(19)

Herzlichen Dank Herzlichen Dank

für Ihre Aufmerksamkeit!

nd Umwelt

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