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Beschäftigungsverbote und -beschränkungen (Arbeiten mit gefährlichen Arbeitsmitteln) (PDF, 0,2 MB)

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Arbeiten mit gefährlichen Arbeitsmitteln

JUGENDLICHE

Beschäftigungsverbote und -beschränkungen

Arbeitsmittel

Jugendliche

ohne Ausbil- dungsver- hältnis

Jugendliche in

Ausbildung Jugendliche in Aus- bildung mit Gefahren- unterweisung (Berufs- schule)

Sägemaschinen mit Handbeschickung, Handentnahme oder Handvor-

schub nein 18 Monate Lehrzeit 12 Monate Lehrzeit

Sägemaschinen handgeführt über 1200 W nein 18 Monate Lehrzeit 12 Monate Lehrzeit

Sägemaschinen handgeführt bis 1200 W ja ja ja

Bandsägen für die Metallbearbeitung ja ja ja

Bügelsägen, Fuchsschwanzsägen, Furniersägen ja ja ja

Kettensägen nein nein nein

Kettensägen mit Antivibrationsgriffen und Antivibrationshandschuhen nein 18 Monate Lehrzeit 12 Monate Lehrzeit Hobelmaschinen mit rotierenden Messerwellen mit Handbeschickung,

Handentnahme, Handvorschub nein 18 Monate Lehrzeit 12 Monate Lehrzeit

Hobelmaschinen handgeführt über 1200 W nein 18 Monate Lehrzeit 12 Monate Lehrzeit

Hobelmaschinen handgeführt bis 1200 W ja ja ja

Dickenhobelmaschinen ja ja ja

Fräsmaschinen mit Handbeschickung, Handentnahme oder Handvor-

schub nein 18 Monate Lehrzeit 12 Monate Lehrzeit

Fräsmaschinen handgeführt über 1200 W nein 18 Monate Lehrzeit 12 Monate Lehrzeit

Fräsmaschinen handgeführt bis 1200 W ja ja ja

Fräsmaschinen für die Metallbearbeitung ja ja ja

Schneidemaschinen mit Handbeschickung, Handentnahme oder Hand-

vorschub nein 18 Monate Lehrzeit 12 Monate Lehrzeit

Brot- und Wurstschneidemaschinen ja ja ja

Handgeführte Trennmaschinen und Winkelschleifer über 1200 W nein 18 Monate Lehrzeit 12 Monate Lehrzeit

Handgeführte Trennmaschinen und Winkelschleifer bis 1200 W ja ja ja

Bandschleifmaschinen nein Beginn Lehrzeit Beginn Lehrzeit

Bandschleifmaschinen handgeführt über 1200 W ja Beginn Lehrzeit Beginn Lehrzeit

Bandschleifmaschinen handgeführt bis 1200 W ja ja ja

Bandschleifmaschinen ähnlich Schleifböcken ja ja ja

Kantenschleifmaschinen nein 18 Monate Lehrzeit 12 Monate Lehrzeit

Stanzen und Pressen mit Handbeschickung oder Handentnahme mit

Hub größer 6 mm nein 18 Monate Lehrzeit 12 Monate Lehrzeit

Stanzen und Pressen mit Handbeschickung oder Handentnahme mit

Hub kleiner 6 mm ja ja ja

Knet-, Rühr- und Mischmaschinen mit gefährlicher Handbeschickung

während des Betriebes nein 12 Monate Lehrzeit 12 Monate Lehrzeit

Mischmaschinen für Bauarbeiten ja ja ja

Zerkleinerungsmaschinen mit gefährlicher Handbeschickung während

des Betriebes nein nein nein

Arbeitsmittel mit Fang- und Einzugsstellen durch rotierende Teile,

Walzen, Bänder und dgl. nein 18 Monate Lehrzeit 12 Monate Lehrzeit

Bogendruckmaschinen ja ja ja

Drehmaschinen ja ja ja

Rollen- und Rotationsdruckmaschinen Rotationsdruckmaschinen ab 17 18 Monate Lehrzeit 12 Monate Lehrzeit

(2)

IMPRESSUM:

Medieninhaber und Herausgeber: Bundesministerium (BMA), Zentral-Arbeitsinspektorat, ■ Favoritenstraße 7, 1040 Wien ■ Stand: Dezember 2016

Erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Arbeitsmittel

Jugendliche

ohne Ausbil- dungsver- hältnis

Jugendliche in

Ausbildung Jugendliche in Aus- bildung mit Gefahren- unterweisung (Berufs- schule)

Furnierschälmaschinen nein nein nein

Holzschälmaschinen nein nein nein

Furniermessermaschinen nein nein nein

Hebebühnen und Hubtische nicht-stationär ab 17 12 Monate Lehrzeit 12 Monate Lehrzeit

Hebebühnen und Hubtische stationär ja ja ja

Bolzensetzgeräte nein nein nein

Schlachtschussapparate nein nein nein

Betäubungszangen nein nein nein

Dampfkessel, Druckbehälter für Dämpfe, Wärmekraftmaschinen nein nein nein

Druckluftkompressoren ja ja ja

Bühnentechnische Einrichtungen ab 17 ab 17 ab 17

Schlepplifte bedienen nein nein nein

Schlepplifte: Zureichen der Bügel ab 16 ab 16 ab 16

Bauaufzüge nein nein nein

Selbstfahrende Arbeitsmittel führen nein nein nein

Kraftfahrzeuge auf dem Betriebsgelände lenken Lenkerberech-

tigung Lenkerberechtigung Lenkerberechtigung

Waffen einschießen nein 18 Monate Lehrzeit 18 Monate Lehrzeit

Aufzüge: Wartung und Montage nein 18 Monate Lehrzeit 18 Monate Lehrzeit

Hebezeuge: Lasten über 1,5 t nein nein nein

Hebezeuge: Lasten bis 1,5 t nein 24 Monate Lehrzeit 24 Monate Lehrzeit

Ladehilfen auf Kraftfahrzeug (Berufskraftfahrer) nein 24 Monate Lehrzeit 24 Monate Lehrzeit Plasma-, Autogen- und Laserschneideanlagen nein 18 Monate Lehrzeit 18 Monate Lehrzeit

Schweißarbeiten ab 17 Beginn Lehrzeit Beginn Lehrzeit

■ Die Ausnahmen gelten nur, wenn eine entsprechende Aufsicht der Jugendlichen gewährleistet wird.

■ Aufsicht ist die Überwachung durch eine geeignete fachkundige Person, die jederzeit unverzüglich zum Eingreifen bereitstehen muss.

■ Ausbildung ist jede Ausbildung im Rahmen eines Lehrverhältnisses oder eines sonstigen gesetzlich oder kollektivvertraglich geregelten Ausbildungsverhältnisses.

■ Die für die Ausbildung vorgesehenen Ausnahmen von Beschäftigungsverboten gelten nur, soweit diese Ausnahmen für die Vermittlung der

wesentlichen Fertigkeiten und Kenntnisse nach den Ausbildungsvorschriften unbedingt erforderlich sind.

■ Gefahrenunterweisung im Rahmen des

Berufsschulunterrichts ist eine spezielle theoretische und praktische Unterweisung zur Unfallverhütung nach Richtlinien der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt im Ausmaß von mindestens 24 Unterrichtseinheiten im Rahmen des Berufsschulunterrichts, die nachweislich absolviert wurde.

GESETZLICHE GRUNDLAGEN

Bundesgesetz über die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen 1987 - KJBG, BGBl. Nr. 599

Verordnung über Beschäftigungsverbote und - beschränkungen für Jugendliche - KJBG-VO, BGBl. II Nr. 436/1998

arbeitsinspektion.gv.at

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