Nächster Redaktionsschluss:
Montag, 19. April 2021 Nächster Erscheinungstermin:
Donnerstag, 29. April 2021
C ölled er A nzeiger
Amtsblatt der Stadt Kölleda sowie der VG Kölleda
und ihrer Mitgliedsgemeinden
Großneuhausen, Kleinneuhausen und Ostramondra
Ausgabe Nr. 3/2021 vom 25.03.2021Amtlicher Teil:
Beschlüsse und Bekanntmachungen Nichtamtlicher Teil:
Vereinsinformationen | Kirchliche Nachrichten | Kulturelles und Unterhaltung | Sonstiges
FROHE
Ostern
wünscht Ihnen die Stadt Kölleda
sowie die Verwaltungsgemeinschaft Kölleda
Ostergrußwort des Gemeinschaftsvorsitzenden
Liebe Leserinnen und Leser,
kommen Sie da noch mit? Inzidenzwert hier, R-Wert dort.
Schule auf, Schule zu. Das eine Geschäft darf öffnen, das andere nicht. Nach Mallorca dürfen Sie fliegen, aber nicht an die Ostsee fahren. Zu unverständlichen Regelungen kom- men noch Impfchaos, Schnelltestchaos, unübersehbare De- fizite in der Digitalisierung, Zuständigkeiten-Wirrwarr und nun auch noch Korruption bei der Maskenbeschaffung.
Zugegeben unsere Bundesrepublik hat schon ein besseres Bild abgeben. Es soll hier aber nicht darum gehen, schlech- te Laune zu verbreiten. Ich persönlich habe es mir zum Ziel gemacht, im Leben immer das Positive in allem zu sehen.
Und das kann ich auch nur jedem von Ihnen empfehlen, denn es gibt Sie tatsächlich, die kleinen Lichtblicke: immer mehr Menschen aus Risikogruppen sind geimpft, immer mehr Betriebe dürfen wieder öffnen oder haben zumindest die Perspektive, bald wieder für Ihre Kunden da zu sein. Ich kann nur an alle Entscheidungsträger appellieren: lassen Sie den Menschen ihre Lichtblicke. Malen Sie nicht immer neue
Schreckensszenarien an die Wand und setzen Sie nicht im- mer neue Grenzwerte, die (zumindest gefühlt) nie erreicht werden können und die niemand mehr nachvollziehen kann.
Die Menschen brauchen ein Licht am Ende des Tunnels und wollen nicht das Gefühl haben, dass sie ausbaden müssen was an anderer Stelle versäumt wurde.
Liebe Leserinnen und Leser, ich wün- sche Ihnen und Ihren Familien ein schönes Osterfest. Die Wahrschein- lichkeit ist hoch, dass es das letzte Ostern unter diesen besonderen Um- ständen ist und wir im nächsten Jahr wieder so feiern können wie wir es gewohnt sind. Darauf sollten wir uns freuen.
Viele Grüße
Sebastian Goldhorn Gemeinschaftsvorsitzender
Grußwort zu Ostern
Gefühlt gestern war noch tiefster Winter mit Unmengen an Schnee und kaum ist er weggetaut, schon steht das Osterfest bevor. Damit zieht auch der Frühling ein und mit der wärme- ren Jahreszeit kommt hoffentlich auch Entspannung in der Pandemie.
Ab April kommen zu den Impfzentren auch die Arztpraxen und somit haben viele Menschen die Chance die Impfung so schnell wie möglich zu erhalten. Des Weiteren gibt es in Kölleda auch mehrere Möglichkeiten, sich einmal pro Woche kostenlos testen zu lassen.
Die Stadtverwaltung ist nun schon seit 01.01.2021 selbststän- dig und wir waren in den letzten drei Monaten nicht untätig.
Im Rathaus wurde die IT-Technik modernisiert und die kom- plette Telefonanlage erneuert. Mit der Firma MTK aus Greu- ßen haben wir einen zuverlässigen Partner, um uns zukunfts- fähig aufzustellen.
Diese Gelegenheit möchte ich nutzen, um mich beim Stadtrat Wolfgang Karl zu bedanken. Er hat die gesamte Modernisie- rung der IT-Technik von den ersten Planungen bis zur Fertig- stellung bei der Stadt sowie bei der VG Kölleda begleitet. Er ist immer mit Rat und Tat zur Stelle und wurde nicht müde als Vermittler zwischen den Firmen zu agieren. Fast täglich war Wolfgang Karl im Rathaus, Bürgerbüro oder im Amtshaus un- terwegs. Hat Beratungen und unzählige Gespräche geführt, um das Optimum für Stadt und VG herauszuholen. Das Resul- tat kann sich sehen lassen und als kleines Dankeschön für all die Mühen haben wir, der VG Vorsitzende Sebastian Goldhorn und ich, Herrn Karl einen Präsentkorb überreicht. Dieses pri- vate Engagement konnte damit natürlich nicht aufgewogen werden. Deshalb bedanken wir uns auch bei seiner Frau für ihr Verständnis. Jetzt ist die VG und Stadtverwaltung zukunftsfä- hig für Digitalisierung und Co aufgestellt.
Übergabe Präsentkorb
Im Rathaus hatten wir Ende Dezember mit der Modernisie- rung der leergezogenen Büros begonnen. Die Handwerker gaben sich in den letzten Wochen die Klinke in die Hand. So entstanden drei moderne Büros, in die das Standesamt und die Zentralen Dienste einziehen werden. Weiterhin wurde eine neue Küche mit Pausenraum eingerichtet. An dieser Stel- le möchte ich mich bei meinen Bauamtsleiter Rene Wicht be- danken, der neben seiner umfangreichen Tätigkeit die Bauar- beiten koordinierte. Ebenso geht mein Dank an den Stadtrat und Bauausschussvorsitzenden Uwe Großmann, der ihm hilf- reich zur Seite stand. Auch die Mitarbeiter des Betriebshofes haben uns tatkräftig bei den Umbauarbeiten unterstützt. In den nächsten Monaten werden die Fußbodensanierung und kleinere Renovierungs- und Instandhaltungsarbeiten in den anderen Büros erfolgen.
Übergabe Präsentkorb an Herrn Großmann
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger ich wünsche Ihnen und Ihren Familien ein schönes Osterfest. Ich hoffe, wir können sehr bald wieder Stadtfeste feiern und liebgewonnene Veran- staltungen besuchen.
Bleiben Sie gesund,
Ihr Bürgermeister Lutz Riedel
Wichtige Rufnummern und Sprechzeiten
Stadt Kölleda
Zentrale Tel.: 03635/450-0
E-Mail stadtverwaltung@koelleda.de
Bürgermeister 100
Sekretariat 100
Öffentlichkeitsarbeit 145
Zentrale Dienste 111
Amtsleiter Hauptamt/Kämmerei 124
Kämmerei 118
Steuern 122
Personal 108
132
Kasse 130
128114
Ordnungsamt 120
Vollzugsdienst / Friedhofsverwaltung 116
Amtsleiter Bauamt 127
Bauleitplanung 133
Hochbau 103
Liegenschaften 117
Allg. Bauverwaltung 126
Bürgerbüro 110
Bürgerbüro Rastenberg 03677 / 76721
Standesamt 115
Stadtbibliothek 03635 / 482333
Stadtarchiv 03635 / 479075
Betriebshof 03635 / 601720
Fax Zentrale 144
Fax Standesamt 131
Fax Bürgerservice 199
Fax BS Rastenberg 03637 / 76729
Sprechzeiten Bürgermeister
Dienstag 14.00 - 18.00 Uhr
Bürgerbüro
Montag, Mittwoch, Freitag 08.00 - 13.00 Uhr Dienstag, Donnerstag 08.00 - 18.00 Uhr
Samstag 09.00 - 11.00 Uhr
Stadtbibliothek
Montag 10.00 - 12.00 Uhr und
13.00 - 17.00 Uhr
Dienstag 10.00 - 12.00 Uhr und
13.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 10.00 - 12.00 Uhr und
13.00 - 15.00 Uhr
Freitag 10.00 - 12.00 Uhr und
13.00 - 16.00 Uhr Stadtarchiv
Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr
VG Kölleda
Zentrale Tel.: 03635/450-0
E-Mail poststelle@vgem-koelleda.de
Gemeinschaftsvorsitzender 102
Fachbereich Zentrale Dienste
und Vermögensverwaltung 140
Zentrale Dienste 123 / 109
Fachbereich Bau und Planung 104 / 105
Fax Zentrale 125
Sprechzeiten
Montag, Donnerstag, Freitag 09.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag 14.00 bis 18.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Bereitschaftsdienste
Aufgrund der derzeitigen Corona-Pandemie sind die Sprech- zeiten teilweise außer Kraft gesetzt. Es erfolgt telefonische Beratung. Anfragen werden via E-Mail beantwortet.
Das Bürgerbüro steht Ihnen weiterhin zur Verfügung.
Wir danken für Ihr Verständnis! Bleiben Sie gesund!
Redaktionsschluss nächster Cölledaer Anzeiger
Erscheinungstag: letzter Donnerstag im Monat Abgabefrist: 10 Tage vor Erscheinungstag(immer montags) Änderungen behalten wir uns vor!
Dienstplan Ärzte
Notfall-Nummern
Rettungsdienst / Feuerwehr Leitstelle Erfurt - 112
Polizei: 110
Bundesweite Notrufnummer 116 117
BeWA mbH Sömmerda
Bereitschaftsdienst
Bereich Abwasser: 0800 - 3634800
Bereich Trinkwasser: 0800 - 0725175
Notdienstplan für die Kölledaer Apotheken
Die Zuständigkeit des Notdienstes der Apotheken von 08:00 Uhr bis Folgetag 08:00 Uhr wechselt täglich und ist in jeder Apo- theke den Aushängen zu entnehmen.
Wir bitten dies zu beachten.
Besuchen Sie uns im Internet Stadt: http://www.koelleda.de VG: http://www.vgem-koelleda.de Polizeiinspektion Sömmerda
Kontaktbereichsbeamter Stadt Kölleda PHM Schulz, Markt 1
Tel.: 03635 / 400091 Sprechtag:
Dienstag 15.00 - 17:00 Uhr Kontaktbereichsbeamter VG Kölleda PHM Bohne, Markt 1
Tel.: 036377 / 837232
Polizeidienststelle Sömmerda Bahnhofstraße 29, 99610 Sömmerda Telefon: 03634 / 3360
Öffnungszeiten:
Rund um die Uhr geöffnet
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2021 in Kraft.§ 6 Abstimmung:
Gesetzliche Anzahl der Stadträte: ... 20 + 1 davon anwesend: ... 13 + 1 14 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen Beschluss-Nr.: 121/15/2021
Finanzplan und Investitionsprogramm für 2020 - 2024 der Stadt Kölleda
Beschluss:
Auf der Grundlage der §§ 62 und 26 Abs. 2 Ziffer 8 der ThürKO vom 16.08.1993, in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (in der jeweils gültigen Fassung) beschließt der Stadtrat von Kölleda, den als Anlage beigefügten Finanzplan und das Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2020 bis 2024.
Abstimmung:
Gesetzliche Anzahl der Stadträte: ... 20 + 1 davon anwesend: ... 13 + 1 14 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen Beschluss-Nr.: 122/15/2021
Beschluss Beitritt der Stadt Kölleda zum Zweckverband Kom- munale Informationsverarbeitung Sachsen - KISA
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Kölleda beschließt den Beitritt zum Zweckverband Kommunale Informationsverarbeitung Sachsen- KISAEs erfolgte die Abstimmung:
Gesetzliche Anzahl der Stadträte: ... 20 + 1 davon anwesend: ... 13 + 1 14 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen Beschluss-Nr.: 123/15/2021
Genehmigung von Dienstbarkeiten - Erweiterung des Nut- zungsrechtes für eine Übergabestation für die Windenergie- anlagen der UGE Großneuhausen GmbH & Co. KG Umwelt- gerechte Energie, Lohmen
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Kölleda beschließt:
1. die Zustimmung der beantragten Eintragung einer be- schränkten persönlichen Dienstbarkeit zur Sicherung des Standortes der Übergabestation zulasten des stadteigenen Flurstückes 330, Flur 4, Gemarkung Kölleda zugunsten der UGE Großneuhausen GmbH & Co. KG Umweltgerechte Energie, Lohmen. Der beiliegende Lageplan - Anlage 1 - und der 1. Nachtrag zum Vertrag über Leitungsrecht und Wegerechte vom 09.10./30.11.2020 wird zum Beschlussin- halt erklärt.
Als einmalige Entschädigung für die Beeinträchtigung des Grundstückes sind 3.000,00 € für die 100,00 m² überbaute Fläche (Übergabestation) an die Stadt Kölleda als Eigentü- mer des Flurstückes zu zahlen. Alle weiteren Kosten, die mit der Eintragung der Grunddienstbarkeit im Zusammenhang stehen, sondern vom Antragsteller zu tragen.
2. Für die „Errichtung einer Übergabestation (Trafostation)“
wird der Befreiung von den Festsetzungen des Bebau- ungsplanes „Gewerbegebiet Kölleda-Kiebitzhöhe“ in der Fassung der 3. Änderung des Antragstellers UGE Großneu- hausen GmbH & Co. KG Umweltgerechte Energie, Lohmen, gem. § 31 Abs. 2 Baugesetzbuch zugestimmt.
- Befreiung zur Errichtung der Übergabestation auf den festgesetzten Flächen für die Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Das Bauvorhaben ist gem. § 60 Abs. 1 Nr. 4 Buchstabe b Thür.
Bauordnung vorhabensfrei. Damit ist die Stadt Kölleda für die Genehmigung einer Befreiung von den Festsetzungen des Be- bauungsplanes zuständig.
Es erfolgte die Abstimmung:
Gesetzliche Anzahl der Stadträte: ... 20 + 1 davon anwesend: ... 13 + 1 13 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimme 0 Enthaltungen
Amtlicher Teil
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Kölleda
Stadtratsbeschlüsse vom 23.02.2021
Beschluss-Nr.: 118/15/2021
Beschluss zum Wirtschafts- und Finanzplan der WWG für das Wirtschaftsjahr 2021
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Kölleda ermächtigt den Bürgermeis- ter der Stadt Kölleda in der Gesellschafterversammlung der WWG den Wirtschafts- und Finanzplan der WWG für das Wirt- schaftsjahr 2021 in der dem Stadtrat vorgelegten Fassung vom 18.11.2020 zu beschließen.
Es erfolgte die Abstimmung:
Gesetzliche Anzahl der Stadträte: ... 20 + 1 davon anwesend: ... 13 + 1 14 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen Beschluss-Nr.: 119/15/2021
1. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes der Stadt Kölleda
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Kölleda beschließt die beigefügte 1.
Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes der Stadt Kölleda für die Jahre 2020 - 2024.
Herr Riedel stellt die erste Fortschreibung des Haushaltssiche- rungskonzeptes der Stadt Kölleda zur Abstimmung.
Abstimmung:
Gesetzliche Anzahl der Stadträte: ... 20 + 1 davon anwesend: ... 13 + 1 14 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen Beschluss-Nr.: 120/15/2021
Haushaltssatzung 2021 und Haushaltsplan der Stadt Kölleda Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Kölleda beschließt,
Haushaltssatzung der Stadt Kölleda, Landkreis Sömmerda für das Jahr 2021
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit festgesetzt, er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 11.233.273 € und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 8.485.420 € ab.
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaß-§ 2 nahmen sind nicht vorgesehen.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden § 3 nicht festgesetzt.
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteu-§ 4 ern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und
forstwirtschaftliche Betriebe (A) 290 v.H.
b) für die Grundstücke (B) 392 v.H.
2. Gewerbesteuer 400 v.H.
Der Höchstbetrag des Kassenkredites zur rechtzeitigen Leistung § 5 von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.200.000 € festgesetzt.
Beschluss-Nr.: 124/15/2021
Projektantrag Städtebauförderung „Investitionspakt Sport- stättenförderung“ für das Vorhaben Friedrich-Ludwig-Jahn- Sportstätte
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Kölleda beschließt die Anmeldung des Projektes „Friedrich-Ludwig-Jahn-Sportstätte - Sanierung Neu- bau“ im Städtebauförderprogramm „Investitionspakt Städte- bauförderung“ für das Programmjahr 2021.
Herr Riedel stellt den Beschluss zur Abstimmung:
Gesetzliche Anzahl der Stadträte: ... 20 + 1 davon anwesend: ... 13 + 1 14 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen
Einladung zum Tag der Städtebauförderung am 08. Mai 2021
In diesem Jahr begehen Bund, Land und Kommunen gemein- sam das Jubiläum „50 Jahre Städtebauförderung“. In diesem Rahmen möchte die Stadt Kölleda selbst auf 30 Jahre Stadtsa- nierung zurückblicken. Behutsam wurde in dieser Zeit die Innen- stadt saniert, wobei vieles vor dem Verfall gerettet und bewahrt werden konnte. An einigen Stellen entstanden neue, moderne Gebäude. Straßen, Wege und Plätze wurden umgestaltet.
Als ein besonderes Beispiel hierfür ist das Rittergut mit seiner imposanten Halle und den Außenflächen zu nennen.
Ein besonderes Augenmerk soll an diesem Tag jedoch dem Um- bau und der Sanierung des sozio-kulturellen Zentrums im Markt 25 geschenkt werden. Hierdurch ist in Mitten der historischen Innenstadt Kölledas ein neuer und attraktiver Begegnungsort für die Bürger/Innen der Stadt sowie der Umlandgemeinde ent- standen.
Wir laden Sie daher am 08. Mai 2021 ein, das Gebäude am Markt 25 zu besuchen. Eröffnet wird die Veranstaltung um 14:00 Uhr durch den Bürgermeister Lutz Riedel und einem kur- zen Vortrag zur Sanierung des Gebäudes. Anschließend emp- fängt sie der Arbeiter Samariter Bund, als Betreiber des Hauses, zu einem Tag der offenen Tür und lädt Sie zur Besichtigung des Hauses ein.
Die Stadtverwaltung sowie der ASB - Kreisverband Sömmer- da e. V., freuen sich darauf alle interessierten Bürgerinnen und Bürger begrüßen zu dürfen.
Bekanntmachung des Landesamtes für Bodenmanagement und Geoinformation
Katasterbereich Erfurt Hohenwindenstraße 14 99086 Erfurt
- Sonderungsbehörde nach § 10 Bodensonderungsgesetz (BoSoG) -
Bekanntmachung
über die Anhörung in einem Bodensonderungsverfahren nach dem Bodensonderungsgesetz (BoSoG) vom 20. Dezem- ber 1993 (BGBl. I S. 2215), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 22. Dezember 2010 (BGBl. I S. 2255)
Sonderungsplan 51033713 und 51222919
In der Stadt Kölleda, Gemarkung Battgendorf, Flur 3, Flurstücke 97/44, 97/127 und 97/141 ist ein Verfahren nach dem Gesetz über die Sonderung unvermessener und überbauter Grundstü- cke nach der Karte (Bodensonderungsgesetz - BoSoG) vom 20.
Dezember 1993 (BGBl. I S. 2182, 2215), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 22. Dezember 2010 (BGBl. I S. 2255) von Amts wegen eingeleitet worden. Das betroffene Gebiet ist in der beigefügten Karte gekennzeichnet.
Hierdurch sollen die Reichweite des unvermessenen Eigentums bestimmt und im Liegenschaftskataster nachgewiesen werden.
Nach Abschluss des Verfahrens erfolgt die Berichtigung des Grundbuches. Im Ergebnis des Bodensonderungsverfahrens werden somit beleihungsfähige Grundstücke geschaffen.
Betroffen sind die ungetrennten Hofräume und Hausgärten - Gemarkung Battgendorf, Flur 3, Flurstücke 97/44, 97/127 und
Impressum
Cölledaer Anzeiger –
Amtsblatt der Stadt Kölleda sowie der Verwaltungsgemeinschaft Kölleda und ihrer Mitgliedsge- meinden Großneuhausen, Kleinneuhausen und OstramondraHerausgeber: Stadt Kölleda sowie die Verwaltungsgemeinschaft Kölleda und ihre Mitgliedsgemeinden Großneuhausen, Kleinneuhausen und Ostramondra Verlag und Druck: LINUS WITTICH Medien KG, In den Folgen 43, 98693 Ilmenau, info@wittich-langewiesen.de, www.wittich.de, Tel. 0 36 77 / 20 50 - 0, Fax 0 36 77 / 20 50 - 21
Verantwortlich für den Textteil: Stadt Kölleda sowie die Verwaltungsgemeinschaft Kölleda und ihre Mitgliedsgemeinden Großneuhausen, Kleinneuhausen und Ostramondra
Verantwortlich für den Anzeigenverkauf: Sybille Fricke, erreichbar unter Tel.: 0152 / 59428561, E-Mail: s.fricke@wittich-langewiesen.de
Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt – Erreichbar unter der An- schrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allge- meinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.Zt. gültige Anzeigen- preisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine ge- naue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandun- gen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung.
Verlagsleiter: Mirko Reise
Erscheinungsweise: einmal im Monat – Im Bedarfsfall können Sie Einzelstücke zum Preis von 2,50 € (inkl. Porto und gesetzlicher MWSt.) beim Verlag bestellen.
Hinweis: Für den Inhalt in diesem Blatt eventuell abgedruckter Wahlwerbung und/
oder Anzeigen mit politischem Inhalt ist ausschließlich die jeweilige Partei/politi- sche Gruppierung verantwortlich.
➤➤➤ Lesen Sie hierzu weiter auf der nächsten Seite ➤➤➤
97/141. Weiterhin betroffen sind die Anteile am Ungetrennten Hofraum Gemarkung Battgendorf, Flur 3, 5060 und 5103.
Sonderungsbehörde ist das Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Katasterbereich Erfurt, Hohenwindenstra- ße 14, 99086 Erfurt.
Der Entwurf des Sonderungsplanes sowie die zu seiner Auf- stellung verwandten Unterlagen liegen
vom 29. März 2021 bis 28. April 2021
in den Diensträumen des Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Katasterbereiches Erfurt, Hohenwinden- straße 14, 99086 Erfurt während der Öffnungszeiten zur Einsicht aus.Bitte vereinbaren Sie zur Einsichtnahme einen Termin.
(Tel. 0361/574176987 bzw. E-Mail: poststelle.erfurt@tlbg.thue- ringen.de)
Alle Planbetroffenen können bis 28. April 2021 den Entwurf für den Sonderungsplan sowie seine Unterlagen einsehen und Ein- wände gegen die getroffenen Festsetzungen zu den dinglichen Rechtsverhältnissen erheben. Planbetroffene sind die Eigentü- mer der betroffenen Grundstücke, die Inhaber von dinglichen Nutzungsrechten, von Gebäudeeigentum und Anspruchsbe- rechtigte nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz vom 21.
September 1994 (BGBl. I S. 2457) in der derzeit gültigen Fas- sung.
Das gleiche gilt für die Anmelder von Rückübertragungsan- sprüchen nach dem Vermögensgesetz oder aus Restitution (§
11 Abs. 1 des Vermögenszuordnungsgesetzes vom 29. März 1994 - BGBl. I S. 709 - in der derzeit gültigen Fassung) und für die Inhaber beschränkter dinglicher Rechte an den betroffenen Grundstücken oder rechte an diesen Grundstücken.
Die Einwände sind bei der oben bezeichneten Sonderungsbe- hörde unter der o.g. Anschrift schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.
Erfurt, den 02. März 2021 Im Auftrag
Katasterbereichsleiter
F
2 2a
4 3
2 1
1
14
6
11 12
2
6
14
3 10
9
12 19
1
11 7
7
9
8
5
2
17
6
2 4
3
1a
15
3
3
18
7a
3 13
4 6
2 5
15
1
4 11
3
12
17
4
16 10
10
7
13
1
2 8
4 2
1
7
4 9
16
1
8
13
14
5 21
5
19
21
20
Der Unteranger
1 15
23 13
2b schaftshaus Dorfgemein-
ed Fri sstraß en e
Friedensstraße
Friedensstraße Dorfstraß
e
Am An ger
Untere Do rfstraße Mühlstraß
e
Kirch gasse
Dermsd orfer S
traß e 97 10 71 1
97 44 48 5
97 141
292 51
295 100
97 127 52 1
53 1 54 1
97 13 97 12
97 14
97 38
97 5 97 6
97 55
97 57 97 85
97 59 97 86
97 61
97 88
97 63
97 90
97 16 97 21 97 23
97 24
97 26 92 2
97 27
95 1 97 28
95 2
95 3 95 4
97 31
97 33
97 35
97 65 97 92
97 67 97 94
97 69 97 96
97 71 97 98
97 100
97 75 74 2
111 3 97 102
97 77 97 104
97 79
97 41 97 43
97 47
97 52
97 53
97 40 97 8
97 106 97 108
97 110
97 112
99 121 122
111 1 290 95 203 89
322 95
484 95
498 182
301 96
97 131
97 116
97 117 97 118
97 119
97 115
97 113
97 121 97 120
97 122
97 123
95 12
172/1
96 1 96 2
97 129
97 134 97 136
97 133
97 138 97 125
97 126
97 124 97 140
97 139
88 1
97 3 97 4
88 2
97 20 88 3
88 4
97 22 92 1
95 5 95 7
95 8 74 1
106 17 106 18
111 4
106 19
111 5
111 6
111 7 106 23
106 24 106 25 106 26
106 2
106 3
108
106 13
106 15
106 16 287 87
202 89
173 4
181
389 94
390 94
323 95 307 88
479 92 480 92
481 92 482 92
485 95 486 95
443 182
259 87
435 91
436 93
437 94
441 94
127 4 173 6
95 11
172 2 172 3 95 13
95 10 176 2
97 132
97 130 97 135
97 137
184 1 184 2 184 3
Gem. Battgendorf, Fl.3 -97/44, 97/127, 97/141- Maßstab: Datum:
1:2000 16.12.2019
Frau Petra Gerlach ist stellvertretende Kassenleiterin. Als Sach- bearbeiterin ist sie für die Abwicklung sämtlicher Kassenge- schäfte der Stadt Kölleda zuständig. Dazu gehört das Buchen der täglichen Einnahmen und Ausgaben, Abbuchungsläufe, Mahnungen und das Überweisen der Rechnungen.
Frau Petra Gerlach
Frau Sandra Arfmann ist Sachbearbeiterin in der Kasse. Ihr Aufgabenbereich umfasst sämtliche Kassengeschäfte der VG Kölleda und der dazugehörigen Gemeinden Großneuhausen, Kleinneuhausen, Ostramondra und der Stadt Rastenberg. Für das Buchen der täglichen Einnahmen und Ausgaben, Buchungs- läufe, Mahnungen und Überweisungen von Rechnungen ist sie zuständig.
Frau Sandra Arfmann
Frau Elke Bernhardt ist Sachbearbeiterin für Haushaltswirtschaft und Finanzen. Sie ist für die Erarbeitung des Haushaltes, für Sta- tistiken und die Überwachung der Finanzen zuständig. Ebenso betreut sie die Finanzen der Kindertagesstätten.
Frau Elke Bernhardt
Frau Annett Töpfer ist für Steuerangelegenheiten, GEZ, GEMA und Mitgliedsbeiträge zuständig. Allgemeine Verwaltungstätig- keiten sowie Ermittlung und Anweisung von Sitzungsgeldern zählen auch zu ihren Aufgaben.
Nichtamtlicher Teil Nachrichten aus dem Rathaus
Information der Stadtverwaltung
Das Bürgerbüro der Stadt Kölleda ist am Ostersamstag,
den 03.04.2021 geschlossen.
Informationen
Die Stadtverwaltung Kölleda stellt sich vor:
Teil 2: Hauptamtsleiter, Kasse, Kämmerei, Steuern
- von Antje Lippich -Hauptamtsleiter der Stadtverwaltung Kölleda ist Herr Wolfram Nöthlich.
Er ist verantwortlich für das Bürgerbüro, das Ordnungsamt, das Standesamt, das Personalamt, für Kasse, Steuern, Kämmerei und Zentrale Dienste.
Herr Nöthlich, Hauptamtsleiter
In der Kasse arbeiten Frau Keitel, Frau Gerlach und Frau Arf- mann.
Die Kassenleiterin ist Frau Keitel. Sie überwacht die Kassen- tätigkeiten, leitet Vollstreckungs- und Zwangsversteigerungs- verfahren ein und ist verantwortlich für die Verfahren zur Ein- tragung von Sicherungshypotheken. Ihr Aufgabenfeld umfasst auch die Mithilfe bei Kassen- und Rechnungsprüfungen.
Frau Elisabeth Keitel, Kassenleiterin
menge wird den Vorgaben der „Liste der Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren nach § 11 Trinkwasserverordnung“
entsprechen und voraussichtlich bei 2,5 mg/l Phosphat bzw. 0,8 mg/l Phosphor liegen. Die Zugabe kann aber den aktuellen Be- dürfnissen entsprechend auch innerhalb der zulässigen Grenzen angepasst werden.
Änderung der Druckverhältnisse:
Derzeit werden die Versorgungsgebiete Kiebitzhöhe und Stöd- ten noch aus dem Hochbehälter Kölleda mit einem Versor- gungsdruck von ca. 6,0 - 6,5 bar versorgt. In Zukunft werden diese über den Hochbehälter Ohra-Sömmerda mit Trinkwasser beliefert. Der Druck wird dann 5,0 - 5,8 bar betragen.
Betriebsgesellschaft Wasser und Abwasser mbH Sömmerda Im Auftrag des TWZV „Thüringer Becken“
Kulturelles und Unterhaltung
Ewige Geheimnisse
Eine Geschichte aus dem Stadtarchiv
von Andrea AschenbachAm 04. Juni 1915 gerät der belgische Soldat Felix Lampais in St.
Quentin in deutsche Gefangenschaft. Er gibt an, am 05.08.1891 in Oudelem / Brugge geboren zu sein. Er sei ledig, kinderlos und seine Verwandten hätten früher in Visé gewohnt. Ihr jetzi- ger Aufenthalt sei unbekannt. Er ist Landwirt, katholischer Reli- gion, 1,62 m groß, kräftiger Gestalt, blond, graue Augen, trägt einen Schnurbart und hat Tätowierungen auf Brust und Armen.
Nach verschiedenen Stationen landet er in Nothberg, wo er als Grubenarbeiter tätig wird.
Am 16. November 1918 erleidet Lampais auf der Grube ei- nen Unfall. Er geht mittags nach Hause, um sich hinzulegen. Er wohnt bei der Familie Kick. Er lässt sich ein Notizbuch geben, um etwas herein zu schreiben. Später wird sein Zustand akut und die Familie ruft einen Arzt. Da Einquartierung herrscht, wird ein in der Nähe einquartierter Militärarzt gerufen. Dieser be- merkt, dass sein Patient kein Belgier ist: „Sie sind Sachse!“ Der Kranke bittet die Familie seine Eltern zu benachrichtigen. Ihre Adresse stehe in dem Notizbuch:
Gottfried Müller
in Burgwenden b Kölleda in Thüringen
Sofort wird ein Telegramm abgeschickt - eine Antwort kommt nicht.
Am nächsten Tag wird der junge Mann ins Krankenhaus nach Eschweiler gebracht, wo er am selben Abend in Folge Unter- leibsquetschungen verstirbt.
Die Behörden schalten sich ein. Die Identität soll eindeutig, an Hand einer Fotografie und der Handschrift des Notizbuchein- trages, geklärt werden. Der zuständige Standesbeamte sucht die Eltern auf. Die Mutter und zwei anwesende Schwestern kön- nen keine Auskunft geben, warum sich der Sohn und Bruder Karl Müller als Belgier ausgab. Nach dem 10. September 1914 hatte die Familie keine Nachricht mehr von ihm erhalten. Sie erkannte jedoch eindeutig die Handschrift und das Foto. Zur Sicherheit wurde auch der frühere Arbeitgeber, der Ortsschulze in Bachra, Otto Becker, befragt. Auch er erkennt Karl Müller sofort. Der Vater Gottfried Müller kann nicht befragt werden, er hatte einen Schwächeanfall erlitten.
Dem Standesbeamten Canzler in Schafau wird am 7. April 1919 von dem Kommandeur des dritten Batalions Infantrie Regi- ments No. 72 mitgeteilt, dass der Musketier der 10. Kompanie dieses Regiments Friedrich Karl Müller, Pferdeknecht, 27 Jah- re und 5 Monate alt, evangelischer Religion, zuletzt wohnhaft in Bachra, geboren zu Burgwenden, Sohn des Handarbeiters Gottfried Müller und dessen Ehefrau Marie geborene Braune, beide wohnhaft in Burgwenden, im Hospital zu Eschweiler am 17. November 1918 nachmittags um 9 Uhr verstorben sei. Der Verstorbene war ledig. So wird der Sterbefall beurkundet .
Das Thüringer Forstamt Bad Berka informiert:
Nachhaltigkeitsprämie
des Bundes für Waldeigentümer
Im Rahmen der Corona- Hilfen für diedeutsche Wirtschaft und zur Unterstützung von Waldeigentü- mern bei der Bewältigung von Kalamitätsschäden in Waldflä- chen infolge der Dürrejahre 2018 - 2020 gewährt die Bundesre- gierung privaten und kommunalen Waldeigentümern mit mind.
1 ha Waldfläche eine einmalige Nachhaltigkeitsprämie (Bundes- waldprämie) von 100 €/ha.
Voraussetzung für den Erhalt der Prämie ist der Nachweis einer über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehenden nachhal- tigen forstlichen Bewirtschaftung der Waldflächen. Diese wird dokumentiert durch:
- die Vorlage eines Zertifikats für den Forstbetrieb, z.B. von PEFC, FSC, Naturland, Demeter u.a. und eine Verpflichtung, die Waldflächen mindestens 10 Jahre nach den Richtlinien des jeweiligen Zertifikatgebers zu bewirtschaften
- der Nachweis der abgeschlossenen Unfall-Pflichtversiche- rung des Forstbetriebs bei der zuständigen Berufsgenos- senschaft, dieses ist die Sozialversicherung für Landwirt- schaft, Forsten und Gartenbau (SLVFG)
Die Nachhaltigkeitsprämie wird über die Bundesbehörde Fach- agentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR) in Gülzow-Prüzen ausgereicht. Anträge können ausschließlich Online bei der FNR gestellt werden.
Interessierte Waldeigentümer finden weitere Informationen auf der Homepage der FNR bzw. auf der Webseite www.bundes- waldpraemie.de. Auf dieser Webseite stehen auch die Online- Anträge für die Bundeswaldprämie und können für die weitere Bearbeitung heruntergeladen werden.
Informationen zur Zertifizierung von Forstbetrieben finden sich auf dem Homepages der jeweiligen Zertifikatgeber, also z.B.
PEFC-Deutschland oder FSC- Deutschland u.a.. Nach unserer Kenntnis stellen Zertifikatgeber Waldeigentümern eine kurzfris- tige Zertifikatserteilung in Aussicht, wenn der jeweilige Betrieb entsprechend der fachlichen Voraussetzungen nachhaltig be- wirtschaftet wird und eine Verpflichtungserklärung des Waldei- gentümers vorliegt.
Die Prämie steht ausschließlich im Jahr 2021 zur Verfügung und kann bis 30.09.2021 beantragt werden.
gez. Jan Klüßendorf Forstamtsleiter
Trinkwasserzweckverband
„Thüringer Becken“
Erweiterung der Verbandsanlagen des Trinkwasserzweckverbandes
„Thüringer Becken“ zur Sicherung
der Trinkwasserqualität Fernwasserversorgung Kölleda-Kiebitzhöhe und Stödten
Der Trinkwasserzweckverband „Thüringer Becken“ wird ab Ap- ril 2021 Teilbereiche der Stadt Kölleda mit „weichem“ Fernwas- ser aus der Ohratalsperre versorgen.
Für die Bereiche Kölleda - Gewerbe- und Industriegebiet Kie- bitzhöhe, die Eugen-Richter-Straße incl. Nebenstraßen und den Ortsteil Stödten der Stadt Sömmerda ist die Änderung der Versorgung für den 01.04.2021 geplant.
Änderung der Wasserqualität:
Das Fernwasser hat eine Gesamthärte von 3 °dH.
Das entspricht 0,543 mmol/l und einem Härtebereich nach WMRG von 1 bzw. weich.
Weitere Daten zur Wasserqualität finden Sie auf der Internetsei- te der BeWA mbH Sömmerda unter www.bewa-soemmerda.de unter der Rubrik Trinkwasser/Wasserqualität.
Das Trinkwasser wird zukünftig aus Korrosionsschutzgründen und zur Vermeidung von Rücklöseerscheinungen mit Natri- umorthophosphat nach DIN EN 1198 versetzt. Die Zugabe-
17:00 Uhr in der St. Laurentiuskirche zu Burgwenden
25.04.2021, Sonntag:
10:30 Uhr in der St. Wippertuskirche zu Kölleda
Sonstiges
Vorsicht ist besser als Nachsicht
In allen Bundesländern startet vom 1. April (oder sogar be- reits im März) bis zum 15. Juli die Brut- und Setzzeit und damit auch die Leinenpflicht für Hunde im Wald und auch im Feldrevier. Für viele Hundehalter ist diese Regelung ein Dorn im Auge – schließlich kann sich ein Hund sehr gut verausga- ben, wenn er durch Wälder und über Wiesen rennen kann.
Die Brut- und Setzzeit ist allerdings enorm wichtig für die heimischen Wildtiere. Wir verraten Euch warum Ihr Euch an die Leinenpflicht halten solltet.
Der Frühling kommt und mit ihm so langsam auch die Sonne und wärmere Temperaturen. Die Pflanzen beginnen zu blühen und der Hormonspiegel der Wildtiere steigt. Wärme und gut verfügbares Futter sind wichtige Faktoren, die das Großziehen der Jungtiere erleichtern.
Der Frühling ist also der beste Zeitpunkt, um sich fortzupflan- zen. Vielleicht habt Ihr bereits mitbekommen, dass man mitt- lerweile vermehrt Vogelgezwitscher hört. Dies dient nicht nur der Anlockung von Paarungspartnern, sondern auch zum Revier markieren.
Aber warum genau soll der Hund nun an die Leine? Selbst wenn Euer Liebling nur einen schwachen Jagdtrieb hat: Wenn plötz- lich ein Reh auftaucht, kann definitiv nicht garantiert werden, dass Euer Liebling nicht hinterherrennt. Das ist vor allem für schwangere Rehe extrem gefährlich.
Foto: Vincent van Zalinge/unsplash.com
Selbst wenn der Hund es nicht fängt beziehungsweise verletzt, kann es durch die Jagd das Rehkitz verlieren und eine Fehlge- burt erleiden. Rehkitze selbst sind natürlich noch nicht ganz so sicher auf den Beinen und können auch nicht so schnell fliehen.
Außerdem verstecken sie sich oft in Feldern, um dort Schutz zu finden. Wir Menschen bekommen dies nicht unbedingt mit, un- sere Lieblinge mit ihrer feinen Nasen hingegen natürlich sofort.
Achtung vor Wildschweinen
Gleiches gilt natürlich auch für andere Wildtiere wie beispiels- weise Hasen, Wildschweine. Wenn Ihr auf eine Wildschweinmut- ter mit ihren Frischlingen trefft, kann dies sogar gefährlich für Hund und Halter werden: Wildschweine gehen nämlich gerne mal auf Angriff über, wenn ihr Nachwuchs (vermeintlich) be- droht wird. Diese Tiere solltet Ihr mit Hund also möglichst mei- den und auf Abstand gehen.
Auch das Aufschrecken von brütenden Vögeln ist gefährlich.
Wenn diese durch den Hund verscheucht werden, kann es pas- sieren, dass die Eier im Gelege auskühlen oder sogar von ande- ren Tieren zerstört werden.
Geburtstagsglückwünsche
Die Stadt Kölleda gratuliert allen Geburtstagskindern im Stadtgebiet und allen Ortsteilen
ganz herzlich zum Geburtstag.
Wir wünschen den Jubilaren Gesundheit und Wohlergehen.
Kirchliche Nachrichten
Ev. Regionalgemeinde
Gottesdienste im April 2021
01.04.2021, Gründonnerstag:17:00 Uhr in der St. Peter und Paulskirche zu Großmonra
18:00 Uhr in der St. Widerrufliche zu Kölleda
02.04.2021, Karfreitag:
16:00 Uhr in der St. Severinuskirche zu Backleben
17:00 Uhr in der St. Andreaskirche zu Schillingstedt
18:00 Uhr in der St. Wippertuskirche zu Kölleda
03.03.2021, Karsamstag:
16:00 Uhr Osterwanderung
Start Spielplatz Ostramondra nach Schafau 18:00 Uhr Familiengottesdienst St. Martinskirche
zu Schafau
20:00 Uhr Osternacht in der Schlosskirche St. Marien zu Ostramondra
04.04.2021, Ostersonntag:
09:00 Uhr Osterwanderung
Start Spielplatz Battgendorf nach Kölleda 11:00 Uhr Familiengottesdienst in der St. Wippertuskirche
zu Kölleda 05.04.2021, Ostermontag:
09:00 Uhr ökumenischer Gottesdienst
in der St. Wippertuskirche zu Kölleda 15:00 Uhr in der St. Aegidiuskirche zu Beichlingen 16:00 Uhr in der St. Katharinenkirche zu Battgendorf 17:00 Uhr in der St. Laurentiuskirche zu Burgwenden 11.04.2021, Sonntag:
10:30 Uhr in der St. Wippertuskirche zu Kölleda 16:00 Uhr musikalische Osterandacht in der
St. Bonifatiuskirche zu Altenbeichlingen 17.04.2021, Samstag:
16:00 Uhr in der St. Dionysiuskirche zu Bachra
17:00 Uhr in der St. Severinuskirche zu Backleben
18.04.2021, Sonntag:
09:00 Uhr in der St. Katharinenkirche zu Battgendorf
10:30 Uhr in der Schlosskirche St. Marien zu Ostramondra
10:30 Uhr in der St. Wippertuskirche zu Kölleda
24.04.2021, Samstag:
16:00 Uhr in der St. Peter und Paulskirche zu Großmonra