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Wer bei der Landtagswahl helfen will: Bitte melden! Aufruf zur Briefwahl

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Academic year: 2022

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Mit den amtlichen Bekanntmachungen für die Verbandsgemeinde Nieder-Olm, der Ortsgemeinden Essenheim, Jugenheim, Klein-Winternheim, Ober-Olm, Sörgenloch, Stadecken-Elsheim, Zornheim und der Stadt Nieder-Olm

Nr. 5 Donnerstag, den 4. Februar 2021 28. Jahrgang

Wahltage sind Feiertage der Demo- kratie – und der nächste steht schon vor der Tür: Am Sonntag, 14. März wird der Landtag von Rheinland-Pfalz gewählt, in den Kommunen des Land- kreises Mainz-Bingen laufen daher die Vorbereitungen schon auf Hochtouren.

Damit Wahltage ordnungsgemäß ab- laufen können, braucht es am Ende aber vor allem eines: genügend Wahl- helfer. In nahezu allen Mainz-Binger Kommunen werden noch engagier- te Bürgerinnen und Bürger gesucht, die am 14. März sowohl tagsüber im Wahllokal als auch abends beim Aus- zählen der Stimmen mithelfen wollen.

Zudem erhält jeder Freiwillige eine Er- frischungspauschale.

Eine besondere Herausforderung für die Wahlbüros in den Kommunen ist es derzeit natürlich, den Urnengang unter Pandemiebedingungen zu pla- nen und zu organisieren. Denn klar ist:

Sowohl den Wählerinnen und Wählern als auch dem ehrenamtlichen Perso- nal soll größtmöglicher Schutz geboten werden. Beim Landeswahlleiter wurde hierzu ein entsprechendes Hygiene- konzept entwickelt, in dem zum Bei- spiel bei bisher kleineren Wahllokalen der Umzug in größere Wahlräume als Anforderung aufgelistet ist, um

WURW] 3DQGHPLH GLH gႇHQWOLFKNHLW JH währleisten zu können. Zudem sollen Spuckschutze aufgebaut und Masken an die Helferinnen und Helfer ver- teilt werden. Desinfektionsmittel und die Einhaltung der AHA-Regeln sind selbstverständlich ebenfalls vorge- schrieben. Das Konzept wird bis zum Wahltag fortgeschrieben und den je- weils aktuellen Gegebenheiten ange- passt.

Um möglichst Kontakte am Wahltag zu vermeiden, bietet sich im Hinblick auf die Landtagswahl auch die Mög- lichkeit zur Briefwahl an, die nach Versendung der Benachrichtigung bei den Wahlbüros der jeweiligen Ver- bandsgemeinde oder Stadt beantragt werden kann.

Dies soll online oder postalisch ge- schehen, um auch hier unnötige Kontakte zu vermeiden. Die konkrete Vorgehensweise wird auf der Wahl- benachrichtigung erläutert sein. Die Bürgermeister der sechs Verbands- gemeinden Bodenheim, Nieder-Olm, Rhein-Selz, Rhein-Nahe, Sprendlin- gen-Gensingen, Gau-Algesheim und der verbandsfreien Gemeinde Buden- heim sowie die Oberbürgermeister der Städte Bingen und Ingelheim werben mit Blick auf die Pandemie gemeinsam mit der Landrätin ausdrücklich dafür, per Brief zu wählen.

Bürgerinnen und Bürger, die sich für einen Wahldienst in ihrer Heimatge- meinde interessieren, können sich neben den hauptamtlichen Vertretern ihrer Kommune auch an ihren jewei- ligen Orts- oder Stadtbürgermeister wenden. Für die gesamte Verbands- gemeinde Nieder-Olm steht Ihnen auch Gerhard Ott von der Verbands- gemeindeverwaltung unter wahl@

vg-nieder-olm.de bzw. unter 06136 69108 zur Verfügung.

Foto: stock.adobe.com|Torbz

Text: Kreisverwaltung Mainz-Bingen/

Verbandsgemeinde Nieder-Olm

Wer bei der Landtagswahl helfen will:

Bitte melden! – Aufruf zur Briefwahl

Telefonketten „Zur blauen Stunde“

erfolgreich gestartet

Zwei Telefonketten mit jeweils 3 Teilnehmer/innen starteten bereits Ende De- zember 2020, noch vor Weihnachten. Im Vorfeld war es ein bisschen spannend und aufregend, empfanden sowohl die Organisatoren als auch die interessierten Personen aus der Verbandsgemeinde. Und die Zusammensetzungen fügten sich gut. Auf Rückfrage nach wenigen Wochen berichteten Mitglieder, wie sehr sie sich wöchentlich auf den Telefontermin freuten, um dann u. a. festzustellen, wie schnell doch die Zeit vergeht und wie interessant die Gesprächspartner auch sind.

Damen und Herren verschiedener Generationen sprechen miteinander: „Schade, dass wir uns derzeit nicht persönlich kennenlernen können“, ist eine Aussage.

Man ist sehr aufgeschlossen und auch fürsorglich miteinander, z. B. auch im Be- achten der Gesprächsdauer, denn bei aller Freude telefoniert jede/r Teilnehmer/

in doch insgesamt 60 Minuten konzentriert! „Durch den Austausch wurden auch alte Fähigkeiten und Talente wiederentdeckt“, sagte eine Teilnehmerin, die erleb- WHGDVVVLHZLHGHUPLWGHP*HGLFKWHVFKUHLEHQDQ¿QJÄ(VWXWJXWVLFKLQ=HLWHQ in denen man keine Kultur und Veranstaltung mit Freunden genießen kann, für andere zu interessieren“, drückten mehrere Mitmacher/innen aus.

Es gibt Teilnehmer/innen, die noch mehr Menschen in anderen Telefonketten kennenlernen wollen. Daher möchten die Initiatoren gerade wegen der verlänger- ten Kontaktbeschränkungen erneut anbieten, weitere Telefonketten „Zur blauen Stunde“ anzustoßen. Wichtig: Es handelt sich bei dieser Aktion nicht um eine

Notfalltelefonkette! Weiter auf Seite 9

Nacoa- Aktionswoche für Kinder aus

Suchtfamilien

14.-20. Februar 2021:

„Vergessenen Kindern eine Stimme geben“

Etwa drei Millionen Kinder und Ju- gendliche in Deutschland wach- sen in einem Haushalt mit sucht- kranken Eltern auf. Für sie stellen und stellten die Lockdowns und Kontaktbeschränkungen der ver- gangenen Monate eine besondere Belastung dar. Der Stress in den Familien stieg und damit auch der Alkohol- und Drogenkonsum der suchtkranken Eltern. Damit wächst die Bedrohung durch häusliche Gewalt und Vernachlässigung.

Die Schließung von Bildungs- und Freizeiteinrichtungen verstärkt die ,VRODWLRQ GHU EHWURႇHQHQ .LQGHU und Jugendlichen. Oft bleibt nur der Weg, sich über das Internet Hilfe zu suchen oder sich auszu- tauschen. Eine Möglichkeit, die nur älteren Kindern zur Verfügung steht.

Die Sucht- und Jugendberatungs- stelle Reling bietet während der Pandemie die Möglichkeit, sich per Telefon und Videochat an- onym und kostenlos beraten zu ODVVHQ1LFKWQXU%HWURႇHQHDXFK Menschen, die in Kontakt sind mit Familien mit Suchtproblemen, können sich im Rahmen eines Be- ratungsgespräches über ...

Lesen Sie weiter auf Seite 9

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Ambulanter Hospiz- und Palliativ-

Beratungsdienst der Mainzer Hospizgesellschaft Christophorus e.V.

Hospiztelefon: 06131235531

Beratungsstelle: Weißliliengasse 10, 55116 Mainz gႇQXQJV]HLWHQ0R)U8KU0R'R8KU

Ambulanter Kinder- und Jugendhospizdienst

Mobile Unterstützung und Begleitung von Familien mit einem lebensverkürzend erkrankten Kind oder Jugendlichen

E-Mail: kinderhospiz@mainzer-hospiz.de 06131235531

AWO Rheinland e.V. / Migrationsberatung

für erwachsene ZuwanderInnen

E-Mail: Migration-Mainz@AWO-Rheinland.de 06131 670091 Angebot in Nieder-Olm, Rathaus der VG, Raum 234

Sprechzeiten: Di 9-12 Uhr

AZURIT Seniorenzentrum Sörgenloch

$QGHU5HVLGHQ]0DLQ]HU6WUD‰H6|UJHQORFK

Fax: 06136764118-999 06136764118-0

E-Mail: szsoergenloch@azurit-gruppe.de

Ansprechpartner: Frau Detelina Riedinger (Hausleitung), )UDX.DWMD+DXEULFK3ÀHJHGLHQVWOHLWXQJ

Betreuungsverein der Lebenshilfe Mainz-Bingen e.V.

Kurt-Schumacher-Str. 41 B, Mz-Gonsenheim 06131 337008 Sprechstunde: Di 9.30-12 Uhr (außerhalb der Ferien)

u. n. tel. Vereinbarung; Außensprechstunde im Mehrgenerationen- haus Ingelheim (Termin wird in der Presse bekanntgegeben) btv@btv-lebenshilfe.de; www.btv-lebenshilfe.de

Bürgerbüro der VG Nieder-Olm: 06136 69-222 Mo, Mi, Do 8.30-12.30 u. 14-16 Uhr, Di 8.30-12.30 u. 14-19 Uhr, Fr 8.30-12.30 Uhr, Sa geschlossen.

Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

Bahn- und Busverkehr:

RNN Fahrplan- u. Tarif 0180 1766766

ORN-Kundencenter Mainz 06131 4975022

MVG Mainzer Verkehrsgesellschaft 06131 127777

Vlexx 06731 9992727

Anregung und Beschwerden können Sie auch unter

fahrgastbeirat@rnn.info oder bei der Kreisverwaltung Mainz-Bingen www.kvmzbin.de Beschwerdeformular vorbringen.

Caritas-Schwangerenberatung Nieder-Olm

caritas-zentrum St. Elisabeth, Burgstr. 5

Beratungsstelle f. Frauen in Schwangerschaft u. Notsituationen/NL

Termine nach Vereinbarung 06136 7520288

Deutsche ILCO e.V.

Selbsthilfevereinigung für Stomaträger und Darmkrebserkrankte;

7UHႇHQMHGHQ'RQQHUVWDJLP0RQDWDE8KU Haus der Vereine, Maria-Montessori-Straße

Info: Reuter, 06136 2035

Deutscher Kinderschutzbund Nieder-Olm/Oppenheim

Erziehungs- und Familienberatungsstelle

3RVWSODW]2SSHQKHLP 06136 1314

DRK-Kreisverband Mainz-Bingen e.V.

Betreuungsverein:

Patientenverfügungen & Vorsorgevollmachten 06131 269-37/-76

HausNotrufService 06131 269-31

MenüService 06131 269-34

$PEXODQWH3ÀHJH 06131 269-70 www.drk-mainz.de, info@drk-mainz.de

Entsorgungszentrum Budenheim

6FKZDU]HQEHUJZHJ%XGHQKHLP gႇQXQJV]HLWHQ0R6D8KU

Fibromyalgiegruppen

Alzey und Umgebung

7UHႇHQMHGHQ0LWWZRFKLP0RQDW

0LWWDJVJUXSSHYRQ8KU$EHQGJUXSSHYRQ8KU in der Ev. Sozialstation, Josselinstr. 3 in Alzey

(vor Erstbesuch bitte anmelden)

Info: Daniela Destradi 06241 594675

Marlene Rothenmeyer 06734 961177

Fluglärmbeauftragter:

Bernd-Olaf Hagedorn 0160 2062706

(0DLOÀXJODHUPEHDXIWUDJWHU#YJQLHGHUROPGH

Sprechzeiten nach Vereinbarung, VG-Verwaltung, Zimmer 119

Freundeskreis Nieder-Olm

Suchtkrankenhilfe Rheinhessen e.V.

im Camarahaus: Mo ab 19 Uhr.

Angehörigengruppe jeden 1. und 3. Montag im Monat.

Kontakt: 06130945483

www.suchtkrankenhilfe-nieder-olm.de

Gemeindebüchereien:gႇQXQJV]HLWHQ Essenheim: Di 18-19 Uhr, Do u. Fr 16-18.15 Uhr Klein-Winternheim, Mediathek

Di 16-18 Uhr, Do 16-18 Uhr.

Nieder-Olm: Stadtbücherei:0R8KU0L8KU 'RX8KU7HO

,QGHQ6RPPHUIHULHQQXUPRQWDJVJH|ႇQHW sonstige Schulferien geschlossen.

.DWK|ႇHQWO%FKHUHL6W*HRUJ, Camarahaus, Alte Landstraße 30 Mi 16-18 Uhr, Fr 16-18 Uhr (mit Ausnahme der Ferienzeit) Ober-Olm: Mo 16-18 Uhr, Di 10-12 Uhr u. Fr 15-18.30 Uhr Sörgenloch:'L8KU'R8KU

Stadecken-Elsheim:0R8KUX'R8KU Zornheim: 'L8KU0L8KU'R8KU u. So vierzehntägig 10.30-12 Uhr (ungerade Wochen)

Gleichstellungsbeauftragte der VG Nieder-Olm

Heike Schubert 06136 69260

E-Mail: heike.schubert@vg-nieder-olm.de

Termine nach Vereinbarung, VG-Verwaltung, Zimmer 119

GPS - Gem. Gesellschaft für Paritätische Sozialarbeit mbH Psychosoziale Ambulanz Mainz-Bingen

0KOZHJ1LHGHU2OP7HOHIRQ 06136 752201 www.gps-rps.de

Humuswerk Essenheim (nur Grünschnitt):

Mo - Fr 8-16 Uhr, Sa 8-12 Uhr

Jugendamt der Kreisverwaltung MZ-Bingen

Nieder-Olm I Frau Esswein: 06132 7873-1440 Nieder-Olm II Klein-Winternheim, Sörgenloch, Zornheim:

Franziska Preis, preis.franziska@mainz-bingen.de 06132 7873-1890 Essenheim, Jugenheim, Ober-Olm, Stadecken-Elsheim:

Franziska Spies, spies.franziska@mainz-bingen.de

06132 7873-1630

Jugendhaus Nieder-Olm, Ludwig-Eckes-Halle gႇQXQJV]HLWHQ0R'LX)U8KU'R8KU 6SUHFK]HLWIU(LQ]HOJHVSUlFKHYRQ8KURႇHQHU7UHႇ

$QVSUHFKSDUWQHULQ6WDGWMXJHQGSÀHJH$QGUHD%UDXQ

E-Mail: juha-no@web.de 06136 9200712

„Leben teilen“ (mittwochs im Camarahaus Nieder-Olm) Kleiderkammer: Derzeit geschlossen.

Brotkorb: 10-11.30 Uhr. Schreibstube: 8.30-11.30 Uhr

Mobile Soziale Dienste:

Menü-Service (warm und kalt) Behindertenfahrdienst Johanniter-Unfall-Hilfe e.V., Regionalverband Rheinhessen Hans-Böckler-Str. 109, 55128 Mainz

Telefon (0,12 Euro à Minute) 06131 93555-0

Musikschule Verbandsgemeinde Nieder-Olm

Mo - Do 9-12 Uhr, Di 14.30-18.30 Uhr 06136 691-35 oder 691-39

Stiftung Nieder-Ramstädter Diakonie

www.nrd.de, info@nrd.de

Angebote für Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung

Aufnahme und Beratung 06131 1447343818

Ambulantes Wohnen 06732 9329013890

Berufsbildungs- und Beratungszentrum (BBZ) 06732 94077920 Familien unterstützender Dienst 06130 92923897

Rheinhessen-Werkstatt (WfbM) 06732 94070

Wohnverbund Jugenheim 06130 92923801

Wohnverbund Wallertheim 06732 91633901

Wohnverbund Wörrstadt 06732 938291002

3ÀHJHVWW]SXQNW.RPSHWHQ]]HQWUXP Pariser Straße 104, Nieder-Olm

Kostenlose, trägerübergreifende Beratung und Unterstützung rund XPGLH7KHPHQ3ÀHJH.UDQNKHLW'HPHQ]%HKLQGHUXQJ

3ÀHJHEHUDWXQJ 06136 7588858 oder 06136 3369

Kompetenzzentrum 06136 7664670

PRO RETINA Deutschland e.V.

Selbsthilfevereinigung von Menschen mit Netzhautdegenerationen 06136 850579

Psychosoziale und Sucht-Beratung Reling

Pariser Str. 110, 55268 Nieder-Olm, Tel. 06136 92228-0 gႇQXQJV]HLWHQ0R'RX8KU)U8KU

Rheinhessen-Bad Nieder-Olm

Freibad: geschlossen

Hallenbad: Infos unter www.rheinhessen-bad.de Sauna: Infos unter www.rheinhessen-bad.de

Rückenwind

Selbsthilfegruppe für Suchterkrankungen

Ev. Gemeindehaus Jugenheim, Hintergasse 19 immer Mi ab 19 Uhr Kontakt: E-Mail: Paul-rueckenwind@t-online.de

Infos: www.shg-rueckenwind.de, Mobil: 0176 98630649

Schiedsamt der VG Nieder-Olm Kontakt: Schiedsmann: olaf.claus@vg-nieder-olm.de

Stv. Schiedsfrau: birgit.dany-pietschmann@vg-nieder-olm.de 'LHQVWDJVLVWGDV%URYRQ8KUDXFKWHOHIRQLVFKHUUHLFKEDU (06136 69-203); Zimmer 119.

Schlafapnoe Selbsthilfe Mainz und Umgebung

E-Mail: schlafapnoe-mainz@gmx.de 0611 88027271 Homepage: www.schlafapnoe-mainz.de

Seniorenbeirat Landkreis Mainz-Bingen

Ansprechpartner Wolfgang Jung, 06132 787-3020 jung.wolfgang@mainz-bingen.de.

Seniorenjobs Vermittlungsstelle

Kontakt: Ute Poßmann, Kreisverwaltung Mainz-Bingen, Georg-Rückert-Straße 11, 55218 Ingelheim am Rhein,

E-Mail: seniorenjobs@mainz-bingen.de, 06132 787-3303 Internet: www.mainz-bingen.de über die Funktion

'LUHNW]XJULႇ!9HUPLWWOXQJVVWHOOH6HQLRUHQMREV

Seniorenbüro der VG Nieder-Olm:

Ansprechpartnerin: Margot Michele Beratung und Information für Seniorinnen und Senioren / Rentenbeantragung, Rathaus,

Pariser Str. 110, 55268 Nieder-Olm, 06136 69133 E-Mail: margot.michele@vg-nieder-olm.de

Seniorenresidenz Wohnpark VG Nieder-Olm (GFA mbH) 0KOZHJ1LHGHU2OP 06136 92222 www.gfambh.com; E-Mail: info.no@gfambh.com

Seniorenverband BRH

Bund der Ruhestandsbeamten, Rentner u. Hinterbliebenen, Kreisverband Mainz-Alzey, Vors. Gerd Kröller

Handy: 0157 89273712 06131 8902394

Kreisverband Bingen

Vorsitzender Egbert Albien 06130 940666

Seniorenzentrum Domherrengarten

5DLႇHLVHQVWUD‰H(VVHQKHLP 06136 7666-000

www.alloheim.de; Fax: 06136 7666-400

E-Mail: essenheim@alloheim.de

Sozialpsychiatrischer Dienst

der Kreisverwaltung Mainz-Bingen

Frau Jakobi 06132 7874265

jakobi.bettina@mainz-bingen.de

VdK Beratungsangebot

Beratung in sozialrechtlichen Angelegenheiten,

insbesondere Arbeitslosen-, Renten- und Behindertenrecht Kreisgeschäftsstelle, Erthalstr. 1, 55118 Mainz,

Fax: 06131 60472-39 06131 60472-30

E-Mail: kv-mainz-bingen@vdk.de (vorrangig) Homepage www.vdk.de/rheinland-pfalz

Sprechstunden Mo - Do 9-12 Uhr, Termine nach Vereinbarung OV Ober-Olm: Vorsitzender H. Schmitt, Tel. 06136 87983 E-Mail: ov-ober-olm@vdk.de

Weißer Ring Hilfe für Kriminalitätsopfer,

bundesweite Notruf-Nr. 116006

:HUWVWRႇKRI1LHGHU2OP

gႇQXQJV]HLWHQ:LQWHU]HLW Mi + Fr 12-16 Uhr, Sa 9-16 Uhr

Notruf 110 Feuer 112

Rettungsdienst / Notarzt / Krankentransport 19222 Bezirksbeamte der Polizei:

in der VG (ausschließlich Klein-Winternheim),

POK Christopher Schulze/ PKin Claudia Skär 06136 69-221 (Büro in der VG Nieder-Olm)

oder Polizeiinspektion III, Regerstraße 10, 06131 6543-41 oder -44

Mainz-Lerchenberg Fax: 061316543-09

E-Mail: PIMainz3.KBD@polizei.rlp.de Sprechzeiten in der Verbandsgemeinde:

Termine nach Vereinbarung - Bei Notfällen wenden

Sie sich bitte an die Polizeiinspektion Mainz 3 06131 6543-10 Bezirksbeamter für die Gemeinde Klein-Winternheim

PHK Helmut Bläsius 06131 6543-46

Polizeiinspektion Mainz III, Regerstraße 10, Mainz-Lerchenberg E-Mail: PIMainz3.KBD@polizei.rlp.de

PHK Köhler (Vertreter von Herrn Bläsius) 06131 6543-42

Abwasser/Kläranlage:

Rufbereitschaft: 0171 3628748

Bei Verstopfungen in Kanalhausanschlüssen

wenden Sie sich bitte direkt an ein Reinigungsunternehmen

Apothekennotdienst

Vereinfachte Neuregelung in Rheinland-Pfalz 0180 5258825 plus Postleitzahl des Standortes Festnetz (0,14 Euro/Min.)

Mobilfunknetz (max. 0,42 €/Min.)

Notdienstbereite Apotheken im Internet: www.lak-rlp.de Der Notdienst wechselt jeweils morgens um 8.30 Uhr

Ärztlicher Bereitschaftsdienst (ohne Vorwahl) 116117 Zahnärztlicher Notdienst

im Kreis Mainz-Land: (0,12 Euro/Min.) 0180 5666166 Wochenend-Notfalldienst:

von Freitag 15.00 Uhr bis Montag 8.00 Uhr

An Feiertagen von 8.00 bis 8.00 Uhr des folgenden Tages Feste Sprechzeiten der Notfalldienstpraxis:

)U8KU6DX6R8KUX8KU

DRK-Sozialstation in der VG Nieder-Olm u. Umgebung

+lXVOLFKH3ÀHJHXQGKDXVZLUWVFKDIWO9HUVRUJXQJ

Telefon 06136 3368

Erdgas- und Stromversorgung EWR Netz GmbH, Alzey

während der üblichen Geschäftszeiten 06241 848-300

Bei Störfällen

rund um die Uhr 0800 1848800

Notruf für Kinder

KV Mainz-Bingen, Jugendamt

Frau Esswein 06132 78713-440

Frau Preis 06132 78713-890

Frau Müller 06132 78713-830

Frau Walter 06132 78713-163

Außerhalb der Dienstzeiten Notruf und Kontakt zur Rufbereitschaft des Jugendamtes über die zuständige Polizeidienststelle.

.LQGHUWDJHVSÀHJH

(0DLONLQGHUWDJHVSÀHJH#PDLQ]ELQJHQGH

Wasserversorgung Rheinhessen-Pfalz GmbH

Entstörungsdienst: 06135 6500

außerhalb der Dienstzeit Rufweiterschaltung.

Notdienste

Bürgerservice

(3)

Donnerstag, den 4. Februar 2021 Amtlicher Teil Seite 3

VG Nieder-Olm

Pariser Straße 110 55268 Nieder-Olm

Telefon: 06136 69-0

Fax: 06136 69-210

rathaus@vg-nieder-olm.de www.vg-nieder-olm.de

Bürgermeister: Ralph Spiegler

Telefon 06136 69-100

1. Beigeordnete: Doris Leininger-Rill

Telefon 06136 69-101

Beigeordneter: Klaus Knoblich Beigeordneter: Rainer Malkewitz Sprechzeiten: Verwaltung

Mo – Do 08:30 – 12:30 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr

Fr 08:30 – 12:30 Uhr

Sa geschlossen

Vorsprache nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung

Beirat für Menschen mit Behinderungen:

Vorsitzende Anna-Gracia Schade

Telefon 0151 18355089

Stellvertr. Vorsitzend. Markus Oberländer

7HOHIRQ

Seniorenbeirat

Vorsitzender Eberhard Rathgeb

Telefon 06130 6041

eberhard.rathgeb@gmx.de Stellvertreterin Karin Schneider

Telefon 06136 44893

karin.e.schneider@t-online.de Stellvertreterin Hildegund Heucher

Telefon 06130 1682 Schiedspersonen

Schiedsmann Olaf Claus

E-Mail: olaf.claus@vg-nieder-olm.de Stv. Schiedsfrau Birgit Dany-Pietschmann E-Mail: birgit.dany-pietschmann@vg-nieder-olm.de

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In dieser Zeit auch telefonisch unter 06136 69-203.

Bitte setzen Sie sich wegen eines Termins per E-Mail in Verbindung; Zimmer 119.

Bankverbindungen:

Sparkasse Mainz

Konto 152 002 002 BLZ 550 501 20 IBAN DE12 5505 0120 0152 0020 02 SWIFT/BIC MALADE51MNZ Sparkasse Rhein-Nahe

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SWIFT/BIC MALADE51KRE Mainzer Volksbank

Konto 480 480 11 BLZ 551 900 00 IBAN DE26 5519 0000 0048 0480 11

SWIFT/BIC MVBMDE55XXX

Landtagswahl am 14. März 2021

Hinweis zur Beantragung von Briefwahlunter- lagen in Pandemie-Zeiten

In den nächsten Tagen, bis spätestens zum 21.02.2021, werden Ihnen durch einen Versand- dienstleister die Wahlbenachrichtigungen für die Landtagswahl am 14. März zugestellt. Wenn Sie an der Landtagswahl per Briefwahl teilnehmen wollen, haben Sie ab sofort die Möglichkeit, einen sogenann- ten Wahlschein (mit Briefwahlunterlagen) zu bean- tragen.

Die Beantragung kann folgendermaßen erfolgen:

1. schriftlich – durch Ausfüllen des Antrages auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder mittels formlosen Briefs an die zuständige Ver- bandsgemeindeverwaltung Nieder-Olm,

2. online, über den auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckten QR-Code,

3. online, über die Website/Homepage der zu- ständigen Verbandsgemeindeverwaltung Nie- der-Olm www.vg-nieder-olm.de,

4. per Fax an 06136 69210 oder

5. durch einfache E-Mail an die zuständige Ver- bandsgemeindeverwaltung Nieder-Olm unter wahl@vg-nieder-olm.de.

Die Beantragung von Briefwahlunterlagen per Tele- fon ist nicht möglich!

Bei der Beantragung geben Sie bitte Ihren Familien- namen, die Vornamen, das Geburtsdatum, die voll- ständige Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Post- leitzahl, Ort) und – nach Möglichkeit – die Wählerver- zeichnisnummer aus der Wahlbenachrichtigung an.

Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen grundsätzlich an Ihre Wohnanschrift übersandt. Sofern die Brief- wahlunterlagen an eine andere, abweichende Ad- resse geschickt werden sollen, bitten wir Sie, diese abweichende Anschrift genau anzugeben.

Sie haben auch die Möglichkeit – während der all- JHPHLQHQ gႇQXQJV]HLWHQ GHU 9HUEDQGVJHPHLQGH verwaltung – die Briefwahlunterlagen persönlich zu beantragen. Dort können Sie dann ggf. unmittelbar vor Ort von Ihrem Wahlrecht Gebrauch machen!

Bitte berücksichtigen Sie dabei aber, dass das Rat- haus / das Verwaltungsgebäude wegen der Coro- na-Pandemie für den allgemeinen Besucherverkehr gesperrt ist und Stimmberechtigte nur einzeln ein- gelassen werden können. Dadurch kann es zu zeit- lichen Verzögerungen und Wartezeiten kommen.

Die Verwaltung bittet deshalb, möglichst von einer persönlichen Vorsprache beim Wahlamt abzusehen.

1XW]HQ6LHELWWHGLHYLHOIlOWLJHQXQWHUGHQ=LႇHUQ aufgeführten Möglichkeiten (s. o.) für die Beantra- gung Ihrer Briefwahlunterlagen.

Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen können Sie – unfrankiert – in dem adressierten hellroten Wahlbrief an die Verbandsgemeindeverwaltung Nieder-Olm schicken oder unmittelbar in den Briefkasten am Rathaus einwerfen. Versenden Sie den Wahlbrief so rechtzeitig, dass er spätestens am Wahltag bis 18 Uhr bei der auf dem Wahlbriefumschlag ange- gebenen Verbandsgemeindeverwaltung Nieder-Olm eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Verwaltung oder am Tage der Wahl bis spätestens 18 Uhr bei dem für den Wahlbrief zuständigen Wahlvorstand abgegeben werden.

Flächennutzungsplan 2025

der Verbandsgemeinde Nieder-Olm, 1. Änderung

hier: Bekanntmachung gemäß § 6 BauGB Gemäß § 6 BauGB in der Fassung der Bekanntma- chung vom 23.09.2004 (BGBl. I Seite 2414) sowie des § 88 LBauO für Rheinland-Pfalz vom 24.11.1998 in den jeweils geltenden Fassungen wird Folgendes bekannt gemacht:

Die Verbandsgemeinde Nieder-Olm hat mit Antrag vom 02.04.2020 die am 12. Dezember 2019 vom Verbandsgemeinderat beschlossene 1. Änderung des Flächennutzungsplans 2025 der Verbandsge- meinde Nieder-Olm gemäß § 6 BauGB der Kreisver- waltung Mainz-Bingen zur Genehmigung vorgelegt.

Aufgrund des § 6 BauGB in der Fassung der Be- NDQQWPDFKXQJ YRP 1RYHPEHU %*%, , 6 3634) erlässt die Kreisverwaltung Mainz-Bingen mit Schreiben vom 26. Juni 2020 als die nach § 1 der Landesverordnung über Zuständigkeiten nach dem

%DXJHVHW]EXFK YRP 'H]HPEHU *9%, 6 22) zuständige Verwaltungsbehörde folgende Ver- fügung:

Die am 12. Dezember 2019 vom Verbands gemeinderat Nieder-Olm

beschlossene 1. Änderung des Flächennutzungsplans FNP 2025 wird mit Ausnahme der Einzeländerung 1

JHZHUEOLFKH%DXÀlFKHÄ$P6SRUWSODW]³ in der Gemarkung Essenheim

genehmigt.

Begründung: Der Standort der geplanten gewerb- OLFKHQ %DXÀlFKH VG|VWOLFK GHV 6SRUWSODW]HV YRQ (VVHQKHLP VWHKW QDFK ZLH YRU LP =LHONRQÀLNW PLW den Vorgaben des Regionalen Raumordnungsplans 2014, der in diesem Bereich ein Vorranggebiet „Land- wirtschaft“ und im Randbereich einen Regionalen Grünzug und ein Vorranggebiet „Regionaler Biotop- verbund“ ausweist. Die Obere Landesplanungsbe- K|UGH KDW PLW 6FKUHLEHQ YRP PLWJHWHLOW dass die Voraussetzung für eine Zulassung dieser Abweichung von den Zielen der Raumordnung nicht vorliegt. Aus Sicht der Oberen Landesplanungsbe- hörde ist hier kein Härtefall anzunehmen.

Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde hat in seiner Sitzung am 29.10.2020 der Herausnah-

me der Einzeländerung in der Gemarkung Essen- heim aus der 1. Änderung des Flächennutzungsplans 2025 zugestimmt (Beitrittsbeschluss).

Die Genehmigung der 1. Änderung des Flächennut- zungsplans wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntma- chung wird der Flächennutzungsplan mit Ablauf des Tages wirksam. Ihm ist eine zusammenfassende Erklärung beigefügt, in welcher Art und Weise die 8PZHOWEHODQJH XQG GLH (UJHEQLVVH GHU gႇHQWOLFK keits- und Behördenbeteiligung in dem Flächennut- zungsplan berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungs- möglichkeiten gewählt wurde.

Jedermann kann den Flächennutzungsplan, die Be- gründung und die zusammenfassende Erklärung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Nieder-Olm, Rat- haus, Pariser Straße 110, 55268 Nieder-Olm oder über die Homepage der Verbandsgemeinde Nie- der-Olm, www.vg-nieder-olm.de einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

Die 1. Änderung des Flächennutzungsplans 2025 der Verbandsgemeinde Nieder-Olm enthält folgende Teilbereiche:

Teilplan Jugenheim – Gemeinbedarf „Feuerwehr“

Das Plangebiet liegt am südlichen Ortsrand der Ge- meinde Jugenheim, unmittelbar östlich der Landes- straße L 413 (Bahnhofstraße) und hat eine Fläche von ca. 0,15 ha. Die Änderung führt zur Darstellung einer Fläche für Gemeinbedarf mit der Zweckbestim- mung „Feuerwehr“ und einer Ortsrandbegrünung im Süden und Osten anstelle der bisher im Flächen- nutzungsplan enthaltenen „Flächen für die Landwirt- schaft sowie sonstige Fläche im Außenbereich“.

7HLOSODQ -XJHQKHLP ± *HZHUEOLFKH %DXÀlFKH Ä:LH senweg – Erweiterung“

Das Plangebiet liegt im Osten der Ortslage der Ge- meinde Jugenheim, unmittelbar östlich angrenzend an das bestehende Gewerbegebiet im Bereich „Wie- senweg“. Die Änderung führt zur Darstellung von ge- SODQWHU JHZHUEOLFKHU %DXÀlFKH XQG *UQÀlFKH PLW GHU =ZHFNEHVWLPPXQJ Ä9HUVLFNHUXQJVÀlFKH%LRWRS SÀHJH³ DQVWHOOH GHU ELVKHU LP )OlFKHQQXW]XQJVSODQ enthaltenen „Fläche für die Landwirtschaft sowie sonstige Flächen im Außenbereich“. Die Ortsrand- eingrünung wird nach Norden verschoben. Die Sied- lungsbegrenzung wird nicht mehr dargestellt.

7HLOSODQ =RUQKHLP ± *HZHUEOLFKH %DXÀlFKH Ä,Q GHU Bein“

Das Plangebiet liegt im Süden der Gemeinde Zorn- heim, unmittelbar nördlich der Kreisstraße K 35 (Hahnheimer Straße). Die Änderung führt zur Dar- VWHOOXQJ YRQ JHSODQWHU JHZHUEOLFKHU %DXÀlFKH XQG JHSODQWHU JHPLVFKWHU %DXÀlFKH DQVWHOOH GHU ELVKHU im Flächennutzungsplan enthaltenen „Flächen für die Landwirtschaft und sonstige Flächen im Außen- bereich“. Die Ortsrandeingrünung wird nach Westen verschoben und im Norden ergänzt. Angestrebt wird eine Fläche von insgesamt 4,3 ha. Im Gegenzug zur Neuausweisung wird die bisher geplante gewerbli- FKH%DXÀlFKHÄ,P+LSSSIDG³LP6GHQGHU*HPHLQ de herausgenommen und wieder landwirtschaftlich gewidmet.

Verbandsgemeinde Nieder-Olm – Einzelhandelskon- zept

Das Einzelhandelskonzept der Verbandsgemeinde Nieder-Olm wurde fortgeschrieben. Mit der vorlie- genden Änderung werden die Aussagen zum Einzel- handel im Flächennutzungsplan 2025 aktualisiert. Im Planwerk wird der zentrale Versorgungsbereich in der Stadt Nieder-Olm angepasst.

Verbandsgemeinde Nieder-Olm – „Landschaftspla- nung 1“

Zur Aufstellung des Flächennutzungsplans 2025 war als naturschutzfachlicher Beitrag ein neuer Landschaftsplan erarbeitete worden. Die vom Land- schaftsplan empfohlenen Darstellungen für vorge- schlagene Naturschutzgebiet blieben versehentlich unberücksichtigt. Diese wurden in der 1. Änderung entsprechend ergänzt. Dem Landschaftsplan ist zu den vorgeschlagenen Naturschutzgebieten Folgen- des zu entnehmen:

- Darstellung eines Vorschlags für ein Natur- schutzgebiet südwestlich von Jugenheim (Jugenheimer Klauer) – ca. 31 ha

(4)

Seite 4 Amtlicher Teil Donnerstag, den 4. Februar 2021 - Darstellung eines Vorschlags für ein Natur-

schutzgebiet nördlich von Jugenheim (Bleich- kopf und Heiligenhäuschen) – ca. 23 ha - Darstellung eines Vorschlags für ein Natur-

schutzgebiet nordwestlich von Stadecken-Els- heim (Weinbaulandschaft Sonnenberg/Neuen- berg) – ca. 1,5 ha

Verbandsgemeinde Nieder-Olm – „Landschaftspla- nung 2“

Mit der Integration des Landschaftsplans in den Flä- chennutzungsplan 2025 wurde die Struktur der Dar- stellungen zum Thema „Natur und Landschaft“ neu aufgebaut. Dabei erfolgte u. a. eine Konzentration auf hochwertige Elemente und übergreifende Zielstellun- gen wie Biotopverbundlinien. Im Gegenzug wurde verschiedentlich auf deklaratorische Darstellungen verzichtet. Aus diesem Ansatz ergaben sich in Ein- zelfällen Unklarheiten. Diese wurden durch folgende Planänderungen beseitigt:

2EHU2OP$XVZHLVXQJHLQHU*UQÀlFKHÄ2EVW und Hausgärten“ anstelle landwirtschaftlicher Fläche (Böschung im FNP 2015)

Nördlich der Ulmenhalle wird eine kleine Grün- ÀlFKH PLW GHU =ZHFNEHVWLPPXQJ Ä2EVW XQG Hausgarten“ anstelle einer Insellage an land- wirtschaftlicher Fläche dargestellt. Damit wird die Planung an die Widmung der Umgebung an- JHSDVVW'LHÄ'XUFKIKUXQJODQGHVSÀHJHULVFKHU Maßnahmen auf Geländeböschungen“, wie im Flächennutzungsplan 2015 vorgesehen, ist nicht mehr Vorschlag des aktuellen Landschaftsplans und wird deshalb nicht mehr weiterverfolgt.

- Sörgenloch: Ausweisung einer Grünfläche

„Parkanlage“ mit Ortsrandbegrünung anstelle landwirtschaftlicher Fläche (Feldgehölz im FNP 2015)

Östlich der nördlichen Ortsdurchfahrt wird eine NOHLQH *UQÀlFKH PLW GHU =ZHFNEHVWLPPXQJ

„Parkanlage“ anstelle einer Insellage an land- wirtschaftlicher Fläche dargestellt. Damit wird die Planung dem bestehenden Bebauungsplan und den örtlichen Verhältnissen angepasst. „Erhal- tung Feldgehölz“, wie im Flächennutzungsplan 2015 vorgesehen, ist nicht mehr die planerische Zielstellung.

6WDGHFNHQ(OVKHLP $XVZHLVXQJ HLQHU *UQÀl che „Parkanlage“ anstelle landwirtschaftlicher Fläche (Feldgehölz im FNP 2015)

$Q GHU Ä6WDGHFNHU :DUWH³ ZLUG HLQH *UQÀlFKH mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“ anstel- le landwirtschaftlicher Fläche dargestellt. Die Zweckbestimmung ergibt sich aus den vorhan- denen Plansymbolen „sozialen Zwecken“, die- nende Gebäude und Einrichtungen“, Sternwarte (geplant) sowie „Versorgungsanlage Wasser- behälter“. Damit gibt die Planung den Bestand bzw. die vorgesehene Nutzungsabsicht wieder.

„Erhaltung Feldgehölz“, wie im Flächennut- zungsplan 2015 vorgesehen, ist nicht mehr Vor- schlag des aktuellen Landschaftsplans und wird deshalb nicht weiterverfolgt. Der grünbetonte Charakter des Bereichs wird hinreichend durch GLH:LGPXQJDOV*UQÀlFKH]XP$XVGUXFNJH bracht.

Verbandsgemeinde Nieder-Olm – Anpassungen, Klarstellungen

- Klein-Winternheim: Zuweisung der Zweckbe- stimmung „Grünschnitt“ für eine bereits ausge- ZLHVHQH*HPHLQEHGDUIVÀlFKH

Südlich der Autobahnanschlussstelle wurde der im Flächennutzungsplan 2025 dargestellten Ge- PHLQEHGDUIVÀlFKH NHLQH =ZHFNEHVWLPPXQJ ]X gewiesen. Mit der vorliegenden Änderung soll die Fläche entsprechend ihrer tatsächlichen Nut- zung die Zweckbestimmung „Grünschnitt“ erhal- ten.

- Ober-Olm: Ausweisung von geplanter örtlicher und überörtlicher Hauptverkehrsstraße anstelle von „Flächen für die Landwirtschaft sowie sons- WLJH)OlFKHQLP$X‰HQEHUHLFK³XQG*UQÀlFKH Das Plangebiet liegt im Westen der Stadt Nie- der-Olm, östlich der Autobahnanschlussstelle Nieder-Olm, auf Ober-Olmer Gemarkung. Die Änderung führt zur Darstellung von geplan- ter Hauptverkehrsstraße anstelle der bisher im Flächennutzungsplan enthaltenen örtlichen und überörtlichen Hauptverkehrsstraße „Flächen für

die Landwirtschaft sowie sonstige Flächen im

$X‰HQEHUHLFK³XQG*UQÀlFKH

- Ober-Olm: Anpassung der Zweckbestimmung HLQHU EHUHLWV DXVJHZLHVHQHQ *UQÀlFKH Ä2EVW und Hausgarten“ in „Friedhof“

Das Plangebiet liegt im Westen der Gemeinde Ober-Olm, unmittelbar angrenzend an die be- VWHKHQGHQ )ULHGKRIVÀlFKHQ 'LH 2UWVJHPHLQGH Ober-Olm beabsichtigt, den vorhandenen Fried- hof nach Norden hin zu erweitern. Die Änderung führt zur Anpassung der Zweckbestimmung einer bereits im Flächennutzungsplan 2025 aus- JHZLHVHQHQ*UQÀlFKHÄ2EVWXQG+DXVJDUWHQ³ in „Friedhof“.

Berichtigungen nach § 13a Abs. 2 BauGB

Im Rahmen der 1. Änderung wird der Flächennut- zungsplan für rechtskräftige Bebauungspläne der In- nenentwicklung gemäß § 13a Abs. 2 BauGB, soweit erforderlich, im Wege der Berichtigung angepasst.

%HWURႇHQVLQGIROJHQGH)OlFKHQ

- Klein-Winternheim – Bebauungsplan „Bahnhof ,,,±bQGHUXQJYRP³

8PZLGPXQJ YRQ JHPLVFKWHU %DXÀlFKH LQ 9HU kehrsfläche besonderer Zweckbestimmung Ä5XKHQGHU 9HUNHKUXQG |ႇHQWOLFKH*UQÀlFKH³ Zweckbestimmung Parkanlage, letztere überla- gert mit Flächen für Maßnahmen zum Schutz, ]XU3ÀHJHXQG]XU(QWZLFNOXQJYRQ%RGHQ1D tur und Landschaft, hier: bereits anderweitig fest- gelegte Kompensationsmaßnahmen

- Stadt Nieder-Olm – Bebauungsplan „Südlich der Oppenheimer Straße“

8PZLGPXQJYRQJHPLVFKWHU%DXÀlFKHLQ:RKQ EDXÀlFKH

- Stadt Nieder-Olm – Bebauungsplan „Weststraße – 4. Änderung und Ergänzung vom 15.05.2019“

8PZLGPXQJ YRQ *HPHLQEHGDUIVÀlFKH %DXKRI XQG 6RQGHUEDXÀlFKH 3DUNKDXV LQ 9HUNHKUVÀl che besonderer Zweckbestimmung „Ruhender Verkehr und Fläche für die Verwertung von fes- WHQ$EIDOOVWRႇHQ³

Auf folgende Vorschriften des BauGB sowie der GemO für Rheinland-Pfalz wird hingewiesen:

§ 44 BauGB

(QWVFKlGLJXQJVSÀLFKWLJH )lOOLJNHLW XQG (UO|VFKHQ der Entschädigungsansprüche

=XU (QWVFKlGLJXQJ LVW GHU %HJQVWLJWH YHUSÀLFK tet, wenn er mit der Festsetzung zu seinen Gunsten einverstanden ist. Ist ein Begünstigter nicht bestimmt oder liegt sein Einverständnis nicht vor, ist die Ge- PHLQGH ]XU (QWVFKlGLJXQJ YHUSÀLFKWHW (UIOOW GHU

%HJQVWLJWHVHLQH9HUSÀLFKWXQJQLFKWLVWGHP(LJHQ WPHUJHJHQEHUDXFKGLH*HPHLQGHYHUSÀLFKWHWGHU Begünstigte hat der Gemeinde Ersatz zu leisten.

(2) Dient die Festsetzung der Beseitigung oder Min- derung von Auswirkungen, die von der Nutzung eines Grundstücks ausgehen, ist der Eigentümer zur Ent- VFKlGLJXQJYHUSÀLFKWHWZHQQHUPLWGHU)HVWVHW]XQJ einverstanden war. Ist der Eigentümer aufgrund DQGHUHU JHVHW]OLFKHU 9RUVFKULIWHQ YHUSÀLFKWHW $XV wirkungen, die von der Nutzung seines Grundstücks ausgehen, zu beseitigen oder zu mindern, ist er auch RKQH (LQYHUVWlQGQLV ]XU (QWVFKlGLJXQJ YHUSÀLFKWHW soweit er durch die Festsetzung Aufwendungen er- VSDUW (UIOOW GHU (LJHQWPHU VHLQH 9HUSÀLFKWXQJHQ nicht, gilt Absatz 1 Satz 3 entsprechend. Die Gemein- de soll den Eigentümer anhören, bevor sie Festset- ]XQJHQWULႇWGLH]XHLQHU(QWVFKlGLJXQJQDFK6DW]

oder 2 führen können.

(3) Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädi- gung verlangen, wenn die in den §§ 39 bis 42 be- zeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeifüh- ren, dass er die Leistung der Entschädigung schrift- OLFK EHL GHP (QWVFKlGLJXQJVSÀLFKWLJHQ EHDQWUDJW Entschädigungsleistungen in Geld sind ab Fälligkeit mit 2 vom Hundert über dem Basiszinssatz nach

†GHV%UJHUOLFKHQ*HVHW]EXFKVMlKUOLFK]XYHU zinsen. Ist Entschädigung durch Übernahme des

*UXQGVWFNV ]X OHLVWHQ ¿QGHW DXI GLH 9HU]LQVXQJ

§ 99 Abs. 3 Anwendung.

(4) Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalender- jahrs, in dem die in Absatz 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

(5) In der Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 BauGB ist auf die Vorschriften des Absatzes 3 Satz 1 und 2 sowie des Absatzes 4 hinzuweisen.

§ 215 BauGB

Frist für die Geltendmachung der Verletzung von Vor- schriften

(1) Unbeachtlich werden

1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beacht- liche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 be- achtliche Verletzung der Vorschriften über das Ver- hältnis des Bebauungsplans und des Flächennut- zungsplans und

3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekannt- machung des Flächennutzungsplans oder der Sat- zung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Dar- legung des die Verletzung begründenden Sachver- halts geltend gemacht worden sind.

(2) Bei Inkraftsetzung des Flächennutzungsplans oder der Satzung ist auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften so- wie auf die Rechtsfolgen hinzuweisen.

§ 24 Abs. 6 GemO

(6) Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

GLH %HVWLPPXQJHQ EHU GLH gႇHQWOLFKNHLW GHU Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Auf- sichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindever- waltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Bei der Bekanntmachung der Sat- zung ist auf die Voraussetzungen für die Geltendma- chung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvor- schriften und die Rechtsfolgen hinzuweisen.

Nieder-Olm, 28.01.2021 i.V. Doris Leininger-Rill 1. Beigeordnete

Essenheim

Hauptstraße 2 (VVHQKHLP

Telefon: 06136 88225

Fax: 06136 88804

gemeinde@essenheim.de www.essenheim.de

Ortsbürgermeister: Winfried Schnurbus E-Mail: rathaus@essenheim.de Bürozeiten: Carmen Heinze Mo und Mi 08:00 – 10:00 Uhr Di und Do 16:30 – 19:00 Uhr Sprechzeiten: Ortsbürgermeister

'LXQG'R ±8KU

1. Beigeordnete: Doris Schmahl Beigeordneter: Franz-Josef Mohr Beigeordneter: Alexander Schott Seniorenvertretung:

Ursula Senftleben 06136 89468 Behindertenbeauftragter:

0DUNXV2EHUOlQGHU

behindertenbeauftragter@essenheim.de

(5)

Donnerstag, den 4. Februar 2021 Amtlicher Teil Seite 5

Jugenheim

Schulstraße 3 -XJHQKHLP

Telefon: 06130 1488

)D[

rathaus@jugenheim-rheinhessen.de www.jugenheim-rheinhessen.de Ortsbürgermeister: Herbert Petri 1. Beigeordnete: Tanja Schäfer Beigeordneter: Tobias Süssenberger Beigeordneter: Jan Ulrich Glup Bürozeiten: Hildegund Heucher

Margot Maslowski

Mo und Do 10:00 – 12:00 Uhr Sprechzeiten: Ortsbürgermeister

Do 18:00 – 19:30 Uhr

Nach vorheriger telefonischer Anmeldung oder Anmeldung per E-Mail

Seniorenvertretung:

Hildegund Heucher 06130 1682 Margot Maslowski 06130 6242

Klein-Winternheim

Hauptstraße 6

.OHLQ:LQWHUQKHLP

Telefon: 06136 9942-0

Fax: 06136 9942-24

rathaus@klein-winternheim.de www.klein-winternheim.de

Ortsbürgermeisterin: Ute Granold 1. Beigeordnete: Dorothee Bugner

Telefon: 06136 9262202

Beigeordneter: Christian Pierzina

7HOHIRQ

Beigeordneter: André Bugner

7HOHIRQ

Bürozeiten: Karin Holzhauser

Nina Adrian

Mo 09:30 – 11:30 Uhr

'L ±8KU

'R ±8KU

Sprechzeiten: Ortsbürgermeisterin

'L ±8KU

'R ±8KU

und nach Vereinbarung Seniorenvertretung:

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5HQDWH(GHOPDQQ

Einladung

+LHUPLWODGHLFK]XHLQHU|ႇHQWOLFKHQ6LW]XQJHLQ Gremium: Haupt-, Finanz- und

Bauausschuss Klein-Winternheim

Ortsgemeinde Klein-Winternheim

Sitzungstermin: Montag, 08.02.2021, 19:30 Uhr

Ort: Hauptstraße 6,

55270 Klein-Winternheim Raum: Ratssaal Klein-Winternheim Hinweis für Zuhörer/innen: 'LH 6LW]XQJ ¿QGHW DOV Videokonferenz statt. Die Zuhörer/innen können im o. g. Sitzungsraum die Sitzung verfolgen. Bitte be- achten Sie, dass zur Einhaltung der Covid-19-Be- schränkungen die Zuhörerplätze nur begrenzt zur Verfügung stehen.

Tagesordnung:

gႇHQWOLFK

1. Antrag 01/2021 der FWG-Fraktion zum Haus- halt

%HWUHႇ 3ODQXQJV XQG (QWZLFNOXQJVPD‰QDK men sowie Wohnungsbauförderung

2. Verschiedenes Ute Granold Ortsbürgermeisterin

Bebauungsplan „Am Berg V“

einschließlich „Am Berg III – 3. Änderung ” der Ortsgemeinde Klein-Winternheim

hier: Bekanntmachung des Offenlegungsver- fahrens gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Fassung der Be- kanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I Seite 2414) in der derzeit geltenden Fassung wird Folgendes be- kannt gemacht:

Der Entwurf des Bebauungsplans „Am Berg V“ ein- schließlich „Am Berg III – 3. Änderung” der Ortsge- meinde Klein-Winternheim wird für die Dauer eines Monats in der Zeit vom

11.02.2021 bis einschließlich 12.03.2021

|ႇHQWOLFKDXVJHOHJW(LQH8PZHOWSUIXQJLQGHUGLH voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden, wird durchgeführt.

Aus gegebenem Anlass ist derzeit der Zutritt in das Rathaus für Besucher nur eingeschränkt möglich.

Der Dienstbetrieb der Verbandsgemeindeverwaltung Nieder-Olm bleibt aber aufrechterhalten, so dass die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen nur nach vorheriger terminlicher Absprache mit den Mitarbeitern der Abteilung Bauen, Umwelt und Ver- kehr unter der Telefonnummer 06136 69-142 sowie unter der u. a. E-Mail-Adresse möglich ist.

Im gleichen Zeitraum steht der Entwurf des Bebau- ungsplans mit Begründung auch im Internet unter der Adresse

KWWSWLQ\XUOFRPRႇHQODJH zur Verfügung.

:lKUHQGGHU2ႇHQOHJXQJVIULVWN|QQHQ6WHOOXQJQDK men schriftlich oder zur Niederschrift bei der vorge- nannten Stelle abgegeben werden. Darüber hinaus können Stellungnahmen auch als E-Mail an die Ad- resse

nazmiye.ulunam@vg-nieder-olm.de gesandt werden.

Die fristgemäß abgegebenen Stellungnahmen sind von der Gemeinde zu prüfen; das Ergebnis wird mit- geteilt.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen kön- nen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Klein-Winternheim, 01.02.2021 Ute Granold

Ortsbürgermeisterin

Erlaubnisverfahren

nach § 15 Wasserhaushaltsgesetz

Bekanntmachung

1. Der Abwasserzweckverband Untere Selz hat bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd - Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfall- wirtschaft, Bodenschutz Mainz die Erteilung einer Änderung der gehobenen Erlaubnis vom 06.03.2014 für die Einleitung von Abwasser aus dem Regenüberlaufbecken Klein-Winternheim in den Haybach beantragt.

2. Es wird darauf hingewiesen, dass

• die dem Vorhaben zugrundeliegenden Un- terlagen (Plan) bei der Verbandsgemein- deverwaltung Nieder-Olm, Pariser Straße 110, 55268 Nieder-Olm in der Zeit vom 16. Februar 2021 bis einschließlich 15. März 2021 während der üblichen Dienstzeiten zur Einsicht ausliegen;

• Einwendungen gegen das Vorhaben bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd - Regionalstelle Wasserwirtschaft, Ab- fallwirtschaft, Bodenschutz Mainz, Kleine Langgasse 3, 55116 Mainz

oder

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Nie- der-Olm

bis spätestens 29. März 2021 schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden können;

• bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Er- örterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann und verspätete Einwendun- gen bei der Erörterung und Entscheidung unberücksichtigt bleiben können;

• bei mehr als 50 vorzunehmenden Benach- richtigungen oder Zustellungen

- die Personen, die Einwendungen erho- ben haben, von dem Erörterungstermin GXUFK |ႇHQWOLFKH %HNDQQWPDFKXQJ EH nachrichtigt werden können,

- die Zustellung der Entscheidung über die (LQZHQGXQJHQGXUFK|ႇHQWOLFKH%HNDQQW machung ersetzt werden kann;

‡ QDFKWUlJOLFKH $XÀDJHQ ZHJHQ EHQDFKWHL ligender Wirkungen nur verlangt werden N|QQHQ ZHQQ GHU %HWURႇHQH GLH QDFKWHL ligen Wirkungen nicht voraussehen konnte.

3. Diese Bekanntmachung sowie die ausliegen- den Unterlagen können im vorstehenden Zeit- raum auch im Internet aufgerufen werden: www.

sgdsued.rlp.de. Maßgeblich sind im Zweifelsfall die zur Einsicht ausgelegten Unterlagen.

Nieder-Olm

Pariser Straße 110 55268 Nieder-Olm

Telefon: 06136 692-18 und 692-16

)D[

stadt@nieder-olm.de www.nieder-olm.de

Stadtbürgermeister: Dirk Hasenfuss Bürozeiten: Caroline Wagner,

Tatjana Preuß

Mo, Do und Fr 09:00 – 12:00 Uhr

Di 09:00 – 12.00 Uhr und

16:00 – 18:00 Uhr Sprechzeiten: Stadtbürgermeister

Di 16:00 – 18:00 Uhr

nach telefon. Vereinbarung 1. Beigeordneter: Hans-Jürgen Straub Geschäftsbereich: Umwelt, Landwirtschaft,

Klimaschutz, Heimatfeste

und Gebäudemanagement

Sprechzeiten: Mo 18:00 – 19:00 Uhr nach telefon. Vereinbarung im Alten Rathaus,

Pariser Straße 101, 1. Stock Beigeordneter: Thomas Blechschmidt Geschäftsbereich: Wirtschaftsförderung,

Stadtmarketing, Gewerbe

und Verkehr

Sprechzeiten: Di 18:00 – 19:00 Uhr nach telefon. Vereinbarung im Alten Rathaus, Pariser Str. 101, 1. Stock Beigeordnete: Beate Berschneider Geschäftsbereich: Familie, Jugend, Soziales,

Kindergärten, Senioren,

Integration und Inklusion Sprechzeiten: Mo 18:00 – 19:00 Uhr

nach telefon. Vereinbarung im Alten Rathaus,

Pariser Str. 101, 1. Stock.

Seniorenvertretung:

+RUVW6FKHHO

Konrad Louis 06136 46192

Ober-Olm

.LUFKJDVVH 2EHU2OP

Telefon: 06136 8040

Fax: 06136 89050

Rathaus@Ober-Olm.de www.Ober-Olm.de Bürozeiten:

Jeannette Richter / Petra Hartmann

Mo 08:00 – 12:00 Uhr und

±8KU

Di 08:00 – 12:00 Uhr

±8KU

Do 08:00 – 12:00 Uhr

Fr 08:00 – 12:00 Uhr

(6)

Seite 6 Amtlicher Teil Donnerstag, den 4. Februar 2021

Ortsbürgermeister: Matthias Becker Telefon: 06136 8040 (Rathaus)

RGHU

matthias.becker@ober-olm.de

Sprechzeiten: nach telefon. Vereinbarung 1. Beigeordnete: Yvonne Wassermann

7HOHIRQ

Geschäftsbereich: Soziales und Kultur yvonne.wassermann@ober-olm.de

6SUHFK]HLWHQ 'L±8KU

und nach Vereinbarung Beigeordnete: Britta Pajonk-Werner Geschäftsbereich: Umwelt und Verkehr britta.pajonk-werner@ober-olm.de Sprechzeiten: nach Vereinbarung Beigeordneter: Dr. Peter Dienst

7HOHIRQ

RGHU

Geschäftsbereich: Bauen peter.dienst@ober-olm.de

Sprechzeiten: nach Vereinbarung Seniorenvertretung:

Wendelin Schultheis 06136 88185 seniorenvertretung@ober-olm.de Seniorenbeirat VG:

Wendelin Schultheis 06136 88185 Ingrid König 06136 88515 Jugendvertretung:

Maurice Hopfengart Felix Kinner Adrian Mann

Tristan Peschel jugendvertretung@ober-olm.de -XJHQGWUHႇ

(OLVDEHWK/DQGXD

MXJHQGWUHႇ#2EHU2OPGH

Demokratie zum Anfassen

Zur Landtagswahl am 14. März 2021 sind wir alle ge- fragt. Nicht nur als Wählerinnen und Wähler, sondern zur aktiven Teilnahme als Wahlhelfer. Es ist ein ho- hes Gut, dass sich alle BundesbürgerInnen für alle Ämter in unserem Staat bewerben und auch gewählt werden können.

6HLW PHKU DOV -DKUHQ LVW GLHV GLH %DVLV XQVHUHU Demokratie. Helfen Sie also bei der Umsetzung mit, indem Sie am 14. März 2021 den Wahlvorgang zur Landtagswahl begleiten, und ermöglichen Sie damit, dass die Wahl nach demokratischen Prinzipien ab- laufen kann. Interessenten können sich gerne im Rat- haus per E-Mail: rathaus@ober-olm.de melden. Ihre Meldung ist noch keine verbindliche Zusage, denn wir alle wissen, dass der 14. März noch etwas hin LVW:HQQVLFKDEHUYLHOH3HUVRQHQ¿QGHQZLUGHVIU Einzelne kein zu großer Aufwand. Jetzt schon herz- lichen Dank für Ihre Mitarbeit.

Matthias Becker Ortsbürgermeister

Sörgenloch

Place de Ludes 10 6|UJHQORFK

Telefon: 06136 2234

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rathaus@gemeinde-soergenloch.de www.soergenloch.de

Ortsbürgermeister: Bernd Simon

Telefon: 06136 3186

buergermeister@gemeinde-soergenloch.de 1. Beigeordneter: Stephan Flore

Telefon: 06136 2686

VWHSKDQÀRUH#JHPHLQGHVRHUJHQORFKGH Geschäftsbereich: Bauen, Planen

und Liegenschaften

Beigeordneter: Wendelin Sieben

Telefon: 06136 924106

wendelin.sieben@gemeinde-soergenloch.de Geschäftsbereich: Gebäudemanagement,

Friedhof, Verkehr

und Umwelt

Beigeordneter: Michael Wald

Telefon: 06136 5558

michael.wald@gemeinde-soergenloch.de

Geschäftsbereich: Jugend, Senioren, Kultur

und Soziales

Bürozeiten: Sandra Weitzel

0R ±8KU

Di bis Do 09:30 – 11:30 Uhr Sprechzeiten: Ortsbürgermeister

0R ±8KU

Seniorenbeirat VG:

0DULD0HW]

Einladung

+LHUPLWODGHLFK]XHLQHU|ႇHQWOLFKHQQLFKW|ႇHQWOLFKHQ 6LW]XQJHLQ'LH6LW]XQJ¿QGHWLQ)RUPHLQHU9LGHR konferenz statt.

Teilaufhebung und Änderung der Ergänzungssatzung

„Auf der Höll“ der Ortsgemeinde Stadecken-Elsheim

hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB AZ: 3.1.2/610-13-43/07

Aus Rechtssicherheitsgründen wird die Bekanntmachung des folgenden Beschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I Seite 2414) in der derzeit geltenden Fassung, wiederholt:

'HU*HPHLQGHUDWGHU2UWVJHPHLQGH6WDGHFNHQ(OVKHLPKDWLQVHLQHU6LW]XQJDPJHPl‰

§ 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der Teilaufhebung und Änderung der Ergänzungssatzung „Auf der Höll“ beschlossen. Zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und zur Integration bestehender und absehbarer Nutzungen wird beabsichtigt, die Fläche einer weiteren Entwicklung zu- zuführen.

Der Geltungsbereich der Änderungssatzung umfasst die Grundstücke in Stadecken-Elsheim, in der Gemarkung Stadecken, Flur 1, Parzellen 499/6 tlw., 500/4 tlw. und 500/9.

Hinweis: Die vorstehende Planskizze hat keine Rechtsverbindlichkeit und dient lediglich als Hinweis auf den räumlichen Geltungsbereich zur besseren Verständigung.

Stadecken-Elsheim, den 01.02.2021 Thomas Barth

Ortsbürgermeister

(7)

Donnerstag, den 4. Februar 2021 Amtlicher Teil Seite 7

Gremium: Ortsgemeinderat Sörgenloch

Ortsgemeinde Sörgenloch

Sitzungstermin: Dienstag, 09.02.2021, 19:30 Uhr Ort: Place de Ludes 10,

55270 Sörgenloch

Raum: Ratssaal Sörgenloch, 1. OG Tagesordnung:

gႇHQWOLFK

1. Einwohnerfragestunde

9HUSÀLFKWXQJQHXHU5DWVPLWJOLHGHU

3. Vollzug der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz;

hier Nachwahl von Ausschussmitgliedern 4. Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Orts-

gemeinde Sörgenloch für das Haushaltsjahr 2021

a) Vorstellung

b) Anträge/Änderungen zum Haushalt

c) Beschluss über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2021

5. Informationen über die Übertragung von Er- mächtigungen im Finanzhaushalt auf das Haus- KDOWVMDKUJHPl‰†*HPHLQGHKDXVKDOWV verordnung (GemHVO)

6. Technische Aktualisierung der Homepage der Gemeinde Sörgenloch

%DXDQWUDJ $Q GHU 2EHUKHFNH 3UD[LVHUZHLWH rung und Anbau eines Abstellraumes

8. Antrag der SPD-Fraktion: Aussprache zur Pla- nung eines Baugebietes

9. Antrag der SPD-Fraktion: Teilnahme am Inter- essenbekundungsverfahren zur Gründung einer Kreiswohnungsbaugesellschaft

10. Antrag der FWG-Fraktion der Ortsgemeinde Sörgenloch zur strukturellen Planung der Dorf- entwicklung und Dorferhaltung Sörgenlochs 11. Information: Sachstand Sanierung der Außen-

fassade des Rathauses (Westseite) 12. Verschiedenes

Bernd Simon Ortsbürgermeister

Wahl zum Ortsgemeinderat Sörgenloch

hier: Bestellung eines Ersatzmitgliedes

)UDX 5XWK =HFKOLQ0DQQ .LUFKJDVVH 6|U genloch, hat ihr Mandat niedergelegt.

Nach § 45 Abs. 1 und 2 KWG wird daher Herr 6LPRQ 0OOHU 6FKOR‰JDVVH 6|UJHQORFK als Nachfolger zum Mitglied des Ortsgemeinderates berufen.

Herr Müller hat diese Berufung bereits angenommen.

6|UJHQORFK Bernd Simon

Ortsbürgermeister

Stadecken-Elsheim

Auf der Langweid 10 6WDGHFNHQ(OVKHLP

Telefon: 06136 2248

)D[

gemeinde@stadecken-elsheim.de www.stadecken-elsheim.de

Ortsbürgermeister: Thomas Barth 1. Beigeordneter: Sönke Krützfeld Geschäftsbereich: Generationen, Ehrenamt,

Kultur, Sport und Tourismus Beigeordnete: Erika Doll

Beigeordneter: Heiko Horst

Geschäftsbereich: Bauen, Umwelt und Verkehr Bürozeiten: Petra Wehrland-Döß Mo und Fr 08:30 – 12:00 Uhr

Mi 15:00 – 18:00 Uhr

Sprechzeiten: Ortsbürgermeister

'L ±8KU

Fr 10:00 – 12:00 Uhr

Seniorenvertretung:

Eberhard Rathgeb 06130 6041

(OYLUD*ORRV

Haushaltssatzung der Gemeinde Zornheim für das Jahr 2021 vom 01.02.2021

Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgen- de Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

GHU*HVDPWEHWUDJGHU(UWUlJHDXI (XUR

GHU*HVDPWEHWUDJGHU$XIZHQGXQJHQDXI (XUR

der Jahresüberschuss / JahresfehlbetragDXI (XUR

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 1.442.080,00 Euro die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 3.042.500,00 Euro die Auszahlung aus Investitionstätigkeit auf 4.524.000,00 Euro der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf -1.481.500,00 Euro der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 39.420,00 Euro.

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf 0,00 Euro verzinste Kredite auf 39.420,00 Euro

zusammen auf 39.420,00 Euro.

†9HUSÀLFKWXQJVHUPlFKWLJXQJHQ

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen +DXVKDOWVMDKUHQ]X$XV]DKOXQJHQIU,QYHVWLWLRQHQXQG,QYHVWLWLRQVI|UGHUXQJVPD‰QDKPHQ9HUSÀLFK WXQJVHUPlFKWLJXQJHQIKUHQN|QQHQZLUGIHVWJHVHW]WDXI(XUR

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung entfällt

†.UHGLWHXQG9HUSÀLFKWXQJVHUPlFKWLJXQJHQIU6RQGHUYHUP|JHQ

Für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden Ermächtigungen zur Aufnahme von Krediten VRZLH9HUSÀLFKWXQJVHUPlFKWLJXQJHQQLFKWHUWHLOW

§ 6 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

- Grundsteuer A auf 300 v. H.

- Grundsteuer B auf 365 v. H.

- Gewerbesteuer auf 365 v. H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden, - für den ersten Hund 40,00 Euro

- für den zweiten Hund 60,00 Euro - für jeden weiteren Hund 80,00 Euro - für den ersten gefährlichen Hund 300,00 Euro - für den zweiten gefährlichen Hund 450,00 Euro - für jeden weiteren gefährlichen Hund 600,00 Euro.

§ 7 Gebühren und Beiträge entfällt

§ 8 Umlage

(Verbandsgemeinde/Kreisumlage) entfällt

§ 9 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2019 betrug 21.643.351,45 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2020 beträgt 20.313.351,45 Euro und zum 31.12.2021 (Haushaltsjahr) (XUR

§ 10 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 5.000,00 Euro überschritten werden.

§ 11 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 3.000,00 Euro sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.

§ 12 Altersteilzeit entfällt

§ 13 Leistungszahlungen entfällt

§ 14 Weitere Bestimmungen

Weitere Bestimmungen gem. § 95 Abs. 2 Satz 2 GemO, z.B. zur Bewirtschaftung (Sperren, Zustim- mungsvorbehalte) oder zum Stellenplan (ku- und kw-Vermerke, Einstellungs- oder Beförderungs- sperren).

Zornheim, den 01.02.2021 Dennis Diehl

Ortsbürgermeister Lesen Sie weiter im Rahmen auf der nächsten Seite

(8)

Seite 8 Amtlicher Teil Donnerstag, den 4. Februar 2021

Teilaufhebung und Änderung der Ergänzungssatzung „Auf der Höll – 1. Änderung vom 07.12.2020“ der Ortsgemeinde Stadecken-Elsheim

KLHU2ႇHQOHJXQJVYHUIDKUHQ JHPl‰ † $EV BauGB i. V. m. § 13 BauGB

AZ: 3.1.2/610-13-43-1. Ä

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Fassung der Be- kanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I Seite 2414) in der derzeit geltenden Fassung wird Folgendes be- kannt gemacht:

Der Entwurf der Teilaufhebung und Änderung der Er- gänzungssatzung „Auf der Höll” der Ortsgemeinde Stadecken-Elsheim wird in der Zeit vom

12.02.2021 bis einschließlich 12.03.2021

|ႇHQWOLFK DXVJHOHJW (LQH 8PZHOWSUIXQJ LQ GHU GLH voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden, wird nicht durchgeführt.

Derzeit ist der Zutritt in das Rathaus für Besucher nur eingeschränkt möglich. Der Dienstbetrieb der Ver- bandsgemeindeverwaltung Nieder-Olm bleibt aber aufrechterhalten, so dass die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen nach vorheriger termin- licher Absprache mit den Mitarbeitern der Abteilung Bauen, Umwelt und Verkehr unter der Telefonnum- mer 06136 69-141 oder -142 sowie unter der u. a.

E-Mail-Adresse möglich ist.

Im gleichen Zeitraum steht der Entwurf des Bebau- ungsplans mit der Begründung im Internet unter der Adresse

KWWSWLQ\XUOFRPRႇHQODJH als zusätzliche Information zur Verfügung.

:lKUHQGGHU2ႇHQOHJXQJVIULVW N|QQHQ6WHOOXQJQDK men schriftlich oder zur Niederschrift bei der vorge- nannten Stelle abgegeben werden. Darüber hinaus können Stellungnahmen auch per E-Mail an die Ad- resse

daniel.diel@vg-nieder-olm.de gesandt werden.

Die fristgemäß abgegebenen Stellungnahmen sind von der Gemeinde zu prüfen; das Ergebnis wird mit- geteilt.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen kön- nen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Stadecken-Elsheim, 01.02.2021 Thomas Barth

Ortsbürgermeister

Zornheim

Kirschgartenstraße 2

=RUQKHLP

Telefon: 06136 952940

Fax: 06136 9529413

gemeinde@zornheim.de www.zornheim.de

Ortsbürgermeister: Dennis Diehl

6SUHFK]HLWHQ 0R±8KU

0L±8KU

Bürozeiten: Manuela Dreger

Mo 10:00 – 12:00 Uhr und

±8KU

Di 10:00 – 12:00 Uhr

Mi 10:00 – 12:00 Uhr und

±8KU

Do 10:00 – 12:00 Uhr

1. Beigeordnete: Elke Tautenhahn Geschäftsbereich Tourismus und Kultur Sprechzeiten: Mi 18:00 – 19:00 Uhr Beigeordneter: Reinhold Kneib Geschäftsbereich Bauen

Sprechzeiten: nach telefon. Vereinbarung Beigeordnete: Christine Jaeger

Seniorenvertretung:

+DQV-RDFKLP3DOPHQ Karin Schneider 06136 44893

Einladung

,FKODGH6LH]XU|ႇHQWOLFKHQQLFKW|ႇHQWOLFKHQ6LW]XQJ ein.

Gremium: Gemeinderat der

Ortsgemeinde Zornheim

Sitzungstermin: Mittwoch, den 10.02.2021 um 19:30 Uhr

Ort: Obere Pfortenstraße 4,

55270 Zornheim

Raum: Lindenplatzhalle Tagesordnung:

$gႇHQWOLFKHU7HLO

1. Beschlussfassung über die Übertragung von Er- mächtigungen im Ergebnishaushalt und Informa- tionen über die Übertragung von Ermächtigun- gen im Finanzhaushalt auf das Haushaltsjahr JHPl‰ † *HPHLQGHKDXVKDOWVYHURUG nung (GemHVO)

2. 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der OG Zornheim vom 19. August 2019

3. Auszahlung Zuschüsse an Vereine für Jugend- arbeit

4. Bestellung einer/eines Netzwerkbeauftragten (mit Inkrafttreten der Hauptsatzungsänderung) 5. 1. Änderungssatzung zur Friedhofssatzung 2. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensat-

zung

6. Umsetzung der Kompensationsmaßnahme für den Bebauungsplan „Pfortengewann III“ auf Grundstücken und in Zusammenarbeit mit der Stiftung Wald zum Leben

$X‰HQJHOlQGHNDWK.LWD

hier: Fallschutz, Sand und Freilegen von Kinder- rutsche

8. Hans-Steib-Halle hier: Grenzabmessungen 9. Patenschaft für Haro Sabu

10. Entscheidung zur Annahme von Spenden gem.

§ 94 Abs. 3 GemO Rheinland-Pfalz 11. Information

12. Verschiedenes

%1LFKW|ႇHQWOLFKHU7HLO 13. Grundstücksangelegenheiten 14. Vertragsangelegenheiten 15. Information

16. Verschiedenes

&gႇHQWOLFKHU7HLO

%HNDQQWJDEH GHU %HVFKOVVH DXV GHP QLFKW|I fentlichen Teil der Sitzung

Dennis Diehl Ortsbürgermeister Hinweis:

'LH YRUVWHKHQGH +DXVKDOWVVDW]XQJ IU GDV +DXVKDOWVMDKU ZLUG KLHUPLW |ႇHQWOLFK EHNDQQW gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen nach den §§ 2 und 3 der Haushaltssatzung sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:

Die vom Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Zornheim am 09.12.2020 beschlossene Haushaltssat- zung für das Haushaltsjahr 2021 wird hinsichtlich des festgesetzten Gesamtbetrages der Investitions- kredite in Höhe von 39.420 EUR gemäß §§ 95 Abs. 4 Nr. 2, 103 Abs. 2 GemO genehmigt.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme

von Freitag, den 05.02.2021 bis Donnerstag, den 18.02.2021

während drn allgemeinen Dienstzeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Nieder-Olm,

LP5DWKDXVGHU9HUEDQGVJHPHLQGHYHUZDOWXQJ1LHGHU2OP3DULVHU6WUD‰H=LPPHU|ႇHQWOLFK aus.

Eine Einsichtnahme ist auch in der durch das Corona-Virus ausgelösten besonderen Situation mög- lich. Jedoch bitten wir Sie, vorab telefonisch einen Termin unter 06136 69 151 zu vereinbaren.

Zornheim, den 01.02.2021 Dennis Diehl

Ortsbürgermeister

Ende amtlicher Teil

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