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Amtsblatt. Gemeinde: Grundsheim. Landtagswahl am 14. März 2021

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Academic year: 2022

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Amtsblatt

Gemeinde Grundsheim

Herausgeber: Bürgermeisteramt Grundsheim Telefon 07357/91030 Fax 07357/91031

E-Mail: info@grundsheim.de

Sprechstunden: Dienstag 09.00 – 11.30 Uhr Donnerstag 17.00 - 19.30 Uhr

11/2021 Donnerstag, 18.03.2021

Mitteilungen des Bürgermeisteramtes

Bekanntmachung Gemeindeergebnis Grundsheim, Wahlkreis 65, Ehingen

Landtagswahl am 14. März 2021

Gemeinde: Grundsheim Wahlkreis: 65 Ehingen

Wahlberechtigte insgesamt A 175

Wahlberechtigte ohne Sperrvermerk A 1 147

Wahlberechtigte mit Sperrvermerk (Briefwähler) A 2 28 Insgesamt abgegebene Stimmen im Wahllokal (Urnenwähler) B 112 Wahlbeteiligung insgesamt (Urnen- und Briefwähler) 140

80,00%

Ungültige Stimmen C 1

Gültige Stimmen D 111

Von den gültigen Stimmen entfallen auf % Stimmen

Nr. 1 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE) 13,51 % 15

Nr. 2 Christlich Demokratische Union (CDU) 61,26 % 68

Nr. 3 Alternative für Deutschlang (AFD) 7,21 % 8

Nr. 4 Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) 5,41 % 6

Nr. 5 Freie Demokratische Partei (FDP) 5,41 % 6

Nr. 6 DIE LINKE (DIE LINKE) 4,50 % 5

Nr. 7 Ökologisch-Demokratische Partei / Familie und Umwelt (ödp) 0

Nr. 10 Freie Wähler 0,90 % 1

Nr. 14 Basisdemokratische Partei Deutschland (dieBasis) 0

Nr. 17 Klimaliste Baden-Württemberg 0,90 % 1

Nr. 20 Partei WIR2020 0,90 % 1

Gültige Stimmen gesamt: 111

Hinweis zum Wahlergebnis Grundsheim:

Diese Wahlbekanntmachung umfasst ausschließlich das Urnenwahlergebnis der Gemeinde Grundsheim.

Die Briefwahlstimmzettel (28 Briefwähler) wurden zentral im Landratsamt Alb-Donau-Kreis, Ulm, ausgezählt und dem Gesamtergebnis des Wahlkreises 65 Ehingen, zugerechnet. Das heißt, dass die Stimmen der Briefwähler nicht in diesem Gemeindeergebnis beinhaltet sind. Die Kreiswahlleitung hat vorgegeben, dass ab ca. 600 Wahlberechtigte ein eigener Briefwahlvorstand gebildet werden kann.

Gez. Handgrätinger, Bürgermeister

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Landtagswahl am 14.03.2021 Dank an alle Wahlhelfern-

Die Gemeinderäte einschließlich der Mitarbeiterin der Gemeindeverwaltung haben bei der Landtagswahl am vergangenen Sonntag zuverlässig ihren Wahldienst erledigt. Das Wahlergebnis des Wahlbezirks Grunds- heim konnte innerhalb einer viertel Stunde ermittelt und an die Kreiswahlleitung weitergegeben werden.

Diese ehrenamtliche Tätigkeit verdient unter den aktuellen Pandemiebedingungen besonderen Respekt und Dank. Zum Eigenschutz der Wahlhelfer und auch der Wähler im Wahllokal, haben sich die Wahlhelfer beim DRK Oberstadion noch am Samstagabend vor der Wahl, in der Halle in Oberstadion, einem Schnelltest un- terzogen. Vielen Dank auch den freiwilligen Helfern des DRK Ortsverein Oberstadion für diesen kostenlosen Service.

Herzlichen Dank auch an alle Wählerinnen und Wähler, die trotz eines minimalen Corona-Restrisikos an der Wahl, mit sehr hoher Wahlbeteiligung (80 %), teilgenommen haben. Herzlichen Dank für diesen besonde- ren ehrenamtlichen Einsatz. Auf Seite 1 wird das Ergebnis der Landtagswahl der Gemeinde Grundsheim veröffentlicht.

Gez. Uwe Handgrätinger, Wahlvorstand

Wasser- und Entwässerungsgebühren 1. Abschlagszahlung 2021

Am 31. März 2021 wird die 1. Abschlagszahlung auf die Wasser- und Entwässerungsgebühr 2021 zur Zah- lung fällig. Die Höhe der Abschlagszahlung wurde Ihnen mit der letzten Jahresabrechnung mitgeteilt. Bei al- len Abbuchern wird der fällige Betrag termingerecht abgebucht. Alle Barzahler bitten wir, den Betrag termin- gerecht zum 31.03.21 zu überweisen.

Die weiteren Abschläge werden am 30.06. und 30.09. zur Zahlung fällig.

Ihr Bürgermeisteramt

Gebührenänderung bei Beantragung eines neuen Personalausweises

Für alle antragstellenden Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, steigt die Gebühr auf 37 Euro. Die Gebühr für einen Personalausweis, dessen Inhaberin oder Inhaber zum Zeitpunkt der An- tragstellung noch nicht 24 Jahre alt ist, bleibt unverändert bei 22,80 Euro.

Gültigkeit und Verlängerung des Kinderreisepasses

Die Gültigkeit von Kinderreisepässen und deren Verlängerung änderte sich ab dem 01.01.2021 wie folgt:

 Die Gültigkeit ab Neuausstellung beträgt 1 Jahr (Neuausstellung höchstens bis zum 12. Lebensjahr) Gebühr: 13,00 €

 Verlängerung für maximal 1 Jahr (höchstens bis zum 12. Lebensjahr) Gebühr: 6,00 €

Bisher ausgestellte Kinderreisepässe behalten ihre eingetragene Gültigkeit.

Für Personalausweis und den Kinderreisepass wird jeweils ein aktuelles biometrisches Passbild benötigt.

Gemeindeverwaltung Grundsheim

Steuererklärung 2020

Im Rathaus können zu den bekannten Öffnungszeiten die Formulare für die Steuererklärung 2020 ab- geholt werden.

Die Steuererklärung können Sie auch

- elektronisch übermittelt (www.elster.de) oder

- bei Bedarf auf online erhältlichen amtlichen Vordrucken erstellen (https://www.formulare-bfinv.de)

Die Informationsbroschüren sind bei der Gemeindeverwaltung ausgelegt und können abgeholt werden:

 Die Registrierung bei Mein ELSTER

 Gut informiert, richtig platziert – die vorausgefüllte Steuererklärung

 Steigen Sie jetzt um – elster.de statt CD

Abfuhr „Gelber Sack“ in der 12. Woche

Am

Donnerstag, 25. März 2021

findet die nächste Abfuhr statt.

Zum Nachdenken

Verzeihen und Vergeben darf man niemals als Schwäche ansehen.

Es gehört immer Größe dazu. Ignaz Bubis

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Notrufnummern im Rettungsdienstbereich Ulm / Alb-Donau-Kreis

NOTRUF

Polizei 110

Feuerwehr/Rettungsdienst 112 Medizinische Notfälle 112 Kreiskrankenhaus Ehingen 07391 5860 Ausschl. Krankentransport 0731 / 19222 Gas-Störungsstelle 0800 0 82 45 05 EnBW Hotline, Strom-Störungen 0800 3 62 94 77

an Wochenenden und Feiertagen unter der einheitlichen Rufnummer

116 117

Bereitschaftsdienst-Zeiten:

Montag, Dienstag, Donnerstag

18.00 Uhr bis 08.00 Uhr des Folgetages

Mittwoch 13.00 Uhr bis 08.00 Uhr des Folgetages Freitag 16:00 Uhr bis 08:00 Uhr des Folgetages Samstag, Sonntag, Feiertag (auch 24./31.12.) 08.00 Uhr bis 08.00 Uhr des Folgetages Öffnungszeiten der Notfallpraxis Ehingen

Nur an Samstag, Sonntag, Feiertag (auch 24./31.12.) 08:00 Uhr bis 22:00 Uhr

An allen normalen Werktagen (Mo-Fr) ist die Notfallpraxis nicht besetzt.

Die Notfallpraxis steht allen Bürgern in der Region zur Verfü- gung. Für die Sprechstunde benötigen Sie keinen Termin.

Apotheken-Notdienstfinder, Festnetz: 0800/0022833 (kostenfrei), Handy: 22833 (max. 69 ct/Min), www.lak-bw.de, www.apotheken.de

Der Notdienst beginnt jeweils um 08.30 Uhr und endet um 08.30 Uhr des Folgetages

Freitag, 19.03.21

Apotheke am Bronner Berg, Leibnizstr. 5, Laupheim Samstag, 20.03.21

Apotheke Dr. Mack, Schillerstraße 14, Munderkingen Sonntag, 21.03.21

Schloss-Apotheke, Obermarchtal Montag, 22.03.21

Vitalis-Apotheke, Talstraße, Ehingen Dienstag, 23.03.21

Rats-Apotheke, Marktplatz 3, Laupheim Mittwoch, 24.03.21

Apotheke Dr. Mack am Wenzelstein, Ehingen Antonius-Apotheke, Hauptstr. 26, Schemmerhofen Donnerstag, 25.03.21

Rats-Apotheke, Ehingen Freitag, 26.03.21

Apotheke Dr. Mack, Rottenacker

Zu erfragen unter der Telefonnummer 01805 911 601

Zu erfragen unter der Telefonnummer 07393/ 3 8 8 2

Telefon 0800 / 0 586 586 Ihr Anruf ist gebührenfrei

I N F O R M A T I O N E N

Schnelltestzentrum in Munderkingen

- Donauhalle -

Die Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Munderkingen bieten kurzfristig in Zusammenarbeit mit den DRK-Ortsvereinen Munderkingen, Obermarchtal und Oberstadion

-

befristet bis 8. April 2021 –

für die Bürgerschaft kostenlose Antigen-Tests an. Es handelt sich hierbei um Schnelltests, die von ge- schultem Personal durchgeführt werden.

Der Abstrich wird hierbei aus dem Nasenrachenraum entnommen. Das Ergebnis liegt innerhalb von 15 Minuten nach Abstrichnahme vor. Durch dieses zusätzliche Testangebot soll ergänzend zu den beste- henden Testmöglichkeiten – auch im Hinblick auf die Virusmutationen – ein noch besserer Schutz für die Bevölkerung geschaffen werden. Das Testzentrum ist ausschließlich für Personen ohne Symp- tome vorgesehen.

Folgende Testzeiträume stehen in der Zeit vom 23. März 2021 bis 8. April 2021 zur Verfügung: dienstags und donnerstags jeweils 18:30 – 20:00 Uhr

Ein Ausweisdokument (z.B. Personalausweis) ist vorzulegen.

Terminanmeldung ist am Montag- und Mittwochvormittag von 09:00 – 12:00 Uhr im Rathaus Munderkingen unter Telefon 07393 598-101, Frau Ulrike Thiel, erforderlich.

Bei Betreten der Donauhalle ist eine korrekt sitzende Maske, welche die Anforderung der Standards FFP2, KN95, N95 oder eines vergleichbaren Standards erfüllt, zu tragen. Die weiteren Hygienemaß- nahmen sind zu beachten.

Bei einem positiven Testergebnis hat das Personal des Testzentrums nach Vorgabe des Infektions- schutzgesetzes das zuständige Gesundheitsamt zu informieren. Eine positiv getestete Person hat sich anschließend unverzüglich in häusliche Absonderung zu begeben

Notruf - Rettungsdienst

Ärztlicher Notdienst

Apothekendienst

Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst

Wochenenddienst Sozialstation Raum Munderkingen

Ambulanter Pflegeservice

Der Krankenhaus GmbH Alb-Donau-Kreis

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Informationen zur Corona-Pandemie

Corona Pandemie -Info des Landratsamt Alb-Donau-Kreis- 7-Tage-Inzidenzwert im Alb-Donau-Kreis

über 100 je 100.000 Einwohner

Ab Mittwoch, 17. März gelten wieder verschärfte Bestimmungen Das Gesundheitsamt im Landratsamt Alb-Donau-Kreis hat

heute (15. März 2021) rechtswirksam festgestellt, dass die 7-Tage-Inzidenzwerte stabil über dem Wert von 100 / 100.000 Einwohner liegt. Basis sind die vom Landesgesundheitsamt veröffentlichten 7-Tage-Inzidenzwerte im Alb-Donau-Kreis, die seit dem vergangenen Don- nerstag in Folge über der Marke von 100 liegen. Damit werden zahlreiche, seit dem 8. März für das Kreisgebiet geltenden Öffnungsschritte wieder zurückgenommen. Dies gilt ab kom- mendem Mittwoch, 17. März, 0 Uhr. Die Corona-Verordnung des Landes gibt dafür den rechtlichen Rahmen vor.

Die Entscheidung trafen Landrat Heiner Scheffold und die Fachleute des Gesundheitsamts heute, nach ei- ner aktuellen Lagebewertung. Auch am gestrigen Sonntag lag die 7-Tage-Inzidenz für den Alb-Donau-Kreis über 100 / 100.000 Einwohner (109,1 / Lagebericht Landesgesundheitsamt).

„Wir haben die Situation sorgfältig analysiert. Das Infektionsgeschehen im Kreisgebiet ist anhaltend hoch und diffus. Es ist nicht auf wenige Cluster oder Hotspots zu lokalisieren. Deshalb müssen wir die Öffnungs- schritte für das ganze Kreisgebiet zurücknehmen“, begründete Landrat Heiner Scheffold die Maßnahme. Ne- ben einer Vielzahl von Ausbrüchen im privaten Umfeld verwies der Landrat auf zahlreiche Ausbrüche in Kitas und Schulen in mehreren Städten und Gemeinden im Kreisgebiet, sowie auf Corona-Fälle in verschie- denen Betrieben. Alles dies belege ein diffuses Infektionsgeschehen. Heiner Scheffold: „Ich bin mir im Kla- ren darüber, dass dies gerade für betroffene Einzelhandelsbetriebe wenig erfreuliche Nachrichten sind. Aber die Infektionslage ist einfach zu angespannt. Wir werden jedenfalls die weitere Entwicklung permanent und genau beobachten und situationsangepasst reagieren.“

Die Feststellung der Überschreitung der 100 / 100.000 - Inzidenz durch das Gesundheitsamt erfolgt heute (Montag, 15. März 2021) durch öffentliche Bekanntmachung auf der Webseite des Landratsamts und tritt zwei Tage nach der Veröffentlichung, also ab kommendem Mittwoch in Kraft.

Folgende Öffnungsschritte werden zurückgenommen

 Ab 17. März 2021 ist im Kreisgebiet das seit 8. März geltende Terminshopping im Einzelhandel („Click and Meet“) wieder untersagt. Hier gilt wieder die Regel des „Click and Collect“ aus den Lockdown-Best- immungen der Wochen zuvor.

 Schließen müssen Museen und Galerien.

 Gleiches gilt für körpernahe Dienstleitungen, wie Kosmetik-, Nagel-, Massagestudios sowie Sonnen-, Tat- too- und Piercingstudios.

 Untersagt wird auch die Nutzung von Sportanlagen für den Amateur- und Freizeitindividualsport.

 Ansammlungen und private Treffen von Personen sind dann nur für Angehörige eines Haushalts mit einer weiteren Person möglich – Kinder unter 14 Jahren der jeweiligen Haushalte nicht mitgerechnet.

Nicht betroffen von den Einschränkungen sind

 Buchhandlungen, Blumengeschäfte, Bau- und Gartenmärkte. Sie werden nach der Corona-Verordnung wie der Einzelhandel für Waren des täglichen Bedarfs behandelt und dürfen weiter geöffnet bleiben.

 Auch Fahr- und Flugschulen sind von der Rücknahme der Öffnungsschritte nicht betroffen.

 Friseure bleiben ebenfalls geöffnet, sie dürfen allerdings keine Rasur bzw. Bartschneiden anbieten.

 Der Schulbetrieb und die Kindertageseinrichtungen sind ebenfalls nicht von diesen Regelungen betroffen.

Die weitere Entwicklung des Infektionsgeschehens und die Wirkung der jetzt getroffenen Maßnahmen wer- den durch das Gesundheitsamt weiter genau beobachtet. Sollten sämtliche getroffenen Einschränkungen zur Eindämmung der Virusverbreitung nicht ausreichen, könnte durch das Landratsamt auch eine nächtliche Ausgangssperre verfügt werden.

Sollte, im Gegenzug, die 7-Tage-Inzidenz fünf Tage in Folge im Alb-Donau-Kreis wieder unter 100 je

100.000 Einwohner liegen, würde das Gesundhitsamt dies rechtwirksam feststellen. Die jetzt getroffenen Be- schränkungen würden dann wieder zurückgenommen werden.

Die Corona-Verordnung gibt vor, dass das Gesundheitsamt bei der regelmäßigen Überprüfung die Inzidenz- werte im Landkreis (Alb-Donau-Kreis) und im Stadtkreis (Ulm) grundsätzlich getrennt zu betrachten hat.

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Amtlichen Bekanntmachung (Feststellung nach § 20 Abs. 5 Coronaverordnung), vgl. Home- page des Alb-Donau-Kreises ( www.alb-donau-kreis.de )

Das Gesundheitsamt des Landratsamtes Alb-Donau-Kreis trifft gemäß § 20 Abs. 5 der Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO) vom 7. März 2021 in Verbindung mit § 1 Abs. 6a der Verordnung des Sozialministeriums über Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz, Baden- Württemberg (IfSGZustV BW) für den Alb-Donau-Kreis folgende

Feststellung:

1. Es wird festgestellt, dass für den Alb-Donau-Kreis die Sieben-Tages-Inzidenz von mehr als 100 Neuinfek- tionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohner seit dem 11. März 2021 und damit seit drei Tagen in Folge überschritten ist, § 20 Abs. 5 CoronaVO.

2. Diese Feststellung wird am 15. März 2021 auf der Homepage des Landratsamt Alb-Donau-Kreis gem. § 1 Abs. 1 der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachungen des Landratsamt Alb-Donau-Kreis in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Nr. 3 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung der Landkreisord- nung (DVO LKrO) öffentlich bekanntgegeben.

Hinweis:

Die Regelungen des § 20 Abs. 5 CoronaVO gelten ab dem zweiten darauffolgenden Werktag nach der orts- üblichen Bekanntmachung und somit ab 17. März 2021.

Begründung:

Im Alb-Donau-Kreis liegt die Sieben-Tages-Inzidenz je 100.000 Einwohner in den letzten drei Tagen bei fol- genden Werten:

11. März 2021: 105,5 12. März 2021: 102,5 13. März 2021: 102,0. Maßgeblich ist die amtliche Feststel- lung des Landesgesundheitsamts zum Inzidenzwert entsprechend der täglichen Lageberichte. Damit liegen die Voraussetzungen des § 20 Abs. 5 CoronaVO vor.

Darüber hinaus ergibt sich aus § 20 Abs. 7 CoronaVO keine andere Beurteilung, wonach bei der Bewertung der Inzidenzwerte die Diffusität des Infektionsgeschehens angemessen berücksichtig werden kann. Im Alb- Donau-Kreis ist von einem diffusen Infektionsgeschehen auszugehen. Ein diffuses Infektionsgeschehen ist anzunehmen, wenn es sich um eine flächendeckende Ausbreitung des Virus im gesamten Stadt oder Land- kreis mit kleineren Ausbruchsgeschehen in verschiedenen Settings handelt. Dies bedeutet, dass kein räum- lich abgrenzbares und kein auf eine Personengruppe eingrenzbares Ausbruchsgeschehen vorliegt. Von ei- nem nichtdiffusen Infektionsgeschehen kann im Regelfall nicht ausgegangen werden, wenn mehrere ab- grenzbare Ausbruchsgeschehen im Kreis vorliegen. Im Alb-Donau-Kreis sind die überwiegende Anzahl an Neuinfektionen keinem speziellen Ausbruch zu zuordnen, sondern spielen sich in einem nicht zuordenbaren Bereich ab.

Die Rechtswirkungen treten nach § 20 Abs. 7 CoronaVO bei Überschreiten der Sieben-Tage-Inzidenz je- weils am zweiten darauffolgenden Werktag nach der ortsüblichen Bekanntmachung ein. Als Werktag im Sinne dieser Norm gelten die Tage Montag bis Samstag, sofern diese keine gesetzlichen Feiertage sind.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Landratsamt Alb-Donau-Kreis, Schillerstraße 30, erhoben werden. Ulm, den 15. März 2021

gez. Heiner Scheffold Landrat

DRK Ortsverband Oberstadion

Blutspende auch während der Osterzeit dringend benötigt

Ferien und Feiertage wirken sich direkt auf den Vorrat von Blut für Therapie und Notfallver- sorgung aus. Deshalb ruft der DRK-Blutspendedienst dazu auf, jetzt Blut zu spenden. Die Blutspende ist weiterhin notwendig, erlaubt und sicher.

Die Corona-Pandemie stellt die Blutspendedienste immer wieder vor Herausforderungen. Aufgrund der be- grenzten Haltbarkeit von Blutpräparaten werden Blutspenden kontinuierlich benötigt. Auch in Zeiten der Corona-Pandemie und den damit verbundenen Einschränkungen des öffentlichen und privaten Lebens sind Patienten dringend auf Blutspenden angewiesen.

Für die Behandlung von Unfallopfern, Patienten mit Krebs oder anderen schweren Erkrankungen bittet Sie das DRK dringend um Ihre Blutspende.

Dienstag, dem 06.04.2021 von 14:30 Uhr bis 19:30 Uhr Mehrzweckhalle, Eicher 4 89613 OBERSTADION

Hier geht es zur Terminreservierung:

https://terminreservierung.blutspende.de/m/oberstadion

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Blutspende nur mit Online-Terminreservierung. Um in den genutzten Räumlichkeiten den erforderlichen Abstand zwischen allen Beteiligten gewährleisten zu können und Wartezeiten zu vermeiden, findet die Blut- spende ausschließlich mit vorheriger Online-Terminreservierung statt.

Blutspende. Mit Abstand sicher. Das DRK führt die Blutspende unter Kontrolle von und in Absprache mit den Aufsichtsbehörden unter hohen Hygiene- und Sicherheitsstandards durch. Das Infektionsrisiko liegt daher weit unter dem „sonstiger“ Alltagssituationen!

Spender werden gebeten nur zur Blutspende zu kommen, wenn sie sich gesund und fit fühlen.

Spendewillige mit Erkältungssymptomen (Husten, Schnupfen, Heiserkeit, erhöhte Körpertemperatur), sowie Menschen die Kontakt zu einem Coronavirus-Verdachtsfall hatten oder sich in den letzten zwei Wochen im Ausland aufgehalten haben, werden nicht zur Blutspende zugelassen. Sie müssen bis zur nächsten Blut- spende 14 Tage pausieren.

Bei Fragen rund um die Blutspende steht Ihnen die kostenfreie Service-Hotline unter 0800-11 949 11 zur Verfügung. Aktuelle Informationen finden Sie auch unter: www.blutspende.de/corona/

Agentur für Arbeit Ulm informiert:

Online-Seminartage der Berufsberatung Wie weiter mit (Fach-)Hochschulreife?

Viele junge Menschen streben die allgemeine Hoch- oder die Fachhochschulreife an. Für ein Studium und manche Berufe ist ein solcher Schulabschuss vorausgesetzt. Doch welcher Weg ist der Richtige, Ausbildung oder Studium? Wo liegen die Unterschiede? Was gilt es dann bei einer Bewerbung zu beachten? Mit fünf Online-Seminaren bietet die Berufsberatung der Agentur für Arbeit Ulm diesen jungen Menschen und auch deren Eltern ein Informationsangebot an:

Donnerstag 25.März 2021

Bewerbung für Ausbildung und Duales Studium Für Schüler*innen vom Gymnasium und Berufskolleg 15:30 – 16:30 Uhr

Donnerstag 15.April 2021

Wo studieren? Unterschiede Universität-Fachhochschule-Duale Hochschule 15:30 – 16:30 Uhr

Donnerstag 20.Mai 2021 Dual studieren

15:30 – 16:30 Uhr

Donnerstag 17. Juni 2021

Bewerbung fürs Studium an Universität und Fachhochschule 15:30 – 16:30 Uhr

Donnerstag 22. Juli 2021

Bewerbung für Ausbildung und Duales Studium Für Schüler*innen vom Gymnasium und Berufskolleg 15:30 – 16:30 Uhr

Eine Anmeldung unter Angabe des Namens, Schule und Klassenstufe an Ulm.BIZ@arbeitsagentur.de ist erforderlich. Der Link zum Videokonferenzportal wird nach bestätigter Anmeldung zugesandt. Zur Teilnahme werden ein Computer mit Headset und Kamera oder ersatzweise ein Notebook, Tablet oder Smartphone benötigt. Die Teilnahme ist kostenfrei.

AOK Ulm - Biberach informiert:

Krankenstand in Ulm und dem Alb-Donau-Kreis leicht gestiegen

Rückenschmerzen verursachten 2020 die meisten Arbeitsunfähigkeitstage

Der Krankenstand der AOK-Versicherten in Ulm und dem Alb-Donau-Kreis ist im Jahr 2020 im Vergleich zum Vorjahr leicht gestiegen. Er kletterte von 5,1 auf 5,2 Prozent. Damit liegt er weiterhin unter dem bundes- weiten Wert von 5,4 Prozent. Das geht aus dem aktuellen AOK-Gesundheitsbericht für 2020 hervor.

Schaut man sich den saisonalen Verlauf des Krankenstandes im letzten Jahr an, dann fällt ein Monat beson- ders auf: Im März meldeten sich deutlich mehr Menschen in der Region krank als im Jahr zuvor. Der Anteil stieg von 5,8 Prozent in 2019 auf 7,6 Prozent in 2020. Eine mögliche Erklärung dafür könnte sein, dass sich zu Beginn der Corona-Pandemie Erkrankte bei Atemwegsinfekten auch telefonisch vom Arzt eine

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Krankschreibung ausstellen lassen konnten. Die begründete Vorsicht der Ärzte und der Versicherten könnte die Zahlen nach oben getrieben haben.

Mit 53,9 Prozent war im Jahr 2020 mehr als die Hälfte der AOK-Versicherten in Ulm und dem Alb-Donau- Kreis mindestens einmal krankgeschrieben – weniger als im Jahr zuvor (2019: 55,5 %). Auf 100 Versicherte kamen insgesamt 154,3 Arbeitsunfähigkeitsmeldungen. Die Zahl der Krankschreibungen unterschritt damit den Vorjahreswert um 12,0 Prozent. Die durchschnittliche Krankheitsdauer pro Fall dagegen stieg von 10,6 auf 12,3 Tage. „Es haben sich zwar weniger Versicherte krankgemeldet, dafür waren sie aber durchschnitt- lich länger krankgeschrieben als im Vorjahr“, erklärt Christian Nastea, Koordinator für das Betriebliche Ge- sundheitsmanagement in Ulm und im Alb-Donau-Kreis.

Atemwegserkrankungen waren mit 22,1 Prozent der häufigste Grund für Krankmeldungen (2019: 24,3 %), gefolgt von Muskel- und Skeletterkrankungen mit 16,9 Prozent (2019: 16,4 %), Erkrankungen des Verdau- ungssystems mit 6,7 Prozent (2019: 7,7 %) und Verletzungen mit 6,7 Prozent (2019: 7,2 %).

Bezogen auf die meisten Fehltage führen die Muskel-Skelett-Erkrankungen mit 22,3 Prozent die Statistik an (2019: 22,4 %) – die meisten davon betreffen Rückenleiden. „Rückenschmerzen sind eine Volkskrankheit.

Keine andere Krankheitsart verursachte mehr Arbeitsunfähigkeitstage“, sagt Christian Nastea. Es folgen Atemwegserkrankungen mit 12,8 Prozent (2019: 12,8 %), psychische Beschwerden mit 11,3 Prozent (2019:

11,3 %) und Verletzungen mit 10,6 Prozent (2019: 11,7 %).

Wie oft sich Beschäftigte krankmelden, hängt stark von ihrem Beruf ab. Angestellte in der Land- und Forst- wirtschaft hatten mit 3,1 Prozent den niedrigsten Krankenstand. Die meisten Fehlzeiten dagegen zählt die AOK in Ulm und dem Alb-Donau-Kreis für die Branchen „Energie, Wasser, Entsorgung und Bergbau“ und

„Verkehr und Transport“ mit jeweils 6,3 Prozent sowie „Gesundheits- und Sozialwesen“ mit 5,7 Prozent.

Eine Analyse des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) zeigt, dass deutschlandweit Berufe in der Betreuung und Erziehung von Kindern am stärksten von Krankschreibungen im Zusammenhang mit Covid- 19 betroffen waren. Von März bis Dezember 2020 waren in dieser Berufsgruppe rund 4,5 Prozent der AOK- versicherten Beschäftigten im Zusammenhang mit Covid-19 krankgeschrieben. Damit liegt der Wert dieser Berufsgruppe mehr als doppelt so hoch wie der Durchschnittswert aller Berufsgruppen (2,1 %). Auch Be- schäftigte in den Gesundheitsberufen waren überdurchschnittlich oft im Zusammenhang mit Covid-19 ar- beitsunfähig und belegen die Plätze 2 bis 10 der Rangliste.

Verbraucherzentrale Baden-Württemberg

Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG):

Die wichtigsten Änderungen für Verbraucher:innen

Am 1. Januar 2021 sind Änderungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Kraft getreten. Das EEG regelt die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen wie Solarenergie und Windenergie. Die Änderungen sollen dazu beitragen, dass mehr umweltfreundlicher Strom erzeugt und damit das Klima ge- schützt wird. Gleich an mehreren Stellen von den Änderungen betroffen sind Verbraucher:innen, die bereits selbst Strom aus Photovoltaik erzeugen oder dies in nächster Zeit beabsichtigen.

Der Netzanschluss kleiner Anlagen ist jetzt ohne Verzögerung möglich:

Stromnetzbetreiber sind zum Anschluss von Photovoltaikanlagen verpflichtet. Reagiert ein Netzbetreiber nicht unverzüglich mit einem Zeitplan auf das Anschlussbegehren eines Verbrauchers oder einer Verbrau- cherin, dürfen diese spätestens nach einem Monat seine Anlage (bis 10,8 Kilowatt) anschließen.

Für Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von bis zu 30 Kilowatt muss keine EEG-Umlage für den Eigenverbrauch gezahlt werden, vorher lag die Grenze bei 10 Kilowatt:

Für Anlagen über 30 Kilowatt fällt eine reduzierte EEG-Umlage von 2,6 Cent je Kilowattstunde an. Zum Ver- gleich: Für jede aus dem Stromnetz gelieferte Kilowattstunde müssen Verbraucher:innen 6,5 Cent EEG-Um- lage bezahlen.

Förderung von Mieterstrom

Bis zum Jahr 2030 soll die Menge an produzierten Solarstrom fast verdoppelt werden. Damit auch Mieter:in- nen und Wohnungseigentümer:innen den Strom aus der Sonne stärker nutzen können, wird der so genannte Mieterstromzuschlag erhöht. Außerdem wird die Mieterstromförderung auch für Strom gewährt, der außer- halb des Gebäudes der Photovoltaikanlage an Bewohner innerhalb desselben Quartiers geliefert wird. Der Mieterstrom darf sowohl vom Anlagenbetreiber selbst, als auch von Dritten an Verbraucher:innen geliefert werden.

Fortführung des Betriebs alter Photovoltaik-Anlagen (über 20 Jahre alt)

Für Solar-Anlagen, die 2001 oder früher in Betrieb genommen wurden, ist der Anspruch auf Förde- rung ausgelaufen. Die Regelungen des neuen Gesetzes ermöglichen es den betroffenen Anlagenbetrei- bern, weiterhin Strom ins öffentliche Netz einzuspeisen. Für den Strom erhalten sie keine Förderung mehr, aber einen üblichen Marktpreis. Diese Übergangsregelung gilt bis 2027.

Sollten Sie Fragen zum Erneuerbare-Energien-Gesetz, zu Ihrer Photovoltaikanlage oder zum Mieterstrom haben, lassen Sie sich von den Energieberater:innen der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg online, per Telefon oder persönlich beraten. Weitere Informationen unter verbraucherzentrale-energieberatung.de oder unter 0800 – 809 802 400

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Veranstaltungen, Anzeigen und Vereinsnachrichten

JHV Abt Fußball am 20. März 2020

„Besondere Umstände erfordern besondere Maßnahmen“. Dies war vor etwa einem Jahr der einleitende Satz zu unserem Bericht der anstatt der JHV im Amtsblatt zu lesen war. Wer hätte damals gedacht, dass sich auch ein Jahr später hier nichts wesentlich verändert hat.

Da das öffentliche Leben derzeit durch das Coronavirus nahezu vollständig eingeschränkt ist, wird es auch ein weiters Mal keine JHV der Abteilung Fußball geben. Da wir als Unterabteilung nicht dazu verpflichtet sind, eine JHV abzuhalten, wird es hier auch keinen Ersatztermin geben.

Auch was die Wahlen betrifft, werden wir diese analog zum letzten Jahr durchführen.

Unter Punkt 2 befindet sich eine Aufstellung aller zur Wahl stehenden Posten. Außerdem sind pro Posten, die sich zur Wahl aufstellenden Personen angegeben. Sollten innerhalb einer Woche keine Einwände bei uns eingehen, gelten die vorgeschlagenen Personen als gewählt und der neue Ausschuss stellt sich ent- sprechend auf.

Die Entlastungen unserer Kassierer und der Abteilung werden bei der JHV des Gesamtvereins nachgeholt.

SV Unterstadion – Abt. Fußball -

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Nachfolgend möchte die Abteilung Fußball nun alle Mitglieder über vergangenes und zukünftiges informie- ren.

1. Bericht der Abteilungsleitung Rückblick 2020

Spielbetrieb in Corona Zeiten

Es war für uns ein sehr schweres Jahr indem zwar nahezu keine regulären Ausschusssitzungen stattfanden, jedoch ein kleineres Gremium, welches für den Spielbetrieb verantwortlich ist, alle Hände voll zu tun hatte.

Als Anfang Mai ein „eingeschränkter“ Trainingsbetrieb seitens der Regierung und des WFV in Aussicht ge- stellt wurde, waren allerhand Themen zu klären. Wie wird ein solcher Trainingsbetrieb geregelt? Wie sieht das Hygienekonzept aus? Wie wird das Sportgelände aufgeteilt?

Hier war es uns besonders wichtig, dass unsere Jugend schnellstmöglich wieder auf den Platz kommt. Nicht weil wir der Meinung sind, dass hier Qualität oder Ausbildungszeit auf der Strecke bleiben, sondern weil wir uns als Verein in der Pflicht sahen, den Kindern und Jugendlichen ein kleines bisschen Normalität zurückzu- geben.

Hierzu gab es, und gibt es nun wieder, viele Auflagen seitens der Regierung und Richtlinien seitens des WFV, welche jedoch leider auch sehr viel Interpretationsspielraum gaben, was dann letztendlich für lange Diskussionen der Verantwortlichen nach sich zog. Man wollte natürlich alles nach bestem Wissen und Ge- wissen richtig machen und hier keinesfalls mit der Gesundheit unserer Mitglieder leichtsinnig umgehen.

Letztendlich konnten wir dann doch einen geregelten Trainingsbetrieb auf die Beine stellen. Auch ein einge- schränkter Spielbetrieb war ab Anfang Juli letztendlich wieder möglich. Dieser blieb uns dann leider nur bis Ende Oktober erhalten, da die Liga dann aufgrund der hohen Inzidenzwerte wieder in den Pausenzustand versetzt wurde, der auch bis heute anhält.

Ein Dank geht hier zusätzlich an die Bürgermeister aus Ober- und Unterstadion, Herr Wiest und Herr Hand- grätinger, welche uns hier tatkräftig unterstützt und auch großes Vertrauen bezüglich unserer Arbeit entge- gengebracht haben.

Feste im vergangenen Jahr Jahresessen 2020:

Das Jahresessen 2020 konnte noch als einzige Veranstaltung im gewohnten Rahmen abgehalten werden und fand mit rund 120 Teilnehmern in der Rose in Unterstadion statt. Hier wurden wie immer alle Helferinnen und Helfer eingeladen, die das Jahr über die Fußballabteilung in irgendeiner Art und Weiße unterstützt ha- ben. Begleitet vom Auftritt der Aktiven und der A-Jugend war dies wieder ein gemütlicher und gelungener Abend.

Winkel Turnier 2020

Das Winkel Turnier 2020 mussten wir ersatzlos streichen. Wir haben uns mit der Entscheidung bis kurz vor knapp Zeit gelassen um nicht vorschnell unser „Highlight im Winkel“ abzusagen, letztendlich blieb uns aber dann auch keine andere Wahl das Turnier um ein Jahr zu verschieben. Ob dies dann letztendlich 2021 mög- lich sein wird, bleibt abzuwarten.

Um nicht ganz auf das Turnier verzichten zu müssen, haben sich die zahlreichen Winkelturnier -Mannschaf- ten eindrucksvoll mit vielen spontanen und einfallsreichen Videos gemeldet und damit gezeigt, wie viel Tradi- tion und Herzblut doch in diesem Winkel-Event steckt. Vielen Dank hierfür!!

Ob nun Hellas mit dem „Traditionellen Fahnenhissen“, Juve mit der „Baupause“, oder die Rakete „mit ihrem eigenen Treibstoff“, alle haben sich die Freude nicht nehmen lassen. In Grundheim wurden die Paletten „ent- staubt“ bei Arsenal „angebadet“ und bei Loko wurde ein neuer Star für die Tagesschau geboren, solange in Oberstadion fälschlicherweise ein neuer Stern aufging.

Sportwochenende 2020

Das Sportwochenende fiel ebenfalls Corona bedingt aus. Die Planungen hierfür wurden zwar lange noch vo- rangetrieben, jedoch war eigentlich jedem dabei klar, dass im Jahr 2020 kein Platz für ein solches Event war.

Spontan regierte man jedoch darauf und schuf das Event „SVU Grillt“, um den Mitgliedern dennoch etwas bieten zu können und die Vereinskassen nicht ganz im Stich zu lassen. Es wurden Hähnchen und Grill- fleischwecken ToGo angeboten, was von der Winkelgemeinde auch sehr gut angenommen wurde. Mit knapp 400 verkauften Essen waren wir hier an unserer Kapazitätsgrenze. An dieser Stelle noch mal einen Dank an alle Helfer*innen für ihre Unterstützung und an die Winkelbewohner für die zahlreichen Bestellun- gen.

Die durchweg positiven Rückmeldungen zu unserem „Ersatzevent“ haben uns sehr gefreut und uns außer- dem darüber nachdenken lassen, dies auch nach der Corona Zeit eventuell als festen jährlichen Termin zu etablieren. Ganz sicher wird es jedoch eine weitere Auflage des SVU Grills Anfang 2021 geben, sobald dies wieder möglich ist!

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Metzelsuppe 2019

Bei der Metzelsuppe wurden von vorne herein mehrerer Konzepte erarbeitet, wohlwissend das eine Metzel- suppe im Sportheim sehr unwahrscheinlich ist. Eine „Metzelsuppe ToGo“ musste her. Die Planungen stan- den und auch die Essensbestellungen gingen zahlreich bei uns ein. Doch leider verschlechterte sich die Si- tuation so sehr, dass wir die Metzelsuppe in letzter Minute, auch in Absprache mit der Gemeinde Untersta- dion, noch absagen mussten. Es wäre nicht tragbar gewesen, so viele Helfer auf engem Raum zusammen arbeiten zu lassen. Wären wir eine Woche früher dran gewesen, hätte es vermutlich noch anders ausgese- hen.

Da aber erste Kosten schon angefallen waren, z.B. die Beschaffung von Essensbehältern, griff uns die Ge- meinde Unterstadion hier unter die Arme. Hierzu ergeht noch mal ein besonderer Dank an Uwe Handgrätin- ger und seinen Gemeinderäten.

Ausblick 2021- was erwartet uns:

Der Ausblick für das noch sehr frische Jahr 2021 fällt uns, wie auch schon letztes Jahr, nicht leicht.

Wir rechnen mit einem Jahr indem viele Entscheidungen über Veranstaltungen sehr kurzfristig getroffen wer- den müssen. Hier bitten wir um euer aller Verständnis, wir machen uns diese Entscheidungen auch nicht leicht und haben oft aber einfach keine andere Wahl. Der Plan wäre schon alle ausgefallenen Veranstaltun- gen erneut auszutragen. Des Weiteren feiert unser Verein #1931 dieses Jahr einen runden Geburtstag, was eigentlich auch Grund zu feiern wäre. Was letztendlich dann dieses Jahr stattfinden kann, wird sich zeigen.

Außerdem möchten wir im Ausschuss weiter an unserer Umstrukturierung mit der Auslagerung bestimmter Projekte an motivierte Vereinsmitglieder arbeiten, es muss ja irgendwann auch wieder weitergehen . Hierzu werden wir die Aufgaben beschreiben und vorerst im Sportheim aushängen.

2. Wahlen

Zur Wahl stehen folgende Positionen:

Abteilungsleiter : Vorschlag: Julius Eggert 1 Jahr(e) Abteilungsleiter : Vorschlag: Daniel Ried 1 Jahr(e)

Kassierer : Vorschlag: Flo Birner 2 Jahr(e)

Stellv. Kassier : Vorschlag: Norbert Butz 2 Jahr(e)

Jugendleiter : Vorschlag. Jochen Walter 1 Jahr(e)

Jugendleiter 2: Vorschlag: Thomas Müller 1 Jahr(e)

Spielleiter : Vorschlag: Rüdiger Schmid 2 Jahr(e)

Damenvertretung: Vorschlag: Jessi Brugger 2 Jahr(e)

Aktives AS Mitglied: Vorschlag: Stefan Schosser 1 Jahr(e) Ein weiteres Jahr gewählt ist AS Mitglied Passiv Marcus Harder.

Ergänzt wird der Ausschuss noch zusätzlich von AH Leiter Stephan Gerner.

Schlusswort

Das Jahr 2020 lässt sich schwer bewerten, jedoch entwickelt sich ein solches Jahr mit so eingeschränktem Vereinsleben vermutlich nicht gerade zum Wohle des SVU. Umso gefährlicher ist es, dass das Fortführen der Tradition unseres Vereins nicht zu bröckeln beginnt. Wir können nur noch mal an alle appellieren, sich einen Ruck zu geben, um den Fußballverein weiter zu unterstützen. Denn wenn jeder einen kleinen Teil übernimmt wird es keinem zu viel!

Abschließend möchte sich die Abt. Fußball noch mal bei allen Helferinnen und Helfern für das entgegenge- brachte Engagement in 2020 bedanken. Ein besonderer Dank geht an unsere Greenkeeper Dietmar Burger und Peter Schmelz der für Horst Schosser eingesprungen ist. Horst Schosser möchten wir hier noch mal für die jahrzehntelange Unterstützung danken!!

Sehr zur Freude der Abteilungsleitung müssen wir dieses Jahr niemanden aus unserem Ausschussteam ver- abschieden. Es war aufgrund der vielen Veränderungen sicher ein turbulentes und anderes Jahr aber wir hoffen auf baldige Normalität.

In diesem Sinne, bleibt gesund und hoffentlich bis bald in gewohnter Atmosphäre!

Eure Abteilung Fußball

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Kirchliche Mitteilungen der Evangelischen Kirchengemeinde Rottenacker

Sonntag 21.03. Wochenspruch für die Woche nach dem Sonntag Judika:

"Der Menschensohn ist nicht gekommen, dass er sich dienen lasse, sondern dass er diene und gebe sein Leben als Lösegeld für viele." Mt 20, 28

9.30 Uhr Gottesdienst (Prädikantin G. Pilger) der Gottesdienst wird musikalisch vom Streichtrio begleitet.

Montag 22.03. 15.30 Uhr Bücherei geöffnet Dienstag 23.03. 10.00 Uhr Dienstbesprechung

Mittwoch 24.03. 15.00 Uhr Konfirmandenunterricht – Online Freitag 26.03. 18.30 Uhr All4One online – Ostern

Pfarramt

Auf Grund der aktuell gültigen Corona-Verordnung melden Sie sich bitten telefonisch an, wenn Sie im Pfarramt einen Termin wünschen. Tel: 2298.

Gottesdienste

Wir müssen die Namen und Adressen der Gottesdienstbesucher 4 Wochen aufbewahren. Die Daten werden datenschutzrechtliche entsprechend behandelt. Bitte tragen Sie während des Gottesdienstes eine medizini- sche Mund-Nasen-Bedeckung. Wenn sie Krankheitszeichen haben, kommen Sie bitte nicht in den Gottes- dienst. Hinweisen möchten wir auf die Möglichkeit, die Gottesdienste im Fernsehen mitzufeiern.

Verlegung Konfirmation

Auf Grund der zurzeit unsicheren Situation hat der KGR der Bitte der Konfieltern entsprochen und den Ter- min der Konfirmation von 01./02. Mai auf den 10./11. Juli verlegt.

Kirchliche Mitteilungen für die Zeit vom 20. März – 28. März 2021

Katholische Kirche: Oberstadion - Hundersingen - Grundsheim - Unterstadion

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Hinweise und Mitteilungen

Öffnungszeiten Pfarrbüro Oberstadion

Dienstag, Mittwoch, Freitag von 09.00 – 11.00 Uhr Donnerstag von 15.00 – 18.00 Uhr

Telefonnummern:

Kath. Pfarramt Oberstadion: 07357-555

Fax-Nr. 07357-921080, E-Mail: StMartinus.Oberstadion@drs.de Kath. Pfarramt Munderkingen: 07393-2282

Fax: 07393-953982, E-Mail: StDionysius.Munderkingen@drs.de

Pfarrer Dr. Thomas Pitour tel. 07393-2282 od. 07393-953977 Pfarrer Dr. Venatius Oforka tel. 0152-11727431,

E-Mail: frforka@yahoo.com

Sr. Luise Ziegler Gemeindereferentin tel. 07393-959902 Sr. Francesca Trautner, Pastoralreferentin tel. 07393-959901 Simone Maier, Kirchenpflegerin tel. 07393-959904 E-Mail: St.Martinus.Oberstadion@nbk.drs.de

Homepage: Kirchengemeinde Unterstadion: www.kirchengemeinde-unterstadion.de /www.kgust.de Seelsorgeeinheit Donau-Winkel www.se-donau-winkel.de

Dekanat Ehingen-Ulm www.Katholische-Kirche-ulm.de

Bitte beachten Sie, die Pfarrämter sind für den Publikumsverkehr nur nach vorheriger An- meldung geöffnet. Bitte melden Sie sich telefonisch oder per Mail an.

Zuspruch am Sonntag fünfter Fastensonntag B

Ein Mensch, der nicht bereit ist, für etwas zu sterben, ist nicht reif für das Leben.

Martin Luther King

Was Jesus im Bildwort vom Weizenkorn über sich sagt, gilt auch für uns:

Wir schaffen es nicht, dem Tod aus dem Weg zu gehen. Jesus schaut der Wirklichkeit ins Auge. Leugnet Tod und Sterblichkeit nicht. Jesus glaubt nicht an Märchen, er glaubt an Gott. Ihm traut er alles zu.

Gottesdienstregeln Stand 23.01.2021

Aufgrund der aktuellen Verordnungen von Bund, Land und Diözese werden auch die einzuhaltenden Vorga- ben beim Gottesdienstbesuch angepasst. Zuallererst die gute Nachricht: Gottesdienste bleiben weiterhin möglich.

Gemeindegesang bleibt untersagt.

Während des gesamten Gottesdienstes ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen, entweder eine „OP-Maske“ oder eine „FFP2- Maske.“ Stoffmasken genügen nicht mehr.

Kinder bis einschließlich 14 Jahre dürfen weiter Alltagsmasken tragen

Kinder bis einschließlich 5 Jahre sind weiter von der Maskenpflicht befreit

Die Daten der Teilnehmer sind zu erfassen

Zur Datenerfassung werden Name, Anschrift und Telefonnummer in eine Liste eingetragen.

Gerne können Sie zur Unterstützung und um Wartezeiten zu vermeiden einen vorausgefüllten Zettel mit Ih- ren Angaben (Name, Vorname, Anschrift, Telefonnummer) mitbringen.

Mit Beginn der Heizperiode gelten fürs Lüften und Heizen besondere Vorschriften. Dies führt zu einem ein- geschränkten Betrieb. Uns ist bewusst, dass unsere Kirchen dadurch relativ kalt bleiben. Bitte beachten Sie dies und tragen Sie entsprechende wärmere Kleidung. Sie können auch gerne Sitzkissen oder eine Decke mitbringen.

Wir wollen den gemeinsamen Gottesdienst aufrechterhalten und so Nähe und Wärme miteinander teilen.

Helfen Sie durch Akzeptanz und Umsicht mit.

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Impulse zur Fastenzeit

In unseren Kirchen liegen verschiedene Impulse zur Fastenzeit aus, auch im wöchentlichen Wechsel von Mitgliedern des pastoralen Teams verfasst.

Sie können sie in der Kirche betrachten und beten, aber auch mit nach Hause nehmen.

In Munderkingen und Unterstadion ist das Hungertuch der Misereor-Aktion ausgestellt, auch hier die Einla- dung, es in der Kirche zu betrachten.

Dies ist besonders auch als Einladung an alle gedacht, die im Moment noch nicht wieder in den Gottesdienst kommen können, aber doch geistlichen Zuspruch suchen.

Pfr. Thomas Pitour

Firmung 2021

An den vergangenen beiden Wochenenden haben unsere 109 Firmlinge das Sakrament der Firmung emp- fangen. Einen herzlichen Glückwunsch euch allen! Wir wünschen euch, dass euch die Kraft des Heiligen Geistes für euer ganzes Leben stärkt.

Herzlich „Vergelt’ s Gott“ sagen wir allen, die durch ihr engagiertes Mitwirken die 11 Firmgottesdienste er- möglicht und zu einem schönen Fest haben werden lassen.

Besonders danken wir auch unserem Firmspender, Domkapitular Dr. Uwe Scharfenecker, für die würdige Feier der Liturgie und die ermutigenden Worte für alle in seinen Predigten sowie den Zuspruch, den er den einzelnen Firmlingen mit auf den Weg gegeben hat.

Liebe Eltern der Erstkommunionkinder,

sie haben alle den 4. Elternbrief zur Erstkommunion 2021 per E-Mail erhalten.

Die Erstkommunionkinder mit Ihren Familien und dem Erstkommunionteam treffen sich erstmals am

Samstag, 27.03.2021 um 15.00 Uhr in Unterstadion.

Wir werden gemeinsam den Einzug Jesu nach Jerusalem feiern.

Es grüßt Sie herzlich, das Erstkommunionteam

Teilen Sie zur Fastenzeit!

Am Samstag 20. und 21. März

Danke für Ihre Spende.

Fastenzeit ist MISEREOR-Zeit: MISEREOR, das Werk für Ent- wicklungszusammenarbeit, unterstützt in Afrika, Asien und Lateinamerika Partnerorganisationen, die den Ärmsten tat- kräftig und nachhaltig helfen. Unsere Gemeinde widmet MI- SEREOR traditionell die Kollekte am fünften Fastensonntag.

In diesem Jahr gilt jedoch auch in diesem Punkt das Motto der Fastenaktion 2021 „Es geht! Anders.“ Unsere Gottesdienste müssen ausfallen oder können nur im sehr kleinen Rahmen stattfinden. Trotzdem ist MISE- REOR, in der aktuellen Lage mehr denn je, auf Ihre Hilfe angewiesen!

Deshalb finden Sie die Spendentüte, im Schriftenstand der Kirchen. Gern können Sie Ihre Spende darin im Pfarrbüro abgeben!

Sie können aber auch direkt an MISEREOR spenden – die Spendentüte enthält einen Überweisungsträger.

Ganz bequem klappt es online unter www.misereor.de/spenden

Von Herzen vielen Dank für Ihre Solidarität mit den Menschen, die sie jetzt so dringend benötigen!

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Hl. Kommunion zuhause empfangen

Viele tun sich gerade, sicher auch wegen der Maskenpflicht im Gottesdienst, schwer mit dem Gottesdienst- besuch und dem Empfang der Hl. Kommunion. Das ist verständlich, aber gerade in der Fastenzeit haben viele zugleich die Sehnsucht nach intensiver Begegnung mit Jesus Christus in der Hl. Kommunion.

Deshalb ist es gerne möglich, dass Ihnen Herr Pfarrer Oforka die Hl. Kommunion auch nach Hause bringt, auch wenn Sie nicht schwer krank sind oder gar sterbenskrank. Wenn Sie Sehnsucht nach der Hl. Kommu- nion spüren dürfen Sie sich gerne melden.

Es besteht auch die Möglichkeit, dass Familienmitglieder dies im Anschluss an einen Gottesdienst unter Be- achtung bestimmter Schutzmaßnahmen übernehmen können.

Pfarrer Oforka bringt die Kankenkommunion am

Dienstag 30. März ab 10.00 Uhr in Oberstadion mit Teilorten und in Grundsheim.

Am Mittwoch 31. März in Unterstadion und Hundersingen ab 10.00Uhr.

Melden Sie sich bitte im Pfarramt

Bußgottesdienste in der Seelsorgeeinheit vor Ostern

Sonntag, 21. März 18.30Uhr in Munderkingen Sonntag, 28. März 18.30Uhr in Oberstadion

Beichtgelegenheiten vor Ostern

Dienstag, 23. März 18.00Uhr in Grundsheim Donnerstag, 25. März 17.30Uhr in Unterstadion Freitag, 26. März 18.00Uhr in Oberstadion Samstag, 27. März 17.30Uhr in Unterstadion

aus dem Jahresprogramm 2021 der Dekanatsgeschäftsstelle

Hinweise für kirchliche Mitteilungen

Aus dem Passionsprogramm des Dekanats Ehingen-Ulm

Die „Geistlichen Übungen“ von Gertrud von Helfta erschließt Dekanatsreferent Dr. Wolfgang Steffel am Dienstag, 23. März, 18.00 Uhr in der Ulmer Wengenkirche im Rahmen der „Ignatianischen Impulse“. Gertrud lädt ein, die Liebe Gottes zu jedem einzelnen Menschen intensiv zu meditieren, als „Kuss der Dreifaltigkeit, lebendige Quelle ewigen Lichts und honigfließendes Angesicht“. Ignatius wird zweihundert Jahre später ähn- lich sprechen: Gottes Liebe strömt von oben herab wie von der Quelle die Wasser und von der Sonne die Strahlen. Beim Gebet mit Betrachtung dürfen die Gottesdienstbesucher Kerzen an der Ignatiusstatue ent- zünden. Anmeldung bei der Dekanatsgeschäftsstelle unter 0731/9206010, dekanat.eu@drs.de erbeten.

Am Palmsonntag, 28. März, 14.30 Uhr erschließt Dr. Wolfgang Steffel in der Basilika St. Martin im Kloster Wiblingen bei einem Gebet mit Christenlehre die Credo-Vertonungen von Franz Schubert (1797-1828).

Die Hörspiele sind in Passionspsalmen und Christus-Rufe eingebettet. Außergewöhnlich ist es, dass Schu- bert in seiner Es-Dur-Messe den Weg von der Menschwerdung bis zur Grablegung komplett wiederholen lässt. Allerdings gesellt sich bei der Neuaufnahme eine weitere Stimme hinzu: Eine Einladung an die Hörer- schaft in die Nachfolge einzutreten. Anmeldung unter 0731/9206010, dekanat.eu@drs.de erbeten.

Eine Online-Besinnung am Mittwoch der Karwoche, 31. März, 19.00 Uhr führt in „Die menschliche Wirk- lichkeit Jesu am Kreuz“. Entlang von Holzschnitten Albrecht Dürers und Hörbeispielen aus Bachs „Kunst der Fuge“ erschließt Dr. Wolfgang Steffel den biblischen Befund für den Glauben im Alltag. Impulse aus den Denkwegen Martin Heideggers erweitern den Blick auf das Geschehen. Die Verlassenheit Jesu am Kreuz ist durchwirkt von einer Gelassenheit auf seinen Vater hin: Vater, in deine Hände lege ich meinen Geist.

Den Link zum Zoom-Vortrag sowie eine Telefonnummer zum Mithören erhalten Interessierte über

0731/9206010 und dekanat.eu@drs.de. Dort gibt es auch einen kostenlosen Brief zu den Kartagen und die Osteroktav.

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Gottesdienste i.d. Seelsorgeeinheit „Donau-Winkel

Samstag, 20. März

18.30Uhr Eucharistiefeier Grundsheim 18.30Uhr Eucharistiefeier Munderkingen Sonntag, 21. März 5. Fastensonntag 9.00Uhr Eucharistiefeier Unterstadion 9.00Uhr Eucharistiefeier Rottenacker 9.00Uhr Wort-Gottes-Feier Emerkingen 10.30Uhr Eucharistiefeier Oberstadion 10.30Uhr Eucharistiefeier Unterwachingen 10.30Uhr Wort-Gottes-Feier Munderkingen 18.30Uhr Bußfeier Munderkingen

Dienstag, 23. März

18.30Uhr Eucharistiefeier Grundsheim Mittwoch, 24. März

18.30Uhr Eucharistiefeier Emerkingen Donnerstag, 25 März Verkündigung des Herrn 18.30Uhr Eucharistiefeier Unterstadion 18.30Uhr Eucharistiefeier Munderkingen Freitag, 26. März

18.30Uhr Eucharistiefeier Oberstadion Samstag 27. März Vorabend Palmsonntag

18.30Uhr Eucharistiefeier mit Palmsegnung in Unterstadion 18.30Uhr Eucharistiefeier mit Palmsegnung in Munderkingen

Palmsonntag, 28. März Palmsonntag - Kollekte für das Heilige Land - 9.00Uhr Eucharistiefeier mit Palmsegnung in Oberstadion

9.00Uhr Eucharistiefeier mit Palmsegnung in Emerkingen 9.00Uhr Wort-Gottes-Feier mit Palmsegnung in Rottenacker 10.30Uhr Eucharistiefeier mit Palmsegnung in Grundsheim 10.30Uhr Eucharistiefeier mit Palmsegnung in Munderkingen 10.30Uhr Wort-Gottes-Feier mit Palmsegnung in Unterwachingen 18.30Uhr Bußfeier Oberstadion

G o t t e s d i e n s t e

Pfarrgemeinde St. Martinus, Oberstadion

5. Fastensonntag Sonntag 21. März

10.30Uhr Eucharistiefeier

mitgestaltet von Frau Götz mit Sänger Minis: Nino C. Romina C.

Freitag 26. März

18.00Uhr Beichtgelegenheit

18.00Uhr Eucharistische Anbetung

mitgestaltet von der Musikgruppe 18.30Uhr Eucharistiefeier

Jahrtag f. Theresia Missel; Jahrtag f. Rosa Winghart Minis: Laura V., Anna V.

Palmsonntag 28. März - Kollekte für das Heilige Land - 9.00Uhr Eucharistiefeier mit Palmsegnung

18.30Uhr Bußfeier

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Pfarrgemeinde St. Maria u. Selige Ulrika, Unterstadion

5. Fastensonntag

Sonntag 21. März

9.00Uhr Eucharistiefeier Donnerstag 25. März

17.30Uhr Beichtgelegenheit

18.00Uhr Rosenkranz

18.30Uhr Eucharistiefeier

Gest. Jahrtag f. Alois Schlegel Vorabend zum Palmsonntag

Samstag 27. März - Kollekte für das Heilige Land - 17.30Uhr Beichtgelegenheit

18.30Uhr Eucharistiefeier mit Palmsegnung

Pfarrgemeinde St. Martinus, Grundsheim

Vorabend 5. Fastensonntag Samstag 20. März

18.30Uhr Eucharistiefeier Mini: Sarah, Anna Dienstag, 23. März

18.00Uhr Beichtgelegenheit

18.00Uhr Rosenkranz

18.30Uhr Eucharistiefeier

Ged. f. Edeltraud Buck u. v. A.

Mini: Selina, Sophia

Palmsonntag 28. März - Kollekte für das Heilige Land - 10.30Uhr Eucharistiefeier mit Palmsegnung

Anmeldezettel zum Besuch der Gottesdienste

Bitte ausschneiden und zu den Gottesdiensten mitbringen.

Es liegen auch Anmeldezettel am Schriftenstand aus.

Datum: _________________________

Vorname: _________________________

Nachname: _________________________

Straße: _________________________

PLZ, Ort: _________________________

Telefon- nummer:

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Datum: _________________________

Vorname: _________________________

Nachname: _________________________

Straße: _________________________

PLZ, Ort: _________________________

Telefon- nummer:

_________________________

Referenzen

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