Einführung
neues Fördersystem
Tanz und Theater
Einführung neues Fördersystem Tanz und Theater
Inhaltsverzeichnis
1. Ausgangslage
2. Neues Fördersystem 3. Konzeptförderung
4. Übergang aktuelles – neues Fördersystem
5. Ausblick
Rahmenkredit Konzeptförderung Gemeinde, 29. November 2020
• Grundlage für Einführung des neuen Fördersystems
• Schwerpunkt: Konzeptförderung
Verordnung Gemeinderat, 11. November 2020
• Gesetzestext zur Konzeptförderung
• Schwerpunkt: Verfahrensklärung
Ausführungsbestimmungen Stadtrat, 21. April 2021
1. Ausgangslage
Stand der Dinge: Rechtsgrundlagen neues Fördersystem
1. Ausgangslage
Stand der Dinge: Vorbereitungen Einführung neues Fördersystem
• Austritt der städtischen Vertretung auf Ende Spielzeit 2020/21 aus Vorständen Trägervereine der Theater des flexiblen Teils der Landschaft
• Info-Desk: erste Gespräche
• Besetzung Jury Konzeptförderung
• Vorbereitung Ausschreibung Konzeptförderung
1. Ausgangslage
Jury Konzeptförderung: Allgemeine Informationen
• Zusammensetzung Jury
o 7 – 9 Mitglieder inkl. Präsidium / Co-Präsidium o Fokus auf Praktiker*innen
• Ausschreibung
o Bewerbungsfrist 23. August 2021
o Ernennung Jury: Stadtrat November 2021
o Aufnahme Visionierungstätigkeit Jury Januar 2022
1. Ausgangslage
Jury Konzeptförderung: Besetzungsverfahren
• öffentliche Ausschreibung
o persönliche Bewerbungen mit Möglichkeit von Referenzangaben
• Auswahlgremium: Empfehlung zuhanden Stadtpräsidentin
o Co-Direktion Kultur und Ressortleitungen Tanz und Theater o 3 externe Expert*innen
• Stadtrat: Wahl Jurymitglieder und Präsidium / Co-Präsidium
1. Ausgangslage
Jury Konzeptförderung: inhaltliche Beurteilung
• Beurteilung der einzelnen Konzepte
• Bedeutung des Konzepts in der Gesamtlandschaft
• Gutachten als Empfehlung an Stadtrat
o Gesamtauswahl o Einzelbeurteilung
• begründete Empfehlung zur Förderungswürdigkeit jedes einzelnen Gesuchs unter Berücksichtigung Gesamtschau
• bei Förderungswürdigkeit: Festlegung der Höhe des Konzeptförderbeitrags
2. Neues Fördersystem
Elemente des neuen Fördersystems
Kontinuierlicher Teil unbefristete Förderung 55,4 Mio. Franken pro Jahr
Produktionshäuser 44,3 Mio. Franken pro Jahr
Schauspielhaus Zürich Theater Neumarkt Theater am Hechtplatz Ko-Produktions-Institutionen
9,3 Mio. Franken pro Jahr Gessnerallee Zürich
Tanzhaus Zürich Fabriktheater
Zürcher Theater Spektakel KJTT-Haus
1,8 Mio. Franken pro Jahr
Flexibler Teil Konzeptförderung 6,5 Mio. Franken pro Jahr
2,6 Mio. Franken
2- und 4-jährige Konzeptförderbeiträge Gruppen / Künstler*innen Freie Szene
3,9 Mio. Franken
6-jährige Konzeptförderbeiträge Institutionen
Freier Kredit Fr. 550 000.-
pro Jahr
Produktionsplattform Fr. 200 000.- pro Jahr
unkuratierter Raum Fr. 250 000.- pro Jahr
2. Neues Fördersystem
Fördermöglichkeiten für Institutionen (1)
Konzeptförderbeiträge
• Institutionen allein:
o 6-jährige Beiträge
o 2- und 4-jährige Beiträge (z.B. für kleine Institution oder neues Festival)
• Institutionen und Gruppen / Künstler*innen gemeinsam:
o 6-jährige Beiträge
o 2- und 4-jährige Beiträge
2. Neues Fördersystem
Fördermöglichkeiten für Institutionen (2)
• Konzeptförderung
o transparentes und offenes Verfahren
o ermöglicht Durchlässigkeit im Kanon der unterstützten Institutionen
o höhere Gesamtsumme / substanziellere Beiträge für einzelne Institutionen o keine Erhöhung der Anzahl unterstützter Institutionen
• Abfederungsbeitrag
o Fr. 600 000.- insgesamt für alle Institutionen, die keine weiterführende Förderung erhalten o über zwei Jahre (2024 und 2025)
2. Neues Fördersystem
Fördermöglichkeiten für Gruppen / Künstler*innen
Konzeptförderbeiträge
• Gruppen / Künstler*innen allein:
o 2- und 4-jährige Beiträge
o 6-jährige Beiträge (Gruppen mit institutionellem Charakter)
• Institutionen und Gruppen / Künstler*innen gemeinsam:
o 6-jährige Beiträge
o 2- und 4-jährige Beiträge
• Produktionsgelder von Institutionen mit 6-jährigen Beiträgen
Produktionsgelder
direkt von Ko-Produktionsinstitutionen
Gessnerallee Zürich / Tanzhaus Zürich / Fabriktheater / Zürcher Theater Spektakel
2. Neues Fördersystem
Beispiel möglicher Beiträge für Gruppen / Künstler*innen
Beitragsart Einzelbeitrag Anzahl Gesamtbeiträge
Produktionsgelder von
Ko-Produktionsinstitutionen Fr. 50 – 70 000.- 18 Projekte Fr. 1 040 000.- 2- oder 4-jährige
Konzeptförderbeiträge bis Fr. 200 000.- min. 13 Gruppen /
Künstler*Innen Fr. 2 600 000.- Produktionsgelder
6-jährige Konzeptförderbeiträge an Institutionen
Fr. 50 000.- 2 Projekte Fr. 100 000.-
Produktionsgelder aus
Freiem Kredit Fr. 25 000.- 14 Projekte Fr. 350 000.-
Total 47 4'090'000.-
3. Konzeptförderung
Zeitplan
3. Konzeptförderung
Verfahren
• öffentliche Ausschreibung
• formelle Prüfung (Abteilung Kultur)
• inhaltliche Beurteilung / Empfehlung (Jury)
• Beschlussfassung (Stadtrat / Gemeinderat)
3. Konzeptförderung
Formelle Prüfung: Teilnahmeberechtigung
• Bezugsberechtigung (vgl. Art. 5 Verordnung)
o Zürich-Bezug
• Sitz / Standort für Institutionen
• hauptsächlicher Tätigkeitsort für Gruppen / Künstler*innen
o Professionalität mit Indikatoren
• abgeschlossene Ausbildung
• hauptberufliche Ausübung der künstlerischen Tätigkeit
• Anerkennung der Szene
3. Konzeptförderung
Formelle Prüfung: weitere Kriterien
• fristgerechtes Einreichen
• Ausschlussgründe (Art. 6 Verordnung)
o andere städtische Förderungen o gewinnorientierte Arbeit
• Vollständigkeit: Konzept gibt Auskunft über ...
o Organisation und verantwortliche Personen
o bisherige künstlerische Tätigkeiten und Resonanz o geplante künstlerische Vorhaben und Umsetzung o Kosten und Finanzierung
o
3. Konzeptförderung
Inhaltliche Anforderungen: Institutionen (1)
• Antrag für 2-, 4- oder 6-jährigen Konzeptförderbeitrag
• Konzept
o Institution o Trägerschaft
o Künstlerische Leitung, Team
o Raumsituation (Mietverhältnis, Aufführungsraum / Zuschauerkapazitäten, weitere Räumlichkeiten)
o Profil / Leitbild / Positionierung
3. Konzeptförderung
Inhaltliche Anforderungen: Institutionen (2)
o geplante künstlerische Vorhaben und Umsetzung
• detaillierter Spielplan für die erste Spielzeit
• künstlerische Formate und Kooperationen
o Finanzen
• Rechnungsabschlüsse der letzten zwei / vier Jahre
• Detailbudget für das erste Jahr mit Personal- und Sachaufwand sowie Ertrag: Einnahmen, Förderung öffentliche Hand, Drittmittel, Koproduktionen
3. Konzeptförderung
Inhaltliche Anforderungen: Gruppen / Künstler*innen
• Antrag für 2-, 4- oder 6-jährigen Konzeptförderbeitrag
• Konzept
o Künstlerische Leitung / Kernteam o realisierte Projekte und Resonanz
o geplante künstlerische Vorhaben und Umsetzung
• Beschreibung der Ziele für die gesamte Förderperiode mit den einzelnen künstlerischen Vorhaben (Recherchen / Projekte / Tourneen / andere Formate) und den involvierten Künstler*innen
• erstes Projekt mit ausführlichem inhaltlichem Beschrieb / Beteiligte / Spielstättenbestätigung
3. Konzeptförderung
Beitragshöhe
• muss für alle Jahre gleich sein
• orientiert sich an eingereichtem Konzept
o Leistungen
o Personal- und Sach-Aufwand
• angemessenes Verhältnis zu ...
o den Gesamtkosten Umsetzung Konzept
o den Konzeptförderbeiträgen der anderen Institutionen sowie Gruppen / Künstler*innen der Freien Szene
o der Höhe des Rahmenkredits: Aufteilung 6-jährige und 2- und 4-jährige Konzeptförderung
4. Übergang aktuelles – neues Fördersystem
Übersicht Tanz und Theater bis Ende 2023
• noch 4 Eingabetermine
o Herbst 2021 / Frühjahr und Herbst 2022 / Frühjahr 2023
• Ziele
o möglichst breite Auswahl an unterschiedlichen Beitragsarten
o reibungs- und lückenloser Übergang für Gruppen / Künstler*innen o transparente, klare Kommunikation: keine zusätzliche Unsicherheit
• Massnahmen
o Unterstützung für Corona-bedingte Verschiebungen und Mehraufwände
4. Übergang aktuelles – neues Fördersystem
Übersicht Produktionsbeiträge
5. Ausblick
Kommunikation
• Info-Desk ab Mitte August 2021
o schriftliche Anmeldung
o persönliche Gespräche / Verfahrensfragen jeweils Di / Do Vormittag
• Info-Schlaufen ab Mitte August 2021
o Interessensverbände
o Ko-Produktionsinstitutionen